Liste der Publikationen zum Thema "Haftung"
Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
PraxisWissen Baurecht
Praxisleitfaden Renditeobjekte
2022, XV, 186 S., 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Nachträge im Bauvertragsrecht
C.H.Beck Baurecht
Nachtragsvergütung, Entschädigung und Schadenersatz bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B
2., Aufl.
2022, XXIII, 454 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
IIR-Schriftenreihe, Band 19
4., Aufl.
2022, 66 S., 235 mm, Softcover
Schmidt (Erich)
Kommentar
22., Aufl.
2022, 3100 S., Hardcover
Werner
Bauversicherungen richtig abschließen
Vertragsgestaltung und Schadensabwicklung bei Bau- und Montageversicherungsschäden
2., Aufl.
2022, 344 S., 22.5 cm, Softcover
Linde
Bond in concrete 2022. Bond, anchorage, detailing. 5th International Conference. Stuttgart, Germany, 25th - 27th July 2022. Proceedings
2022 1090 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst., Modelldarst.,
Selbstverlag
kostenlos
Schimmelschäden an Wänden und Decken
Schadenfreies Bauen, Band 42
2., überarb. Aufl.
2021, 278 S., 98 Abb., 12 Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Die HOAI in der Praxis
Mit Mustern prüffähiger Rechnungen und Musterverträgen
11., Aufl.
2021, 560 S., 210 mm, Hardcover
Werner
Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft
Praxishandbuch für Bauindustrie und Baugewerbe
4., Aufl.
2021, 268 S., 22.5 cm, Softcover
Linde
Verkehrssicherungspflichten in der Immobilienwirtschaft
Wohnbau, Gewerbe, öffentlicher Hochbau
5., Aufl.
2021, 414 S., 25.480 x 171.000 mm, Softcover
Haufe-Lexware
weitere Bücher zum Thema: Haftung
DWA-Regelwerk, Band M 129
2021, 19 S.,
Referat 2 Oberflächentechnik
WTA Merkblatt 2-4-14/D. Deutsche Fassung. Stand August 2008. Redaktionell überarbeitet 2014.
2014, 24 S., 19 Abb., 2 Tab., Geheftet
Fraunhofer IRB Verlag
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Simultane Planungsumgebung für Gebäudecluster in resilienten, ressourcen- und höchst energieeffizienten Stadtteilen. SIMULTAN
2020 206 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten. Forschungsbericht_20150219, IFB 14553/2015
2015 36 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
TiO2TRC - Neue Funktionalitäten von Textilbeton durch Titandioxidmodifikation. Teilvorhaben Untersuchung des Einflusses von Titandioxid auf die Klebeeigenschaften. Schlussbericht zu 8.2. Laufzeit von 01.08.2009 bis 31.07.2012, Förderkennzeichen 13N10737
2012 19 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG). Endbericht
2012 XX, 91 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Prozessorientierter Nachweis der Kausalität zwischen Ursache und Wirkung bei Bauablaufstörungen
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2748
2010, 125 S., 65 Abb., 11 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bemessung des Versicherungsschutzes bei Verträgen mit freiberuflich Tätigen (FbT)-RBBau. Online Ressource
2010 47 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Sicherung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Privatisierungsformen - Beispiel Wasserversorgung.
2005 38 S., Lit.,
Difu
kostenlos
Haftung von Gipsputzen an glatten Betonoberflächen. Abschlussbericht
Bau- und Wohnforschung, Band F 2442
2004, 66 S., zahlr. Abb., Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Wohnkostenbegrenzung bei Bewohnergenossenschaften. Ein Leitfaden. Endbericht
Bau- und Wohnforschung
1999, 144 S., Abb.,Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Haftung von SG-Klebstoffen an Gläsern mit organischen Oberflächenbeschichtungen. Abschlußbericht
Bauforschung, Band T 2830
1998, 27 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Fraunhofer IRB Verlag
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Haftung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Gästebad im Gemeinschaftseigentum führt zu Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrags!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Thiel, Markus
Gasleitung bei Kampfmittelerkundung angebohrt: Wer haftet für den Schaden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Voit, Klaus; Hron, Johannes; Frei, Gerhard; Peter, Mathias; Reisenhofer, Felix; Rottensteiner, Josef; Zeman, Oliver
Stein-Betonmörtel-Interaktion bei vermörtelten Steinstützkörpern aus Naturstein
Bautechnik, 2022
Rehbein, Georg
Erfolgsrisiko liegt beim Auftragnehmer!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Mitterer, Andrea
Notarhaftung bei unterbliebener Belehrung eines Wegerechts
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Koch, Stefan
Strafbarkeit des Eigentümers im Brandfall. Anmerkungen zum Urteil des LG Saarbrücken vom 25.11.2020 - 1 KLs 24/19, nicht veröffentlicht
Feuertrutz, 2022
Tuschinski, Melita; Fischer, Lutz
Haftung und Regressrisiko bei Anwendung des GEG 2020. Bausachverständige im angespannten Brückenschlag zwischen Vorschriften, Auftraggeber, Baubehörden und Praxis
Der Bausachverständige, 2022
Biebelheimer, Marc
Haftung für Beschädigung trotz Beachtung der anerkannten Regeln des (Tennis-)Sports!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Kniha, Karoline
Nur ein BIEGE-Mitglied muss leistungsfähig sein!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
Kostenaddition ist keine Kostenobergrenze!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Haftung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage vom 13. bis 15. Oktober 2022
Fladung, Thorsten; Geiß, Paul Ludwig; Noeske, Michael; Schumann, Melanie; Tornow, Christian; Wiesing, Martin; Zajonz, Franziska
Qualitätssicherung bei Glasklebungen durch Verfahren zur Oberflächenanalyse 2022
Quelle: Klebtechnik im Glasbau. Vision und Nachhaltigkeit - Grundlagen und Qualitätssicherung - Fügetechnik und Prozessentwicklung - Anwendung und Konstruktion - Innovationsnetzwerk KLEBTECH
Hoepner, Sophie; Zollfrank, Cordt
Historische Steinklebstoffe und ihre Möglichkeiten zur Anwendung in der Steinkonservierung 2022
Quelle: Natursteinsanierung 2022. Neue Natursteinrestaurierungsergebnisse, messtechnische Erfassungen und Sanierungsbeispiele. Tagung am 11./12. März 2022 in Karlsruhe / Breisach am Rhein
Stelzner, Martin
Aufgaben und Haftung der objektüberwachenden Planer und prüfenden Sachverständigen 2021
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung - Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Becker, Erik
Juristische Leitplanken für Architekten beim Building Information Modeling - Vertragsgestaltung/Vergütung/Haftung 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Hoepner, Sophie; Zollfrank, Cordt
Wie Pech & Schwefel - Historische Klebstoffe und ihre Verwendung bei Natursteinreparaturen an historischen Baudenkmälern unter Betrachtung ihrer Rezeptur, Belastungsgrenzen, umweltschonenden Wirkung und Nachhaltigkeit 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Stihl, Thomas
Sanierung von Brückenfahrbahnen und Gehwegen mit Stahl-Kunststoff-Verbundbauteilen 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Burger, Winfrid
Die Rechtsprechung zur Amtshaftung bei Fehlern in Bezug auf Niederschlagswasserversickerung und Starkregen 2021
Quelle: Die Bewältigung von Niederschlagswasserversickerung und Starkregen durch die Bauleitplanung
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Heße, Markus; Leicht, Michael; Brunst, Alexander; Radischewski, Andreas; Kulle, Sebastian; Hille, Christian Peter
Erfolgreiche Digitalisierung im Mauerwerksbau - eine multidisziplinäre Unternehmensaufgabe für Baustoffhersteller 2021
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2021. Kunststoffverankerungen, Digitalisierung im Mauerwerksbau. 46.Jg.; Mauerwerk-Kalender
weitere Aufsätze zum Thema: Haftung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Beitrag zur versuchstechnischen und numerischen Beschreibung von Verbundglas mit PVB-Zwischenschicht im intakten und gebrochenen Zustand (kostenlos)
2020
Möhring, Felix
Ablaufbezogenes Dokumentationsverfahren zum Nachweis der adäquaten Kausalität bei Bauablaufstörungen mit Schwerpunkt Haftungsgrund im Leistungsbereich Landschaftsbau (kostenlos)
2012
Lugmayr, Rainer
Evaluation of geosynthetics interlayer impact on fracture mechanical performance of asphalt pavements (kostenlos)
2010
Hallermann, Ulrich
Verbraucherrechte im öffentlichen Personenverkehr. Eine verkehrsträgerübergreifende Analyse. Online Ressource: PDF-Format, 0,68 MB (kostenlos)
2010
Gasleitung bei Kampfmittelerkundung angebohrt: Wer haftet für den Schaden?
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2022 - 11 U 94/21)
Aufgrund einer Luftbildauswertung ergab sich der Verdacht, dass sich auf einem unbebauten Grundstück ein Bomben- Blindgänger befinde. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung, der auf Veranlassung der örtlichen Ordnungsbehörde (O) tätig wur
IMR 2023, 31
Gästebad im Gemeinschaftseigentum führt zu Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrags!
RA Kai Linnemannstöns, Hamburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2022 - 11 U 189/20)
Der Käufer (K) erwirbt vom Verkäufer (V) eine Penthouse-Wohnung. Im Wohnungsexposé wurde u. a. ein Gästebad und ein direkter Zugang vom Lift in die Wohnung beschrieben. Tatsächlich besteht an diesem Bereich nur Gemeinschafts- und kein Sondereigentum, weil
IBR 2022, 355
Vorgeschlagene Gründungsvariante muss zu den Bodenverhältnissen passen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG München, Urteil vom 27.01.2021 - 27 U 4417/19 Bau; BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - VII ZR 197/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien schließen 2010 einen Vertrag über die geologische Beratung und Betreuung. Der Ingenieur schlägt eine Gründungsvariante - Rüttelortbetonsäulen - vor. Diese Variante ist für den vorhandenen Bodenaufbau nicht geeignet. Die eingebrachten Säulen v
IBR 2022, 269
Kein Hinweis auf Haftungsbeschränkung: Vertreter haftet persönlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Bernd Kober, Wertheim
(BGH, Urteil vom 13.01.2022 - III ZR 210/20)
Ein Finanzvermittler trat an seine Kunden heran und beriet diese im Zusammenhang mit der Zeichnung von Beteiligungen über eine Treuhandkommanditistin an einem Fonds als Altersvorsorge. Dabei handelte der Finanzvermittler als Prokurist bzw. Geschäftsführer
IBR 2022, 1
Schnittstelle "Handwerkliche Selbstverständlichkeit"
Dipl.-Ing. Prof. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IVR 2021, 119
Kraft des Rechtsanwendungsbefehls des Landesgesetzgebers inkorporiertes Bundesrecht stellt nicht-reversibles Landesrecht dar
RA Sebastian Seibt, München
(BVerwG, Beschluss vom 20.04.2021 - 9 B 31.20)
Säumniszuschläge waren durch eine Zwangssicherungshypothek gesichert worden. Bei einem späteren Eigentumsübergang aufgrund eines Aufgebotsverfahrens nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG wurde die Bundesrepublik Deutschland - Entschädig
IBR 2022, 51
Streitverkündung wegen alternativer Haftung hat nur beschränkte Interventionswirkung!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2021 - 22 U 33/21)
Der Bauherr verklagt den Architekten. Im Bauvorhaben waren barrierefreie bodentiefe Fenster auf Basis von dessen Vorgaben verbaut worden, im Nachgang wurden Estrich und Fliesen verlegt. Die Fenster schleifen. Ursache ist die fehlende lichte Höhe zum Boden
IBR 2022, 22
Kostenermittlung des Fachplaners falsch: Ohne Schaden keine Haftung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stefan Bruinier, Hamburg
(OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2019 - 17 U 78/18; BGH, Beschluss vom 09.06.2021 - VII ZR 256/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) ist Bauherr eines Gesundheitszentrums. Nach vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit mit einem anderen Planungsbüro tritt er in Vertragsgespräche mit dem Auftragnehmer (AN) ein. Am 30.04.2007 erstellt der AN im Auftrag des vom AG be
IMR 2021, 425
Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften als Gesamtschuldner für Gebühren
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn-Bad Godesberg
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.08.2021 - 6 C 11564/20)
Die Antragsteller sind zu je ½ Wohnungseigentümer verbunden mit einem Miteigentumsanteil von 65/100 am gemeinschaftlichen Eigentum an einem auf dem Grundstück des Antragsgegners gelegenen Grundstück. Der Antragsgegner erließ eine zum 01.01.2020 in Kraft g
IBR 2021, 514
Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Oliver Moufang, Frankfurt a.M.
(OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2019 - 6 U 1613/18; BGH, Beschluss vom 19.05.2021 - VII ZR 212/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Mit Vertrag vom 24.12.2003 beauftragte der Auftraggeber (AG) den Generalunternehmer (GU) mit der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses nebst Garage inklusive bestimmter Architektenleistungen, u. a. der Bauleitung, zu einem Festpreis. Die Abnahme des Bauw
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
26 Haftung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Dann ist das Gutachten mangelhaft mit der Folge, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) besteht. 2 und 3 BGB. Der Privatgutachter wird bestrebt sein, diese Frist zu verkürzen, zumindest hinsichtlich der Schäden, die sich als Folge eines unrichtigen Gutachtens bei dem Auftraggeber einstellen ( Mangelfolgeschäden). Beispiel: »Hat der Privatgutachter ein unrichtiges Gutachten erstattet und beruht dies auf leichter Fahrlässigkeit, beträgt die Verjährungsfrist für ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Stelzner, Martin
Aufgaben und Haftung der objektüberwachenden Planer und prüfenden Sachverständigen
aus: Beiträge vom 22. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 14. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2021, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Sachverstand am Bau, Immobilienbewertung, Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Haftpflichtforderungen sehen sich Architekten und Ingenieure außerdem regelmäßig ausgesetzt, wenn sie als prüfende Sachverständige tätig werden. Gelingt ihm das nicht und sind die bereitgestellten Pläne fehlerhaft, muss der Bauherr sich dies gegenüber dem ausführenden Unternehmer sowie dem überwachenden Architekten oder Ingenieur als Mitverschuldensquote anrechnen lassen BGH, Urt. Ein Mitverschulden des ausführenden Unternehmers kann der überwachende Architekt oder Ingenieur dem Bauherrn ...
Buss, Harald
B.1 Haftung und Versicherung des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der Sachverständige kann dafür haften, dass er das beauftragte Gutachten nicht mangelfrei erstellt hat (Gewährleistung), das Gutachten nicht (Unmöglichkeit) oder nicht rechtzeitig erstellt hat, der Sachverständige sich also im Verzug befindet. Ist das Gutachten objektiv richtig, nur unvollständig, weil etwa ein Teil der zu begutachtenden Mängel nicht behandelt wurde, oder ist der Sachverständige vom Thema abgewichen, ist das Gutachten ferner für den Auftraggeber oder für Dritte nicht ...
3 Haftungsfragen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
1 BGB. Welche Leistungspflichten der Architekt im Einzelnen schuldet, ergibt sich aus dem konkreten Architektenvertrag, d. h. aus den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Architekten. Zu den häufigsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich kommt es zwischen Architekt und Auftraggeber, wenn die vom Architekten veranschlagten Kosten oder der mit dem Auftraggeber vereinbarte Kostenrahmen bzw. Von der zivilrechtlichen Haftung des Architekten zu unterscheiden ist ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Lukowsky, Dirk
3.2 Enthaftungen
aus: Schadensanalyse Holz und Holzwerkstoffe. Schadensursachen und Untersuchungsmethoden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Da eine Blasenbildung immer den Verlust der Haftung zum Untergrund voraussetzt, sind alle Mechanismen, welche die Haftung herabsetzen, potenzielle Auslöser von Blasen: haftungsbehindernde Substanzen auf der Oberfläche sind ungeeignete Spachtelmassen oder Baumharz (Bild 3.24) oder mechanische Fehlstellen wie Fraßgänge von Insekten (Bild 3.25), Risse im Holz (Bild 3.26) sowie Löcher, Risse oder Fehlstellen in der Grundierung. Bild 3.26: Der Querschnitt durch eine Blase zeigt, dass sie von einem...
Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...
Achmus, Martin; Kausch, Wolfram
Zusammenwirken rechtlicher und technischer Aspekte bei Undichtigkeiten weißer Wannen - ein Praxisbeispiel
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Ist das Werk mit Mängeln behaftet, steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) zu. Gemäß § 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum einer sachmängelfreien Sache (Kaufgegenstand) gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu übertragen. Haften der Sache nicht erkennbare Mängel an, so muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel diese dem Verkäufer anzeigen.
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Treffer: 1 bis 7
Z-21.4-1969 Zulassung
vom: 12.09.2022
– aktuell
Nagel-Ankerschienen NA für Betonfertigteilstürze
Nagel Ankerschienen UG (haftungsbeschränkt)
Z-21.4-1969 Zulassung
vom: 11.09.2017
– abgelaufen
Nagel-Ankerschienen NA 28-15, NA 38-17 und NA 49-30 für Betonfertigteilstürze
Nagel Ankerschienen UG (haftungsbeschränkt)
Z-8.1-936 Zulassung
vom: 26.05.2015
– abgelaufen
Gerüstsystem "PERALTA - Donnergerüst 70 S"
PERALTA Industrie UG (haftungsbeschränkt)
Z-23.11-1557 Zulassung
vom: 17.10.2014
– abgelaufen
Mehrlagige Verbund-Wärmedämm-Matte als Wärmedämmstoff "PE-Thermolen 1500"
ZEVET consulting UG (haftungsbeschränkt)
Z-21.4-1969 Zulassung
vom: 10.09.2012
– abgelaufen
Nagel-Ankerschienen NA 28-15, NA 38-17 und NA 49-30 für Betonfertigteilstürze
Nagel Ankerschienen UG (haftungsbeschränkt)
Z-8.1-936 Zulassung
vom: 22.06.2012
– abgelaufen
Gerüstsystem "PERALTA - Donnergerüst 70 S"
PERALTA Industrie UG (haftungsbeschränkt)
Z-17.1-665 Zulassung
vom: 12.04.2010
– abgelaufen
"Hirschfelder" Schalungssteine aus Beton
Betonwerk Hirschfelde UG (haftungsbeschränkt) Ober
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
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