Liste der Publikationen zum Thema "Landesbauordnung"
Holzbau Handbuch, Reihe 3 Bauphysik, Teil 5 Brandschutz, Folge 2 - Leitdetails für Bauteilanschlüsse in den Gebäudeklassen 4 und 5
2021 72 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Dach- und Fassadenbegrünung - neue Lebensräume im Siedlungsbereich. Fakten, Argumente und Empfehlungen. 2.,überarb.Aufl.
2019 64 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Holzbau Handbuch, Reihe 3 Bauphysik, Teil 5 Brandschutz, Folge 1 - Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen
2019 69 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein 2.0. Kommentar zu den Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Mitteilungsblatt November, Heft 2/2017
2017 32 S., Abb., Tab., Lit., Grundr.,
Selbstverlag
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Schäden durch mangelhaften Brandschutz
Schadenfreies Bauen, Band 45
Reihe begründet von Günter Zimmermann.
2013, 175 S., zahlr. Abb., Tab., Checklisten, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
2012 51 S., Abb.,
Selbstverlag
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18040 Norm zur Barrierefreiheit im Fokus des Bauordnungsrechts
2011, 272 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Handbuch verfahrensfreie Bauvorhaben Berlin
2011 62 S., Abb.,Lit.,
Selbstverlag
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Multisensorische Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden. Strategien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
2011 267 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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weitere Bücher zum Thema: Landesbauordnung
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Rechtsgutachten zur Auslegung der Bauproduktenverordnung. Fragen der Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014 (Rs. C-100/13)
2017 78 S., Lit.,
Selbstverlag
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2001 62 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
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Optimierung der Trittschalleigenschaften von Holzbalkendecken zum Einsatz im mehrgeschossigen Holzhausbau. Abschlußbericht. Aktenzeichen: ME 97/13
1999 73 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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Erarbeitung von Regeln für Unterkonstruktionen aus Holz für Außenbekleidungen und Decken. Forschungsvorhaben. Abschlussbericht DGfH E-88/31
1990 137 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Die Gestaltungssatzung als Instrument der Dorfentwicklung
1986, 416 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bauvorbescheid nach Paragraph 84 BauO NW bei Ausschreibungen mit Leistungsprogramm
1983, 88 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Vereinfachte Messbenennungen in Vorschriften. Benennung, Definition und Auslegung der Masse und Massbezuege in Landesbauordnungen und Durchfuehrungsverordnungen sowie in Bestimmungen fuer Gebaeude spezieller Nutzung
Bau- und Wohnforschung
1983, 103 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Flaechenmasse in Vorschriften. Zusammenstellung und Auswertung von Flaechenmassen in Bauvorschriften und Normen
Bau- und Wohnforschung
1980, 69 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bau- und Wohnforschung
1978, 182 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verstoß gegen Begrünungsgebot: Schottergärten müssen weg!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Haack, Lydia; Eberl-Pacan, Reinhard
Für nachhaltiges Bauen braucht es eine neue Baukultur. Die Initiative für einfaches Bauen und der Gebäudetyp E - Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, im Gespräch mit Bauen+. Experteninterview
Bauen plus, 2023
Scheller, Eckehard; Küenzlen, Jürgen H. R.; Hamm, Hermann; Becker, Rainer; Kuhn, Thomas
Neuerungen für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen - Teil 1. Aktuelle Zulassungen - Mehrfachbefestigung - Fenstergeländer
Konstruktiver Ingenieurbau KI, 2023
Müllenberg, Ulf
Ein unterschätztes Detail. Zweiter Rettungsweg beim Dachausbau
Der Bauschaden, 2023
Abraham, Ralf; Dietrich, Matthias; Dittmar, Willy
Mythos: "Treppenräume verschwinden im Brandfall"
Feuertrutz, 2022
Mayr, Josef
Basiswissen: Flucht- und Rettungswege
Feuertrutz, 2022
Schröder, Martin
Solaranlagen auf Parkplätzen - "Tote Erde sinnvoll nutzen"
Baurecht, 2022
Jacobs, Rita
Brandwände im Holzbau. Brandschutz
Bauen mit Holz, 2022
Vonhof, Alexander
Baurechtliche Anforderungen an Balkone
Feuertrutz, 2022
Hennig, Katja
Achtung bei Werbung mit Brandschutzkonzepten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Landesbauordnung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Prüfingenieure für Brandschutz nach der Neufassung zur Landesbauordnung NRW 2021
Quelle: Braunschweiger Brandschutz-Tage 2021. 35. Fachtagung Brandschutz bei Sonderbauten - Forschung und Praxis, 15. und 16. September 2021. Tagungsband; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig; Braunschweiger Brandschutz-Tage
Proschek, Peter
Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten 2021
Quelle: Bauphysik-Kalender 2021. Brandschutz. 21.Jg.; Bauphysik-Kalender
Dederich, Ludger; Sudhoff, Patrick; Suttner, Elisabeth; Kampmeier, Björn; Werther, Norman; Winter, Stefan
Leitdetails für Konstruktionen in Holzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 gemäß der LBO BW (HolzbauRLBW) 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Kruse, Dirk
Brandschutz im Geschosswohnungsbau. Am Beispiel der Holzhochhäuser Heilbronn und Pforzheim 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Horeis, Rebecca; Kuever, Jan; Kern, Jochen
Schadstoffe am Bau ("Hausgifte"; "Fogging") 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kampmeier, Björn
Brandsichere Holzfaser-WDVS für die Gebäudeklassen 4 und 5 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Geburtig, Gerd
Brandschutz und Holz: Es kommt darauf an, was man daraus macht! 2019
Quelle: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Fritsche, Klaus-Peter; Oertel, Walter
Fenster 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Lich, Ottmar
Die neue Bauordnung HBO 2018 2018
Quelle: 15. Gießener Bauforum 2018; Berichte aus dem Bauwesen
Proschek, Peter
Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten 2018
Quelle: Bauphysik-Kalender 2018. Feuchteschutz und Bauwerksabdichtung. 18.Jg.; Bauphysik-Kalender
weitere Aufsätze zum Thema: Landesbauordnung
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Barrierefreiheit in der Wohnungspolitik. Länderpolitik im Vergleich (kostenlos)
2022
Schleich, Michael; Spars, Guido (Vor- oder Nachwortverfasser)
Kosteneinsparpotenziale einer effizienteren Landesbauordnung. Ökonomische Analyse der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit der englischen Bauverordnung
2018
Bernier, Antje
Multisensorische Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden. Strategien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (kostenlos)
2011
Fasel, Frank
Aufbau eines vorbereitenden Systems für die Kalkulation und Arbeitsvorbereitung im schlüsselfertigen Hochbau unter besonderer Beachtung der Ausbaugewerke beim Global-Pauschalvertrag. Online Ressource (kostenlos)
2005
Müller, Jochen
Bauwerk und Gefahrenabwehr. Das österreichische Sicherheitsgefüge bezüglich Gebäude bestehend aus rechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerken in den verschiedenen Lebenszyklusphasen. Online Ressource (kostenlos)
2003
Peus, Busso
Das Rechtsinstitut der Baulast. Online Ressource: PDF-Format, ca. 5,5 MB (kostenlos)
1969
Verstoß gegen Begrünungsgebot: Schottergärten müssen weg!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Klimesch, München
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023 - 1 LA 20/22)
Die beklagte Bauaufsichtsbehörde erließ einen Bescheid über die Beseitigung von zwei Kiesbeeten (sog. Schottergärten). Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung und machten geltend, dass sich in den Kiesbeete
IBR 2022, 376
Baugenehmigung sticht Beseitigungsanspruch!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 99/21)
Der Nachbar eines Grundstücks, auf dem sich ein Lebensmittelmarkt befindet, wendet sich gegen die dort installierten, für den Betrieb des Markts erforderlichen Rückkühlanlagen. Diese sind mit einer Umhausung aus Stahlgittern versehen und befinden sich in
IBR 2022, 325
Achtung bei Werbung mit Brandschutzkonzepten!
Justiziar Dr. Alexander Petschulat, Düsseldorf undAss. jur. Katja Hennig, Düsseldorf
(LG Münster, Urteil vom 21.01.2022 - 22 O 53/21)
Die beklagte GmbH warb u. a. mit Brandschutzkonzepten nach der Landesbauordnung unter Bezugnahme auf Regelungen der BauO-NW 2018 und der in Nordrhein-Westfalen geltenden Verordnung über bautechnische Prüfungen. Der Inhaber bzw. Geschäftsführer war nicht
IMR 2022, 190
Beschluss: Was gilt, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt?
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 106/21)
Wohnungseigentümer beschließen, es zu dulden, dass ein Fahrzeug, das den Laden eines Mieters beliefert, jeden Tag auf einer Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, kurzzeitig parken darf, obwohl dadurch der Zugang zum Sondereigentum erschwert wi
IBR 2022, 263
Liegt eine wirksame Baugenehmigung vor, kann die Bauaufsicht nicht einschreiten!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2022 - 2 L 110/20)
Der Nachbar wendet sich gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung für einen Media-Tower mit zwei Werbeflächen sowie einer sog. Prismenwendeanlage. Er fürchtet die Beeinträchtigung seines Grundstücks durch die von der Prismenwendeanlage ausgehenden
IBR 2021, 652
Errichtung eines Tiny-Hauses ist genehmigungsbedürftig!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2021 - 2 S 23/21)
Die Stadt untersagt dem Bauherrn im Wege der Baueinstellungsverfügung die Errichtung einer Tiny-Haus-Siedlung. Der Bauherr beruft sich darauf, dass er keine Arbeiten zur Errichtung von Tiny-Häusern vorgenommen habe, weil die Kleinhäuser auf dem Grundstück
IBR 2021, 249
Muss ein Reihenhaus für sich allein standsicher sein?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2018 - 14 U 9/14; BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZR 37/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Ingenieur (I) mit der Tragwerksplanung für eine Reihenhausanlage. Baugenehmigungen wurden erteilt und sind bestandskräftig. Der AG beruft sich darauf, dass die Planung des I mangelhaft sei, da sie nicht dauerhaft geneh
IBR 2020, 202
Solaranlage muss "versteckt" werden!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln
(OVG Thüringen, Urteil vom 21.08.2019 - 1 KO 88/16)
Der Eigentümer (E) eines bebauten Grundstücks hat auf diesem (genehmigungsfrei) 22 Module einer Photovoltaik auf den Dachflächen seines Hauses angebracht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer gemeindlichen Gestaltungssatzung. Dort ist u. a. gereg
IBR 2020, 154
Sind örtliche Bauvorschriften nachbarschützend?
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.11.2019 - 8 A 11277/19)
Im Gebiet eines Bebauungsplans, der in seinen Festsetzungen auch örtliche Bauvorschriften zu Dachaufbauten, Veränderungen der Geländeoberfläche, Stützmauern und Grundstückseinfriedungen enthält, wird ein Wohnhaus abweichend von der Baugenehmigung errichte
IBR 2019, 158
Bauherr muss Standsicherheit nachweisen!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2018 - 2 M 56/18)
Gegenstand des Klageverfahrens war eine Ordnungsverfügung, mit der dem Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem früher als Wohnhaus und Gaststätte genutzten Gebäude bebaut ist, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung der Ersatzvornahme
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Geburtig, Gerd
Brandschutz und Holz: Es kommt darauf an, was man daraus macht!
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Dennoch erfreut sich das Bauen mit Holz in den vergangenen Jahren einer zunehmenden Beliebtheit (s. Abb. Als geeignete bauaufsichtliche Regelwerke können der Hamburg Bauprüfdienst 2018-3 8 und der im 2. Quartal von der ARGEBAU zur Anhörung freigegebene Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 9 , während die gegenwärtig noch in allen Bundesländern gleichermaßen als Technische Baubestimmung eingeführte Muster-...
Schumacher, Ralf
Rauchschutztüren
aus: Schäden an Türen und Toren. Schadenfreies Bauen, Band 23. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2001
In DIN 18 095 Teil 1 werden Begriffe und Anforderungen der Rauchschutztüren beschrieben. Rauchschutztüren sind keine Feuerschutztüren, während in aller Regel Feuerschutztüren mit Bodendichtungen auch die Anforderungen an Rauchschutztüren erfüllen. Türen sind rauchdicht, wenn sie den Anforderungen der DIN 18 095 Teil 1 genügen.
Geburtig, Gerd
Zur brandschutztechnischen Beurteilung vorhandener Bauteile - historische Mauerwerkskonstruktionen
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Klassifikation Feuerwiderstand in Minuten Anforderungen feuerhemmend 30 Bauteile, die beim Brandversuch nach DIN 4102 Blatt 3 - Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen gegen Feuer und Wärme, Brandversuche - während einer Prüfzeit von ½ Stunde nicht selbst in Brand geraten, ihren Zusammenhang nicht verlieren und den Durchgang des Feuers verhindern, derart, daß tragende Bauteile dabei ihre Tragfähigkeit nicht verlieren. Die normative Klassifikation von Decken ohne weiteren...
Geburtig, Gerd
Mängel und Schäden beim Brandschutz
aus: Der besondere Schadensfall. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 50. Frankfurter Bausachverständigentag 2015. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015
Diese Anforderungen dienen vordergründig der Durchsetzung der bau-ordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes. Beim Begriff der Gefahr ist zwischen einer konkreten Gefahr und einer abstrakten Gefahr zu unterscheiden. Auch die organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes sind häufiger als angenommen mit nicht wenigen Mängeln behaftet.
Bogusch, Norbert; Weber, Helmut
11 Baukonstruktion und Tragwerksplanung
aus: Prüfungsfragen für Bausachverständige. Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, 5., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015
Der Elastizitätsmodul ist das Verhältnis der Spannung zur Dehnung eine Kenngröße für die Festigkeit eines Baustoffs. Einen hohen Elastizitätsmodul hat Stahl, einen geringen Elastizitätsmodul hat Holz senkrecht zur Faser. Eine feuerhemmende Tür (im Sinne der Landesbauordnung) ist eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T 30. Die Tür muss selbstschließend sein und 30 Minuten lang den Durchgang von Feuer verhindern.
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
3.4 Baulich-konstruktive Maßnahmen
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der Rettungsweg dient der Rettung von Menschen und dem Angriff der Feuerwehr und kann sich aus dem horizontalen Rettungsweg, dem vertikalen Rettungsweg und den Ein- und Ausgängen zusammensetzen. Während der erste Rettungsweg immer baulich auszubilden ist, wird im Brandfall zur Nutzung des zweiten Rettungsweges die Hilfe Dritter (Feuerwehr) notwendig, wenn der zweite Rettungsweg nicht baulich ausgeführt wird (z. B. anleiterbare Stelle). Die notwendige Treppe (erster Rettungsweg) dient ...
Kaßner, Burkhard
6.1.1 Zusammenstellung nach Hauptabschnitten
aus: Elektroanlagen. Sanierungsgrundlagen Plattenbau. Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. -IEMB-, Berlin (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1995
6.1 Gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien 6.1.1 Zusammenstellung nach Hauptabschnitten a) Elektroinstallation im Gebäude - Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (EnWG) aus dem Jahr 1935 mit der zweiten Durchführungsverordnung (2. DVO) von 1937. - Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG) - aus dem Jahr 1968 mit Änderungen - zuletzt 1979. - Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften. - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für...
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P-MPA-E-06-049 Prüfzeugnis
vom: 20.01.2023
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn Alligatorhaut AS5", "Alligatorhaut AS5-E", "Mogaplan PYE-PV 200 S5 grün", "Jacobit PYE-PV 200 S5" und "Mogaflex-P 5", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-17-508 Prüfzeugnis
vom: 06.10.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "ALLIGATORHAUT AS5 / ALLIGATORHAUT AS5-E", an die bauaufsichtliche Anforderung hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT Werke Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-06-049 Prüfzeugnis
vom: 06.10.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn Alligatorhaut AS5", "Alligatorhaut AS5-E", "Mogaplan PYE-PV 200 S5 grün" und "Mogaflex-P 5", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-07-520 Prüfzeugnis
vom: 12.09.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "PrimoSan 65", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technische Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-07-519 Prüfzeugnis
vom: 12.09.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "MOGAPLAST PYE PV200 S5 grün", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pflz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 08. Mai 2022 Teil C, lfd. Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT Werke Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-06-053 Prüfzeugnis
vom: 12.09.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "Mogat Apollo 05 T", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2022 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-22-506 Prüfzeugnis
vom: 23.08.2022
– aktuell
Beschichtetes Polyestergewebe mit einseitigem Perlglanz "Dim Out Perlmutt B-1" als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) als Bauprodukt gemäß § 19 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) in Verbindung mit Abschnitt C 3.4 der Bremischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB)
Karl H. Blöcker GmbH & Co.
P-MPA-E-17-510 Prüfzeugnis
vom: 10.06.2022
– aktuell
Hochglänzendes Zweikomponenten-Polyurethan-Farblacksystem "ARTIPUR-Color SE Brillant SH3030" im Verbund mit "ARTI-Isolierfüller TF3005-9001K" für die Verwendung auf schwerentflammbaren Holzspanplatten der Baustoffklasse B1 (DIN 4102-1, 05/98) mit einer Dicke von >= 11 mm - auch furniert - als Bauprodukt gemäß § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) in Verbindung mit Abschnitt C 3.4 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)
Sherwin-Williams Deutschland GmbH
P-MPA-E-22-503 Prüfzeugnis
vom: 18.05.2022
– aktuell
Verkleidungsprofil aus Hart-PVC "WECO-Plastik-Wand- und Deckenbekleidungsprofil Nr. 3020 cz" als normalentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) als Bauprodukt gemäß § 19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Neufassung vom 05.03.2010, zuletzt geändert am 21.12.2021 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 20.12.2017 des Landes Baden-Württemberg, laufende Nummer C 3.3
Weco Plastik GmbH
P-MPA-E-11-526 Prüfzeugnis
vom: 02.05.2022
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung der Dachbahnen "SIKAPLAN G", "SIKAPLAN VG" bzw. "SIKAPLAN VGWT" an die bauaufsichtliche Anforderungen honsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) gemäß §19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) des Landes Baden-Württemberg gestellt werden.
Sika Deutschland GmbH
PA-IX 7447/IIDC Prüfzeugnis
vom: 30.03.2022
– aktuell
Thermostat-Wannenarmatur, Serie AVITAL PESCARA", Art.-Nr. 6425425 (Hersteller: ALPI S.P.A., Art.-Nr. SPL72106CR-HORN); Keramik-Verteilkartusche; Auslauf Wanne M28x1, Durchflussklasse D; Brauseabgang G 1/2", Durchflussklasse C; mit Rückflussverhinderer in den Eingängen; Anschluss mit S-Anschlüssen G 1/2"x G 3/4", Art.-Nr. MV583NK mit Schalldämpfer, Art.-Nr. UT2177. (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 20 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (GVBI.) - 1998, S 365) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBI. S. 543) und der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (MinBI. RP 2019, S. 381) ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt
Hornbach Baumarkt GmbH
P-MPA-E-06-012 Prüfzeugnis
vom: 09.03.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Plastomerbitumen-Schweißbahn "Polybit L5", "Polybit UNO" und Hamburger APP Rolle Ultra", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß 3 22 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009, zuletzt geändert am 15.09.2021, in Verbindung mit Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB SH) für das Land Schleswig-Holstein vom 22.04.2021, Teil C, lfd. C, lfd Nr. C4.8 gestellt werden.
POLYBIT Nord Handelsgesellschaft mbH
P-MPA-E-06-010 Prüfzeugnis
vom: 09.03.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Plastomerbitumen-Schweißbahn "Euro P5", "Euro P5 B", "Hamburger APP Rolle P5" bzw. "Hamburger APP Rolle P5 B", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009, zuletzt geändert am 15.09.2021, in Verbindung mit Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB SH) für das Land Schleswig-Holstein vom 22.04.2021, Teil C, lfd. Nr. C4.8 gestellt werden.
POLYBIT Nord Handelsgesellschaft mbH
PA-IX 17554/IO Prüfzeugnis
vom: 07.03.2022
– aktuell
Einhebel-Spültischmischer HG Zesis M33 mit Ausziehbrause mit zwei Strahlarten Artikelnummer 74800000 sowie die Varianten, Artikelnummern 74800xx0, 74801xx0, 74803xx0, 74804xx0 74814xx0 und 74816xx0 wird hiermit aufgrund § 19 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBI. - 2010, S. 357, 358, ber. s. 416), letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 (GBI. 2022 S. 1, 4) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) des Landes Baden-Württemberg vom 20.12.2017 - Kapitel c 3.7 ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Hansgrohe SE
P-MPA-E-06-012 Prüfzeugnis
vom: 02.03.2022
– abgelaufen
Bedachung unter Verwendung der Plastomerbitumen-Schweißbahn "Polybit L 4", "Polybit L 4 B", Polybit L 5", "Polybit L 5 B", "Polybit UNO" und "Hamburger App Rolle Ultra", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß §22 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009, zuletzt geändert am 15.09.2021, in Verbindung mit Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TV SH) für das Land Schleswig-Holstein vom 22.04.2021, Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
POLYBIT NORD Handelsgesellschaft mbH
P-MPA-E-06-010 Prüfzeugnis
vom: 02.03.2022
– abgelaufen
Bedachung unter Verwendung der Plastomerbitumen-Schweißbahn "Euro P 5", "Hamburger App Rolle PV 200 S5" bzw. "Hamburger App Rolle PV 200 S5 B", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009, zuletzt geändert vom 15.09.2021, in Verbindung mit Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB SH) für das Land Schleswig-Holstein vom 22.04.2021, Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
POLYBIT NORD Handelsgesellschaft mbH
P-MPA-E-16-511 Prüfzeugnis
vom: 12.01.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "RUTEX-Flora", an die beaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV-TB) des Landes Rheinland-Pfalz vom 17.08.2021 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-16-503 Prüfzeugnis
vom: 12.01.2022
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Dachdichtungsbahn "RUTEX-Forte/RUTEX-Forte-E", an die bauaufsichtliche anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom24.11.1998, zuletzt geändert am 12.02.2021, in Verbindung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV-TB) des Landes Rheinland-Pfalz vom 17.08.2021 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.
MOGAT-WERKE Adolf Böving GmbH
P-MPA-E-01-635 Prüfzeugnis
vom: 13.12.2021
– aktuell
Fugendichtbänder "VITOLEN 111-G TWB B1", "LEN 111-G B1 Trennwandband", "VITOLEN 120 TWB B1", "LEN 120 B1 Trennwandband" als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) als Bauprodukt gemäß § 20 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in Verbindung mit Abschnitt C 3.4 der Technischen Baubestimmungen (VV-TB) des Landes Rheinland-Pfalz
VITO Irmen GmbH & Co. KG
P-MPA-E-21-528 Prüfzeugnis
vom: 03.12.2021
– aktuell
Bedachung unter Verwendung der Elastomerbitumen-Schweißbahnen "IKO Powerflex 5 TF", "IKO Powerflex 5 AD/F", "IKO Powerflex Tecno G", "IKO carrara Quadra 5 m", "IKO Pantera 5 m" und "IKO carrara Tecno SN 7.5 m", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) gestellt werden.
IKO nv
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