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Liste der Publikationen zum Thema "MBO"


Bücher, Broschüren: (2)

Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 9.,überarb.Aufl. Oktober 202
Becker, Klausjürgen; Radovic, Borimir
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 9.,überarb.Aufl. Oktober 2020
2020 XIX,486 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 8.,überarb.Aufl. Mai 202
Becker, Klausjürgen; Radovic, Borimir
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 8.,überarb.Aufl. Mai 2020
2019 XIX,484 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

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Zeitschriftenartikel: (21)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Schleifer, Stefan
Weiteres Regelwerk für RWA-Anlagen erwartet. DIN 18232-9 soll wesentliche Merkmale und Mindestwerte für Geräte der Rauch- und Wärmefreihaltung festlegen (kostenlos)
IKZ Fachplaner, 2021
Borsch-Laaks, Robert (Bearbeiter); Schopbach, Holger (Bearbeiter); Wagner, Gerhard (Bearbeiter)
Zum vierten Mal: condetti compact. Folge 4: Fenster- und Außentüren
Holzbau Die Neue Quadriga, 2020
Erlhof, Michael
Raumluftunabhängige Feuerstätten. Schornsteine: Anforderungen in Niedrigenergiehäusern
EnEV Baupraxis, 2020
Ishorst, Bernd
Brandschutz in Krankenhäusern. Damit Kliniken nicht zur Todesfalle werden (kostenlos)
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2020
Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Gilt die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen nach Bauordnungsrecht auch für Reihenhausanlagen?
Baurecht, 2020
Sicher durch jeden Brandabschnitt. Abschottungen für Rohr- und Kabeldurchführungen (kostenlos)
IKZ Haustechnik, Magazin für Gebäude- und Energietechnik, 2020
Ishorst, Bernd
Muster-Schulbau-Richtlinie und Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie. Begriffe und Anforderungen
Moderne Gebäudetechnik, 2020
Artmann, Hans-Henning; Waldner, Alexander
Brandschutz in der Gebäudetechnik für den produktiven Holzbau
Bautechnik, 2020
Werning, Hanno
Änderung der MBO zum Bauen mit Holz
Feuertrutz, 2020
Engel, Thomas; Merk, Michael; Lechner, Markus
Brandausbreitung über die Fassade Unterschiedliche Schutzziele in Deutschland, Österreich und der Schweiz (kostenlos)
Zuschnitt Zeitschrift über Holz als Werkstoff und Werke in Holz, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: MBO

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Aufsätze aus Sammelbänden: (6)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Hauschild, Carola
Geltende Technische Regeln für den Mauerwerksbau (Deutsche, Europäische und Internationale Normen) (Stand 15.06.2019) 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Khbeis, Halim; Bißwurm, Axel; Neumer, Daniel; Rausch, Alexander; Weber, Michael
Von Bauarten und Bauprodukten. Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis planender und prüfender Ingenieure 2020
Quelle: Beton- und Stahlbetonbau Spezial, Oktober 2020. 100 Jahre MPA Karlsruhe; Beton- und Stahlbetonbau Spezial (Sonderheft)
Siebert, Geralt
Möglichkeiten und Verantwortung durch überarbeitete Teile 1 und 2 der DIN 18008 2020
Quelle: Glasbau 2020
Hemme, Bettina
Bauaufsichtliche Regelungen im Umbruch - Regelungen für den Mauerwerksbau 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Francis, Adel, Roche Ltd, Consulting Group, Montreal, QC, Canada; Miresco, Edmond, Construction Engineering Department, Ecole de technologie superieure, Montreal, QC, Canada
TOWARD A NEW GENERATION OF CONSTRUCTION MANAGEMENT SOFTWARE 2006 (kostenlos)
Quelle: CIB W078 23nd Joint International Conference on Computing and Decision Making in Civil and Building Engineering
Cheetham, D. W., University of Liverpool, Department of Building Engineering, Liverpool, UK
Management by Objectives - The philosophies and techniques with reference to a case study of its. application within a Building Contracting Company 1980 (kostenlos)
Quelle: Building Research World Wide. Proceedings of the Eighth CIB Triennial Congress, Oslo, June 1980. Volume 1b

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Rechtsbeiträge: (15)
IBR 2020, 154
Sind örtliche Bauvorschriften nachbarschützend?
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.11.2019 - 8 A 11277/19)

Im Gebiet eines Bebauungsplans, der in seinen Festsetzungen auch örtliche Bauvorschriften zu Dachaufbauten, Veränderungen der Geländeoberfläche, Stützmauern und Grundstückseinfriedungen enthält, wird ein Wohnhaus abweichend von der Baugenehmigung errichte


IMR 2019, 384
Nachmieter ist Rechtsnachfolger!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 19.19)

In einem Gewerbeobjekt betreibt ein Mieter ein Wettbüro, für das die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung erlässt. Noch ehe sie diese vollstrecken kann, übergibt der Mieter den Geschäftsbetrieb einem Nachmieter. Diesem gegenüber droht die Bauaufsi


IBR 2019, 459
Nachmieter ist Rechtsnachfolger!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 19.19)

In einem Gewerbeobjekt betreibt ein Mieter ein Wettbüro, für das die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung erlässt. Noch ehe sie diese vollstrecken kann, übergibt der Mieter den Geschäftsbetrieb einem Nachmieter. Diesem gegenüber droht die Bauaufsi


IBR 2014, 1019
Kein erweiterter Gebäudebegriff nach § 2 Nr. 2 HOAI 2009!
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
()

##1. Gebäude sind Abrechnungsobjekte im Sinne der HOAI. Die HOAI 1996 enthielt Regelungen für Honorare für Leistungen der Gebäudeplanung, aber keine Definition des Begriffs Gebäude . § 2 Nr. 2 HOAI 2009 enthält folgende, aus der Musterbauordnung 2002 übe


IBR 2013, 133
Brandschutzplanungsleistungen sind nicht immer Grundleistungen nach der HOAI!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin
()

Sind Brandschutzplanungsleistungen Grundleistungen nach der HOAI, für die keine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann? Während Quack/Seifert (BauR 2011, 915 ff) argumentieren, dass spezielle Brandschutzplanungen keine Grundleistungen seien, vertritt


IBR 2013, 283
Zulassungspraxis des Deutschen Instituts für Bautechnik rechtswidrig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.12.2012 - 9 K 906/10 (nicht rechtskräftig))

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verlangt in ständiger Verwaltungspraxis von Unternehmen, die Bauprodukte in den Verkehr bringen, den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit in der Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, auch wenn


IBR 2011, 1213
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(Kurzaufsatz von RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn)

#Hintergrund der Vertragsverletzungsverfahren#
Bei der EU-Kommission liegt eine Reihe von Beschwerden von Verbänden und von deutschen und europäischen Unternehmen vor. Diese wenden sich gegen zusätzliche Sicherheitsanforderungen, die das DIBt und die


IBR 2011, 242
Allgemeines Prüfzeugnis für Bauarten nur nach herrschender Sachverständigen-Auffassung!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2010 - 2 A 63/08)

Die Klägerin wollte für Brandschutzkonstruktionen (Entrauchungsleitungen mit großem Querschnitt) eine vereinfachte Zulassung durch eine anerkannte Prüfstelle erreichen (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis). Voraussetzung dafür ist bei sicherheitsrel


IBR 2011, 115
Anhänge zu Bauregelliste B Teil 1 nicht anfechtbar!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2010 - 2 A 62/08)

Die Klägerin entwickelt Brandschutzkonstruktionen in Trockenbauweise unter Verwendung von feuerwiderstandsfähigen Calciumsilikat-Platten. Dafür gibt es auf EU-Ebene Zulassungsleitlinien (European Technical Approval Guidelines, ETAG 018, Teile 1 und 4). Da


IBR 2011, 114
Eintragung in Bauregelliste A nicht einklagbar!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2010 - 2 A 61/08)

Die Klägerin entwickelt Brandschutzkonstruktionen in Trockenbauweise unter Verwendung von zementgebundenen Calciumsilikat-Platten. Sie wollte für diese ein vereinfachtes Zulassungsverfahren erreichen. Die Zulassung durch ein allgemeines bauaufsichtliches



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (74)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Proschek, Peter
Nachweise für Bauprodukte - Immer erforderlich?
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte und als Anwendbarkeitsnachweis für Bauarten - also das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon - erteilt. Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder technische Regeln nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die nicht in Bauregelliste A Teil 2 (siehe Abschnitt 2.6) oder Liste aufgeführt sind. Die Liste ...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...



II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...


Buss, Harald
B.18 Die Baubestimmungen - Technische Norm
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des § 3 der Musterbauordnung erfolgt. (2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile beim Abbruch einer der baulichen Anlagen bestehen bleiben können. Im Einzelnen ...


Geburtig, Gerd
Zur brandschutztechnischen Beurteilung vorhandener Bauteile - historische Mauerwerkskonstruktionen
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Klassifikation Feuerwiderstand in Minuten Anforderungen feuerhemmend 30 Bauteile, die beim Brandversuch nach DIN 4102 Blatt 3 - Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen gegen Feuer und Wärme, Brandversuche - während einer Prüfzeit von ½ Stunde nicht selbst in Brand geraten, ihren Zusammenhang nicht verlieren und den Durchgang des Feuers verhindern, derart, daß tragende Bauteile dabei ihre Tragfähigkeit nicht verlieren. Die normative Klassifikation von Decken ohne weiteren...


Geburtig, Gerd
Brandschutz und Holz: Es kommt darauf an, was man daraus macht!
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Dennoch erfreut sich das Bauen mit Holz in den vergangenen Jahren einer zunehmenden Beliebtheit (s. Abb. Als geeignete bauaufsichtliche Regelwerke können der Hamburg Bauprüfdienst 2018-3 8 und der im 2. Quartal von der ARGEBAU zur Anhörung freigegebene Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 9 , während die gegenwärtig noch in allen Bundesländern gleichermaßen als Technische Baubestimmung eingeführte Muster-...


Geburtig, Gerd
Mängel und Schäden beim Brandschutz
aus: Der besondere Schadensfall. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 50. Frankfurter Bausachverständigentag 2015. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

Diese Anforderungen dienen vordergründig der Durchsetzung der bau-ordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes. Beim Begriff der Gefahr ist zwischen einer konkreten Gefahr und einer abstrakten Gefahr zu unterscheiden. Auch die organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes sind häufiger als angenommen mit nicht wenigen Mängeln behaftet.


Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
3.4 Baulich-konstruktive Maßnahmen
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Der Rettungsweg dient der Rettung von Menschen und dem Angriff der Feuerwehr und kann sich aus dem horizontalen Rettungsweg, dem vertikalen Rettungsweg und den Ein- und Ausgängen zusammensetzen. Während der erste Rettungsweg immer baulich auszubilden ist, wird im Brandfall zur Nutzung des zweiten Rettungsweges die Hilfe Dritter (Feuerwehr) notwendig, wenn der zweite Rettungsweg nicht baulich ausgeführt wird (z. B. anleiterbare Stelle). Die notwendige Treppe (erster Rettungsweg) dient ...


Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
2.3 Grundlegende Regelungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

 I S. 2141, 1998 I S. 137) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 201 BauGB dienen, 2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2, 3. Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7  m, 4. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2, 5. Gebäudeklasse: ...



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Zulassungen und Prüfbescheide: (213)

Treffer 1 bis 20

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Z-10.9-506 Zulassung vom: 21.09.2020 – aktuell
Barfußdielen "megawood" Typ "PREMIUM JuMBO massiv 21x242 mm" und "DYNUM massiv 25x293 mm" aus Holz-Polymer-Verbundwerkstoff für tragende Böden
NOVO-TECH GmbH & Co. KG


Z-42.1-576 Zulassung vom: 15.07.2020 – aktuell
Versickerungskörper mit der Bezeichnung "StorMBOx II" zur Errichtung von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser
PIPELIFE Deutschland GmbH & Co. KG Bad Zwischenahn


Z-65.30-544 Zulassung vom: 13.07.2020 – aktuell
Leckschutzauskleidung Typ EP - INOX aus nichtrostendem Stahl für Flachbodentanks nach DIN 4119
Industriemontage Krzysztof Plumbom


ETA-13/0784 Zulassung vom: 02.07.2020 – aktuell
SWISS KRONO MAGNUMBOARD. Wände, Dächer und Decken aus vollflächig verklebten Lagen von OSB-Platten
SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG


ETA-13/0784 Zulassung vom: 02.07.2020 – aktuell
SWISS KRONO MAGNUMBOARD. Walls, roofs and ceilings made of OSB-panels which are glued together on their surfaces
SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG


Z-9.1-608 Zulassung vom: 01.05.2020 – aktuell
Haubold-JuMBO-Wellennägel Typ WN 9,5 / 35, WN 12,5 / 35 und WN 15 / 35 als Holzverbindungsmittel für die Ausführung von schubsteifen Beplankungsstößen und Brettstößen
ITW Befestigungssysteme GmbH


Z-9.1-895 Zulassung vom: 17.03.2020 – aktuell
Bambusbalken "MOSO BaMBOo N-Finity beams" für tragende und nichttragende Bauteile im Holzbau
Moso International BV


P-20190683 Prüfzeugnis vom: 22.08.2019 – aktuell
Bedachungen mit der Dachabdichtngsbahn: "JuMBOplan PYE PV 250 S5 SS"
Dortmunder Gußasphalt GmbH & Co. KG Werk Isoliererzeugnisse Großröhrsdorf


Z-21.9-1822 Zulassung vom: 07.08.2019 – aktuell
Rückseitige Befestigung von Fassadenplatten "Cembrit Patina/CeMBOnit" mittels KEIL Hinterschnittanker KH
Cembrit Holding A/S


P-3151/4242-MPA BS Prüfzeugnis vom: 24.03.2019 – aktuell
Doppelboden (Hohlboden) System "FLOOR and more" der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09, bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten entspr. Ifd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Januar 2019 Bauarten zur Errichtung von Doppelböden und Hohlraumestrichen, an die Anfoderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Lindner AG


P-BWU03-I-16.3.385 Prüfzeugnis vom: 21.02.2019 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "JuMBOplan PYE PV 200 S5" oder "JuMBOplan PYE PV 200 S5 WU" oder "EMDAPLAST PYE PV 200 S5" oder "EMDAPLAST PYE PV 200 S5 WU" oder "JuMBOplan PYE G 200 S4" oder "EMDAPLAST PYE G 200 S4" mit oder ohne Zwischenlage ohne Wärmedämmung für Dachneigungen <20°. Nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W TB Bin) vom 19. April 2018, Lfd.Nr. C 4.8
W. Quandt GmbH & Co. KG


Z-31.4-187 Zulassung vom: 13.12.2018 – abgelaufen
Bauteile aus großformatigen Faserzement-Tafeln "Cembrit Patina / CeMBOnit" nach DIN EN 12467
Cembrit Holding A/S


P-BWU03-I-16.3.221 Prüfzeugnis vom: 25.09.2018 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "RekoRapido" oder"JuMBOplan PYE PV 250 85" oder "JuMBOplan PYE PV 250 S5 WU" oder "JuMBOplan PYE PV 250 DD" oder "JuMBOplan PYE KTP S4" oder "JuMBOplan High Tekt" oder "JuMBOplan High Tekt WU" oder "Climavine RekoRapido NOxOFF" oder "Climavine HighTekt NOxOFF" oder "Climavine activeNOxOFF" oder "JuMBOplan Quadrotop" oder "JuMBOplan Quadrotop WU" oder "JuMBOplan TWO-ON-A HALF" oder "JuMBOplan PF 5000" oder "Climavine Universal Evolution" oder "QUANDT APP PYE PV250 S5" oder "JuMBOplan PYE PV250 S5 NOxOFF" oder "JuMBOplan High Tekt DD" oder "JuMBOplan High Tekt DD WU" oder "JuMBOstar KSK Schiefer" - mit Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit Zwischenlage auf Mineralfaser-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Wärmedämmung für Dachneigungen <20°, nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W TB Bin) vom 19. April 2018, Lfd.Nr. C 4.8
W. Quandt GmbH & Co. KG


P-BWU03-I-16.3.220 Prüfzeugnis vom: 25.09.2018 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "JuMBOplan F" oder "JuMBOplan PYE KTP S4" oder "JuMBOplan Quadrotop" oder "JuMBOplan Quadrotop WU" oder "Climavine Universal Evolution" oder "Climavine activeNOxOFF" - mit einer Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder auf Mineralfaser-Dämmung oder mit oder ohne Zwischenlage ohne Wärmedämmung - für Dachneigungen <20°, nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W TBBln) vom 19. April 2018, lfd.Nr. C 4.8
W. Quandt GmbH & Co. KG


P-BWU03-I-16.3.219 Prüfzeugnis vom: 25.09.2018 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "JuMBOplan F" oder "RekoRapido" oder "JuMBOplan PYE PV 250 S5" oder "JuMBOplan PYE PV 250 S5 WU" oder "JuMBOplan PYE PV 250 DD" oder "JuMBOplan PYE KTP S4" oder "JuMBOplan High Tekt" oder "JuMBOplan High Tekt WU" oder "Climavine RekoRapido NOxOFF" oder "Climavine HighTekt NOxOFF" oder .Climavine activeNOxOFF" oder "JuMBOplan Quadrotop" oder "JuMBOplan Quadrotop WU" oder "JuMBOplan TWO-ON-A HALF" oder "JuMBOplan PF 5000" oder "Climavine Universal Evolution" oder "QUANDT APP PYE PV250 S5" oder "JuMBOplan PYE PV250 S5 NOxOFF" oder "JuMBOplan High Tekt DD" - mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung - für Dachneigungen <20°.Nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W TBBin) vom 19. April 2018, lfd.Nr. C 4.8
W. Quandt GmbH & Co. KG


Z-21.9-1822 Zulassung vom: 18.07.2018 – abgelaufen
Rückseitige Befestigung von Fassadenplatten "Cembrit Patina/CeMBOnit" mittels KEIL Hinterschnittanker KH
Cembrit Holding A/S


P-BWU03-I-16.3.225 Prüfzeugnis vom: 11.07.2018 – aktuell
egen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Metalleindeckung 'Titanzink' mit Trennlage 'DuPont Tyvek Metal (Style 2510B)' auf Holzschalung mit darunter liegender Mineralfaser-Zwischensparren-Dämmung für Dachneigung < 20° nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017, lfd. Nr. C 4.8
DuPont de Nemours (Luxembourg) Societe a Responsabilite Limitee


Z-31.4-187 Zulassung vom: 15.06.2018 – abgelaufen
Bauteile aus großformatigen Faserzement-Tafeln "Cembrit Patina / CeMBOnit" nach DIN EN 12467
Cembrit Holding A/S


P-3220/3653-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.06.2018 – aktuell
Doppelboden (Hohlboden) System "MAXifloor" der Feuerwiderstandsklasse F30 gemäß DIN 4102-2 :1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten enstpr. Ifd. Nr. 2.1 Bauregelliste A Teil 3 - Ausgabe 2015/2 Bauarten zur Errichtung von Doppelböden und Hohlraumestrichen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Fermacell GmbH


ETA-17/0299 Zulassung vom: 12.09.2017 – aktuell
DuMBO Ankerschienen mit DuMBO Spezialschrauben. Ankerschienen
Reuß-Seifert GmbH


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