Liste der Publikationen zum Thema "Mangel"
Brandschutz im Bestand. Industriegebäude
2., überarb. u. erw. Aufl.
2020, 352 S., 52 überw. farb. Abb. u. 4 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Fußbodenschäden vor Gericht
Schadensbilder, Schadensursachen und juristische Betrachtung
2020, 184 S., 64 farb. Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 4: Flachdachabdichtungen
Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern
2., aktual. Aufl.
2020, 132 S., 24 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Beuth Praxis
Für Auftraggeber und Auftragnehmer vor, während und nach der Bauzeit
2., aktualis. u. erw. Aufl.
2020, 304 S., 30 cm, Softcover
Beuth
Einführung in die VOB/B
Basiswissen für die Praxis
28., Aufl.
2020, 428 S., 190 mm, Softcover
Werner, Neuwied
Pflaster Atlas
Planung, Konstruktion und Herstellung
5., Aufl.
2020, 255 S., 372 farbige Abbildungen und 91 Karten/Tabellen. 29.7 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Die Abnahme von Bauleistungen
3., Aufl. 2020
2020, 242 S., 210 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
weitere Bücher zum Thema: Mangel
ift-Richtlinie
Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung
2019, 33 S., 19 Abb. u. 10 Tab., Geheftet
2017, 88 S., 4 Abb., 16 Tab.,
Ausgabe August 2008.
2008, 52 S.,
ATV-DVWK-Regelwerk, Band M 143-1
2004, 33 S.,
DWA
Pathologie
Johannesberger Arbeitsblätter
Themenbereich 10: Baunutzung, Bauerhaltung
1995, 16 S.,
Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Erfolgsfaktoren für Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Innenentwicklung von dynamischen Städten
2018 103 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Überprüfung und Ergänzung der Imperfektionsannahmen und Montageregeln der DIN EN 1995-1-1 für Nagelplattenkonstruktionen zur Steigerung ihrer Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Bauforschung, Band T 3317
2015, 124 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern. "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen unabhängiger Bauherrenberater des BSB". Gemeinsame Untersuchung. Forschungsbericht IFB-15552/2015
2015 56 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
BMBF IWRM R&D Programme. SMART - IWRM - Sustainable management of available water resources with innovative technologies - Integrated water resources management in the lower Jordan rift valley. Final report phase 2
2015 XXVII,401 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
KIT Scientific Publishing
kostenlos
Zuverlässigkeit von Holzdachkonstruktionen ohne Unterlüftung der Abdichtungs- oder Decklage. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2919
2014, 152 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern. "Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen unabhängiger Bauherrenberater des BSB". Gemeinsame Untersuchung vom Institut für Bauforschung e.V. und dem Bauherren-Schutzbund e.V. Abschluss bericht IFB - 11559/2011, Stand: 31.05.2012
2012 52 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3257
2011, 39 S., 19 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bauqualität bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben im Neu- und Altbau: Baumängel erkennen - Bauschäden vermeiden - Risiken für private Bauherrn mindern. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3123
2006, 17 S., 8 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
IR-Thermografie im Bauwesen
Aufstellung eines Leitfadens zur Anwendung der Infrarotthermografie bei instationären Temperaturverhältnissen zur Feststellung versteckter Baufehler
Bau- und Wohnforschung
1999, 70 S., m. Abb. 29,5 cm,
Fraunhofer IRB Verlag
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Mangel
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Schädlinge am Bau - Ausgewählte öffentlichrechtliche und zivilrechtliche Aspekte
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Lederer, Marvin
Mängelbeseitigung wird vergütet: Kein Verzicht auf Mängelrechte!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kau, Wolfgang
Wer genau nach den Plänen baut, baut immer noch nicht mangelfrei!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Steinhäuser, Wolfram
Achtung Sachverständige - diese drei Estrichsonderfälle haben es in sich
Der Bausachverständige, 2021
Berding, Benjamin
Änderungsklausel mit eingeschränktem Zustimmungsvorbehalt ist unwirksam!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Neuhaus, Kai-Jochen
Auch unter 10 Prozent Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Freudenreich
Trotz Corona muss der Mieter zahlen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Ehrentreich, Michael
Corona-bedingte Geschäftsschließung: Kein Mangel der Mietsache
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Biebelheimer, Marc
Café wegen Corona zwangsweise geschlossen: Schuldet Mieter trotzdem Miete?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Börstinghaus, Ulf
Mangelerforschung = Anerkenntnis des Mangels?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mangel
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
The Music Pavilion in Sassnitz. A shell structure by Ulrich Müther in collaboration with Dietmar Kuntzsch and Otto Patzelt 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction. Positionen zum Schalenbau. Posturas sobre la construccion de cascarones.
Zöller, Matthias; Schauer, Martin
Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Mähl, Florian; Nagel, Werner; Scheuermann, Anna; Schott, Karlotto
Denkmalgerechte Revitalisierung auf höchstem Niveau - Das Height 1 in Hamburg 2020
Quelle: Ingenieurbaukunst 2020. Made in Germany; Ingenieurbaukunst - Made in Germany
Kern, Ingo
Wie viel Regelung braucht man? Kritischer Umgang mit Regelwerken 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Vanstiphout, Wouter
Schwarz/Weiß 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Zauner-Lohmeyer, Karin
Europaweiter Kampf um leistbares Wohnen 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Azeem, Sana; Naeem, Malik Asghar; Waheed, Abdul
Adoption of green building practices in Pakistan: barriers and measures 2020
Quelle: Green building in developing countries. Policy, strategy and technology; Green energy and technology
Hellweg, Uli
Mehr als "sozialer Wohnungsbau"! 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Herdina, Johann
Allianzvertrag versus Einheitspreisvertrag 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Granath Hansson, Anna
Land models for affordable housing. Drivers in the housing and planning systems in Sweden 2020
Quelle: Methods and concepts of land management. Diversity, changes and new approaches
weitere Aufsätze zum Thema: Mangel
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Integrating transient flow conditions into groundwater well protection (kostenlos)
2020
Song, Song
Designing urban wetland parks in China. Towards guidelines for integrating ecological concerns and open space use (kostenlos)
2019
Banushi, Gersena
Seismic design of buried steel pipelines (kostenlos)
2016
Tietz, Robert
Adaptierte und objektivierte Minderkostenberechnung bei unwesentlichen Mängeln in Shoppingcentern (kostenlos)
2016
Mees, Carolin
Rebuilt Rubble - Community Gardens in the South Bronx from 1970s to the 21st century. Common land use in the inner city from a socio-economic open space planning perspective. (kostenlos)
2015
Bohmann, Aron
Wohnwunsch und Wirklichkeit. Zur Pluralisierung der Wohnungsfrage (kostenlos)
2014
Bär, Catharina; Kinder, Sebastian (Hrsg.); Rothfuß, Rainer (Hrsg.); Sedelmeier, Timo (Hrsg.); Halder, Gerhard (Hrsg.)
Der Wassernutzungskonflikt im Nahen Osten am Fallbeispiel Jordanien. Eine Analyse aus Perspektive der geographischen Entwicklungsforschung (kostenlos)
2014
Seebo, Daniel
Ein Beitrag zur Entwicklung einer Methodik zur Analyse der Verkehrsqualität in größeren Netzen bei vertretbarem Aufwand. Online Ressource: PDF-Format, 14,03 MB (kostenlos)
2011
Fahrstuhlschacht ungeeignet: Aufzugsbauer haftet für unzureichenden Schallschutz!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Pirmin Schmid, Berlin
(OLG Oldenburg, Urteil vom 19.02.2019 - 13 U 69/17; BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZR 63/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur Errichtung einer Fahrstuhlanlage in einem bereits vorhandenen Fahrstuhlschacht einer Wohnungseigentumsanlage des Auftraggebers (AG). Im Vertrag ist eine Leistungsabgrenzung enthalten, bei der der Schallschutz S
IBR 2021, 2348
Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht für alle Ansprüche und nicht bis zum Schluss!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2020 - 12 U 77/19)
Der Bauherr beauftragt 1996 einen Architekten u. a. mit der Objektüberwachung. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens leitet er 2001 ein selbständiges Beweisverfahren ein. Dies betrifft u. a. die Abdichtung des Kellers und Rissbildungen im Obergeschoss. Die
IBR 2021, 1001
Vorschussklage trotz anhängigem Beweisverfahren oder Aussetzung?
RA Alexander Dietrich, Frankfurt a.M.
(LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 O 65/19)
Nachdem die Kläger bereits im Rahmen eines Beweisverfahrens die Feststellung über eine Vielzahl von Mängel am Gemeinschaftseigentum begehren und in diesem Beweisverfahren nur zu einem Teil der Mängel ein erstes Gutachten vorliegt, verfolgen die Kläger par
IBR 2021, 72
Mängelbeseitigung wird vergütet: Kein Verzicht auf Mängelrechte!
RA Dr. Marvin Lederer, Düsseldorf
(OLG Schleswig, Urteil vom 24.05.2019 - 1 U 71/18; BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VII ZR 126/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Auftraggeber (AG) beauftragt als Generalunternehmer bei seinem Auftragnehmer (AN) Abdichtungsarbeiten. Nach Fertigstellung der Leistung stellen die Parteien Feuchtigkeitseintritte fest. Der AG rügt den Mangel und fordert den AN zur Nachbesserung auf.
IBR 2021, 74
Kombisicherheit + Gewährleistungsbürgschaft = Übersicherung!
RA Dr. Olaf Steckhan, Hannover
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19)
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) nimmt einen Bürgen (B) aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch. Dem Bauvertrag liegen die VOB/B und die vom AG gestellten Vertragsbedingungen (BVB + ZVB) zu Grunde. Danach hat der Auftragnehmer eine 5%ige Vert
IBR 2021, 52
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZR 261/18)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nimmt ihren Bauträger auf Beseitigung mehrerer Baumängel in Anspruch. Einen der strittigen Mängel beschreibt die WEG dahin, dass das Brüstungsblech auf der rechten Mauer der Tiefgaragenzufahrt ein Gefälle in die f
IBR 2021, 22
Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(OLG München, Urteil vom 05.11.2019 - 9 U 3774/18 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Bauträger verlangt vom Erwerber Zahlung der Fertigstellungsrate i.H.v. 18.300 Euro für die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer neuen Wohnanlage. Der Erwerber verweigert die Zahlung wegen Mängeln am Parkett in seiner Wohnung und Schallmängeln
IMR 2021, 17
Mangelerforschung = Anerkenntnis des Mangels?
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 23.09.2020 - XII ZR 86/18)
Will ein Mieter wegen eines Mangels der Mietsache eine geringere als die vereinbarte Miete zahlen und sich durch eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag lösen, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die ihm vorteilhafte Tatsache der Existenz
IBR 2021, 14
Keine Fristsetzung, keine Kostenerstattung!
RA Tim Steinbach, Düsseldorf
(OLG Dresden, Beschluss vom 14.08.2019 - 22 U 563/19; BGH, Beschluss vom 13.05.2020 - VII ZR 213/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr beauftragte unter Einbeziehung der VOB/B (2006) den Auftragnehmer 2013 mit der Erstellung von Außenanlagen. Im Zuge der Bauausführung kam es zum Streit zwischen den Parteien über Mängel. Der Bauherr sprach ohne vorherige Fristsetzung zur Mänge
IBR 2020, 635
Kein (Ab-)Wasseranschluss im Gäste-WC: Auftraggeber kann Abnahme verweigern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2019 - 29 U 101/18; BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - VII ZR 194/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Hersteller eines Fertighauses verlangt vom Bauherrn die Zahlung von Restwerklohn i.H.v. 40.000 Euro. Der Bauherr wendet hiergegen ein, dass die Restzahlung nicht fällig sei, denn die Abnahme wäre nicht erklärt worden und hätte auch nicht erklärt werde
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.2 Mängelrechte nach der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
1 bis 3, 280, 281 BGB – Vertretenmüssen vorausgesetzt – Schadensersatz statt der Leistung oder nach Wahl des Auftraggebers stattdessen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem. Weitere Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers kann z. B. die vorbehaltlose Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mängel (§ 640 Abs. Beim kleinen Schadensersatz behält der Auftraggeber das Werk, der durch den Mangel eingetretene Schaden ...
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
M - von Magnetische Rissortung bis Myzel
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Nicht der Bauherr, sondern der Unternehmer hat die Wahl zwischen Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Neuherstellung gemäß § 635 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Mangel nur gering oder der Bauherr für den Mangel allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, §§ 634 Nr. 2 BGB. Danach erlischt das Minderungsrecht, wenn der Bauherr in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die Abnahme erklärt.
Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Seifert, Rene
Mängelverfolgung in der Bau- und Gewährleistungsphase aus Sicht eines SV, RA, GU - Gewährleistungsmanagement - Langeweile Fehlanzeige
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnisnahme und Offenbarungspflicht einen Mangel bei der Abnahme nicht angibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer nach Übergabe des Objektes (nach Abnahme) verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der Mangel vorhanden ist und durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
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