Liste der Publikationen zum Thema "HOAI"
Schriftenreihe des AHO, Band 3
Besondere Leistungen zur HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, ) 51 mit Anlage 14
6., Aufl.
2022, 112 S., 24.4 cm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
3., Aufl.
2022, XXV, 2370 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Kommentar zu den Grundzügen des gesetzlichen Bauvertragsrechts ()) 631-650v BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
4., Aufl.
2022, XI, 1427 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Beck Texte im dtv
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B / Bauvertrag )) 650 a-v / Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - Rechtsstand: 31. Mai 2022
37., Aufl.
2022, XLVI, 402 S., 191 mm, Softcover
DTV
IIR-Schriftenreihe, Band 19
4., Aufl.
2022, 66 S., 235 mm, Softcover
Schmidt (Erich)
Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
PraxisWissen Baurecht
Praxisleitfaden Renditeobjekte
2022, XV, 186 S., 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
HOAI 2021 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Textausgabe mit Interpolationstabellen
mit Erläuterung und Musterrechnung
2021, 400 S., 21 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
3., Aufl.
2021, 228 S., 21 cm, Softcover
Werner
HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Kommentar
5., überarb. Aufl.
2021, 468 S., 23.5 cm, Softcover
Kommunal- und Schul-Verlag
Privates Baurecht
PraxisWissen Baurecht, Band IBR Schriftenreihe
4., Aufl.
2021, XVII, 286 S., mit zahlreichen Übersichten und 48 Graphiken. 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
weitere Bücher zum Thema: HOAI
Technische Informationen aus der Baupraxis (TIB K31).
2020, 2 S., 2 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Statistische Untersuchung zur Anzahl niedergelassener in- und ausländischer Architekturbüros in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Preisrecht der HOAI. Endbericht
2016 10 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütung
2009 46 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Qualitätssicherung des GAEB-Datenaustausches für die Durchführung von Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber Endbericht 14. Mai 2008. Online Ressource
2008 113 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Kostensenkung durch mehrfache Realisierung von Planungen
Bau- und Wohnforschung, Band F 2349
1998, 98 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Fraunhofer IRB Verlag
Auswirkungen neuer Informationstechnologien auf das Planen, Bauen und die Baukosten ausgehend vom Architekturbuero
Bau- und Wohnforschung
1985, 159 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
1984, 27 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
HOAI 2009/2013: Schriftform heißt Papier!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
Keine Kostenberechnung nach DIN 276: Honorarschlussrechnung ist trotzdem prüfbar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
Mindestsätze der HOAI 1996/2002 sind zwischen Privaten verbindlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Heiliger, Janis
Zwei Unterschriften unter dem Planernachtrag wahren das Schriftformerfordernis!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hänsel, Tobias
Lösungsvorschläge sind angemessen zu vergüten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
Pauschalhonorar mit Subplaner rechtfertigt keine Mindestsatzunterschreitung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
Architekt muss kein Baurechtsexperte sein!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
EU-Dienstleistungsrichtlinie ist auf Mindestsätze der HOAI 1996/2002 nicht anwendbar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hänsel, Tobias
Auftragswertschätzung von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik
Der Bausachverständige, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: HOAI
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Schaden-News aus dem VHV-Bauschadenbericht 2021/22. Qualität und Kommunikation 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Kirchner, Udo
AHO-Heft 17 - Leistung für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
OIender, Margarete
Taktplanung in der Ausführungsplanung - Wie mit Hilfe von Lean Management Planungsprozesse optimiert werden können, um eine baubegleitende Planung zu vermeiden 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Braun, Rainer
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Becker, Erik
Juristische Leitplanken für Architekten beim Building Information Modeling - Vertragsgestaltung/Vergütung/Haftung 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Khbeis, Halim; Bißwurm, Axel; Neumer, Daniel; Rausch, Alexander; Weber, Michael
Von Bauarten und Bauprodukten. Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis planender und prüfender Ingenieure 2020
Quelle: Beton- und Stahlbetonbau Spezial, Oktober 2020. 100 Jahre MPA Karlsruhe; Beton- und Stahlbetonbau Spezial (Sonderheft)
Usinger, Jochen
Relevanz der Innenarchitektur für öffentliche Räume 2020
Quelle: BDIA Handbuch Innenarchitektur 2020/21; Handbuch Innenarchitektur
Bentheim, Manfred von
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Schütte, Julian
Herausforderungen und Ansätze zur integrierten Risiko- und Kostensteuerung bei Bauprojekten 2019 (kostenlos)
Quelle: 30. BBB-Assistententreffen 2019 in Karlsruhe. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter Bauwirtschaft, Baubetrieb, Bauverfahrenstechnik. 10. - 12. Juli 2019. Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
weitere Aufsätze zum Thema: HOAI
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Entwicklung eines HOAI-konformen Skalierungssystems des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI zur Anwendung für BIM (kostenlos)
2021
Meckmann, Felix; Hofstadler, Christian (Herausgeber); Heck, Detlef (Herausgeber)
Nachhaltiges Bauen - Anforderungen und Handlungsempfehlungen für die Anwendung der Leistungsbilder der HOAI. Empirische Analyse des Erfolgspotentials eines ?Nachhaltigen Bauens? von Büroimmobilien für Planungsbüros (kostenlos)
2019
Vogel, Frank Robert
Projektsteuerung öffentlicher Hochbauprojekte. Parametergestütztes Modell der Projektsteuerung mit dem Ziel der Einhaltung des vorgegebenen Budgetrahmens abgeleitet von realisierten öffentlichen Hochbauprojekten: PDF-Format, 1,26 MB (kostenlos)
2009
Zimmer, Raffaela
Minimierung von Haftungsrisiken bei Architektenleistungen. Masterarbeit
2008
Erdell, Elmar; Bock, Thomas (Hrsg.)
Methodenanwendung in der Hochbauplanung - Ergebnisse einer Schwachstellenanalyse (kostenlos)
2007
Pauschalhonorar mit Subplaner rechtfertigt keine Mindestsatzunterschreitung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 03.11.2022 - VII ZR 724/21)
Am 17.12.2008 schließen Auftraggeber (AG) und Ingenieur einen Vertrag über Leistungen der Tragwerksplanung, der für die Erstellung der Ausführungsplanung ein Pauschalhonorar vorsieht. Mit seinem Subplaner hat der Ingenieur ein ebenfalls die Mindestsätze u
IBR 2023, 23
Mindestsätze der HOAI 1996/2002 sind zwischen Privaten verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 03.11.2022 - VII ZR 724/21)
Am 17.12.2008 schließen Auftraggeber und Ingenieur (I) einen Vertrag über Leistungen der Tragwerksplanung, der für die Erstellung der Ausführungsplanung ein Pauschalhonorar von 71.000 Euro vorsieht. Mit der Schlussrechnung macht I die Mindestsätze der HOA
IBR 2023, 82
Honorar unter HOAI-Mindestsätzen vereinbart: Aufstockungsverlangen ist nicht treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2017 - 6 U 119/16)
Ein Architekturbüro klagt aus einem Vertrag unter der HOAI 2013 trotz einer anderweitigen Honorarvereinbarung das viel höhere Mindestsatzhonorar nach HOAI ein. Der Auftraggeber (AG) wendet u. a. ein, die Parteien hätten vereinbart, dass im Falle der Nicht
IBR 2023, 36
Lösungsvorschläge sind angemessen zu vergüten!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(VK Südbayern, Beschluss vom 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51)
Müssen die Bieter bei der Vergabe von Planungsleistungen Lösungsvorschläge einreichen, ist der Auftraggeber (AG) verpflichtet, einheitlich für alle Bewerber eine angemessene Vergütung festzusetzen. Wie der AG die Vergütung zu bemessen hat, ist immer wiede
IBR 2023, 26
Zwei Unterschriften unter dem Planernachtrag wahren das Schriftformerfordernis!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2020 - 6 U 712/20; BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 302/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Ingenieur (I) macht restliches Honorar für Planungsleistungen aus einem mit dem Generalplaner (GP) als Auftraggeber geschlossenen Vertrag über technische Gebäudeausrüstung geltend. Der GP ist seinerseits vom Bauherrn mit Generalplanungsleistungen beau
IBR 2023, 25
HOAI 2009/2013: Schriftform heißt Papier!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 27 U 3936/16 Bau; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 140/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Architekt (A) und Bauherr (B) verhandeln um das Jahr 2011 herum intensiv über den Abschluss eines Architektenvertrags, dessen Entwurf mehrfach per E-Mail hin und her geschickt wird und der ein Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze vorsieht. A beginnt
IBR 2022, 658
Die "Europarechtswidrigkeit der HOAI": Der Drops ist gelutscht!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 140/17)
Ein Architekt verlangt von seinem Auftraggeber (AG) ein über die Honorarvereinbarung hinausgehendes Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI. Das Landgericht gibt der Klage überwiegend statt. Das OLG München weist die Berufung durch Beschluss vom 22.05.201
VPR 2022, 3162
Lösungsvorschläge sind angemessen zu vergüten!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(VK Südbayern, Beschluss vom 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51)
Müssen die Bieter bei der Vergabe von Planungsleistungen Lösungsvorschläge einreichen, ist der Auftraggeber (AG) verpflichtet, einheitlich für alle Bewerber eine angemessene Vergütung festzusetzen. Wie der AG die Vergütung zu bemessen hat, ist immer wiede
IBR 2022, 520
Mindestsätze der HOAI 2002 sind verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2019 - 15 U 73/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Architekt A beauftragte 2008 Tragwerksplaner T als Subplaner mündlich zu einem Honorar, das unter den Mindestsätzen der HOAI 2002 lag. Der Auftraggeber des A verklagte A in einem vorangegangenen Verfahren erfolgreich auf Schadensersatz wegen Planungsfehle
IBR 2022, 521
Vereinbarte Grundleistungen nicht erbracht: Auftraggeber kann das Honorar mindern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2021 - 12 U 120/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Bauherr (B) beauftragt einen Architekten (A) 1997 mit Architektenleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 für den Neubau eines Wohnhauses. nach Abbruch des Bauvorhabens in der Bauphase klagt A Honorar ein. Dabei berechnet er 28.000 Euro für die Au
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Röhrich, Lothar
8. Honorierung des Bausachverständigen
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Der Sachverständige erbringt auch hier keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern der Sachverständige wird zusätzlich mit diesen Grundleistungen beauftragt. Wie zuvor ausgeführt, fallen die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle grundsätzlich nicht unter die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sachverständige erbringt keine Grundleistungen im Sinne der HOAI, sondern diese Leistungen werden von ihm überprüft. Die Höhe des Stundensatzes richtet ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
K - von Kamerabefahrung bis Kündigung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 HOAI ist festgelegt, dass als anrechenbare Kosten nach § 10 Abs. 2 BGB hat der Unternehmer dem Bauherrn die drohende wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags unverzüglich anzuzeigen. Dem Unternehmer gewährt § 643 BGB ein Kündigungsrecht, wenn der Bauherr gemäß § 642 BGB mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug gerät.
1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...
Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.
Röhrich, Lothar
6.5 Beispiel eines Honorargutachtens nach aktueller HOAI (Fassung vom 11.9.2009 und 17.7.2013)
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
2 HOAI ergibt keine eindeutige Zuordnung zu einer Honorarzone (zwei Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone IV und vier Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone III). Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Gebäudeplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens. Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Freianlagenplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens.
Schulze-Hagen, Alfons
Rechtsfragen der Planung und Ausführung im Bestand
aus: Schäden bei der energetischen Modernisierung. 40. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2005. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Der Architekt ist gehalten, die technische oder gestalterische Mitverarbeitung der vorhandenen Bausubstanzen für die einzelnen Leistungsphasen jeweils gesondert zu berücksichtigen, denn nach BGH, IBR 2003, 255 ist die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten solcher Leistungsphasen nicht zu berücksichtigen, bei denen der Architekt keinerlei Leistungen im Sinne einer technischen oder gestalterischen Mitverarbeitung erbringt. Nach BGH, IBR 2004, 512 begründet jedoch eine an den ...
Kamphausen, Peter-Andreas; Warmbrunn, Dieter
Bauschäden vermeiden durch baubegleitende Qualitätsüberwachung mit Sachverständigen
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 14, Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003
Alles dies spricht dafür, dass die Objektüberwachung nach HOAI keinen prägenden Charakter für die BQÜ hat und der Sachverständige damit unabhängig von den Spielregeln der HOAI mit seinem Auftraggeber wirksam freie Honorarvereinbarungen treffen darf. 2.3.1.2 Gänzlich andere Haftungsbedingungen entstehen, wenn der Sachverständige erweiterte oder besondere BQÜ- Leistungen übernimmt, insbesondere wenn ein Planungscheck vorzunehmen ist. 2.3.3 Dem Sachverständigen kann nur dringend empfohlen werden...
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