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Liste der Publikationen zum Thema "Grundbuch"


Bücher, Broschüren: (13)

WEG-Recht 2021
Wolfgang Dötsch, Hendrik Schultzky, Frank Zschieschack
WEG-Recht 2021
Das neue Wohnungseigentumsrecht
2020, 561 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Aktuelles Immobilienrecht 2020
Sebastian Herrler, Christian Hertel, Christian Kesseler
Aktuelles Immobilienrecht 2020
in der Gestaltungspraxis
2020, 375 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Bärmann, Johannes;Pick, Eckhart
Jost Emmerich, Wolfgang Dötsch, Ron Baer, Johannes Bärmann, Eckhart Pick
Bärmann, Johannes;Pick, Eckhart
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
20., Aufl.
2020, XVII, 1016 S., 194 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
 
 

Handbuch Immobilienrecht
Handbuch Immobilienrecht
4., Aufl.
2020, LXXIX, 1851 S., 235 mm, Hardcover
Schmidt (Erich), Berlin
 
 

Praxishandbuch Immobilienrecht
Karin Fuhrmann, Gerald Hubner, Wolfgang Kleewein
Praxishandbuch Immobilienrecht
Alle relevanten juristischen und steuerlichen Themen. Verständlich aufbereitete Antworten auf Fragen der täglichen Praxis
3., Aufl.
2020, 512 S., 240 mm, Hardcover
Linde, Wien
 
 

WEG - Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht
Werner Niedenführ, Johanna Schmidt-Räntsch, Nicole Vandenhouten
WEG - Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht
Anwaltkommentar
13., Aufl.
2019, 920 S., 240 mm, Hardcover
Deutscher Anwaltverlag
 
 

Vermessungskunde für den Planungs-, Bau- und Umweltbereich
Boris Resnik, Ralf Bill
Vermessungskunde für den Planungs-, Bau- und Umweltbereich
4., neu bearb. u. erw. Aufl.
2018, 380 S., 240 mm, Softcover
Wichmann
 
 

Die Häuser der Bölschestraße in Berlin-Friedrichshagen
Aribert Giesche, Karl-Ludwig Lange
Die Häuser der Bölschestraße in Berlin-Friedrichshagen
Eine Dokumentation 1753-2015
2018, 503 S., Schwarzweißabbildungen. 31 cm, Hardcover
Lukas Verlag
 
 

Das neue BGB-Bauvertragsrecht
Johann Peter Hebel
Das neue BGB-Bauvertragsrecht
Bau und Immobilien
Textausgabe mit Einführung, Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zu den wichtigsten Neuerungen
2017, 218 S., 244 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Tätigkeitsbericht 2016/201
Tätigkeitsbericht 2016/2017
2017 65 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 


weitere Bücher zum Thema: Grundbuch

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Forschungsberichte: (1)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Raeumlicher Boeschungsbruch unter Hausfundamenten
Walter Kobler, U. Smoltczyk
Raeumlicher Boeschungsbruch unter Hausfundamenten
1980, 107 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (303)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Grziwotz, Herbert
Veräußerungszustimmung eines nicht ordnungsgemäß gewählten Verwalters wirksam?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Briesemeister, Lothar
Unzumutbarkeit einer Eigentümerversammlung am Himmelfahrtstag
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Greiner, David
Im Gemeinschaftseigentum stehende Stellplätze darf jeder Miteigentümer mitbenutzen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Becherer, Linus
Immobilienbewertung unter Berücksichtigung von bleibendem und abgehendem Kirchenbedarf
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Binder
Nachtrag nimmt nicht auf Mietvertrag Bezug: Schriftform trotzdem gewahrt!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Höckmayr, Andreas
Rangfolge bei jeweils anfechtbar erworbenem Sicherungsrecht
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Hammermüller, Alexandra
Keine analoge Anwendung von Par. 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG auf im geringsten Gebot berücksichtigte, nicht mehr valutierte Grundschulden
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Eggert, Michael
Für Insolvenzverwalter ist die Grundbuchberichtigung mitunter nicht das beste Verfahren!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Becker, Matthias
Keine Höchstbetragshypothek bei "angeblicher Forderung" des Gläubigers
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Blatt, Thomas
Die Bezeichnung des Mietbeginns mit "Tag der Eröffnung" genügt dem Schriftformerfordernis
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Grundbuch

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Aufsätze aus Sammelbänden: (2)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Junghans, Maximiliane; Weinheimer, Nina
Technische Due Diligence bei Forward Deals 2017
Quelle: 28. BBB-Assistententreffen. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bereiche Bauwirtschaft, Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik 27.-29. Juni 2017, Technische Universität Kaiserslautern. Tagungsband; Schriftenreihe des Fachgebiets Baubetrieb und Bauwirtschaft, 1 Forschung
Tillmann, H.-G.
Gutachten im Zusammenhang mit Erbbaurechten für die Zwecke der Zwangsversteigerung 2015
Quelle: 22. Nordische Bausachverständigen-Tage 2015. Sektion 1 Wertermittlung für Boden und Gebäude. Mittwoch, den 7.10.2015 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal

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Rechtsbeiträge: (1043)
IMR 2021, 2312
Schutzstreifen "entlang der Leitungsachse" genügt Bestimmtheitsgrundsatz
RA Thomas Blatt, Dinslaken
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2020 - 3 Wx 196/20)

Mit notariell beglaubigter Erklärung bewilligte und beantragte der Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Betreibers einer Gasleitung mit dem Rechtsinhalt, auf dem


IMR 2021, 2280
Erwerber eines Miteigentumsanteils wird Mitvermieter
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(KG, Beschluss vom 15.12.2020 - 1 W 1461/20)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) war Alleineigentümer eines vermieteten Grundstücks. Stufenweise sollten ideelle Bruchteile am Grundstück zunächst von der GbR an einen der Gesellschafter und nach Vollzug des Zwischenerwerbs sodann von diesem au


IMR 2021, 2264
Werdender Eigentümer ist zu laden!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.01.2021 - 2-13 S 18/20)

Gegenstand der Anfechtung sind Beschlüsse einer Eigendietümerversammlung, zu der statt des klagenden Bauträgers - der noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist - die Eheleute E eingeladen wurden, an die der Bauträger eine Einheit verkauft und überg


IBR 2021, 2247
Kaufpreiszahlungen für Eigentumswohnungen sind Baugeld!
RA Dr. Hayo Bernsmann, Frankfurt a.M.
(LG Berlin, Urteil vom 15.01.2021 - 34 O 92/20 (nicht rechtskräftig))

Der klagende Generalunternehmer (GU) errichtete für den Beklagten zu 2 (B) als Bauträger 50 Eigentumswohnungen. Der Beklagte zu 1 ist der damalige Geschäftsführer (G) und nach der Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse der Liquidator des B. Der GU


IMR 2021, 80
Veräußerungszustimmung eines nicht ordnungsgemäß gewählten Verwalters wirksam?
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2020 - 3 Wx 182/20)

Ein Eigentümer veräußerte seine Eigentumswohnungen. Als Inhalt des Sondereigentums war im Grundbuch eingetragen, dass die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Zur späteren Eigentumsumschreibung wurden deshalb die Zustimmungserklärung des Verw


IMR 2021, 39
Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!
RiBGH a. D. Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe
(OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2020 - 18 U 18/19)

Der Makler nimmt den Käufer auf Zahlung einer Nachweisprovision in Anspruch. Das dem Käufer vom Makler ausgehändigte Exposé enthielt unter Eckdaten den Hinweis, im Objekt seien Fünf Wohneinheiten vorhanden. Des Weiteren wies das Exposé stilisierte Gru


IVR 2020, 157
Löschung einer Grundschuld erfordert die Zustimmung des Eigentümers!
RA Johannes Clasen, Dresden
(KG, Beschluss vom 23.04.2020 - 1 W 47/20)

In einem Anfechtungsprozess wurde der Eigentümer eines Grundstücks verurteilt, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden. Zugleich wurde sein Bruder, zu dessen Gunsten im Grundbuch dieses Grundstücks eine brieflose Grundschuld eingetragen war,


IVR 2020, 156
Recht auf Einsicht in noch nicht erledigte Grundbucheintragungsanträge
RAin und FAin für Internationales Wirtschaftsrecht Stephanie Englert-Dougherty, LL.M., München
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - 3 Wx 99/20)

Der Beteiligte ist noch als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, wobei das Grundstück bereits im Wege der Zwangsversteigerung einem Dritten zugeschlagen wurde. Der Beteiligte beantragte die Übersendung einer Kopie eines nicht erledigt


IVR 2020, 155
Auslegung der Parteibezeichnung im Amtsverfahren
RA Prof. Dr. Markus Pflügl, LL.M., München
(OLG München, Beschluss vom 27.07.2020 - 34 Wx 564/19)

Die Bet. zu2 (A) ist im Grundbuch als Eigentümerin des betreffenden Grundbesitzes eingetragen. Die Bet. zu1 (B) erwirkte gegen A eine einstweilige Verfügung, wonach für B auf dem Grundstück eine Vormerkung zu Lasten A zur Sicherung eines Anspruchs auf Ein


IVR 2020, 154
Grundbuchrecht: Insolvenzverwalter als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek
Prof. Wolfgang Schneider, Berlin
(OLG Jena, Beschluss vom 27.07.2020 - 3 W 211/20)

Das Grundbuchgericht hat mehrere Zwangssicherungshypotheken auf Antrag eines Insolvenzverwalters eingetragen und dabei als Gläubiger den Insolvenzverwalter persönlich mit seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt gem. § 15 GBV angegeben. Der Insolvenzverw



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (26)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.


Mollinga, Andreas
5 Schadensaufnahme
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Dienlich zur Feststellung der Schadensursachen und ob der Schaden mit den bereits sanierten Schäden korrespondiert, sind Fotos mit Darstellung der Lage der sanierten Wandrisse sowie Beschreibungen zum Altschaden. Im Zuge der Schadensaufnahme müssen die jeweiligen Schäden dokumentiert werden, d. h. es sollten ausreichend Fotos, insbesondere Detailfotos, gegebenenfalls mit Rissbreitenlineal, Zollstock o. Ä. von jedem Schaden vorhanden sein. Für den Sachverständigen sind Mess- und ...


Sattler, Herbert
Kommentar: Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, rechtssicher und rationell ermitteln
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Grundsätzlich ist jede Gemeinde, in der die Durchführung der Sanierung nach dem vollständigen Verfahren beschlossen wurde, gesetzlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. Erhebt die Gemeinde Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung per Bescheid, wird der Betrag einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. So gesehen darf keine Gemeinde auf die Erhebung der Ausgleichsbeträge verzichten, solange die reinen Verwaltungskosten unter dem Ausgleichsbetrag für das ...


Simon, Jürgen
Baumängel und Bauschäden - ihre Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 8. Günter Zimmermann (Hrsg.), 3., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000

Nicht jeder wertmindernde Baumangel oder Bauschaden kann durch einen Abschlag vom Gebäudenormalherstellungswert berücksichtigt werden. Es wird unterschieden zwischen dem unbehebbaren Baumangel oder Bauschaden (z. B. Grundbuch, Gebäudeschieflage usw.) und dem behebbaren Baumangel oder Bauschaden. Hält man sich streng an die Verfahrensweise der WertV 88, nach der die Abschläge wegen Baumängel und Bauschäden erst nach Berücksichtigung der Alterswertminderung erfolgen sollen, müssen die ...


Röhrich, Lothar
6.2 Beispiel einer Markt- und Beleihungswertermittlung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Auf der Grundlage der Gesamtsituation wird der Liegenschaftszins beim Marktwert für das Bürogebäude mit xxx % und für das Wohnhaus mit xxx % angesetzt. Der Sachwert des Gebäudes ergibt sich aus den Herstellungskosten im Verhältnis zum Gebäudealter. Dieser Wertverlust ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzung eines „gebrauchten“ Gebäudes im Vergleich zur Nutzung eines neuen Gebäudes mit zunehmendem Alter immer unwirtschaftlicher wird.


Röhrich, Lothar
5. Form und Inhalt des Gutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Es darf keinesfalls für den Nutzer des Gutachtens der Eindruck entstehen, dass das gesamte Gutachten vom Bestellungstenor/der Zertifizierung des Sachverständigen umfasst war. Nicht nur, dass es für einen Nutzer des Gutachtens von Bedeutung sein kann, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat, es dient auch der Klarstellung, ob z.B. eine Firma, vertreten durch den Geschäftsführer, oder dieser als Privatperson ein Gutachten hat anfertigen lassen. Bei Gutachten des Typs b) besteht die Möglichkeit...


Röhrich, Lothar
4. Sonderformen des Baugutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Hierbei können Versicherungsnehmer und Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbaren, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Jede Partei benennt schriftlich einen Sachverständigen und kann dann die andere schriftlich auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Beide Sachverständige benennen schriftlich einen dritten Sachverständigen als Obmann.


Kern, Ingo
Konstruktiver Holzschutz - Wie verwendet man das Werkzeug?
aus: Feuchteschäden. Vermeiden, Erkennen und Sanieren. 55. Frankfurter Bausachverständigentag 2020. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Um den Einfluss der klimatischen Verhältnisse der Umgebung des Bauwerks auf die Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften des Holzes berücksichtigen zu können, sind die tragenden Bauteile von Holzbauwerken nach DIN EN 1995-1-1 in drei Nutzungsklassen einzustufen. Luftfeuchte > 85 % Tauwasser Insekten und Pilze GK 3.1 gelegentlich > 20 %; keine Anreicherung von Wasser Insekten und Pilze GK 3.2 häufig > 20 %; Wasseranreicherung zu erwarten Insekten und Pilze GK 4 vorwiegend bis ...


Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.2 Mängelrechte nach der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

 1 bis 3, 280, 281 BGB – Vertretenmüssen vorausgesetzt – Schadensersatz statt der Leistung oder nach Wahl des Auftraggebers stattdessen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem. Weitere Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers kann z. B. die vorbehaltlose Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mängel (§ 640 Abs. Beim kleinen Schadensersatz behält der Auftraggeber das Werk, der durch den Mangel eingetretene Schaden ...



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