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Liste der Publikationen zum Thema "Honorierung"


Bücher, Broschüren: (10)

Ein Vergleich unterschiedlicher Vorschläge zur Honorierung der Klimaschutzleistung der Wälde
Elsasser, Peter; Rock, Joachim; Rüter, Sebastian
Ein Vergleich unterschiedlicher Vorschläge zur Honorierung der Klimaschutzleistung der Wälder
2020 33 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Modulbau
Thomas Jakob
Modulbau
Planen und Bauen mit Raummodellen und vorgefertigten Elementen. Ein Handbuch aus der Praxis für die Praxis
2019, 168 S., zahlreiche Abbildungen. 290 x 201 mm, Softcover
Detail
 
 

Handbuch für den Bausachverständigen
Handbuch für den Bausachverständigen
Edition Der Bausachverständige
Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Umweltbaubegleitung - Leistungsbild und Honorierung
Umweltbaubegleitung - Leistungsbild und Honorierung
Schriftenreihe des AHO, Band 27
2., Aufl.
2018, X, 60 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
 
 

PQM - Qualitätsmanagement
Martin Berweger, Holger Bork, Peter Diggelmann
PQM - Qualitätsmanagement
Mehrwert für alle Beteiligten
2017, 144 S., zahlr. Abb., durchg. farbig. 17 x 24 cm, Softcover
vdf Hochschulverlag AG
 
 

HOAI - Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2, Anlage 15, N
HOAI - Besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2, Anlage 15, N
Schriftenreihe des AHO, Band 6
3., überarb. Aufl.
2014, IX, 49 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
 
 

Leistungen nach der Baustellenverordnung
Leistungen nach der Baustellenverordnung
Schriftenreihe des AHO (Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung)
Leitungsbild und Honorierung. Erarb. v. d. AHO-Fachkommission 'Baustellenverordnung'
2., überarb. u. erw. Aufl. Stand März.
2011, 37 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
 
 

Vergleich der Berufsbilder Baubetreuung und Projektsteuerung
David Scholl
Vergleich der Berufsbilder Baubetreuung und Projektsteuerung
Akademische Schriftenreihe, Band V9459
3., Aufl. 2007
2007, 72 S., 210 mm, Softcover
GRIN Verlag
 
 

Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung - ergänzte Fassung. 2.Aufl
Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung - ergänzte Fassung. 2.Aufl.
2007 51 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Leitlinie zur projektbezogenen Spezifikation und erfolgsabhängigen Honorarbemessung von extern beauftragten Projektmanagement-Leistungen im Hochbau. Online Ressourc
Mittelstädt, Norbert
Leitlinie zur projektbezogenen Spezifikation und erfolgsabhängigen Honorarbemessung von extern beauftragten Projektmanagement-Leistungen im Hochbau. Online Ressource
2006 568 S., Abb., Tab., Lit.,
Kassel University Press

kostenlos
 
 

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Forschungsberichte: (2)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten. Abschlussbericht
Rainer Wanninger, Simon-Finn Stolze
Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2713
2008, 118 S., 19 Abb., 8 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Zur Anwendung von Bewertungssystemen im Bauwesen
Musso, Arne; Lafrenz, Christian; Wilker, Wolfgang
Zur Anwendung von Bewertungssystemen im Bauwesen.
1981 76 S.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

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Zeitschriftenartikel: (104)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Zahn, Alexander
Die Beratungstätigkeit der Architekten nach neuem Recht
Baurecht, 2020
Vergabe von Planungsleistungen. Empfehlungen der BAK und der BIngK
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
Reichert, Stefan
Ein, zwei oder fünf Gebäude? Honorierung von Planungsleistungen für Mehrfamilienhäuser
Quartier, 2019
Aichele, Klaus-Dieter
Neue DlN 276:2018-12. Novelle mit Änderungen in der Kostenplanung bei Frei- und Außenanlagen
Landschaftsarchitekten, 2019
Thaler, Daniel
BIM fördert Kollaboration - rechtliche Herausforderungen. Rechtsfragen zum digitalen Bauen
Digital bauen, 2019
Schneider, Ralf
Wenn der Unternehmer planen soll ... Planung + Ausführung
Ausbau + Fassade, 2017
Sangenstedt, Hans Rudolf
Honorierung einer eigenen Tragwerksplanung? Fassadenplanung
Deutsches Ingenieurblatt, 2017
Kollmann, Marcus
Wertschöpfende Planungsoptimierung mit System. Value-Management als "Besondere Leistung" im Planungs- und Bauprozess
Deutsches Ingenieurblatt, 2016
Fuchs, Heiko
Architekt soll "ein Fläschchen Schampus aufmachen": Planungsauftrag erteilt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2016
Sangenstedt, Hans Rudolf
Wie ist es geregelt? Planung von Gebäudefassaden
Deutsches Ingenieurblatt, 2016

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Honorierung

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Aufsätze aus Sammelbänden: (4)

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Schluck, Thomas; King, Marvin
Die energetische Sanierung als Dienstleistung? - Ihre systemische Bedeutung im Kontext unserer zukünftigen Multi-Energie-Systeme 2019
Quelle: Optimierungsstrategien im Nutzungszyklus von Immobilien. Handlungsempfehlungen für erfolgreiche Sanierungen
Böttcher, Marc
Der selbständige Ingenieur - unabhängig und frei? 2017
Quelle: 14. Gießener Bauforum 2017; Berichte aus dem Bauwesen
Kirchner, Udo
Leistungsbild und Honorierung im Brandschutz 2015 2016
Quelle: Bauphysik-Kalender 2016. Brandschutz. 16.Jg.; Bauphysik-Kalender
Strauß, Dietmar
Probleme des Planers beim Brandschutz im Ausbau 1998
Quelle: Brandschutz bei Sonderbauten. Weiterbildungsseminar 29. und 30. September 1998 in Braunschweig. Kurzreferate; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig

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Dissertationen: (2)

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Mittelstädt, Norbert
Leitlinie zur projektbezogenen Spezifikation und erfolgsabhängigen Honorarbemessung von extern beauftragten Projektmanagement-Leistungen im Hochbau. Online Ressource: PDF-Format, 5,6 MB (kostenlos)
2006
Scholl, David
Vergleich der Berufsbilder Baubetreuung und Projektsteuerung. Diplomarbeit
2000

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Rechtsbeiträge: (100)
IBR 2020, 2976
Umsatzsteuersenkung: Bei Planerleistungen nicht zu Ende gedacht?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Rainer Koch, Wiesbaden
()

##Aktuelle Erlasslage
Der maßgebliche Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 30.06.2020 führt zur Anwendung des gesenkten Umsatzsteuersatzes (Rz. 20) aus, dass Werkleistungen insgesamt der Besteuerung nach den Umsatzsteuersätze


IBR 2019, 1108
Erhöhte Vergütung gibt es nur in Ausnahmefällen!
RA Uwe Luz, Würzburg
(LG Oldenburg, Beschluss vom 28.11.2018 - 5 O 1205/16)

Ein Ingenieurbüro fordert von einem Betonfertigteilwerk Honorar für die Anfertigung von Fertigteilplänen. Zwischen den Kontrahenten ist die Höhe des dem Ingenieurbüro zustehenden Honorars streitig. Das Gericht muss ein Gutachten eines Sachverständigen für


IBR 2017, 627
Erstellung eines BIM-Modells wird nicht nach HOAI vergütet!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Eduard Dischke, Essen
(LG Paderborn, Urteil vom 06.07.2017 - 3 O 418/16 (nicht rechtskräftig))

Für ein aus mehreren Bürogebäuden und Logistikhallen bestehendes Bauvorhaben beauftragte der Auftraggeber (AG) den klagenden Auftragnehmer (AN), voraussichtlich anfallende und benötigte Massen zu ermitteln und nach der Methode des Building Information Mo


IBR 2016, 706
Enge Zusammenarbeit als Grund für eine Mindestsatzunterschreitung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 73/14)

Ein Architekt hat über fast ein Jahrzehnt rund 50% seines jährlichen Honorarumsatzes mit einem einzigen Auftraggeber erwirtschaftet. Für den jüngsten Planungsvertrag haben die Parteien formwirksam ein Pauschalhonorar vereinbart. Damit wird jedoch das Mind


IBR 2016, 585
Architekt soll "ein Fläschchen Schampus aufmachen": Planungsauftrag erteilt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2014 - 1 U 372/14; BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - VII ZR 295/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Die Parteien streiten um Architektenhonorar der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) der Honorarzone III nach der HOAI 2009 i.H.v. rund 130.000 Euro für ein nicht zur Ausführung gelangtes Medizinzentrum. Der Bauherr verweigert die


IBR 2016, 1058
Architekt muss nicht auf drohende Verjährung von Mängelansprüchen hinweisen!
RA Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(LG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2015 - 1 O 1886/14)

Die Beauftragung der Leistungsphase 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2013 ist haftungsträchtig und im Vergleich zu den Risiken die Honorierung für diese Phase (2 Prozentpunkte) eher gering. Hier war streitig, ob der Architekt mit der Leistungshase 9 beauftragt wa


IBR 2014, 449
Auf Vortrag zu isolierten Besonderen Leistungen muss das Gericht eingehen!
VorsRiLG Dr. Markus Wessel, Hannover
(BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - VII ZR 277/12)

Die Auftragnehmerin (AN) verlangt mit der Klage restliches Honorar für Architektenleistungen aus Verträgen von 1999 und 2001 im Umfang von ursprünglich 581.351,52 Euro. Die Auftraggeberin (AG) verlangt widerklagend Schadensersatz wegen mangelhafter Planun


IBR 2013, 548
Aufteilungsplan erstellt: Architekt erhält übliche Vergütung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2012 - 1 U 1287/10;BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 31/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Bauherr beauftragt den Architekten mit sämtlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für den Umbau eines Bestandsgebäudes in ein Gesundheitszentrum. Wunschgemäß erbringt der Architekt hierbei auch Arbeiten im Rahmen der Erstellung einer Teilu


IMR 2013, 1075
Nachträgliches Beschließen einer Zusatzvergütung zu Gunsten des Verwalters?
Dipl.-Jur. Univ. Alexander Tauchert, Haar
(AG Braunschweig, Urteil vom 18.12.2012 - 116 C 1541/12)

In der Eigentümerversammlung am 16.04.2012 wird unter TOP 14 beschlossen, dem Verwalter einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro zur Abgeltung für unverhältnismäßig hohen Arbeitseinsatz für die Zeit ab 01.01.2008 zu zahlen.


IBR 2013, 132
Kein Honorarnachtrag ohne Bestimmung des Planungssolls!
RA Dr. Karl Schwarz, Berlin
(Planungssoll und Honorarnachträge@RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr.@Heiko@Fuchs@@Mönchengladbach)

Ebenso wie bei Bauverträgen stellt sich auch bei Architektenverträgen immer wieder die Frage, wie Leistungen zu vergüten sind, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen. Nur für bestimmte Planungsänderungen wird in der HOAI eine Regelung



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (38)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Röhrich, Lothar
8. Honorierung des Bausachverständigen
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Der Sachverständige erbringt auch hier keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern der Sachverständige wird zusätzlich mit diesen Grundleistungen beauftragt. Wie zuvor ausgeführt, fallen die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle grundsätzlich nicht unter die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sachverständige erbringt keine Grundleistungen im Sinne der HOAI, sondern diese Leistungen werden von ihm überprüft. Die Höhe des Stundensatzes richtet ...


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.


Röhrich, Lothar
4. Sonderformen des Baugutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Hierbei können Versicherungsnehmer und Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbaren, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Jede Partei benennt schriftlich einen Sachverständigen und kann dann die andere schriftlich auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Beide Sachverständige benennen schriftlich einen dritten Sachverständigen als Obmann.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...



1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...


Neimke, Lothar
7.2 Formblätter und Hinweise für die Gutachtenabwicklung
aus: Das Sachverständigengutachten. Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens, 3., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Aus der Bestimmung der Bestellungskörperschaften, dass der Sachverständige persönlich in jedem Fall tätig werden müsse, ist eine kleinteilige Bürostruktur abzuleiten. Aus diesen Aufzeichnungen werden die für ein Gutachten relevanten Informationen in das Gutachten übernommen. Hier wird davon ausgegangen, dass jeder Sachverständige die für seinen Aufgabenbereich erforderliche Abrechnungsgrundlage mit den entsprechenden Zusatzinformationen selbst in aktueller Ausgabe besitzt.


Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.


Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...


Staudt, Michael
4. Der Ortstermin des Sachverständigen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Nur bei triftigen Gründen, die die Parteien schriftlich dem Sachverständigen vorlegen müssen, ist eine Terminsverlegung seitens des Sachverständigen zu veranlassen. Diese Vorbereitung ist die ordnungsgemäße Ladung der Parteien zu einem durch den Sachverständigen festgelegten Besichtigungstermin unter Angabe evtl. Der Sachverständige vor Gericht sollte sich auch davor hüten, mit einer der beiden Parteien ggf.



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