Liste der Publikationen zum Thema "Kommunal"
Öffentliches Recht in Baden-Württemberg
Kommunalrecht, Allgemeines Polizeirecht, Öffentliches Baurecht
4., Aufl.
2022, XIX, 433 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Öffentliches Recht in Baden-Württemberg. Kommunalrecht, Allgemeines Polizeirecht, Öffentliches Baurecht. 4.Aufl.
2022 XIX,433 S., Abb., Lit.,
C.H. Beck
kostenlos
Nomos Gesetze
Textsammlung - Rechtsstand: 1. März 2022
26., Aufl.
2022, 911 S., 210 mm, Softcover
Nomos
29., Aufl.
2022, 992 S., 185 mm, Softcover
Müller (C.F.Jur.)
Nomos Gesetze
Textsammlung - Rechtsstand: 1. März 2022
23., Aufl.
2022, 875 S., 210 mm, Softcover
Nomos
Fälle zum öffentlichen Baurecht
Schriftenreihe der juristischen Schulung JuS, Band 26
9., Aufl.
2022, XVI, 164 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Analysen und Perspektiven für Kommunen im demografischen Wandel
2022, 116 S., 297.00 mm, Softcover
Bertelsmann Stiftung
44., Aufl.
2022, 846 S., 185 mm, Softcover
Müller (C.F.Jur.)
Raumplanungsrecht
Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung
Für Architekten, Ingenieure, Juristen, Städteplaner
2022, 197 S., 227 mm, Softcover
Nomos
weitere Bücher zum Thema: Kommunal
DWA-Regelwerk, Band M 256-9
2022, 24 S., 8 Abb., 5 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band A 133
2021, 58 S., 6 Abb., 5 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 380
2020, 87 S., 9 Abb., 10 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Cyber-physische Systeme im öffentlichen Raum. Ein exploratives Mapping
2022 26 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Umweltschutz durch integrierte Planungsprozesse an der Schnittstelle von Stadt- und Infrastrukturplanung. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3717 15 106 0, FB000581. Online Ressource
2021 99 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange - modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung. Teilbericht zur Dokumentenrecherche/ -analyse (Arbeitspaket 1). Forschungskennzahl 3719 15 2010, FB000680. Online Ressource
2021 110 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Jenseits der Metropolen. Wandel lokalpolitischer Kulturen in einer polarisierten Gesellschaft. Abschlussbericht
2021 53 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Transfer und Skalierung von lokaler Klimapolitik. Konzeptionelle Ansätze, Voraussetzungen und Potenziale. Forschungsbericht
2021 32 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Wege zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes 2050
2021 X,159 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Wohnungsmarkt Wien. Eine wohnungspolitische Analyse aus deutscher Sicht. Endbericht
2020 IV,89 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Entwicklungspfade von Klimaschutz und Klimaanpassung in Remscheid
2020 28 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Zusammendenken, was zusammengehört: Kommunaler Klimaschutz und nachhaltiger Konsum. Ideen für Kommunen und Landkreise. Förderkennzeichen 3716 16 308 0. Online Ressource
2020 47 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Formen und Praktiken der Partizipation im kommunalen Wien. AkteurInnen, Beteiligungslagen und sozioökonomische Hintergründe
2020 118 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Kommunal
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Die Stärkung des ländlichen Raums auf Basis von Fakten. Ein Blick aus Thüringen in das gesamte Land
Immobilien & Finanzierung, 2023
Gontscharenko, Dmitrij; Hulievskyi, Pavlo; Alejnikowa, Alewtina; Ratschkowskij, Alexander
Effiziente Nutzung von Basaltelementen in Abwassernetzen
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 2023
Bormann, Helge; Böge, Mike; Dolman, Nanco; Özerol, Gül; Lulofs, Kris
Ein webbasiertes Tool zur Unterstützung mittelgroßer Städte bei der Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Abfall, 2022
Sonnenburg, Alexander; Mosbach, Julian; Eichhorn, Christian; Urban, Wilhelm
SaBi-Tool: Neues Verfahren zur Bilanzierung der Sandfracht im Sandfang kommunaler Kläranlagen
GWF Wasser Abwasser, 2022
Danowski-Buhren, Christian; Guth, Marvin; Schonlau, Marcel; Wytzisk-Arens, Andreas
KomMonitor - effiziente Entscheidungsunterstützung kommunaler raumbezogener Planungsfragen (kostenlos)
zfv Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 2022
Patermann, Thomas
Alternative Antriebe in der Abfallsammlung. Ein Erfahrungsbericht der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Müll und Abfall, 2022
Thärichen, Holger; Neubauer, Alexander
Der Einsatz alternativer Antriebe im Fuhrpark der kommunalen Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsunternehmen
Müll und Abfall, 2022
Peters, Max
Baden-Württemberg gibt den Takt an. Kommunale Wärmeplanung
Gebäude-Energieberater GEB, 2022
Giel, Thomas; Baumann, Gerd; Ngahan, Paul
Kommunen nutzen eine Schlüsseltechnologie der Energiewende. Kühl plus warm gleich heiß (kostenlos)
Moderne Gebäudetechnik, 2022
Jung, Birte; Karge, Toni
Kultur im Grünen - Nutzungen im öffentlichen Raum. Kulturschaffende und Verwaltung suchen gemeinsame Lösungen (kostenlos)
Stadt + Grün : das Gartenamt, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Kommunal
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Das Neustädter Rathaus - ein Symbol für Gerechtigkeit und Frieden 2022
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Holzbau und Holzschutz - Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Maaß, Anita
Bedarfsgerechte Entwicklung und aktivierende Stadtentwicklung - die Praxisperspektive einer Kleinstadt-Bürgermeisterin 2021 (kostenlos)
Quelle: Kompendium Kleinstadtforschung; Forschungsberichte der ARL
Koch, Florian
Kommunale Smart-City-Ansätze als Treiber nachhaltiger urbaner Transformationen? 2021 (kostenlos)
Quelle: Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation. Herausforderungen, Barrieren und Perspektiven für Raumwissenschaften und Raumplanung; Forschungsberichte der ARL
Maaß, Christian
Wärmeplanung: Grundlagen einer neuen Fachplanung 2021
Quelle: Rechtliche Herausforderungen und Ansätze für eine umweltgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Dokumentation des 24. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 28. und 29. März 2019; Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
Kruse, Sylvia
Transformation kommunaler Ernährungssysteme durch staatliche und nicht-staatliche Akteure 2021 (kostenlos)
Quelle: Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation. Herausforderungen, Barrieren und Perspektiven für Raumwissenschaften und Raumplanung; Forschungsberichte der ARL
Manthey, Jens
KNRN - eine kommunale Art der Lösung des Problems der Klärschlammentsorgung 2021 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 3; Verwertung von Klärschlamm
Schönauer, Thomas; Koordt, Maria; Buttgereit, Alexander; Gogolin, Daniel; Johannsen, Knut; Weßelborg, Hans-Hermann
Einsatz und messtechnische Überprüfung von emissionsreduziertem Asphalt im kommunalen Straßenbau - ein Beitrag zum Klima- und Arbeitsschutz 2021
Quelle: 2. Kolloquium Straßenbau in der Praxis. Fachtagung zum Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben unter den Aspekten von Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Tagungshandbuch 2021
Beatt, Berend; Demel, Mareike
Das Projekt KENOW: Klärschlammverbrennung in Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Abwasserunternehmen 2021 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 3; Verwertung von Klärschlamm
Rettich, Stefan
Der Boden als Klima-Akteur 2021
Quelle: Stadt denken. 5. Im Gedenken an Paul Börsch (1965-2021)
Kemper, Till
Digitalisierung von Verwaltungen und Bauabteilungen. Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen 2021 (kostenlos)
Quelle: Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen; Arbeitsberichte der ARL
weitere Aufsätze zum Thema: Kommunal
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Urban change and continuity through the frame of Historic Urban Landscape (HUL) approach. The case of historic city of Isfahan (kostenlos)
2022
Bodem, Katrin
Vom ?öffentlichen Raum? zum ?gefährlichen Ort? - am Beispiel des Berliner Platzes in Wuppertal (kostenlos)
2021
Anders, Sascha
Einzelhandelssteuerung durch kommunale Einzelhandelskonzepte - Evaluation eines strategischen Planungsinstruments. Textband, Anhang (kostenlos)
2021
Quentin, Paula
Aktive Mobilität und gesundes Altern. Kommunales Handeln an der Schnittstelle zwischen Gesundheitsförderung und räumlicher Planung (kostenlos)
2021
Giralt, Manuel
Incremental City. Urban Coding für zukünftige koproduzierte Städte (kostenlos)
2021
Gronemeier, Tobias
Advances in urban ventilation assessments using large-eddy simulation (kostenlos)
2021
Schürmann, Benn
Kommunale Transformation. Eine gemeinwohlorientierte Gewerbeflächenvergabe als Gegenbewegung neoliberaler Kommunalpolitik. Neue Vergabekriterien für Gewerbeflächen am Fallbeispiel des Landkreises Gießen (kostenlos)
2021
Sekol, Thilo
Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Planungsverlauf bei Flächenerweiterungen außerhalb bestehender Siedlungsstrukturen. Status-Quo-Analyse und Modellempfehlungen am Beispiel Baden-Württemberg (kostenlos)
2020
Remer, Uwe
Partizipative und deliberative Demokratie auf lokaler Ebene. Eine Vermessung der Beteiligungslandschaft Baden-Württembergs
2020
Guth, Denis
Zur Sicherstellung der 'Verträglichkeit' innerstädtischer Einkaufszentren. Raumbezogene Diskurs- und Kalkulationsordnungen am Beispiel der Mainzer Innenstadt (kostenlos)
2020
weitere Dissertationen zum Thema: Kommunal
Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Dominik R. Lück, Köln
(VK Rheinland, Beschluss vom 20.09.2022 - VK 21/22)
Der Auftraggeber (AG) schreibt Tiefbauarbeiten in einem offenen EU-Verfahren aus. Nach den Vergabeunterlagen war damit zu rechnen, dass Bodenaushub gegebenenfalls als gefährlicher Abfall einzustufen und dementsprechend zu beseitigen ist. Hierzu hatten die
VPR 2023, 2060
Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln
(VK Rheinland, Beschluss vom 12.07.2022 - VK 26/21)
Der Auftraggeber (AG) - eine Gemeinde - schrieb die Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft aus, die insbesondere kommunale Schulgebäude unterhalten und betreiben sollte. Der AG beabsichtigte, den Zuschlag auf das Angebot des einzigen Wettbewerbers
IBR 2023, 87
Kann der Architekt als Urheber den Abriss des Gebäudes verhindern? Es kommt drauf an ...
VorsRiOLG Dr. Markus Wessel, Celle
(LG Potsdam, Urteil vom 01.06.2022 - 2 O 133/20)
Der Konflikt zwischen Eigentümer- und Urheberrechten bricht vor allem dann aus, wenn der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Werks dieses vernichten will. Welchem Recht gebührt nun der Vorrang? Das ist eine Frage der Abwägung. Der beklagte Archi
IBR 2023, 2086
Einzelhandelsausschluss als Maßnahme der Innenentwicklung?
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(BVerwG, Urteil vom 15.09.2022 - 4 C 5.21)
Der Kläger begehrt für eine Umnutzung eines Parkhauses zu einem Getränkemarkt mit 790 qm Verkaufsfläche einen Vorbescheid. Das Vorhaben grenzt an ein Einkaufszentrum an. Bei Antragstellung war es mit einem Gewerbegebiet überplant, das Gewerbebetriebe, die
IBR 2023, 41
Abstandsflächen eingehalten: Verschattung einer PV-Anlage ist hinzunehmen!
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2022 - 2 A 518/22)
Dem OVG Nordrhein-Westfalen liegt in einer Nachbarschaftsanfechtung (erneut) die Frage vor, ob eine Verschattung der eigenen Solaranlage eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots begründet. Der klagende Nachbar (N) hatte sein Gebäude mit einer Solaranlage
IBR 2023, 29
Architekt verstößt gegen die Berufsordnung: Auftraggeber kann Planervertrag kündigen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2022 - 10 U 99/22 (nicht rechtskräftig))
Während der Erarbeitung der Planung für ein Bauvorhaben kommt es zum Zerwürfnis zwischen dem Besteller (Gemeinde) und der beauftragten Planungsgesellschaft. Der Gemeinderat beschließt 2013, den durch den Bürgermeister geschlossenen Vertrag nicht zu genehm
IBR 2022, 646
Zu lange Bindefristen (hier: 138 Tage) sind unzulässig!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-29)
Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung für Holzbauarbeiten legte der Auftraggeber (AG) - eine Großstadt - eine Bindefrist der Angebote von im Ergebnis 138 Kalendertagen fest. Für Teile der Materialien sollte nach den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisglei
VPR 2022, 3302
Zu lange Bindefristen (hier: 138 Tage) sind unzulässig!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-29)
Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung für Holzbauarbeiten legte der Auftraggeber (AG) - eine Großstadt - eine Bindefrist der Angebote von im Ergebnis 138 Kalendertagen fest. Für Teile der Materialien sollte nach den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisglei
IBR 2022, 475
Nicht jedes kommunale Wohnungsunternehmen ist ein öffentlicher Auftraggeber!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Nicole Glaser, Frankfurt a.M.
(LG Halle, Urteil vom 14.04.2022 - 4 O 249/20)
Die Parteien streiten um die Frage, ob es sich bei einem privatrechtlich organisierten Wohnungsunternehmen einer Kommune, die Alleingesellschafterin ist, um einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB handelt. Nach den Regelungen des Gesellschafts
VPR 2022, 80
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Kerstin Irl, LL.M.Eur, Würzburg
(VK Hessen, Beschluss vom 18.11.2021 - 69d-VK-3/2021)
Bei der Vergabestelle (VSt) handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Die Mehrheitsgesellschafterin der 100%-igen Mutter hält auch 85,42% der Anteile der VSt und wird zu 94,99% von der Stadt X gehalten. In einem Verhandlungsverfahrens m
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Versickert das Abwasser durch schadhafte Rohrleitungen auf dem privaten Grundstück, verstößt der Grundstückseigentümer gegen seine Überlassungspflicht und den Anschluss- und Benutzungszwang. 1 WHG n.F. ist die Verpflichtung zur Selbstüberwachung des Abwassers an diejenigen, die Abwasser in ein Gewässer oder eine Abwasseranlage einleiten - also die privaten Grundstückseigentümer, nach dem Wortlaut auch an die Grundstücksnutzer, die nicht mit dem Eigentümer identisch sein müssen - ...
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
2.2 Zuständigkeiten und Gesetzesrahmen
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Im verabschiedeten neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 wird gemäß § 56 beispielsweise festgelegt, dass Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen ist, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige) und nicht mehr nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unter die juristischen Personen öffentlichen Rechtes fallen sowohl Körperschaften des öffentlichen Rechts, als auch Anstalten des öffentlichen Rechts. ...
Ansorge, Dieter
2.12 Neubebauung am Neckar - Kommunale Baubrutalität als Negativbeispiel
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Wenn Kommunen, oder deren Baugesellschaften, neue Bauvorhaben in sensiblen Altstadtbereichen errichten wollen, spielt Rücksichtnahme auf wertvolle, historische Bausubstanz keine Rolle, so wie bei dieser Bebauung. In den Dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde vor dem Stuben'schen Schlösschen aus dem 15. Jahrhundert eine große Mühle mit eigenem Wasserkraftwerk anstelle einer kleinen Wassermühle gebaut. Das Gelände hatte die kommunale Baugesellschaft erworben, um dort eine neue ...
Lehmann, Jürgen
Warmwasserspeicher in Kombination mit Heizkessel - Rißbildung im Speicherbehälter infolge Überdruck
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 2. Günter Zimmermann (Hrsg.), 4., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000
Der Installateur der Sanitäranlage hatte den Warmwasserbereiter im Kessel mit dem Wassernetz verbunden und ein Sicherheitsventil mit 10 bar Ansprechdruck eingebaut. Neben dem Einbau eines entsprechend bemessenen Sicherheitsventils, durch das die Überschreitung des maximalen Betriebsdruckes des Behälters um mehr als 1 bar verhindert wird, verlangt dieses Merkblatt unter Abschnitt 3.2.6 den Einbau eines baumustergeprüften Druckminderers, wenn (wie im vorliegenden Falle) der zeitweilig im ...
Scheffler, Michael
2.1 Rechtlicher Rahmen
aus: Grundstücksentwässerung auf einen Blick. Der kompetente Ratgeber für Kommunen und Eigentümer bebauter Grundstücke, Suttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Von grundlegender Bedeutung sind das Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze, Eigenkontrollverordnungen, kommunale Entwässerungssatzungen sowie technische Vorschriften in ihren jeweils aktuellsten Fassungen. So gibt § 56 WHG beispielsweise vor, dass Abwasser von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen ist, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige) und nicht mehr nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unter ...
Reul, Horst
4 Auftausalze und Parkhausschäden
aus: Sanierung von Tiefgaragen und Parkhäusern. Schäden - Ursachen - Maßnahmen, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Auch in unserem Nachbarland Österreich erschien im Jahre 1965 ein »Vorläufiges Merkblatt für die Verwendung von Auftausalzen im Straßenwinterdienst« 13 , das im Wesentlichen inhaltsgleich ist wie das Merkblatt für Maßnahmen gegen Winterglätte auf Straßen der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 1969 erschien in der Bundesrepublik Deutschland eine Neuausgabe des »Merkblattes für Maßnahmen gegen Winterglätte auf Straßen«. Im Jahr 1984 erschien das »Merkblatt für ...
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
6.3.3 Prüfstand Starkregen – Produkt- und Verfahrensprüfung zur Unterstützung von Infrastrukturentscheidungen
aus: VHV-Bauschadenbericht. Tiefbau und Infrastruktur 2020/21, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Prüfnormen (zum Beispiel DIN-, EN- und ISO-Normen, DWA-Regelwerk), Zulassungsrichtlinien (zum Beispiel DIBt-Zulassungsgrundsätze) oder Qualitätsstandards der Stadtentwässerungsbetriebe (zum Beispiel ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) abgedeckt sind. Auch die vom Institut für Unterirdische Infrastruktur (IKT) durchgeführten Warentests, in denen Produkte und Verfahren der Kanalisationstechnik unter Labor- und Praxisbedingungen regelmäßig vergleichend auf ihre Leistungsfähigkeit ...
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Ansorge, Dieter
2.3.1 Weingärtnerhaus - Sandsteinabtrag und Putzschäden
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Seitdem haben sich an vielen Gebäuden entweder vorhandene Schäden verstärkt oder es sind neue Feuchteschäden aufgetreten. An fast allen an den gepflasterten Straßen anliegenden Häusern sind an den Sockeln unterschiedlich starke Schäden durch Feuchte und Salz vorhanden, auch an Neubauten. Stadtverwaltung: Sie hatte 1967 die Gasleitung ohne Abdichtung ins Gebäude geführt und 1988 den Asphaltstraßenbelag gegen Pflaster ausgetauscht.
Ansorge, Dieter
2.2 Fachwerkhäuser zwischen Stuttgart und Ulm - Finanzielles Desaster durch mangelnde Entscheidungskraft des Bauherrn
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Die Instandsetzung und Modernisierung dieser Häuser haben allen Beteiligten, Eigentümer und Bauherrn, Architekten, Ingenieuren und auch Firmen unnötige Schäden zugefügt, die auf völlig überzogene Forderungen der Denkmalpflege, kommunale Wankelmütigkeit, Desinteresse und Intrigen von Behörden und besonders auf fehlende Entscheidungen sowie unterschiedliche Vorstellungen des Bauherrenehepaares zurückzuführen sind. Ein Geschäftsmann, Eigentümer von drei alten Gebäuden in einer alten freien ...
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P-BWU03-I-16.5.49 Prüfzeugnis
vom: 29.07.2022
– aktuell
Folie "Okapak SE" aus PCV-hart als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Techniche Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 3.4
Armacell GmbH
P-BWU03-I-16.5.144 Prüfzeugnis
vom: 20.06.2022
– aktuell
Wandbekleidungen "Brillux CreaGlas", "Brillux Relief", Brillux Lightvlies", "Brillux Lightvlies Pro", "Brillux Rapidvlies" oder "Brillux Xtravlies" mit Anstrichen nach DIN EN 13300 als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 3.4
Brillux GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.4.41 Prüfzeugnis
vom: 20.06.2022
– aktuell
Wandbekleidungssystem "Brillux CreaGlas Gewebe/Glasvlies" mit Anstrich nach DIN EN 13300 als nichtbrennbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-A2) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd.Nr. C 3.4
Brillux GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.5.453 Prüfzeugnis
vom: 31.05.2022
– aktuell
Zweikomponentiger, lichtechter PUR-Klarlack auf Acrylatbasis "Quantum Q-T233-05", tiefmatt, in Kombination mit dem Härter "HPU 6301" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung von 15. Juni 2021), Lfd. Nr. C3.4.
AKZO Nobel Hilden GmbH
P-BWU03-I-16.5.414 Prüfzeugnis
vom: 28.04.2022
– aktuell
Farbloses Lacksystem "Hesse UV Walzgrund UG 7541 farblos" mit "Hesse UV Walz-Toplack UU 7450x farblos", auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und FGeichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd.Nr. C 3.4
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
P-BWU03-I-16.3.222 Prüfzeugnis
vom: 20.04.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung aus Lichtband "GRILLODUR SL" oder "Hard Roofing" für unbeschränkte Dachneigung nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15.Juni 2021, Lfd. Nr. C 4.8
JET Brakel Aero GmbH
P-BWU03-I-16.5.451 Prüfzeugnis
vom: 01.04.2022
– aktuell
Farbloses Zweikomponeneten-Lacksystem "Hesse FANTASTIC-NATURA DA 48660" mit Härter "DR4071" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd.Nr. C 3.4
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
PA-IX 7251/I Prüfzeugnis
vom: 30.03.2022
– aktuell
Kugelhahn, Material: Messing. Baureihen 6305, 6405, 6205, 6215, 6225, 6235, 6505 der Firma SCHLÖSSER Armaturen GmbH & Co. KG (siehe II. 1.1 und Anlage 1+2) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV: NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt
Schlösser Armaturen GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.5.452 Prüfzeugnis
vom: 28.02.2022
– aktuell
Wandbekleidungssystem "DreisolProfessional Glasgewebesystem" als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15.06.2021, Lfd. Nr. C 3.4.
ZERO-Lack GmbH & Co. KG
P-BWU03-I-16.5.434 Prüfzeugnis
vom: 25.02.2022
– aktuell
Farbloses Zweikomponenten-Lacksystem "Hesse PUR SUN-CAPE Anti-Scratch DE 4800x" mit "Hesse PUR-Härter DR 4070" bzw. "Hesse PUR SUN-CAPE DE 57x" mit "Hesse PUR-Härter DR 470" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15.06.2021, Lfd. Nr. C 3.4
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
P-BWU03-I-16.5.143 Prüfzeugnis
vom: 25.02.2022
– abgelaufen
Farbloses Zweikomponenten-Lacksystem "Hesse PUR Schichtlack DE 4503x" bzw. "Hesse MEGA-PUR DE 4503x", jeweils mit "Hesse PUR-Härter DR 4070" bzw. "Hesse MEGA-PUR DE 56x" mit "Hesse PUR-Härter DR 470" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102 - B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VVTB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15.06.2021
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
P-IX 7468/IIB Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.567.000; 28 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse C; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 30.497.001 und weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7467/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 33.202.003; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse A; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 31.789.001 und weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7466/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.463.000; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse A; sowie weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7464/IIC Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.260.003; Cold Start Variante; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse C; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 31.790.001 (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7461/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 33.281.003; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse A; sowie weitere Varianten (siehe II. 1.1). Wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-BWU03-I-16.3.461 Prüfzeugnis
vom: 13.01.2022
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme und widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Titanzink-Blechen, im Stehfalzsystem, z.B. Doppel- und Winkelstehfalzsystem, im Rautensystem, z.B. Großrauten, Quadrat- und Spitzrauten, im Klick-Leistensystem für unbeschränkte Dachneigungen. nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VVTB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 4.8
zh Zink Halbzeug GmbH
P-BWU03-I-16.5.75 Prüfzeugnis
vom: 11.10.2021
– aktuell
Farbloses Zweikomponenten-Lacksystem "Hesse PUR-Schichtlacke DE 42590-0007 bis DE 42599" mit "Hesse PUR-Härter DR 4070" und "Hesse UNA PUR DE 550-0007 bis DE 559" mit "Hesse PUR Härter 470" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
P-BWU03-I-16.5.409 Prüfzeugnis
vom: 11.10.2021
– aktuell
Pigmentiertes Zweikomponeneten-Lacksystem "PUR Isolierfüller DP 4791-9343" mit "Hesse FANTASTIC-COLOR DB 48885-x" und "PUR Isolierfüller DP 491-9343" mit "Hesse FANTASTIC-COLOR DB 48885-x" auf schwerentflammbaren (DIN 4102-B1) Holzspanplatten - auch furniert - als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 3.4
Hesse GmbH & Co. KG Lacke & Beizen
P-BWU03-I-16.3.454 Prüfzeugnis
vom: 24.09.2021
– aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn "Kebulan S TOP" oder "Wurzelschutzbahn PV S" oder "Poly-Skin S" oder "Poly--Max S" oder "Kebu PYE-PV 200 S5 grün" mit einer oder zwei Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit einer oder zwei Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit einer Zwischenlage auf nichtbrennbarer Dämmung oder mit einer Zwischenlage ohne Dämmung oder auf vorhandenem Bedachungssystem mit Bitumenbahn bei Dachneigungen < 20° nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 15. Juni 2021, Lfd. Nr. C 4.8
Kebulin-Gesellschaft Kettler GmbH & Co. KG
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