Liste der Publikationen zum Thema "Hangbebauung"
Hügelbeete, Hochbeete, Hangbeete
Bauen und bepflanzen
3., Aufl.
2018, 110 S., mit vielen durchgehend farb. Abb. 24 cm, Softcover
Ökobuch Verlag u. Versand
Helmut Erdle (1906-1991) und die Stuttgarter Killesberg-Siedlung. Eine Ausstellung des Südwestdeutschen Archivs für Architektur und Ingenieurbau an der Universität Karlsruhe in der Architekturgalerie am Weißenhof, Stuttgart 27. März- 19. Mai 1996. 2. verä nd.Aufl. Oktober 1998. Online Ressource
1998 8 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Steinbockzentrum Tirol im Pitztal
Detail, 2022
Joanelly, Tibor; Züger, Roland
Zuerst der Baum! Wenn Bauten von Bäumen lernen
Werk Bauen + Wohnen, 2022
Züger, Roland
Waldsiedlung. Domaine Gaou Benat, Südfrankreich, Andre Lefevre und Jean Aubert, ab Ende 1950er Jahre
Werk Bauen + Wohnen, 2022
Ragazzola, Laura
Ein Hotel unter der Scheune. Gfell, Völs am Schlern (kostenlos)
Architektur & Technik, 2022
Huber, Werner; Huber, Ariel (Photograph)
Monument am Goldenberg. Zwischen Nostalgie und Neubeginn - die Kantonsschule Im Lee
Hochparterre, 2022
Ryll, Christine; Filz, Alex (Photograph)
In den Hang geschoben. Erweiterung eines Berggasthauses in Südtirol (kostenlos)
Baukultur, 2021
Kühn, Christian
Akkumulatoren der Achtsamkeit. Gesundheitseinrichtung Josefhof in Graz (A)
db Deutsche Bauzeitung, 2020
Reich, Katja
Im zweiten Anlauf. Sauerlandmuseum, Arnsberg
DBZ Deutsche Bauzeitschrift, 2020
Sinn, Rüdiger
Wie Lego-Bauen für Erwachsene. Holzkeller (kostenlos)
Dach und Holzbau, 2018
Grundschule mit Hort und Sporthalle in Königs Wusterhausen
wa Wettbewerbe Aktuell, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Hangbebauung
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Ordnung und Spannung. Paul Bonatz und die Stuttgarter Stadtplanung 2015
Quelle: Der Städtebau der Stuttgarter Schule; Kultur und Technik, Schriftenreihe des Internationalen Zentrums für Kultur- und Technikforschung der Universität Stuttgart
Tragwerksplaner müssen auch die Örtlichkeit beachten!
RA Dr. Klaus Englert, Pfaffenhofen
(OLG München, Urteil vom 15.10.1996 - 13 U 5857/95)
Ein Tragwerksplaner wird mit der Erstellung einer Statik zur Errichtung eines Kellers für ein Fertighaus, das in einen steilen Hang gebaut werden soll, beauftragt. Zur Standsicherheit des oberhalb der geplanten Baugrube befindlichen Nachbarhauses macht si
IBR 1996, 200
Hanggrundstück: Darf sich Architekt auf Baugrundgutachten verlassen?
RA Dr. Klaus Englert, Pfaffenhofen
(BGH, Urteil vom 26.01.1996 - V ZR 264/94)
Ein Architekt sieht sich mit einer Klage in Höhe von rd. DM 1,1 Mio. konfrontiert: Er habe als Planer und Überwacher den Aushub eines Hanggrundstückes veranlaßt, wodurch eine oberhalb verlaufende Straße durch Rutschung stark beschädigt wurde. Die klagende
IBR 1994, 429
Aufhebung von Festsetzungen eines Bebauungsplans
Richterin am VG Brigitte Wallisch, Lampertheim
(VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.03.1994 - 8 S 1854/93)
Eine Gemeinde hatte einen Bebauungsplan aufgestellt, der eine Terrassenbebauung auf zwei Ebenen mit Flachdächern festsetzte. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Später beschloß die Gemeinde durc
IBR 1991, 458
Festsetzung der Firsthöhe im Regelfall nicht zum Schutz des Nachbarn bestimmt
Bruno Gramich, Kirchzarten
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1991 - 3 S 250/91)
Durch die Erteilung einer Baugenehmigung können Interessen von Nachbarn des Bauherren beeinträchtigt werden. Eine Nachbarklage ist nur begründet, wenn durch die erteilte Baugenehmigung sog. nachbarschützende Normen verletzt werden. Nicht ausreichend für d
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12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
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