Liste der Publikationen zum Thema "Ingenieurleistung"
DWA-Themen, Band T3/2020
2020, 27 S., 2 Tab.,
dtv Taschenbücher, Band 5596
Textausgabe
35., Aufl. 2019
2019, 374 S., 19,1 cm, Softcover
DTV
Schriftenreihe des AHO, Band 35
Leistungsbild und Honorierung
2., überarb. Aufl., Stand: Januar.
2018, VIII, 129 S., 24,5 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Bau und Immobilien
Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
2., überarb. Aufl.
2018, 1334 S., 25 cm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Schriftenreihe des AHO, Band 28
Leistungsbild und Honorierung. Erarb. v. d. AHO Fachkommissio
2., überarb. Aufl., Stand: August.
2017, 30 S., 24,5 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
2017, 340 S., 217 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Praxiskommentar HOAI 2013
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Kommentare
Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure
2., Aufl.
2016, XIV, 622 S., m. 63 Tab. 240 mm, Softcover
Kohlhammer
HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Kommentar
Beck'sche Kompakt-Kommentare
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
2., Aufl.
2014, XIII, 824 S., 194 mm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Inkl. jBook. Freischaltcode im Buch
5., Aufl.
2014, 636 S., 219 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Textausgaben
Textausgabe mit amtlicher Begründung
10., Aufl.
2013, VI, 226 S., 210 mm, Softcover
Kohlhammer
weitere Bücher zum Thema: Ingenieurleistung
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Ingenieur-Dienstleistungen. Forschungsbericht
2003 125 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Zu niedrige Ingenieurangebote. Gibt es eine "harte" Grenze für ungewöhnlich niedrige Preise?
Vergabe Navigator, 2020
Steck, Matthias
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Vergaberecht, 2020
Wietersheim, Mark von
Grundzüge der kommenden HOAI. Planung und Honorare
T+A Trockenbau und Ausbau, 2020
Bulla, Simon
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Teil 2: Ausgewählte Probleme von der Auftragsbekanntmachung bis zur Angebotswertung
Vergaberecht, 2020
Kalte, Peter; Wiesner, Michael
Trenne Leistung von Vergütung. Der Vertrag zählt
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
HOAI vor Gericht. Auswirkungen eines EuGH-Urteils auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (kostenlos)
IKZ Fachplaner, 2020
Kemper, Till
Server und IT-Infrastruktur liefern und installieren: Bau- oder Lieferauftrag?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Bulla, Simon
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Teil 1 : Die Vorbereitung der Ausschreibung: Auftragswertermittlung und Wahl der Verfahrensart im Ober- und Unterschwellenbereich
Vergaberecht, 2019
Irmler, H. Henning
Das Ende der "Akquisephase?" Der neue Architekten- und Ingenieurvertrag: Leistungsinhalt, Zielfindung und Sonderkündigungsrecht
Der Bausachverständige, 2018
Wittig, Jürgen; Weigl, Werner
Wenn juristische Spitzfindigkeiten mehr zählen als Planungsleistungen. Neues Vergaberecht: unverhältnismäßig hoher Aufwand
Deutsches Ingenieurblatt, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Ingenieurleistung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Nike Flagship Farcade - Design, Engineering and Testing 2018
Quelle: Engineered Transparency 2018. Glass in architecture and structural engineering
Lanz, Barbara; Mitterer, Sonja
Hohe Brücke St. Georgenberg 2016
Quelle: Bestandsaufnahme. 1. Jahrestagung der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte in Aachen 2013
Krafczyk, Christina
Die Entwicklung des sogenannten Möllerträgers in Braunschweig 2016
Quelle: Bestandsaufnahme. 1. Jahrestagung der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte in Aachen 2013
Vavrovsky, Georg M.
Ingenieurleistungen als Erfolgsfaktor bei Großprojekten des Tunnelbaus 2014
Quelle: Beton-Kalender 2014. Unterirdisches Bauen, Grundbau, Eurocode 7. 2 Bde. 103.Jg.; Beton-Kalender
Vellozzi, Joseph; Dinapoli, Pasquale; Cohen, Edward
An engineering view of the Statue of Liberty restoration 1993 (kostenlos)
Quelle: Structural preservation of the architectural heritage; IABSE Reports
Searls, Carolyn L.; Thomasen, Sven E.
Historic preservation - High and low tech diagnostic technology 1993 (kostenlos)
Quelle: Structural preservation of the architectural heritage; IABSE Reports
Croci, Giorgio
Structural aspects in restoring monuments 1993 (kostenlos)
Quelle: Structural preservation of the architectural heritage; IABSE Reports
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Die Beschaffung von Schalungsgeräten und den zugehörigen Ingenieurleistungen nach deren Outsourcing. Online Ressource (kostenlos)
2006
Wann beginnt die Ausführung im Stahlbau?
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2019 - 23 U 126/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten an einer Autobahnbrücke wird ein Stahlbauunternehmen mit Stahlbauarbeiten u. a. mit Verstärkung eines Querriegels inklusive Ingenieurleistung, Fertigung und Montage beauftragt. Der Auftraggeber (AG) kündigt den Auftra
VPR 2019, 246
Server und IT-Infrastruktur liefern und installieren: Bau- oder Lieferauftrag?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-38)
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) schreibt europaweit die Beschaffung von Standard-EDV-Servern und dazugehöriger Infrastruktur nebst Installation aus. Der geschätzte Auftragswert lag bei 170.000 Euro. Zwei Angebote gingen ein; beide lagen unter 221.000 E
IBR 2019, 440
Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2018 - 22 U 93/17)
Der klagende Auftragnehmer (AN) nimmt den Auftraggeber (AG) aus zwei Verträgen über die jeweils betontechnologische Betreuung auf Honorar i.H.v. insgesamt 28.244,06 Euro in Anspruch. Der AG macht per Hilfsaufrechnung bzw. Widerklage einen Vorschuss zur Mä
IBR 2019, 380
Einzelne Grundleistungen nicht erbracht: Planer kann Honorar ungekürzt beanspruchen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 U 17/15; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - VII ZR 6/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten um restliches Honorar. Auf der Grundlage der vom Architekten erbrachten Leistungen ist eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben des Auftraggebers (AG) erteilt worden. Sodann kam es auch zu einer Ausführung des Bauvorhabens. Der Archit
IBR 2017, 382
Bauwerk bezogen und Prüffrist abgelaufen: Architekten- oder Ingenieurleistung abgenommen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Jena, Urteil vom 07.05.2014 - 2 U 70/13; BGH, Beschluss vom 04.01.2017 - VII ZR 133/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Ingenieur wird durch schriftlichen Vertrag mit Objektüberwachungsleistungen für die Errichtung eines Bauwerks beauftragt. Die Abnahme der Ausführungsleistungen findet am 23.10.1996 statt. Der Bauherr macht Mängelansprüche wegen behaupteter Überwachung
IBR 2017, 173
Ingenieur klagt aus Vergleich: Welches Gericht ist örtlich zuständig?
VorsRiLG Dr. Georg Rehbein, Köln
(OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2016 - 14 U 57/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Ingenieur (I) war von seinem in Berlin residierenden Auftraggeber (AG) mit Leistungen für eine Museumserweiterung in Lüneburg beauftragt worden. Nach aufgetretenen Unstimmigkeiten vereinbarten die Parteien, den Vergütungsanspruch des I durch Hinterleg
IBR 2015, 208
Schadensersatz für Planungsmangel erfasst auch Kosten für die "etwas andere" Lösung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012 - 21 U 54/09; BGH, Beschluss vom 13.11.2014 - VII ZR 302/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) unterhält ein Theater, dessen Untermaschinerie 1995 vom TÜV wegen technischer Mängel stillgelegt wurde. Das Ingenieurbüro plant 1996 eine neue hydraulische Untermaschinerie. Bereits die Planung ist mangelhaft; Ausführungsfehle
IBR 2010, 3054
Honorarklage des planenden Architekten: Welches Gericht ist zuständig?
Dr. Mark Seibel, Richter am LG, Siegen
(LG Ellwangen, Beschluss vom 18.11.2009 - 10 O 132/09)
Die nur mit der Planung (Statikerstellung und Konstruktionszeichnung) beauftragte Architektin (AN) nimmt die Auftraggeberin (AG) auf Honorarzahlung in Anspruch. Sie macht die Honorarklage vor dem LG Ellwangen (Ort des Bauwerks) anhängig. Hilfsweise beantr
IBR 2008, 277
Mindestsatzunterschreitung: Wann ist die Vereinbarung wirksam?
RA Prof. Dr. Reinhold Thode, Richter am BGH a. D., Landau
(OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2007 - 11 U 116/07)
Der klagende Architekt verlangt vom Auftraggeber (AG) Honorar in Höhe von ca. 18.650 Euro. Die Parteien schlossen im Herbst 2002 einen mündlichen Architektenvertrag über die Leistungsphasen 2 und 3 ohne eine Honorarvereinbarung. Im ersten Quartal 2003 fan
IBR 2004, 735
Honorarklage des Ingenieurs am Ort des Bauvorhabens?
RA Jens-Oliver Hufer, Hamburg
(LG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2004 - 329 O 300/04)
Im Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eines Bürohauses in Hamburg beauftragt der eingeschaltete Architekt im Namen des Bauherrn ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Bodengutachtens. Das Ingenieurbüro führt seine Leistungen aus und stellt seine Ho
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Kostenangaben in Bauschadensgutachten
aus: Bauschäden in Beispielen. 50 typische Schadensfälle aus der Bausachverständigenpraxis. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Regelmäßig werden Sachverständige in Beweisbeschlüssen auch nach den Maßnahmen und Kosten zur Beseitigung von Mängeln und/oder Schäden gefragt. Das gerichtliche Gutachten diente der Klärung der Ursachen der Feuchtigkeitsschäden, enthielt aber auch Vorschläge mit Varianten zur Beseitigung von Schäden verursachenden Mängeln sowie eine Abschätzung der jeweiligen Kosten. »Begleitende« Fragen zu Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln oder zur nachträglichen Vertragserfüllung ...
Ansorge, Dieter
1.3 Gewährleistung und Haftung
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Ein seit einigen Jahren neues Aufgabengebiet für Architekten und Ingenieure ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SIGEKO) gemäß Baustellenverordnung vom 1.7.1998. (4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Den meisten Architekten und Ingenieuren ist scheinbar nicht bekannt, dass deren - Gewährleistung erst nach Abnahme der erbrachten Architekten- oder ...
Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Ansorge, Dieter
1.5 Gewährleistung und Haftung
aus: Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung. Pfusch am Bau, Band 5. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren 1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und 2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. (4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in ...
Röhrich, Lothar
4. Sonderformen des Baugutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Hierbei können Versicherungsnehmer und Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbaren, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Jede Partei benennt schriftlich einen Sachverständigen und kann dann die andere schriftlich auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Beide Sachverständige benennen schriftlich einen dritten Sachverständigen als Obmann.
Röhrich, Lothar
2. Der Bausachverständige
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Grundsätzlich unterscheidet sich das Gutachten eines Bausachverständigen nicht von den Gutachten anderer Fachbereiche. Auch die Rechtsprechung nimmt den Sachverständigen - gerade wegen der Nachvollziehbarkeit und Begründung innerhalb des Gutachtens - immer mehr in die Pflicht, wodurch die Gutachten stetig an Umfang zunehmen. Die Wertstellung des Sachverständigen innerhalb der Gesellschaft sinkt mit Bekanntwerden jedes zumindest behaupteten Fehlers innerhalb eines Gutachtens.
Reul, Horst
6 Technische und nichttechnische Schadensursachen, Vergabehinweise
aus: Die Sanierung der Sanierung. Grundlagen und Fallbeispiele. Boden - Mauerwerk - Fassade - Flachdach, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Wie in der Einleitung dieses Buches erwähnt, sind Bauschäden vorzeitige Schäden durch Nutzung und Schäden durch Überbeanspruchung, vorzeitige Schäden durch Umwelteinflüsse und Schäden aus Schadstoffeinwirkung. Aber schon im Umfeld der technischen Ursachen von Bauschäden trifft man auf nichttechnische Ursachen. Instandsetzung dagegen ist die Reparatur nach Beschädigungen, Schäden aus unsachgemäßer Nutzung und bei Schäden aus unterlassener Instandhaltung.
Buss, Harald
B.14 Die Gewährleistung und Haftung im technischen Bereich
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Mängel beim Werk des Architekten oder Ingenieurs liegen nur dann vor, wenn er seine Aufgaben objektiv mangelhaft erfüllt hat. Es besteht ein Unterschied zwischen dem Mangel am Bauwerk (körperliche Sache) und dem darauf gerichteten Werk des Architekten oder Ingenieurs (geistige Leistung). Hat sich die geistige Leistung des Architekten oder Ingenieurs im Bauwerk verwirklicht, kommt eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht.
Pfeiffer, Martin
Qualität statt Schäden beim Bauen im Bestand
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Da mit der Zunahme von Bauschäden beim Bauen im Bestand zu rechnen ist, rückt die Qualitätssicherung beim Bauen im Bestand in den Focus. Nach der Bauschadenanalyse haben Gebäude der altesten Baualtersklasse bis 1918 mit 37,9% den hochsten Anteil, Gebäude der jungsten Baualtersklasse 1990 bis 2000 mit 5,59% den geringsten Anteil an den Bauschaden. So steht in der Baualtersklasse 1949 bis 1970 einem Anteil von 7,5% Bauschäden als Folge von Umbauarbeiten ein Anteil von 40,7% an Bauschäden im ...
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
Kontakt | Versand und Zahlung | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler