Logo des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB
baufachinformation.de


Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
Es werden gleichzeitig mehrere Datenbestände für Sie durchsucht!


  •   Home

  •   Baustoffe | Bauphysik |
      Gebäudetechnik
  •   Bauschäden | Bauerhaltung
      Denkmalpflege
  •   Architektur | Innenarchitektur |
      Grünplanung
  •   Gebäudeplanung |
      Baukonstruktion
  •   Ingenieurbau
  •   Abfall | Boden | Wasser
  •   Bauwirtschaft | Baubetrieb
  •   Bau und Planungsrecht |
      Bauvertragsrecht
  •   Stadt und Raumplanung |
      Wohnungswesen
  •   FAQs   Über uns   Kontakt   Impressum   AGB   Datenschutz

Drucken 

Liste der Publikationen zum Thema "Haftungsausschluss"


Bücher, Broschüren: (1)

Werk- und Bauvertragsrecht
Werk- und Bauvertragsrecht
Spezialkommentar zu den  631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
 
 

nach oben


Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
ift-Richtlinie VE-13/2, Juni 2015. Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband
ift-Richtlinie VE-13/2, Juni 2015. Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband
ift-Richtlinie
2015, 7 S., 7 Abb., Geheftet
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

nach oben


Zeitschriftenartikel: (70)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Eusani, Guido
"Corona" - Wertermittlung in der Krise
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2020
Weingart, Hans-Joachim
Der Zweck der Aufklärungspflicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln der Kaufsache
Baurecht, 2020
Elzer, Oliver
Verwaltervertrag: Haftungsausschluss im Zweifel unwirksam!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Bleutge, Peter
Haftung für Folgeschäden aus Konstruktions- und Bauteilöffnung. Pflichtverletzung, Haftung und Versicherung
Der Bausachverständige, 2020
Gänßmantel, Jürgen
Hinweispflichten bei Innendämmungen
Ausbau + Fassade, 2020
Münch, Barbara
Wer nicht hören will, muss fühlen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Kern, Ingo
Obsolet, aber spannend. Holzflachdächer, von denen man die Finger lassen sollte
Der Bausachverständige, 2019
Butzmann, Martin
Werbung wirkt - und bindet den Verkäufer!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Bröker, Jörn
Auftraggeber aufgeklärt und belehrt: Architekt haftet nicht für Planungsmangel!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Butzmann, Martin
Wer hohe Erwartungen weckt, muss sich (unter Umständen) an diesen messen lassen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Haftungsausschluss

nach oben


Aufsätze aus Sammelbänden: (2)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus

Lentzler, Markus; Quade, Jens
Miteinander statt Gegeneinander. Systemwechsel und Kulturwandel durch integrierte Projektabwicklung mit Mehrparteienverträgen 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Schlabach, Carina
Randbedingungen für die Anwendung einer Projektallianz nach australischem Vorbild bei Hochbauprojekten auf dem deutschen Baumarkt 2015 (kostenlos)
Quelle: Zukunftspotenzial Bauwirtschaft. Tagungsband. 2. Internationaler BBB-Kongress Baubetrieb, Bauwirtschaft, Baumanagement, Darmstadt 12.09.2013

nach oben


Rechtsbeiträge: (204)
IMR 2020, 469
Häuser müssen bleifrei sein!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2019 - 24 U 251/18)

Ein Käufer erwarb ein Mehrfamilienhaus. Im Kaufvertrag wurde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Verkäufer gab an, dass drei Schäden an Leitungswasserrohren aufgetreten waren. Der Käufer stellte nach Besitzübergang fest, dass in dem Haus Bleiro


IBR 2020, 433
Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Syke (Barrien)
(OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2020 - 4 U 2183/19)

Im Exposé des Maklers für ein aus den 1920er Jahren stammendes Haus wurde mit dem im Leitsatz beschriebenen Hinweis auf eine Renovierungsbedürftigkeit der Immobilie hingewiesen. Bei Gelegenheit der Verkaufsverhandlungen waren den Käufern auch Feuchtigkeit


IBR 2020, 318
Vorhandene Mängel schließen Rücktritt aus!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 14.02.2020 - V ZR 11/18)

Ein Verkäufer (V) verkauft im Zuge der scheidungsbedingten Auseinandersetzung mit seiner Frau (E) seinen Miteigentumsanteil an einem Mietshaus. Der Käufer (K) hat sich zur Zahlung eines nominell geringen Kaufpreises und zur Freistellung von offenen, grund


IMR 2020, 254
Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Syke (Barrien)
(OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2020 - 4 U 2183/19)

Im Exposé des Maklers für ein aus den 1920er Jahren stammendes Haus wurde mit dem im Leitsatz beschriebenen Hinweis auf eine Renovierungsbedürftigkeit der Immobilie hingewiesen. Bei Gelegenheit der Verkaufsverhandlungen waren den Käufern auch Feuchtigkeit


IVR 2020, 40
Verantwortlichkeit für die Beseitigung von eingemauertem Bauschutt
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas Höckmayr, Scheyern
(OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 350/19)

Der Käufer eines bebauten Grundstücks entdeckt nach dem Erwerb in zwei zugemauerten Tiefkellerräumen Bauschutt und verlangt vom Verkäufer die Beseitigung. Im Vorfeld der Veräußerung besichtigte der Käufer das Gebäude und erkannte auch die zugemauerten Kel


IBR 2020, 49
Keine Leichen, aber Schutt im Keller!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 350/19)

Ein Verkäufer lässt Sanierungsarbeiten an einem Gebäude durchführen. Dabei lässt er zwei ungenutzte Tiefkellerräume zumauern. Rund 10 Jahre nach der Sanierung bietet der Verkäufer das Grundstück des Gebäudes zum Kauf an. Im Exposé sind die verschlossenen


IBR 2020, 1
AbZ & Co.: Werkvertraglicher Mindeststandard? Nötige Evaluation bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()


IMR 2020, 26
Verwaltervertrag: Haftungsausschluss im Zweifel unwirksam!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 19.07.2019 - V ZR 75/18)

Nach dem Verwaltervertrag können Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter nur innerhalb von zwei Jahren ab Entstehung geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob diese Bestimmung wirksam ist, wenn es sich bei ihr um eine Allgemeine


IMR 2020, 35
Keine Leichen, aber Schutt im Keller!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 350/19)

Ein Verkäufer lässt Sanierungsarbeiten an einem Gebäude durchführen. Dabei lässt er zwei ungenutzte Tiefkellerräume zumauern. Rund 10 Jahre nach der Sanierung bietet der Verkäufer das Grundstück des Gebäudes zum Kauf an. Im Exposé sind die verschlossenen


IBR 2019, 550
Kombinationsabdichtung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik!
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
(OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2019 - 12 U 73/18)

Die aus Kalksandstein gemauerten Außenwände einer Doppelhaushälfte wurden mit einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung (PMBC) abgedichtet, die an die Außenseite der wasserundurchlässigen Betonplatte angeschlossen war. Knapp ein Jahr nach Fert



mehr Rechtsbeiträge

nach oben


Buchkapitel: (35)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.


Röhrich, Lothar
5. Form und Inhalt des Gutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Es darf keinesfalls für den Nutzer des Gutachtens der Eindruck entstehen, dass das gesamte Gutachten vom Bestellungstenor/der Zertifizierung des Sachverständigen umfasst war. Nicht nur, dass es für einen Nutzer des Gutachtens von Bedeutung sein kann, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat, es dient auch der Klarstellung, ob z.B. eine Firma, vertreten durch den Geschäftsführer, oder dieser als Privatperson ein Gutachten hat anfertigen lassen. Bei Gutachten des Typs b) besteht die Möglichkeit...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
26 Haftung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Dann ist das Gutachten mangelhaft mit der Folge, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) besteht.  2 und 3 BGB. Der Privatgutachter wird bestrebt sein, diese Frist zu verkürzen, zumindest hinsichtlich der Schäden, die sich als Folge eines unrichtigen Gutachtens bei dem Auftraggeber einstellen ( Mangelfolgeschäden). Beispiel: »Hat der Privatgutachter ein unrichtiges Gutachten erstattet und beruht dies auf leichter Fahrlässigkeit, beträgt die Verjährungsfrist für ...


Buss, Harald
B.1 Haftung und Versicherung des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Der Sachverständige kann dafür haften, dass er das beauftragte Gutachten nicht mangelfrei erstellt hat (Gewährleistung), das Gutachten nicht (Unmöglichkeit) oder nicht rechtzeitig erstellt hat, der Sachverständige sich also im Verzug befindet. Ist das Gutachten objektiv richtig, nur unvollständig, weil etwa ein Teil der zu begutachtenden Mängel nicht behandelt wurde, oder ist der Sachverständige vom Thema abgewichen, ist das Gutachten ferner für den Auftraggeber oder für Dritte nicht ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
1.20 Die Haftung des Sachverständigen und sein Versicherungsschutz
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Bei Mangelhaftigkeit kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen lassen, wenn der Sachverständige trotz Fristsetzung in Verzug kommt (§ 634 II BGB). Bei Gutachtenübernahme gibt der Sachverständige die stillschweigende Zusicherung, das Gutachten in der Art zu erstellen, wie dies von einem ordentlichen Sachverständigen seines Fachbereichs zu erwarten ist (...). Die Drittwirkung von Gutachten ist für den Sachverständigen von besonderer Bedeutung, da eine eventuelle ...


Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.


Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...


Buss, Harald
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Einigen sich die Parteien auf bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht in dieser Einigung Folge zu leisten; es kann jedoch die Zahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen beschränken. A.6.6.3 Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. A.6.7.2 Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige tatsächlich ...


Gartz, Benjamin
35. Die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Vorliegend werden einige praxisrelevante Fälle der Haftung des Sachverständigen aufgezeigt, bei denen sich die Frage stellen kann, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Haftpflichtversicherung in einem Schadensfall eintritt. Haftung nach § 839a BGB: Erfasst die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen seine Gutachtertätigkeit – diese allgemeine Abklärung ist, wie gesehen, immer zu empfehlen -, ist der Schadensersatzanspruch nach wohl herrschender Auffassung grundsätzlich ...


Schröder, Wolfgang
11 Einspeisevergütung und Direktvermarktung
aus: Gewerblicher Betrieb von Photovoltaikanlagen. Betreiberverantwortung, Betriebssicherheit, Direktvermarktung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

 10) ist Direktvermarktung die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte, es sei denn, der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet. § 19 EEG unterscheidet den Fall, in dem der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf die Einspeisevergütung nach § 21 EEG hat, von dem Fall, in dem der Anlagenbetreiber die Marktprämie nach § 20 EEG beansprucht. Grundsätzlich darf aber der Strom aus ...



mehr Buchkapitel

nach oben

nach oben

 Kategorien:

1

1

70

2

204

35


Legende

Alle Treffer
Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungs-
berichte
Aufsatz
Zeitschriftenartikel
Dissertationen
Kurztexte zur Denkmalpflege
Buchkapitel
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Warenkorb: 0 Artikel
Gesamtsumme: EUR 0.00
zur Kasse
Mein Konto
Anmelden (optional)
Kundenkonto einrichten
Immer aktuell informiert:
Fraunhofer IRB Newsletter
Kategorien:

Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungsberichte
Zeitschriftenartikel
Aufsätze
Dissertationen
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Merkblätter im
Online-Abonnement

DBV-Merkblätter
WTA-Merkblätter

NEU: FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Unser aktuelles Verlagsverzeichnis

Fraunhofer IRB Katalog


* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.

Ein Service des Fraunhofer IRB für:
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen

Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide

Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr

Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler