Liste der Publikationen zum Thema "Interessenvertretung"
Europa der Regionen
Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft, Band 396
Überlegungen zu einem unionsrechtlichen Begriff der Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen anhand eines Rechtsvergleichs
2020, 410 S., 227 mm, Softcover
Nomos
2019 270 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Erfolgsfaktoren der Fahrgastbeteiligung im öffentlichen Verkehr. Online Ressource
2012 227 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
The effectiveness of participatory environmental planning. The case of water planning in the US State of Washington and in the German State of Lower Saxony
2011 123 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Grundlagen und Grenzen der Vertrauensarbeitszeit, Vorgaben des ArbZG und kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 235
Diss
2005, 493 S., 22.4 cm, Softcover
Duncker & Humblot
Boden, Wem nutzt er? Wen stützt er?
Bauwelt Fundamente, Band 119
Neue Perspektiven des Bodenrechts
2000, 290 S., 290 S. 19 cm, Softcover
Springer
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verwaltungsgerichte überprüfen keine Mietspiegel!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Ma?kiewicz, Barbara; Szczepa?ska, Magdalena; Kacprzak, Ewa; Fox-Kämper, Runrid
Between food growing and leisure: contemporary allotment gardeners in Western Germany and Poland (kostenlos)
Die Erde, 2021
Yacoub, Susanne Isabel
Frauenräume als Freiräume. 20 Jahre Netzwerk Frauen in der Geschichte der Gartenkultur.
Stadt + Grün : das Gartenamt, 2020
Licka, Lilli; Krippner, Ulrike
Gedächtnis der Landschaftsarchitektur entsteht. Acht europäische Archive bilden Netzwerk NELA.
Stadt + Grün : das Gartenamt, 2020
Schröpfer, Veronika
BIM-Standards in der EU: Wer setzt sich für die Interessen der Architekten ein? An BIM geht kein Weg vorbei
Baumeister, 2020
Eimler, Harald
Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Saeland, Kati
Die historische Entwicklung des Bauordnungsrechts und des Prüfingenieurwesens als weisungsfreie Instanz (kostenlos)
Der Prüfingenieur, 2020
Stocker, Petra; Huber, Timo
"Bespielbare Stadt" - Spiel als Partizipation. (kostenlos)
Forum Wohnen und Stadtentwicklung, 2019
Frik, Gerd
Standpunkt von Verbund zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Donaueinzugsgebiet
Wasserwirtschaft, 2019
Pützenbacher, Stefan
Daten für Mietspiegel sind nicht öffentlich!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Interessenvertretung
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Integrated spatial and transport development along European corridors. A look through the lens of stakeholder cooperation 2017 (kostenlos)
Quelle: REAL CORP 2017. Panta Rhei. A world in constant motion 12.-14. September 2017, Vienna, Austria. Proceedings of the 22nd International Conference on Urban Planning, Regional Development and Information Society. Tagungsband
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Das Aufeinandertreffen von Interessengruppen am Beispiel des Lausitzer Braunkohlereviers (kostenlos)
2019
Jansen, Holger
Erfolgsfaktoren der Fahrgastbeteiligung im öffentlichen Verkehr. Online Ressource (kostenlos)
2012
Reisert, Jessica
The effectiveness of participatory environmental planning. The case of water planning in the US State of Washington and in the German State of Lower Saxony (kostenlos)
2011
Verwaltungsgerichte überprüfen keine Mietspiegel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht René Ritter, Birkenfeld
(VG München, Urteil vom 08.10.2020 - M 12 K 18.1072)
Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer in einer bayerischen Großstadt. Außerdem ist der Verein dort selbst Vermieter. Für München existiert ein Mietspiegel aus dem Jahr 2017. Der Stadtrat hat diesen Mi
IMR 2020, 169
Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(LG München I, Beschluss vom 11.09.2019 - 1 T 10828/19)
Die drei Kläger (K1 bis K3) sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und erhoben Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der WEG. Dabei hatten K1 einerseits und K2 gemeinsam mit K3 andererseits erstinstanzlich jeweils eigene Rechtsanwälte
IBR 2018, 637
Auskunft zu spät erteilt: Architekt muss 500 Euro Bußgeld zahlen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2018 - BG 103/17)
Die Berufsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg verpflichtet die Kammermitglieder zur ständigen Fort- und Weiterbildung. Die Fort- und Weiterbildungsordnung der Kammer sieht vor, dass die fortbildungspflichtigen Berufsträger pro Jahr acht Stunde
IMR 2018, 129
Daten für Mietspiegel sind nicht öffentlich!
RA und FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(VG München, Urteil vom 06.12.2017 - M 7 K 16.2053)
Der Verein zur Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer der Landeshauptstadt München und Umgebung begehrt von der Stadt Auskunft und Herausgabe von Einzeldaten im Zusammenhang mit der Erstellung des Mietspiegels für München 2015. Die Stadt verweig
IBR 2017, 176
In welcher Höhe werden die Reisekosten eines "Top-Vertrauensanwalts" erstattet?
RiOLG Dr. Carsten Peters, Hamm
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2016 - 6 W 109/16)
Das OLG Frankfurt hatte darüber zu entscheiden, in welcher Höhe Reisekosten eines Anwalts zur Gerichtsverhandlung als Prozesskosten, die von der unterlegenen Partei zu tragen sind, festgesetzt werden können. Der Kläger hatte einen auf wettbewerbsrechtlich
IBR 2014, 1186
Werbung um konkretes Mandat ist grundsätzlich erlaubt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker, Hannover
(BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 15/12)
Kommanditisten einer Fondsgesellschaft wurden vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen. Eine Anwaltsgesellschaft versandte an zahlreiche von ihr nicht vertretene Kommanditisten ein an den jeweiligen Empfänger persönli
IBR 2013, 717
Verfahrensgebühr vor Zustellung der Berufungsschrift verdient!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Nicole C. Tebrügge, Dinslaken
(OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013 - 25 W 69/13)
Die Klägerin hatte die Beklagte, eine Bauträgerin, auf Beseitigung verschiedener Mängel ihrer Eigentumswohnung in Anspruch genommen. Die Klage wurde abgewiesen, da nicht bewiesen werden konnte, dass die Schimmelpilzbildung auf einem baulichen Mangel beruh
IMR 2012, 2832
Plakatieren von Gemeinschaftseigentum (Türen) verboten!?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Arnim Krause, Dortmund
(AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2011 - 102 d 29/11)
Die Wohnungseigentümer verlangen von einem Miteigentümer die Entfernung sowie das Unterlassen des Anbringens einer spezifischen Collage an der zum gemeinschaftlichen Kellerflur gerichteten Seite der Kellertür seines Kellerraums, welche politische Statemen
IBR 1997, 121
Welche Belehrungspflicht hat Treuhänder beim Bauträgermodell?
RA Albrecht Schlehe, Stuttgart
(OLG Köln, Urteil vom 20.05.1996 - 16 U 86/95)
Wer Treuhandaufgaben in einem Bauträgermodell übernimmt, ist je nach Gestaltung der Beitrittsunterlagen für unterlassene Hinweise auf solche Umstände oder Risiken verantwortlich, die die Anlageentscheidung der Anleger beeinflussen können. Ein steuersparwi
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
7.3.5 Initiativen der Bauwirtschaft zur Reduzierung von Leitungsschäden
aus: VHV-Bauschadenbericht. Tiefbau und Infrastruktur 2020/21, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Thomas Möller ist seit 2018 Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. Der Verband vertritt als gemeinsame Interessenvertretung von Baugewerbe und Bauindustrie ca. Steffen Reuter ist als Bauingenieur seit 2009 Leiter der technischen Abteilung und Geschäftsführer im Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Der Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg vertritt die Interessen von rund 1.700 baugewerblichen und bauindustriellen Mitgliedsbetrieben aus den Sparten Hochbau, ...
Spitzner, Katrin
5 Unterstützung kooperativer Verfahren durch externe Mediatoren - Vorteile gegenüber einer Inhouse-Lösung
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Dieser Beitrag reflektiert auf der Grundlage eigener Mediationspraxis die Vorteile kooperativer Verfahren des Interessenausgleiches in Unternehmen und Organisationen. Die Organisationsentwicklung als Gestaltungsaufgabe und die Wirtschaftsmediation sind dabei Zugänge zur Entwicklung von Unternehmen, welche die abgegrenzten Definitionen von beteiligungsorientierter Beratung und Mediation erweitern und näher zusammenrücken lassen. In Erweiterung dieses Ansatzes führen Dorothea und Kurt Faller 4...
Mollinga, Andreas
12.3 Mangelhaft ausgeführte Sanierungsarbeiten
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der festgestellte Mangel muss unverzüglich gegenüber dem Bergwerksbetreiber in schriftlicher Form angezeigt werden. Der festgestellte Mangel ist wie folgt zu beseitigen: gerissene Klinkersteine ausbauen und gegen neue Klinkersteine entsprechend des Bestandes ersetzen. Regelmäßig entsteht Streit, ob sich vorhandene Maßabweichungen noch im Toleranzbereich befinden oder ob ein hinzunehmender Mangel oder nicht mehr hinzunehmender Mangel vorliegt.
Mollinga, Andreas
12.2 Durchführung der Sanierungsarbeiten
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der Interessenvertreter des Betroffenen wird in der Regel vom Schädiger nicht darüber informiert, wann mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird. Sollte im Zuge der Sanierungsarbeiten festgestellt werden, dass der Ist-Zustand (die durchgeführten Sanierungsarbeiten) vom Soll-Zustand abweicht, sollte umgehend der Interessenvertreter informiert werden, sodass geeignete Maßnahmen mit dem Schadensverursacher abgestimmt werden können. Der Betroffene sollte auf jeden Fall seinen Interessenvertreter ...
Mollinga, Andreas
4 Vom Betroffenen durchzuführende Maßnahmen
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Bei regelmäßiger Überprüfung des Eigentums (Haus, Garage, Außenanlagen etc.) auf Schäden können vorhandene Schäden auch einfacher etwaigen Verursachungsquellen zugeordnet werden. Nach Feststellung eines Schadens sollte sich der Betroffene mit einem Interessenvertreter und / oder einem fachkundigen Sachverständigen in Verbindung setzen. Hier hat der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass bei Entdeckung des Schadens keine weiteren Schäden an den übrigen Büchern entstehen.
Hladik, Michael
Hinternässte Fassaden - Planungs-, Produkt- und Ausführungsmängel
aus: Gebäudehülle im Fokus. Planung - Konstruktion - Ausführung - Technologie - Bauschäden. Hladik, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
An diesem Objekt (Bild 13) hat man bei der Konstruktion des gläsernen Konferenzzimmers ganz oben, schlichtweg auf die Wasserführung verzichtet. Bild 19: Objekt H: Bruchlinie der Putzscholle ist zugleich Risslinie des Gewebes. Im Schadensfall am Objekt I (Bild 20) konnten interessante Erkenntnisse gewonnen werden, was die relative Luftfeuchte anbelangt.
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