Liste der Publikationen zum Thema "Insolvenz"
Aktuelles Immobilienrecht 2020
in der Gestaltungspraxis
2020, 375 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Mietrecht
Nomos Formulare
Wohnraum, Gewerberaum, Pacht. Mit Online-Zugang
4., Aufl.
2019, 990 S., mit Online-Zugang. 24,5 cm, Package, Bundle
Nomos
Leerstand: Eine Chance für die Stadtentwicklung?
Kreativunternehmer als Erdgeschossnutzer im Fokus der Stadtentwicklung am Beispiel Wien
2013, 224 S., 220 mm, Softcover
AV Akademikerverlag
Eigenkapital im Baugewerbe
Bauforschung für die Praxis, Band 76
2006, 94 S., zahlr. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Arbeitszeitkonten und ihre Abwicklung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 233
Dissertationsschrift
2004, 290 S., 290 S. 224 mm, Softcover
Duncker & Humblot
Nomos Formulare
3., Aufl., 960 S., 245 mm, Package, Bundle
Nomos
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG). Endbericht
2012 XX, 91 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Stützung der Wohneigentumsbildung durch Sicherungsinstrumente - ein internationaler Vergleich -. Endbericht
Bauforschung, Band T 2836
1998, 100 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Wann verjährt der Anspruch auf Herausgabe der Handakten?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Vogel, Achim Olrik
Pflichten des Verwalters bei Instandsetzungsarbeiten?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Cymutta
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Antrag auf Löschung ausländischer Insolvenzvermerke
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Cymutta
Durchbrechung der Akzessorietät der Zwangssicherungshypothek bei Restschuldbefreiung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Heiliger, Janis
Planungsbedingte Baumängel: Architekt muss Vorschuss für Mängelbeseitigung zahlen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Keller, Ulrich
Gutgläubiger Grundstückserwerb bei Zustimmungsvorbehalt im Insolvenzeröffnungsverfahren
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Hammermüller, Alexandra
Ausschließliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklagen im Rahmen von Immobilientransaktionen
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Cymutta
Kein Anspruch auf Löschung einer Zwangssicherungshypothek nach Restschuldbefreiung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Eggert, Michael
Für Insolvenzverwalter ist die Grundbuchberichtigung mitunter nicht das beste Verfahren!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Cymutta
Vermieter ist steuerpflichtig für Mieteinnahmen während eines früheren Insolvenzverfahrens
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Insolvenz
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Sicherheitsleistungen durch (Bank-)Bürgschaften - Voraussetzungen, Rechtsfolgen, behördliche Anordnung 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Orlowski, Matthias
Haftung der Arbeitsgemeinschaft 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Neunzehn, Dirk
Das BauFordSiG - Anforderungen - Wirkungsprinzip - Auswirkungen auf die Praxis einer Bau-GmbH 2015
Quelle: Aspekte der Baubetriebslehre in Forschung und Praxis. Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Dieter Jacob; Baubetriebswirtschaftslehre und Infrastrukturmanagement
Koenen, Andreas
Paragraf 648a BGB bei insolvenzbedingten Kündigungen 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht
Zwangshypothek und Restschuldbefreiung
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Insolvenzrecht Annette Kollmar, Mannheim
(BGH, Urteil vom 10.12.2020 - IX ZR 24/20)
Im Jahr 2010 war über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mehr als sieben Jahre zuvor hatte der Beklagte aufgrund eines Titels gegen den Kläger auf einem seiner Grundstücke eine Zwangssicherungshypothek zur Eintragung gebracht
IMR 2021, 81
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einem Insolvenzverwalter
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2020 - 3 U 55/19)
Der Beklagte zu 1) war Eigentümer eines Grundstücks. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen schloss sein Sohn S. F. am 27.09.2011 einen Treuhandvertrag mit dem Kläger. Darin wurde vereinbart, dass der Kläger das Grundstück für 280.000 E
IVR 2020, 154
Grundbuchrecht: Insolvenzverwalter als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek
Prof. Wolfgang Schneider, Berlin
(OLG Jena, Beschluss vom 27.07.2020 - 3 W 211/20)
Das Grundbuchgericht hat mehrere Zwangssicherungshypotheken auf Antrag eines Insolvenzverwalters eingetragen und dabei als Gläubiger den Insolvenzverwalter persönlich mit seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt gem. § 15 GBV angegeben. Der Insolvenzverw
IVR 2020, 153
Herausgabe- und Räumungsvollstreckungen in Immobilien im Insolvenzeröffnungsverfahren einstellbar
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(AG Reinbek, Beschluss vom 23.07.2020 - 8 IN 76/20)
Die den Rechtsbehelf führende Schuldnerin stellte am 26.06.2020 Insolvenzantrag. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 29.06.2020 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Unter anderem wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen
IVR 2020, 152
Räumungspflicht erstarkt durch teilweise Erfüllung nicht zur Masseverbindlichkeit
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 62/19)
Der Vermieter vermietete ein Grundstück an den späteren Schuldner, der darauf eine Leichtbaumetallhalle errichtete. Im Mietvertrag verpflichtete sich der Schuldner, die Halle bei Vertragsende zu entfernen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das V
IMR 2020, 3311
Räumungspflicht erstarkt durch teilweise Erfüllungen nicht zur Masseverbindlichkeit
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 62/19)
Der Vermieter vermietete ein Grundstück an den späteren Schuldner, der darauf eine Leichtbaumetallhalle errichtete. Im Mietvertrag verpflichtete sich der Schuldner, die Halle bei Vertragsende zu entfernen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das V
IMR 2020, 459
Eine vermieterseitige Kündigung trotz § 112 Nr. 1 InsO ist nichtig!
RA Dr. Lars Kölling, Düsseldorf
(OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2019 - 18 U 19/19)
Zwischen Vermieter und Mieter bestehen mehrere Mietverträge über Hallen, Büro- und Sozialräume etc. Im Dezember 2012 stellt der Mieter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Er ist zu diesem Zeitpunkt mit mehreren Monatsmie
IVR 2020, 113
Grundpfandgläubiger muss Mietforderungen insolvenzfest beschlagnahmen!
RA Johannes Clasen, Dresden
(BGH, Urteil vom 30.04.2020 - IX ZR 162/16)
Ein Insolvenzschuldner hatte ein Darlehen bei der beklagten Bank, bei der er mehrere Konten besaß, aufgenommen. Die auf dem Darlehenskonto gebuchten Verbindlichkeiten waren seit 1993 durch die Abtretung gegenwärtiger und künftiger Mietansprüche aus der Ve
IVR 2020, 112
Einstweilige Anordnung gegen Insolvenzplan mit Löschungsbewilligung einer Vormerkung
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 15.05.2020 - 2 BvQ 25/20)
Die spätere Insolvenzschuldnerin schloss mit der Ast. einen Bauträgervertrag ab, in dem sie sich verpflichtete, auf einem der Ast. verkauften Grundstück Wohneinheiten zu errichten. Nach Errichtung der Tiefgarage und Zahlung eines Teilbetrags durch die Sch
IBR 2020, 539
Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!
RA und FA für Vergaberecht Christoph Zinger, Frankfurt a.M.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020 - Verg 17/16)
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Zulässigkeit einer Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen an einen internen Betreiber. Das Verfahren beruht auf einem Nachprüfungsantrag aus dem Jahr 2015. In der Beschwerdeinstanz setzte das OLG D
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Ansorge, Dieter
2.15 Wohnhaus bei Heilbronn - Planungspfusch mit Folgemängeln führt zum schnellen Ende eines Generalübernehmers
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Die Bauherrin hatte einen Architekten, gleichzeitig Generalübernehmer (GÜ) für den Bau von anspruchsvollen Gebäuden, mit der Planung und schlüsselfertigen Errichtung eines besonders auf Wirkung bedachten, anspruchsvollen Einfamilienhauses beauftragt. Der Ehemann der Bauherrin, ein im Straßenbau tätiger Bauingenieur, bestätigte die Angaben des GÜ und wollte sich sogar für die ordnungsgemäß ausgeführte Abdichtung und Dränage verbürgen. Da das Haus weder fertig noch wegen fehlenden Wassers und ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Buss, Harald
C.9.1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. 1 Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel...
IV Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Ausnahme: Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist in die Wertung einzubeziehen. Beispiel: Ein Angebot geht der Poststelle des Auftraggebers rechtzeitig zu; diese leitet das Angebot nicht an den Verhandlungsleiter weiter. Entspricht ein Angebot nicht den vorgegebenen technischen Anforderungen, so hat der ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.
Ansorge, Dieter
3.2 Empfehlungen für Käufer
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Deshalb müssen heute verstärkt vom Bauträger unabhängige Fachleute mit der Überprüfung der gesamten Planung vor Vertragsabschluss beauftragt werden, wenn spätere Überraschungen vermieden werden sollen. Gute Bauträger treten vorsorglich ihre Gewährleistungsansprüche gegen die an den Bauvorhaben beteiligten Planer und ausführenden Firmen an die Käufer ab. Wegen der hohen Kosten sträuben sich viele Bauträger und ausführenden Firmen, diese Prüfungen durchführen zu lassen.
Ansorge, Dieter
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Zu seiner Tätigkeit als Bauleiter muss er die Baustelle überwachen, erkennbare Mängel sofort beseitigen lassen, Abnahmen mit Unternehmern und Bauherren begleiten, Rechnungen prüfen und vor allem ein mangelfreies Bauwerk übergeben. Baukostenüberschreitungen ohne eigenes Verschulden des Bauherrn oder Insolvenzen von beauftragten Firmen stellen einen gravierenden wirtschaftlichen Mangel dar. Auf eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll wird oft verzichtet, meistens wird das Haus dem Bauherrn ...
Ansorge, Dieter
2.3 Gereihte Wohnhausanlage bei Stuttgart
aus: Schallschutz. Pfusch am Bau, Band 7. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Grundidee von Bauträger und Architekt bestand aus der Aneinanderreihung von neun Häusern auf einem Grundstück ohne Aufteilung in einzelne Teilparzellen. Vertragliche Grundlage für den Schallschutz waren nach der vom Architekten verfassten Baubeschreibung die Mindestanforderungen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau-Ausgabe 11/1989. 1 betrug das Luftschalldämmmaß einschaliger Wohnungstrennwände R′ 53 dB, für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Bbl.
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