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Liste der Publikationen zum Thema "Honorar"


Bücher, Broschüren: (56)

Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar
Heiko Fuchs
Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
3., Aufl.
2022, XXV, 2370 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
 
 

Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
Daniel Strupp
Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
PraxisWissen Baurecht
Praxisleitfaden Renditeobjekte
2022, XV, 186 S., 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Revision von Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Revision von Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
IIR-Schriftenreihe, Band 19
4., Aufl.
2022, 66 S., 235 mm, Softcover
Schmidt (Erich)
 
 

VOB / BGB  / HOAI
VOB / BGB / HOAI
Beck Texte im dtv
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B / Bauvertrag )) 650 a-v / Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - Rechtsstand: 31. Mai 2022
37., Aufl.
2022, XLVI, 402 S., 191 mm, Softcover
DTV
 
 

Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Leistungsbild und Honorierung
Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Leistungsbild und Honorierung
Schriftenreihe des AHO, Band 23
AHO Heft 23
3., Aufl.
2022, 32 S., 244 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
 
 

Die HOAI in der Praxis
Alfred Morlock, Karsten Meurer
Die HOAI in der Praxis
Mit Mustern prüffähiger Rechnungen und Musterverträgen
11., Aufl.
2021, 560 S., 210 mm, Hardcover
Werner
 
 

Die neue HOAI 2021
Anke Eich
Die neue HOAI 2021
Textausgabe mit Schnelleinstieg
3., Aufl.
2021, 250 S., 210 mm, Softcover
Rehm Verlag
 
 

HOAI 2021 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Textausgabe mit Interpolationstabellen
Rainer Eich, Anke Eich
HOAI 2021 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Textausgabe mit Interpolationstabellen
mit Erläuterung und Musterrechnung
2021, 400 S., 21 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 

HOAI 2021
Hans Rudolf Sangenstedt
HOAI 2021
Recht Bauwesen
Rechtstext und praxisnahe Einführung
3., Aufl.
2021, 342 S., 21 cm, Softcover
Beuth
 
 

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Rolf Theißen, Johannes-Ulrich Pöhlker, Günter Adrians, Jens Böttcher
HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Kommentar
5., überarb. Aufl.
2021, 468 S., 23.5 cm, Softcover
Kommunal- und Schul-Verlag
 
 


weitere Bücher zum Thema: Honorar

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (9)
Merkblatt DWA-M 820-1, März 2020. Qualität von Ingenieurleistungen optimieren - Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren
Merkblatt DWA-M 820-1, März 2020. Qualität von Ingenieurleistungen optimieren - Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
 
 

SIA 105-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 105-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 105
2018 22 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 108-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 108-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 108
2018 24 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 102, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. 2.,überarb.Aufl
SIA 102, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. 2.,überarb.Aufl.
2018 44 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 103-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 103-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 103
2018 18 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 108, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik. 2.,überarb.Aufl
SIA 108, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik. 2.,überarb.Aufl.
2018 44 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 102-K:2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 102-K:2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 102
2018 24 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 103, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. 2.,überarb.Aufl
SIA 103, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. 2.,überarb.Aufl.
2018 67 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 105, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. 2.,überarb.Aufl
SIA 105, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. 2.,überarb.Aufl.
2018 54 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

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Forschungsberichte: (5)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
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Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17
Fuchs, Heiko; Hout, Robin van der; Opitz, Marc
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Statistische Untersuchung zur Anzahl niedergelassener in- und ausländischer Architekturbüros in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Preisrecht der HOAI. Endberich
Hagmann, Christopher; Stoy, Christian
Statistische Untersuchung zur Anzahl niedergelassener in- und ausländischer Architekturbüros in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Preisrecht der HOAI. Endbericht
2016 10 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endberich
Lechner, Hans; Stifter, Daniela; Weisser, Lutz; Stefan, Günther
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütun
Lechner, Hans (Projektleiter); Stifter, Daniela
Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütung
2009 46 S., Abb.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Planungskosten von Selbsthilfebauten
Wolfgang Kroening
Planungskosten von Selbsthilfebauten
Bau- und Wohnforschung
1988, 146 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (1567)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Berger, Andreas
Honorar unter HOAI-Mindestsätzen vereinbart: Aufstockungsverlangen ist nicht treuwidrig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
Pauschalhonorar mit Subplaner rechtfertigt keine Mindestsatzunterschreitung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
Mindestsätze der HOAI 1996/2002 sind zwischen Privaten verbindlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fahrenbruch, Rainer
Architekt verstößt gegen die Berufsordnung: Auftraggeber kann Planervertrag kündigen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Heiliger, Janis
Zwei Unterschriften unter dem Planernachtrag wahren das Schriftformerfordernis!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
HOAI 2009/2013: Schriftform heißt Papier!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hänsel, Tobias
Auftragswertschätzung von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Zahn, Alexander
Sonderkündigung möglich: Architektenhonorar bei freier Kündigung beschränkt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Dötsch, Wolfgang
beA und Schriftform bei einer Honorarberechnung?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Rodemann, Tobias
Streit über anrechenbare Kosten: Kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Honorar

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Aufsätze aus Sammelbänden: (25)

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Kirchner, Udo
AHO-Heft 17 - Leistung für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Kirchner, Udo
Leistungsbild und Honorierung im Brandschutz 2021
Quelle: Bauphysik-Kalender 2021. Brandschutz. 21.Jg.; Bauphysik-Kalender
Becker, Erik
Juristische Leitplanken für Architekten beim Building Information Modeling - Vertragsgestaltung/Vergütung/Haftung 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
OIender, Margarete
Taktplanung in der Ausführungsplanung - Wie mit Hilfe von Lean Management Planungsprozesse optimiert werden können, um eine baubegleitende Planung zu vermeiden 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Heck, Detlef
Die baubetriebliche Abwicklung von Mehrparteienverträgen 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Bentheim, Manfred von
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Lechner, Hans
Reduktion von Leistungsabweichungen - Rechtzeitige Detektion von Planungs- und Ausschreibungsfehlern vor Ausschreibungsveröffentlichung 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Järmann, Urs; Scepan, Milutin
Regelungen zur Dauerhaftigkeit von Parkhäusern und Tiefgaragen in der Schweiz 2019
Quelle: Beton-Kalender 2019. Parkbauten; Geotechnik und Eurocode 7. 2 Bde. 108.Jg.; Beton-Kalender
Geier, S.; Schwehr, P.
Criteria catalogue and analysis model to manage complexity in prefabricated timber construction 2019 (kostenlos)
Quelle: SBE19 Graz. Sustainable Built Environment D-A-CH Conference 2019. Transition towards a net zero carbon built environment, 11-14 September 2019, Graz University of Technology, Graz, Austria. Conference proceedings. Online Ressource
Fritsch, Bernhard
Schadensrisiken richtig versichern. Handlungsempfehlungen für baugewerblich Planende und Auftraggeber 2019
Quelle: 41. Uponor Kongress 2019. Kreativität, Effizienz, Effektivität. 24.-28. März 2019

weitere Aufsätze zum Thema: Honorar

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Dissertationen: (4)

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Herke, Sebastian
Das Leistungsbild des Architekten beim Planen und Bauen im Bestand
2019
Henrici, Natalie
Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
Mittelstädt, Norbert
Leitlinie zur projektbezogenen Spezifikation und erfolgsabhängigen Honorarbemessung von extern beauftragten Projektmanagement-Leistungen im Hochbau. Online Ressource: PDF-Format, 5,6 MB (kostenlos)
2006
Gad, Maged Moneer
Untersuchung des Tätigkeitsbildes des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung und Entwicklung einer differenzierten Kalkulationsmethode, um ein Kosten deckendes Honorar zu ermitteln. Online Ressource: PDF-Format, 1274 KB (kostenlos)
2001

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Rechtsbeiträge: (2457)
IBR 2023, 24
Pauschalhonorar mit Subplaner rechtfertigt keine Mindestsatzunterschreitung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 03.11.2022 - VII ZR 724/21)

Am 17.12.2008 schließen Auftraggeber (AG) und Ingenieur einen Vertrag über Leistungen der Tragwerksplanung, der für die Erstellung der Ausführungsplanung ein Pauschalhonorar vorsieht. Mit seinem Subplaner hat der Ingenieur ein ebenfalls die Mindestsätze u


IBR 2023, 82
Honorar unter HOAI-Mindestsätzen vereinbart: Aufstockungsverlangen ist nicht treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2017 - 6 U 119/16)

Ein Architekturbüro klagt aus einem Vertrag unter der HOAI 2013 trotz einer anderweitigen Honorarvereinbarung das viel höhere Mindestsatzhonorar nach HOAI ein. Der Auftraggeber (AG) wendet u. a. ein, die Parteien hätten vereinbart, dass im Falle der Nicht


IBR 2023, 35
Auftragswertschätzung von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2022 - 15 Verg 1/22)

Der Auftraggeber (AG) schreibt Ingenieurleistungen für einen Küchenneubau europaweit aus. Den Auftragswert schätzt er nach der HOAI auf 367.500 Euro netto. Allerdings liegen die Angebote deutlich niedriger; der EU-Schwellenwert wird nicht erreicht. Darauf


VPR 2023, 2021
Schätzung des Auftragswerts von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2022 - 15 Verg 1/22)

Der Auftraggeber (AG) schreibt Ingenieurleistungen für einen Küchenneubau europaweit aus. Den Auftragswert schätzt er nach der HOAI auf 367.500 Euro netto. Allerdings liegen die Angebote deutlich niedriger; der EU-Schwellenwert wird nicht erreicht. Darauf


IBR 2023, 25
HOAI 2009/2013: Schriftform heißt Papier!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 27 U 3936/16 Bau; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 140/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Architekt (A) und Bauherr (B) verhandeln um das Jahr 2011 herum intensiv über den Abschluss eines Architektenvertrags, dessen Entwurf mehrfach per E-Mail hin und her geschickt wird und der ein Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze vorsieht. A beginnt


IBR 2022, 520
Mindestsätze der HOAI 2002 sind verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2019 - 15 U 73/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Architekt A beauftragte 2008 Tragwerksplaner T als Subplaner mündlich zu einem Honorar, das unter den Mindestsätzen der HOAI 2002 lag. Der Auftraggeber des A verklagte A in einem vorangegangenen Verfahren erfolgreich auf Schadensersatz wegen Planungsfehle


IBR 2022, 521
Vereinbarte Grundleistungen nicht erbracht: Auftraggeber kann das Honorar mindern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2021 - 12 U 120/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Ein Bauherr (B) beauftragt einen Architekten (A) 1997 mit Architektenleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 für den Neubau eines Wohnhauses. nach Abbruch des Bauvorhabens in der Bauphase klagt A Honorar ein. Dabei berechnet er 28.000 Euro für die Au


IBR 2022, 522
Wer nicht prüfbar abrechnet, bekommt (endgültig) kein Honorar!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2021 - 12 U 120/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Bauherr (B) beauftragt den Architekten (A) im Jahr 1997 mit der Erbringung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau eines Wohnhauses. Nach Beginn der Bauarbeiten kommt es ab Herbst 1998 zu Störungen. Ende 2003 kommen die Ar


IBR 2022, 467
Wiederholungshonorar gibt es nur bei wesentlichen Änderungen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2021 - 12 U 120/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Bauherr (B) beauftragt den Architekten (A) 1997 mit der Erbringung von Architektenleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 für den Neubau eines Wohnhauses auf der Grundlage eines Entwurfskonzepts. Danach sollte das Haus eine strenge quadratische G


VPR 2022, 2915
Wie sind Ausschreibungsunterlagen auszulegen?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Nicole Glaser, Frankfurt a.M.
(OLG Rostock, Beschluss vom 22.06.2022 - 17 Verg 1/22)

Der Auftraggeber (AG) benennt bei einer Generalplanerausschreibung für das Zuschlagskriterium Honorar u. a. als Unterkriterium D1.1 eine Unter- bzw. Überschreitung des Basishonorarsatzes - bei Unterschreitung desselben wird die Höchstpunktzahl vergeben



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Buchkapitel: (214)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Röhrich, Lothar
8. Honorierung des Bausachverständigen
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Der Sachverständige erbringt auch hier keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern der Sachverständige wird zusätzlich mit diesen Grundleistungen beauftragt. Wie zuvor ausgeführt, fallen die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle grundsätzlich nicht unter die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sachverständige erbringt keine Grundleistungen im Sinne der HOAI, sondern diese Leistungen werden von ihm überprüft. Die Höhe des Stundensatzes richtet ...


Röhrich, Lothar
6.5 Beispiel eines Honorargutachtens nach aktueller HOAI (Fassung vom 11.9.2009 und 17.7.2013)
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

2 HOAI ergibt keine eindeutige Zuordnung zu einer Honorarzone (zwei Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone IV und vier Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone III). Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Gebäudeplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens. Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Freianlagenplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens.


Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...



1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
28 Die Vergütung des Sachverständigen
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Das bisherige Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) ist außer Kraft getreten, in Kraft getreten ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erfasst das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- ...


Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.07 Anmerkungen zu Paragraphen des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Wäre er ohne Rücksicht auf die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur vorschussweisen Zahlung der Vergütung verpflichtet, hat er einen ausreichenden Betrag für das gegenüber der gesetzlichen Regelung oder der vereinbarten Vergütung (§ 14) zu erwartende zusätzliche Honorar an die Staatskasse zu zahlen; § 122 Abs. (7) In den Fällen der Absätze 3 und 6 bestimmt das Gericht zugleich mit der Festsetzung des vorab an die Staatskasse zu zahlenden Betrags, welcher ...



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