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Liste der Publikationen zum Thema "Honorar"


Bücher, Broschüren: (67)

4. Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung; .
4. Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung; .
Schriftenreihe des AHO, Band 9
5., überarb. Aufl.
2020, XII, 234 S., 24,5 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Anti-Claim-Management
Thomas Sindermann
Anti-Claim-Management
Baubetrieblich und baurechtlich optimierte Projektrealisierung
2020, 412 S., 213 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

Die Methode Building Information Modeling
Arnim J. Spengler, Jacqueline Peter
Die Methode Building Information Modeling
Essentials
Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure
2020, xi, 63 S., 17 SW-Abb. 210 mm, Softcover
Springer
 
 

Der Bauprozess
Ulrich Werner
Der Bauprozess
17., Aufl. 2020
2020, 2100 S., 245 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

Praxis-Handbuch SiGeKo
Thomas Dudek, F. Josef Follmann, Friedhelm Kring, Guido Meyer
Praxis-Handbuch SiGeKo
Fachgerechte Koordination gemäß Baustellenverordnung
2020, 315 S., 48 farbige Abbildungen und 15 Karten/Tabellen. 24 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 

Leistungen Building Information Modeling - Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI
Leistungen Building Information Modeling - Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI
Schriftenreihe des AHO, Band 11
2019, XII, 80 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
 
 

Recht für Architekten und Bauingenieure
Dirk R. Wühr
Recht für Architekten und Bauingenieure
Basiswissen für Projektleiter
2019, 392 S., 190 mm, Softcover
Books on Demand
 
 

Kommentar zur HOAI
Wolfgang Koeble, Horst Locher, Werner Frik
Kommentar zur HOAI
Gesamtdarstellung zum Architekten- und Ingenieurrecht
14., Aufl.
2019, 1652 S., 215 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
dtv Taschenbücher, Band 5596
Textausgabe
35., Aufl. 2019
2019, 374 S., 19,1 cm, Softcover
DTV
 
 

Praxishandbuch Architektenrecht
David Mattern, Stefan Bruinier
Praxishandbuch Architektenrecht
Das neue BGB-Bauvertragsrecht für Architekten und Ingenieure
2019, XIV, 266 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 


weitere Bücher zum Thema: Honorar

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (9)
Merkblatt DWA-M 820-1, März 2020. Qualität von Ingenieurleistungen optimieren - Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren
Merkblatt DWA-M 820-1, März 2020. Qualität von Ingenieurleistungen optimieren - Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
 
 

SIA 103, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. 2.,überarb.Aufl
SIA 103, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. 2.,überarb.Aufl.
2018 67 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 105, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. 2.,überarb.Aufl
SIA 105, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. 2.,überarb.Aufl.
2018 54 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 103-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 103-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 103
2018 18 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 108-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 108-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 108
2018 24 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 105-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 105-K, 2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 105
2018 22 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 108, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik. 2.,überarb.Aufl
SIA 108, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik. 2.,überarb.Aufl.
2018 44 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 102, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. 2.,überarb.Aufl
SIA 102, 2014. Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. 2.,überarb.Aufl.
2018 44 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

SIA 102-K:2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 10
SIA 102-K:2018. Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 102
2018 24 S.,
Verlag SIA

kostenlos
 
 

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Forschungsberichte: (4)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17
Fuchs, Heiko; Hout, Robin van der; Opitz, Marc
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endberich
Lechner, Hans; Stifter, Daniela; Weisser, Lutz; Stefan, Günther
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütun
Lechner, Hans (Projektleiter); Stifter, Daniela
Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütung
2009 46 S., Abb.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Planungskosten von Selbsthilfebauten
Wolfgang Kroening
Planungskosten von Selbsthilfebauten
Bau- und Wohnforschung
1988, 146 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (1423)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Preussner, Mathias
Anrechnung mitverarbeiteter Bausubstanz: Vereinbarter Betrag gilt für alle Leistungsphasen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Wiesner, Michael
Verlängerte Bauzeit: Bauüberwacher erhält mehr Honorar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kessler, Robert
Zwei mögliche Auftraggeber: Kein Honorar trotz verwerteter Architektenleistungen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kerkhoff, Sven
5 oder 60 Prozent? Fünf oder 60 Prozent Honorar bei gekündigtem Architektenvertrag (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Falkenhausen, Joachim Freiherr von; Zimmermann, Eric (Vorwortverfasser)
Wann ist der Stundensatz unethisch? Die Anwaltschaft diskutiert darüber, wie viel guter Rat kosten darf (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Zimmermann, Eric
Berufschance, Berufspflicht: Schlichten. Schlichtungsverfahren nutzen, Gerichtsverfahren vermeiden (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Weiter, Ulrich
Zu niedrige Ingenieurangebote. Gibt es eine "harte" Grenze für ungewöhnlich niedrige Preise?
Vergabe Navigator, 2020
Preuß, Norbert
Standards für Leistungen und Vergütung. Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
Briesemeister, Lothar
Honoraranspruch aus WEG-Prozess: Zuständigkeit des WEG-Gerichts?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Knäuper, Rüdiger
Die Arbeit des ö.b.u.v. Bausachverständigen in Zeiten der Corona-Pandemie erfordert auch eine Neubewertung des JVEG-Referentenentwurfs
Der Bausachverständige, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Honorar

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Aufsätze aus Sammelbänden: (20)

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Heck, Detlef
Die baubetriebliche Abwicklung von Mehrparteienverträgen 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Bentheim, Manfred von
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Fritsch, Bernhard
Schadensrisiken richtig versichern. Handlungsempfehlungen für baugewerblich Planende und Auftraggeber 2019
Quelle: 41. Uponor Kongress 2019. Kreativität, Effizienz, Effektivität. 24.-28. März 2019
Geier, S.; Schwehr, P.
Criteria catalogue and analysis model to manage complexity in prefabricated timber construction 2019 (kostenlos)
Quelle: SBE19 Graz. Sustainable Built Environment D-A-CH Conference 2019. Transition towards a net zero carbon built environment, 11-14 September 2019, Graz University of Technology, Graz, Austria. Conference proceedings. Online Ressource
Järmann, Urs; Scepan, Milutin
Regelungen zur Dauerhaftigkeit von Parkhäusern und Tiefgaragen in der Schweiz 2019
Quelle: Beton-Kalender 2019. Parkbauten; Geotechnik und Eurocode 7. 2 Bde. 108.Jg.; Beton-Kalender
Kemper, Ralf; Dischke, Eduard
BIM: Vertragsgestaltung und Haftung. Über Verträge mit BIM-Managern, Planern und Bauunternehmen und den daraus sich ergebenden Fragen und Verantwortlichkeiten 2018
Quelle: BIM - Building Information Modeling, November 2018; Ernst und Sohn Special
Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen 2017
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Deubel, Maximilian; Haghsheno, Shervin
Auswirkungen von Building Information Modeling (BIM) auf die Lebenszykluskosten von Immobilien - Eine Betrachtung des Status quo 2017
Quelle: 27. BBB-Assistententreffen. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bereiche Baubetrieb, Bauwirtschaft und Bauverfahrenstechnik 18. bis 20. Mai 2016, Institut für Baubetriebswesen, Technische Universität Dresden
Böttcher, Marc
Der selbständige Ingenieur - unabhängig und frei? 2017
Quelle: 14. Gießener Bauforum 2017; Berichte aus dem Bauwesen
Kalusche, Wolfdietrich
Was sind Baukosten? Die Begriffsverwirrung im Bauwesen und der Versuch, dem entgegenzutreten 2017
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Motzko

weitere Aufsätze zum Thema: Honorar

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Dissertationen: (4)

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Herke, Sebastian
Das Leistungsbild des Architekten beim Planen und Bauen im Bestand
2019
Henrici, Natalie
Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
Mittelstädt, Norbert
Leitlinie zur projektbezogenen Spezifikation und erfolgsabhängigen Honorarbemessung von extern beauftragten Projektmanagement-Leistungen im Hochbau. Online Ressource: PDF-Format, 5,6 MB (kostenlos)
2006
Gad, Maged Moneer
Untersuchung des Tätigkeitsbildes des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung und Entwicklung einer differenzierten Kalkulationsmethode, um ein Kosten deckendes Honorar zu ermitteln. Online Ressource: PDF-Format, 1274 KB (kostenlos)
2001

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Rechtsbeiträge: (2327)
IBR 2021, 2206
HOAI 2013: Architekt kann sich nicht auf Formverstoß berufen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20)

Der Architekt beansprucht für Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vom beklagten Auftraggeber (AG) auf der Grundlage der Mindestsätze nach der HOAI 2013 ein Honorar i.H.v. rund 195.000 Euro. Der AG wendet ein, die P


IBR 2020, 646
Keine Kostenermittlung oder -kontrolle: Honorar wird gemindert!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Urteil vom 20.11.2018 - 28 U 705/15 Bau; BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - VII ZR 252/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Im Jahr 1990 beauftragt der Bauherr (B) den Architekten (A) mit Leistungen der Objektplanung Gebäude aus den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 7. Die Fertigstellung des Gebäudes erfolgt im Jahr 1992. B verlangt Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über


IBR 2020, 596
Mindestsatzunterschreitung initiiert: Aufstockungsklage erfolglos!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 - 14 U 54/20)

Bauherr B wendet sich an den Architekten A, da er ein Einfamilienhaus erwerben und umbauen möchte. Auf der Grundlage einer Honorarermittlung nach HOAI i.H.v. 25.989,08 Euro, die auf einer Kostenschätzung des A i.H.v. 149.642 Euro beruht, vereinbaren B und


IBR 2020, 409
Architekt muss Umfang seines Auftrags beweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 14.05.2020 - VII ZR 205/19)

Ein Planungsbüro (AN) wird mit mehreren Verträgen über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Errichtung einer Biogasanlage zu einem Pauschalhonorar von insgesamt rund 80.000 Euro beauftragt. In zwei


IBR 2020, 411
HOAI-Mindestsätze dürfen (auch mündlich) unterschritten werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 13.05.2020 - 14 U 71/19)

Architekt A wird vom Projektentwickler P in einem schriftlichen Vertrag u. a. mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 zu einem Berechnungshonorar nach HOAI für drei Doppelhäuser beauftragt. Nach Vertragsschluss vereinbaren die Parteien mündlich


IBR 2020, 297
Tragwerksplaner muss keine eigene Kostenermittlung erstellen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(KG, Urteil vom 12.05.2020 - 21 U 125/19)

Der Auftragnehmer (AN), ein Diplom-Bauingenieur, nimmt den Auftraggeber (AG) auf Zahlung von Honorar für die Tragwerksplanung zur Errichtung eines Anbaus an einen Imbissstand in Anspruch. Da der AG dem AN keine Kostenberechnung zur Berechnung seines Honor


IBR 2020, 246
Honorarvereinbarung kann (jetzt auch) per E-Mail geschlossen werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 01.04.2020 - 14 U 185/19)

Der Architekt erbringt Planungsleistungen. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Anfang Januar 2018 bietet er dem Bauherrn per E-Mail an, den Bauantrag für das HOAI-Honorar von 28.843,44 Euro abzüglich eines Nachlasses von 30% vorzubereiten. Der Bauh


IBR 2020, 247
Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung binnen 30 Tagen rügen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 01.04.2020 - 14 U 185/19)

Der Architekt erbringt Planungsleistungen. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Anfang Januar 2018 bietet er dem Bauherrn per E-Mail an, den Bauantrag für das HOAI-Honorar von 28.843,44 Euro abzüglich eines Nachlasses von 30% vorzubereiten. Der Bauh


IBR 2020, 245
HOAI-Mindestsätze sind nicht mehr verbindlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 01.04.2020 - 14 U 185/19)

Der Architekt erbringt Planungsleistungen. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Unstreitig erstellt er die Entwurfsplanung noch als unentgeltliche Akquiseleistung. Anfang Januar 2018 bietet er dem Bauherrn an, den Bauantrag für das HOAI-Honorar von


IBR 2020, 213
Sind die Feststellungen eines Honorargutachters verbindlich?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg
(KG, Urteil vom 26.03.2019 - 27 U 151/17; BGH, Beschluss vom 04.12.2019 - VII ZR 82/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Mit seiner Berufung macht ein Architekt (A) offene Honoraransprüche geltend. Er hatte mit seinem Auftraggeber (AG), einer Baugruppe, einen Architektenvertrag abgeschlossen, der eine Regelung enthielt, dass für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gut



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Buchkapitel: (208)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Röhrich, Lothar
8. Honorierung des Bausachverständigen
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Der Sachverständige erbringt auch hier keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern der Sachverständige wird zusätzlich mit diesen Grundleistungen beauftragt. Wie zuvor ausgeführt, fallen die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle grundsätzlich nicht unter die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sachverständige erbringt keine Grundleistungen im Sinne der HOAI, sondern diese Leistungen werden von ihm überprüft. Die Höhe des Stundensatzes richtet ...


Röhrich, Lothar
6.5 Beispiel eines Honorargutachtens nach aktueller HOAI (Fassung vom 11.9.2009 und 17.7.2013)
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

2 HOAI ergibt keine eindeutige Zuordnung zu einer Honorarzone (zwei Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone IV und vier Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone III). Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Gebäudeplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens. Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Freianlagenplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens.


Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...



1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
28 Die Vergütung des Sachverständigen
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Das bisherige Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) ist außer Kraft getreten, in Kraft getreten ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erfasst das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- ...


Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.07 Anmerkungen zu Paragraphen des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Wäre er ohne Rücksicht auf die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur vorschussweisen Zahlung der Vergütung verpflichtet, hat er einen ausreichenden Betrag für das gegenüber der gesetzlichen Regelung oder der vereinbarten Vergütung (§ 14) zu erwartende zusätzliche Honorar an die Staatskasse zu zahlen; § 122 Abs. (7) In den Fällen der Absätze 3 und 6 bestimmt das Gericht zugleich mit der Festsetzung des vorab an die Staatskasse zu zahlenden Betrags, welcher ...



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