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Liste der Publikationen zum Thema "Kaufvertrag"


Bücher, Broschüren: (10)

Praxishandbuch Immobilienrecht
Karin Fuhrmann, Gerald Hubner, Wolfgang Kleewein
Praxishandbuch Immobilienrecht
Alle relevanten juristischen und steuerlichen Themen. Verständlich aufbereitete Antworten auf Fragen der täglichen Praxis
3., Aufl.
2020, 512 S., 240 mm, Hardcover
Linde, Wien
 
 

Handbuch Immobilienrecht
Handbuch Immobilienrecht
4., Aufl.
2020, LXXIX, 1851 S., 235 mm, Hardcover
Schmidt (Erich), Berlin
 
 

Immobilienkaufverträge
Wolfram Waldner
Immobilienkaufverträge
NJW-Praxis, Band 69
3., Aufl. 2020 XXIII,
2020, 297 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhauses
Peter Burk
Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhauses
Das große Praxis-Handbuch
2020, 336 S., 25 cm, Hardcover
Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen
 
 

Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. 2.Aufl. Stand Februar 2020. Online Ressourc
Burk, Peter
Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. 2.Aufl. Stand Februar 2020. Online Ressource
2020 35 S.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Bauen und wohnen in Wetter (Ruhr). 2.Aufl
Bauen und wohnen in Wetter (Ruhr). 2.Aufl.
2014 41 S., Abb., Kt., Lagepl., Lit., Tab.,
anCos Verlag

kostenlos
 
 

Hauskauf - Neu oder gebraucht
Peter Burk, Günther Weizenhöfer
Hauskauf - Neu oder gebraucht
Vom Bauträger oder aus zweiter Hand
3., akt. Aufl.
2012, 160 S., zahlr. Abb. u. Checklisten, Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Handbuch Immobilienrecht
Klaus Schreiber
Handbuch Immobilienrecht
Berliner Handbücher
Handbuch
3., neubearb. u. erw. Aufl.
2011, LXXIII, 1733 S., 23,5 cm, Hardcover
Schmidt (Erich), Berlin
 
 

Schadstoff-Check beim Immobilienerwerb aus zweiter Han
Schadstoff-Check beim Immobilienerwerb aus zweiter Hand
2010 2 S., Abb.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Bauschadensfibel für den privaten Bauherrn und Hauskäufer
Rainer Oswald, Ruth Abel, Volker Schnapauff
Bauschadensfibel für den privaten Bauherrn und Hauskäufer
Bauforschung für die Praxis, Band 52
1999, 140 S., 19 Abb., 3 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (403)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Rodemann, Tobias
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Rave, Nele
Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Schmidt, Jörg
Wer sich treuwidrig der Leistungspflicht entzieht, kann sich nicht auf die Ausschlussfrist berufen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Stretz, Anna
Muster-Widerrufsformular nicht ausgehändigt: Kein Wertersatz für erbrachte Leistung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Federenko, Christian
Grenzen der formularmäßigen Übertragung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Becker, Matthias
Bezeichnung eines weiteren Grundbuchblatts in Betreffzeile der Antragsschrift
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Rhein, Kay-Uwe
Beschaffungen in Zeiten von Corona. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Abwicklung bestehender Verträge
Vergabe Navigator, 2020
Gantert, Ulrike
Einordnung von Verträgen über PV-Anlagen. Beschluss des OLG München vom 28.01.2020 - 28 U 452/19
EnEV Baupraxis, 2020
Kohler, Jürgen
Relatives Verfügungsverbot bei ungenehmigter Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum gem. § 172 BauGB
Baurecht, 2020
Grziwotz, Herbert
Nutzungsbeschränkung nach Auflassung formfrei!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Kaufvertrag

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Aufsätze aus Sammelbänden: (11)

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Przewieslik, Peter
Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß Paragraf 577 BGB bei Begründung von Wohungseigentum 2019
Quelle: Immobilien-Almanach 01; Immobilien-Almanach
Schwenker, Hans Christian
"Sanierung" von Bauwerken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Zöller, Matthias
Das aktuelle Thema: Der merkantile Minderwert: technische und rechtliche Widersprüche. 1. Beitrag: Einleitung 2018
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2018. Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2018; Aachener Bausachverständigentage
Eichner, Stephan
Mängelhaftung bei Baustofflieferungen - Bedenkenanmeldung/Ersatz von Aus- und Einbaukosten 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Hafkesbrink, Volker; Kühne, Ulrich
Zivilrechtliche Grundlagen 2018
Quelle: Bauwerksabdichtung in der Altbausanierung. Verfahren und juristische Betrachtungsweise. 5.Aufl.
Junghans, Maximiliane; Weinheimer, Nina
Technische Due Diligence bei Forward Deals 2017
Quelle: 28. BBB-Assistententreffen. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bereiche Bauwirtschaft, Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik 27.-29. Juni 2017, Technische Universität Kaiserslautern. Tagungsband; Schriftenreihe des Fachgebiets Baubetrieb und Bauwirtschaft, 1 Forschung
Oswald, Rainer
Pro und Kontra - Das aktuelle Thema: Wie ungenau ist genau genug? Zum Detailliertheitsgrad von Baubeschreibungen... Einleitung: ... aus Sicht des Bausachverständigen 2010
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2009. Dauerstreitpunkte - Beurteilungsprobleme bei Dach, Wand und Keller. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2009; Aachener Bausachverständigentage
Heinrich, Gabriele
Wie ungenau ist genau genug? Zum Detailliertheitsgrad von Baubeschreibungen... 2. Beitrag: ... aus der Sicht der Verbraucher 2010
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2009. Dauerstreitpunkte - Beurteilungsprobleme bei Dach, Wand und Keller. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2009; Aachener Bausachverständigentage
Liebheit, Uwe
Wie ungenau ist genau genug? Zum Detailliertheitsgrad von Baubeschreibungen... 3. Beitrag: ... aus der Sicht des Juristen 2010
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2009. Dauerstreitpunkte - Beurteilungsprobleme bei Dach, Wand und Keller. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2009; Aachener Bausachverständigentage
Niepmann, Hans-Ulrich
Wie ungenau ist genau genug? Zum Detailliertheitsgrad von Baubeschreibungen... 1. Beitrag: ... aus der Sicht der Bauträger 2010
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2009. Dauerstreitpunkte - Beurteilungsprobleme bei Dach, Wand und Keller. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2009; Aachener Bausachverständigentage

weitere Aufsätze zum Thema: Kaufvertrag

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Rechtsbeiträge: (1669)
IMR 2021, 125
Nebenkostenabrechnung: Besitz verpflichtet!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017 - 21 U 101/16; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 61/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Die Parteien eines Kaufvertrags über ein vermietetes Mehrfamilienhaus vereinbarten, dass der Käufer für die Betriebskostenabrechnung ab Beginn des am Besitzübergang laufenden Wirtschaftsjahres verantwortlich ist . Der Verkäufer war verpflichtet, d


IBR 2021, 102
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(BGH, Urteil vom 18.11.2020 - VIII ZR 78/20)

Am 31.03.2017 erwirbt Käufer K (Verbraucher) vom Verkäufer V (Unternehmer) einen gebrauchten BMW. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des V gilt für Ansprüche wegen Mängeln eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr. Im Mai 2018 macht K Ansprüch


IMR 2021, 39
Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!
RiBGH a. D. Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe
(OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2020 - 18 U 18/19)

Der Makler nimmt den Käufer auf Zahlung einer Nachweisprovision in Anspruch. Das dem Käufer vom Makler ausgehändigte Exposé enthielt unter Eckdaten den Hinweis, im Objekt seien Fünf Wohneinheiten vorhanden. Des Weiteren wies das Exposé stilisierte Gru


IMR 2021, 65
Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Nele Rave, Frankfurt a.M.
(AG Schöneberg, Urteil vom 24.06.20 - 104 C 37/20)

Mieter M mietete im Jahr 1985 von einer Wohnungsbaugesellschaft eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt und die Wohnung veräußert. Im Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer u. a., auf Kündig


IMR 2021, 2018
Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jens-Oliver Hufer, Hamburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 106/14)

Der Kläger erwirbt ein durch Grundstücksteilung entstandenes gefangenes Pfeifenstielgrundstück. Im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und den Beklagten wird auf eine das Zufahrts- und Leitungsrecht erfassende Baulasterklärung verwiesen. Der Kläger nimmt die


IMR 2020, 505
Erweiterung des Wohnungseigentums nur mit Zustimmung der Betroffenen
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2020 - 318 S 96/18)

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie stritten in der Berufungsinstanz über die Verpflichtung der Beklagten zur Duldung von Baumaßnahmen im Rahmen einer von den Klägern begehrten Erweiterung ihres Wohnungseigentums. In ein


IBR 2020, 660
Frist für Vorkaufsrecht beginnt mit Wirksamkeit des Kaufvertrags!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(BVerwG, Beschluss vom 28.08.2020 - 4 B 3.20)

Eine Eigentümerin veräußerte im November 2011 zwei Grundstücke mit notariellem Kaufvertrag auf der Grundlage einer Grundstücksversteigerung an den Erwerber E. Auf Anfrage des Notars, u. a. zu einem bestehenden Vorkaufsrecht, im Februar 2012 teilte die Gem


IMR 2020, 469
Häuser müssen bleifrei sein!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2019 - 24 U 251/18)

Ein Käufer erwarb ein Mehrfamilienhaus. Im Kaufvertrag wurde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Verkäufer gab an, dass drei Schäden an Leitungswasserrohren aufgetreten waren. Der Käufer stellte nach Besitzübergang fest, dass in dem Haus Bleiro


IVR 2020, 120
Keine Unternehmereigenschaft bei Kauf mehrerer Wohnungen - Verbrauchereigenschaft eines Urkundsbeteiligten
RA Andreas Georg Thürauf, München
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - III ZR 58/1918, Urteilstext IMRRS 2020, 0748 = BeckRS 2020, 12794)

Ein Angestellter erwirbt mit notariellem Kaufvertrag vier in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnungen, ohne dass ihm der Entwurf des notariellen Kaufvertrages mindestens 14Tage vor dem Beurkundungstermin vorlag (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Nach de


IBR 2020, 535
Auf welchen Zeitpunkt ist beim Vorteilsausgleich abzustellen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Hamburg, Urteil vom 03.12.2019 - 4 U 129/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Architekten 1997 mit Planungs-, Ausschreibungs- und Überwachungsarbeiten bezüglich der Umbaumaßnahmen an einem Wohnhaus. Wenige Monate nach der Beauftragung veräußerte der AG Teile des Wohnhauses. Wegen unzureichenden



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Buchkapitel: (66)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Schröder, Wolfgang
2 Erste Risikobetrachtung - Gewährleistung und Garantie
aus: Privater Betrieb von Photovoltaikanlagen. Anlagentechnik, Risikominimierung, Wirtschaftlichkeit, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer, beziehungsweise dem Besteller, im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache oder bei § 640 BGB bei Übergabe des Werkes) vorliegen.  3 BGB (Kaufvertrag) beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. ...


Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.


Ansorge, Dieter
3.2 Empfehlungen für Käufer
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Deshalb müssen heute verstärkt vom Bauträger unabhängige Fachleute mit der Überprüfung der gesamten Planung vor Vertragsabschluss beauftragt werden, wenn spätere Überraschungen vermieden werden sollen. Gute Bauträger treten vorsorglich ihre Gewährleistungsansprüche gegen die an den Bauvorhaben beteiligten Planer und ausführenden Firmen an die Käufer ab. Wegen der hohen Kosten sträuben sich viele Bauträger und ausführenden Firmen, diese Prüfungen durchführen zu lassen.


Neimke, Lothar
6.14 Anlagen und Dokumentation
aus: Das Sachverständigengutachten. Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens, 3., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

War es die Aufgabe des Sachverständigen zu überprüfen, ob alle Leistungen nach dieser Baubeschreibung ausgeführt wurden, dann muss diese Baubeschreibung aus dem Kaufvertrag dem Gutachten beigefügt werden. Nur mit den beigefügten Unterlagen, gleich welcher Art, wird er den Textteil des Gutachtens verstehen können. Beispiel: Bei einer Wertermittlung von Reihenhäusern für eine vorgesehene Straßenverbreiterung, hat der Sachverständige in der überwiegenden Zahl der Häuser Angaben über den ...


Schröder, Wolfgang
5.1 Fachtechnische Abnahme - Ausnahme Nr. 1
aus: Privater Betrieb von Photovoltaikanlagen. Anlagentechnik, Risikominimierung, Wirtschaftlichkeit, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Als Laie ist es in der Regel kaum möglich zu beurteilen, ob die vorgenommene Planung und Installation den Regeln der Technik entspricht. Auch wenn beim üblichen Kaufvertrag keine förmliche Abnahme vorgesehen ist, steht eine technische Abnahme dieser nicht entgegen und sollte bereits im Kaufvertrag vereinbart werden. Sie ist in der Regel die letzte Chance überprüfen zu lassen, ob die Anlage nach den Regeln der Technik errichtet wurde, bevor der künftige Anlagenbetreiber mögliche Restzahlungen ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
5.2 Konkludent vereinbarter Schallschutz
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Daher muss dann die anerkannte Regel der Technik für den Schallschutz eines Reihenhauses herangezogen werden. Abgesehen von der rechtlichen Problematik, inwieweit ein erhöhter Schallschutz für ein einzelnes Gewerk auch ohne detaillierte Zusage zu erfüllen ist (hierauf wird im Anschluss eingegangen), birgt die Bezugnahme auf Beiblatt 2 zu DIN 4109 im Falle des Schallschutzes haustechnischer Anlagen ein besonderes Problem. Mit dieser Formulierung wird durch Beiblatt 2 zu DIN ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Schröder, Wolfgang
4.9 Haftung/Gewährleistung/Garantie
aus: Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen. Analyse, Bewertung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer bzw. Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache oder bei § 640 bei Übergabe des Werkes) vorliegen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung.


Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.6 Fazit
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Die Vertragsparteien eines Miet- oder Kaufvertrags sollten für die nutzende Partei Pflichten konstituieren und Grenzen der Nutzung entsprechend dem vereinbaren, was das jeweilige Gebäude aushalten kann. Aus den skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für den Sachverständigen die Aufgabe, neben etwaigen konstruktiven Ursachen auch ein mögliches Nutzerfehlverhalten als Ursache von Schimmelschäden an Decken und Wänden zu identifizieren und zudem Empfehlungen für ein ...


Ansorge, Dieter
2.2.13 Eigentumswohnung bei Stuttgart - Unvollständige Badabdichtungen
aus: Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte. Pfusch am Bau, Band 1, 4. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die Gewährleistung war zweifelsfrei abgelaufen, doch der Bauträger hatte die im Kaufvertrag vereinbarte Ausführung, nämlich Estrich mit Abdichtung, nicht ausgeführt. Der Bauträger (auch Hausverwalter) reagierte auf die Schreiben und Telefonate des Sachverständigen nicht, so dass nun der Eigentümer einen Anwalt einschaltete. Nach mehreren unfreundlichen Anrufen des Justitiars bot nun der Bauträger dem geschädigten Eigentümer plötzlich die Beseitigung der Abdichtungsmängel im Duschraum, ...



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