Liste der Publikationen zum Thema "Mängelhaftung"
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
BGB, VOB, Nebengesetze. Inkl. jBook
2018, XLIX, 792 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Das neue BGB-Bauvertragsrecht
Bau und Immobilien
Textausgabe mit Einführung, Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zu den wichtigsten Neuerungen
2017, 218 S., 244 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Baumangelhaftung nach Ansprüchen
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen
Entscheidungshilfen für Auftraggeber und Auftragnehmer
2014, VIII, 172 S., 36 SW-Abb. 240 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
Tagungsband.
2. Aufl.
2012, 81 S., zahlr. z.T. farb. Abb., Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
45. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2010 am 24. September 2010
Tagungsband.
2011, 53 S., zahlr., teilw. farb. Abb., Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bauvertragsrecht kompakt
2011, 131 S., 240.00 mm, Hardcover
Oldenbourg
Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen
Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen
2010, 232 S., zahlr. farb. Abb., Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Baurecht-Taschenbuch
Sonderbauverfahren - Tiefbau - Technische - Erläuterungen - Rechtliche Lösungen
2010, XXVI, 350 S., 114 SW-Abb., 9 Tabellen. 240 mm, Softcover
Ernst & Sohn
Weiße Wannen - technisch und juristisch immer wieder problematisch?
Tagungsband.
2009, 75 S., zahlr., z.T. farb. Abb., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Nichts Neues bitte, läuft doch auch so. Grundlegende Praxisfragen des Bauträgervertrags - Teil 2
Der Bausachverständige, 2020
Keldungs, Karl-Heinz
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum privaten Baurecht 2019
Baurecht, 2020
Voppel, Reinhard
Ausgleich unter Gesamtschuldnern
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2020
Hohler, Simon
Baumängel - was tun?
Umbauen + Renovieren, 2020
Gasser, Gerhard
Auf sachbezogene Bewertung kommt es an. Beschaffenheitsvereinbarung und Funktionstauglichkeit einer Leistung
Estrichtechnik & Fussbodenbau, 2020
Wietersheim, Mark von
Nach fünf Jahren ist nicht Schluss. Gewährleistung
T+A Trockenbau und Ausbau, 2019
Schilling, Rainer
Gerichtliches selbständiges Beweisverfahren für GaLa Bau-Arbeiten. GalaBau und Recht: Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2019
Ritter-Höll, Anette; Olrik Vogel, A.
Anerkannte Regeln der Technik und DIN-Normen. Eine Diskussion anhand der Änderung der Plattenstärke von Natursteinfassaden nach DIN 18516 Teil 3 n.F.
Baurecht, 2019
Wagner, Klaus-R.
Auswirkungen der Neufassung baugesetzlicher Regelungen für den Bauträgervertrag
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2018
Dimanski, Hans-Michael
Gewährleistungspflicht bei Materialmängeln. BGB-Reform des Bauvertragsrechts. Tl. 4
Glaswelt, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mängelhaftung
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Fassaden und Fassadenbekleidungen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kindereit, Eduard; Schorn, Michael
Abdichtung von Terrassen und Balkonen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Ganten, Hans
Begriff des Baumangels 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Achmus, Martin; Jaeger, Olaf
Dränanlagen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Hankammer, Gunter; Krause-Allenstein, Florian
Wärme- und Klimabedingter Feuchteschutz 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Dialer, Christian; Rudolf, Johannes
Risse im Massivbau 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Ganten, Hans
Baumängel im Verantwortungsbereich mehrerer Beteiligter (Überblick) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schwenker, Hans Christian
Prüf- und Hinweispflichten bei Planung und Bauausführung 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Fritsch, Bernhard
Schadensrisiken richtig versichern. Handlungsempfehlungen für baugewerblich Planende und Auftraggeber 2019
Quelle: 41. Uponor Kongress 2019. Kreativität, Effizienz, Effektivität. 24.-28. März 2019
Jochem, Johannes
Externes und internes Verantwortungsverhältnis der am Bau Beteiligten (Haftungsquoten) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
weitere Aufsätze zum Thema: Mängelhaftung
Erwerbsvertrag mit Modernisierungsverpflichtung: Mängelhaftung (nur) nach Kaufrecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Jena, Urteil vom 30.04.2020 - 8 U 674/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Erwerber (E) erwirbt von einem Verkäufer (V) mittels eines notariell beurkundeten Kauf- und Bauvertrag(s) mit Bauträgerverpflichtung ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus. Dem Vertrag ist eine Bau- und Leistungsbeschreibung beigefügt, in der V
IBR 2020, 638
Auch eine Billiglösung von einem Billighandwerker muss mangelfrei sein!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2020 - 4 U 16/20)
Der Unternehmer soll ein Dach sanieren und drei Schornsteine mit Schindeln verkleiden. Die VOB/B wird nicht einbezogen. Die vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind mangelhaft. Der Unternehmer macht geltend, dass er und seine Mitarbeiter keine versiert
IBR 2020, 637
Lüftung muss lüften!
RAin Juliana Fuhst, München
(OLG Celle, Urteil vom 01.03.2019 - 8 U 188/18; BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 57/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG), ein Landwirt, ist mit der Lüftungsanlage seiner Mastanlage nicht zufrieden. Der Auftragnehmer (AN) besichtigt die Lüftungsanlage und bietet den Umbau des Zuluftsystems an, da das Abluftsystem zwar geringfügig mangelhaft sei, aber de
IBR 2020, 594
"Sonderbau" muss funktionstauglich sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2020 - 28 U 65/19)
Die klagende Versicherung (V) nimmt den Hersteller von Verkaufsanhängern auf Schadensersatz aus nach § 86 VVG übergegangenem Recht in Anspruch. Er verkaufte einen solchen Anhänger mit dem Zusatz Verkaufsfahrzeug Sonderbau an den Versicherungsnehmer der
IBR 2020, 579
Fußbodenverleger muss keine Bohrkerne ziehen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 43/20)
Ein Fußbodenleger erhält den Auftrag, Bodenbelagsarbeiten in einem Möbelhaus auszuführen. Der vorhandene Fußboden war zuvor bereits durch einen Vorunternehmer teilweise gespachtelt worden. Da diese Spachtelarbeiten nicht ausreichend waren, erhielt der Bod
IBR 2020, 517
Auf Fristsetzung nicht reagiert: Auftragnehmer kann kündigen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Celle, Urteil vom 11.10.2018 - 5 U 40/18; BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - VII ZR 227/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen Ende Februar per Handschlag einen Vertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der AN schickt dem AG kurz darauf eine Auftragsbestätigung. Dieser erklärt am 03.03., er könne der Auftragsbestäti
IBR 2020, 519
Hauswand muss frei von Flecken sein!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2019 - 21 U 64/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 113/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr lässt von einem Maler Putzarbeiten ausführen. Zugleich wird die Attika durch einen Dachdecker vergrößert. Nach Fertigstellung zeigen sich unschöne Flecken auf der Putzfassade. Diese beruhen auf einem zu geringen Dachüberstand und der damit ver
IBR 2020, 401
Abweichung von der Soll-Beschaffenheit: Kein Abzug "neu für alt"!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG München, Beschluss vom 20.12.2018 - 27 U 1515/18 Bau; BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 27/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) beschichtet einen Tiefgaragenboden aus Beton. Nach der Abnahme stellt ein Sachverständiger fest, dass sowohl die Beschichtung als auch der Betonunterbau mangelhaft sind und umfassend erneuert werden müssen. Der Auftraggeber (AG) for
IBR 2020, 291
Zimmermann und Dachdecker müssen auf Holzbockbefall hinweisen!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(LG Bremen, Urteil vom 14.02.2020 - 4 O 1372/12)
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses ließ das Dachgeschoss sanieren. Er beauftragte eine Firma damit, die Zimmerer- und Innenausbauarbeiten durchzuführen, und eine andere, im Dachgeschoss durchhängende Sparren auszugleichen sowie Innenausbauarbeiten vor
IBR 2020, 289
Verjährungsfrist für Abdichtungsmängel kann in AGB auf 10 Jahre verlängert werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Stuttgart, Urteil vom 17.10.2017 - 10 U 55/17; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 247/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) saniert und erweitert ein Hallen- und Freizeitbad. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers (AG) sehen für Dichtungsarbeiten eine Gewährleistung von 10 Jahren vor. Im Abnahmeprotokoll steht, dass die Gewährleistu
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
1.2.1 Rechtlicher Mangelbegriff
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Für die Bewertung der Mangelfreiheit einer Bauleistung ist zu prüfen, ob die für die Leistung einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. (c) Stellen die Herstellervorgaben die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar - was im Streitfall der Sachverständige zu überprüfen hat -, so schuldet der Auftragnehmer die Einhaltung der Herstellervorgaben schon deshalb, da er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard mit seiner Bauleistung zu ...
Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
3 R Grundzüge der Mängelhaftung nach BGB und VOB Teil B
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Regelwerke können nie in Gänze die derzeit – noch – geltenden Kriterien der anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wurde die Funktionstauglichkeit und dauerhafte Verwendungseignung eines Werks nachweislich erreicht, darf allein der Umstand einer Abweichung von DIN-Normen oder anderen technischen Regeln als – möglicherweise nur vermeintliche – anerkannte Regeln der Technik nicht zur Annahme der Mangelhaftigkeit führen. v. 30.12.2010 –1 U 51/08; BGH, Beschluss ...
Rizkallah, Mona; Rizkallah, Victor
13 Das Risiko »Baumangel« für den Unternehmer - Haftung, Schadensursachen, Schadensminimierung
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Vor der Abnahme der Bauleistung - im Erfüllungsstadium - kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers seine Ansprüche gemäß § 4 Nr. Nach § 13 Nr.1 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, soweit der Auftragnehmer der Mängelbeseitigungsaufforderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Gartz, Benjamin; Warkus, Jürgen
1.2.4 Neuere Rechtsprechung des BGH zur Mängelhaftung
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Mit dieser Information des Auftragnehmers hat dann der Auftraggeber zwei Optionen: Er kann vom Auftragnehmer die Einhaltung der neuen allgemein anerkannten Regeln der Technik verlangen oder aber von deren Umsetzung absehen. Fordert der Auftraggeber die Einhaltung der neuen allgemein anerkannten Regeln der Technik und werden hierzu für den Auftragnehmer Leistungen erforderlich, die nicht von der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung umfasst sind, hat der Auftragnehmer im Regelfall einen ...
Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.
Gartz, Benjamin; Warkus, Jürgen
1.2.7 Anwendung der rechtlichen Mangelbewertung auf die Fallkonstellationen
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Lässt sich feststellen, dass der Auftragnehmer derartige Nachteile kennen muss, hätte eine entsprechende Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bestanden, um dem Auftraggeber die Entscheidung zu ermöglichen, welche Beschichtung (möglicherweise auch unter Inkaufnahme bestimmter Nachteile) auszuführen ist. Für die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Ersatzvornahme haftet der Auftragnehmer in diesem Fall nur dann, wenn der Auftraggeber berechtigt war, die vom ...
Gartz, Benjamin; Warkus, Jürgen
1.2.5 Neuerungen a. d. neuen Bauvertragsrecht
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Das für Verträge ab dem 1.1.2018 geltende neue Werkvertrags- und Baurecht im BGB beschäftigt sich grundsätzlich nicht mit der Mängelhaftung des Auftragnehmers. § 650j BGB den Verbraucher mit einer Baubeschreibung über bestimmte Einzelheiten des Bauwerkes zu informieren. 2 Satz 1 BGB gilt bei unvollständigen oder unklaren Baubeschreibungen, dass „der Vertrag unter Berücksichtigung sämtlicher vertragsbegleitender Umstände, insbesondere des Komfort- und Qualitätsstandards nach der ...
Ansorge, Dieter
1.4 Mängelhaftung
aus: Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten. Pfusch am Bau, Band 2, 3., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. (4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung ...
Ansorge, Dieter
1.10 Mängelhaftung
aus: Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte. Pfusch am Bau, Band 1, 4. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Kaufverträge werden grundsätzlich auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeschlossen, Werkverträge für die alleinige Bauwerkserrichtung ohne Grundstückskauf auch oft auf Grundlage der VOB. (2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem ...
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Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
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