Liste der Publikationen zum Thema "Mangelhaftigkeit"
Die häufigsten Baufehler
Vorbeugen, reklamieren und beheben. inkl. Arbeitshilfen online
2018, 361 S., 240 x 173 mm, Softcover
Haufe-Lexware
Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.1. Einheitspreisvertrag
7., Aufl.
2017, 1048 S., 247 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Baumängel und anerkannte Regeln der Technik
C.H. Beck Baurecht
Handbuch für Baujuristen
2009, XIII, 255 S., 24,5 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Grundlagen der Bemessung von intumeszierenden Brandschutzsystemen im Stahlbau
2008 X,197 S., Abb., Tab., Lit.,
vdf Hochschulverlag
kostenlos
Das neue österreichische Gewährleistungsrecht. Seine Auswirkungen auf Bauleistungen im internationalen Vergleich. Online Ressource
2005 267 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtungen
Bauforschung, Band T 3258
2011, 23 S., 8 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Lüftung muss lüften! Bauvertrag - Mängel
TGA Fachplaner, 2021
Welter, Ulrich; Embser, Gerhard F.
Vorsorge für den Fall des Falles. So hilft die Haftpflichtversicherung: Tipps für Planer und Bauherren
Vergabe Navigator, 2020
Gänßmantel, Jürgen
Hinweispflichten bei Innendämmungen
Ausbau + Fassade, 2020
Herrig, Thomas
Mangelhafte Bauüberwachung kann Verjährungsfrist verlängern! (kostenlos)
IKZ Fachplaner, 2020
Karczewski, Thomas
Gesamtschuld am Bau. Die Haftung mehrerer Baubeteiligter
Der Bauschaden, 2020
Wiepning, Daniel; Manning, Bernd
Priorisierung von Brandschutzmängeln in Gebäuden. Schwerpunkte beim Brandschutzmanagement setzen
s+s Report, 2020
Mehr als 65 % der Sprinkler-Trockenanlagen weisen nach 12 Jahren Mängel auf. Erkenntnisse aus Altanlagenprüfungen und Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit
IKZ Fachplaner, 2020
Hammacher, Peter
Bau einer komplexen Heizungsanlage: Installateur haftet nicht für Planungsmängel! Bauvertrag. Mängel
TGA Fachplaner, 2020
Münch, Barbara
Abnahme trotz bekannter Mängel: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Gabrio, Thomas
Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchte- und Schimmelschäden in Fußböden - Teil 2. Hinweise zur Anwendung der Anlage 6 des Schimmelleitfadens 2017 des Umweltbundesamts
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mangelhaftigkeit
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Altlastenfragen als Kernpunkte eines Schiedsgerichtsverfahrens bei der Internationalen Handelskammer ICC 2020
Quelle: Altlasten 2020. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 24. und 25. Juni 2020, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Kammenhuber, Frank; Scholtissek, Friedrich Karl
Fassaden und Fassadenbekleidungen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Rolof, Hans-Joachim; Preussner, Mathias
Bodenbelag auf bituminösen Nutzestrich - bedenkenlos ausführen und dauerhaft geeignet? 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Juling, Herbert; Hlawatsch, Frank; Meyer, Axel; Ganten, Hans
Unerprobte Materialien; Baustoffrisiken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kindereit, Eduard; Schorn, Michael
Abdichtung von Terrassen und Balkonen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Wetzel, Henrik-Horst; Biernoth, Christian
Abdichtung von erdberührten Bauteilen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Ganten, Hans
Baumängel im Verantwortungsbereich mehrerer Beteiligter (Überblick) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Bogusch, Norbert; Schorn, Michael
Außenwände 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schwenker, Hans Christian
Bedeutung von Toleranzen bei der Bauausführung 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Hankammer, Gunter; Krause-Allenstein, Florian
Wärme- und Klimabedingter Feuchteschutz 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
weitere Aufsätze zum Thema: Mangelhaftigkeit
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Grundlagen der Bemessung von intumeszierenden Brandschutzsystemen im Stahlbau (kostenlos)
2008
Weihsinger, Natascha
Das neue österreichische Gewährleistungsrecht. Seine Auswirkungen auf Bauleistungen im internationalen Vergleich. Online Ressource: PDF-Format, 1,82 MB (kostenlos)
2005
Schimmelbelastung von 10.000 KBE/g: Neubau mangelhaft!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Bernd Kober, Wertheim
(OLG München, Urteil vom 30.01.2018 - 28 U 105/17 Bau; BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - VII ZR 58/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr (Auftraggeber = AG) eines Einfamilienhauses hat vom beauftragten Unternehmer (Auftragnehmer = AN) umfangreiche Mängelbeseitigungsarbeiten in allen Räumen an dem noch nicht abgenommenen Bauvorhaben wegen eines Feuchte- und Schimmelschadens verl
IBR 2021, 2242
Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen machen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2020 - 24 U 14/20)
Für die Erweiterung seines Wohnhauses beauftragt der Bauherr den Architekten mit Planungs- und Überwachungsleistungen. Es soll ein doppelstöckiger Anbau mit einem unbelüfteten Dach (sog. Warmdach) angebaut werden. Der Bauherr beauftragt außerdem verschied
IMR 2021, 17
Mangelerforschung = Anerkenntnis des Mangels?
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 23.09.2020 - XII ZR 86/18)
Will ein Mieter wegen eines Mangels der Mietsache eine geringere als die vereinbarte Miete zahlen und sich durch eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag lösen, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die ihm vorteilhafte Tatsache der Existenz
IBR 2021, 103
Auf die Wartung kommt es an - nicht auf den Wartungsvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2020 - 6 U 66/18)
Der Beklagte ist Verkäufer (V) eines Blockheizkraftwerks (BHKW). Die Anlage wurde von V geliefert und eingebaut. V wies darauf hin, dass die Anlage regelmäßig gewartet werden müsse. Einen Wartungsvertrag schloss der Käufer (K) dennoch nicht ab. Bereits ku
IBR 2020, 670
Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG München, Beschluss vom 27.10.2020 - 20 W 1420/20)
Der Sachverständige (S) wird in einer Streitigkeit über Wölbungen und Risse an einem Schwimmbecken zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt. Nach einem Ortstermin, an dem das ausführende Unternehmen (AN) nicht teilgenommen hat, erstellt S ein Gutachten
IBR 2020, 594
"Sonderbau" muss funktionstauglich sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2020 - 28 U 65/19)
Die klagende Versicherung (V) nimmt den Hersteller von Verkaufsanhängern auf Schadensersatz aus nach § 86 VVG übergegangenem Recht in Anspruch. Er verkaufte einen solchen Anhänger mit dem Zusatz Verkaufsfahrzeug Sonderbau an den Versicherungsnehmer der
IBR 2020, 582
Kein "in sich abgeschlossener Teil der Leistung": Teilkündigung wegen Mängeln ist Vollkündigung!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2018 - 19 U 66/16; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 112/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Befindet sich der Auftragnehmer (AN) in Verzug mit der Ausführung oder kommt er vor der Abnahme seiner Pflicht zur Beseitigung eines Mangels nicht nach, kann der Auftraggeber (AG) unter den in § 4 Abs. 7 bzw. § 5 Abs. 4 VOB/B i.V.m. den § 8 Abs. 3 Nr. 1 S
IBR 2020, 578
Auftraggeber ist informiert: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Michael Dick, Köln
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2017 - 9 U 181/15; BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - VII ZR 287/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) errichtet und vermietet ein Industriezelt. Gegenstand des Mietvertrags mit seinem Kunden ist ein Leistungsverzeichnis, wonach eine Beleuchtungsanlage mit einer Mindestbeleuchtungsstärke von 200 Lux vorgesehen ist. Der AG beauftragt d
IBR 2020, 528
Bauträger muss auf besondere Wartungsbedürftigkeit hinweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG München, Beschluss vom 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau)
Ein Bauträger (B) meint, er habe eine Eigentumswohnung nebst Gemeinschaftseigentum vollständig fertig gestellt, und verlangt Zahlung der Fertigstellungsrate und Auszahlung des vereinbarten Sicherheitseinbehalts gem. § 632a Abs. 3 BGB. Die Erwerber behaupt
IBR 2020, 462
Schadensersatz wegen Baumängeln auch ohne Abnahme?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(KG, Urteil vom 16.05.2017 - 27 U 132/16; BGH, Beschluss vom 18.12.2019 - VII ZR 148/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Erwerber verlangt - stark vereinfacht - nach Besitzübergabe und Zahlung des bis dahin fälligen Erwerbspreises Schadensersatz wegen zahlreicher Mängel der im Sondereigentum stehenden Bausubstanz einer Eigentumswohnung vom Bauträger. Der Bauträger hat d
mehr Rechtsbeiträge
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9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Seibel, Mark; Staudt, Michael
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Bauwerksabdichtung. Kellerwandabdichtung gegen drückendes Wasser von außen (DIN 18195 - Teil 6). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 2. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sind Herstellervorschriften in rechtlicher Hinsicht technischen Vorschriften wie DIN-Normen etc. gleichzusetzen und begründet ein Verstoß gegen dieselben ebenfalls die schon oben dargestellte widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“? Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung ...
Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
Seibel, Mark
Mängelhaftung beim energieeffizienten Bauen - Algen- und Schimmelpilzbefall der Außenfassade
aus: Schäden beim energieeffizienten Bauen. Ursachen, Bewertung, Sanierung. 45. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2010. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Interessant ist, dass die im Folgenden dargestellten Urteile des OLG München, LG München I und LG Darmstadt jeweils den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen gefolgt sind. Abweichend von den zuvor dargestellten Urteilen des OLG München und des LG München I hat das LG Darmstadt in seinem am 7.8.2007 verkündeten Urteil entschieden. Das verdeutlichen auch die Feststellungen der Sachverständigen sowohl in den Verfahren des OLG München und des LG München I als auch im ...
Seibel, Mark
Zur Aufgabenverteilung zwischen Gericht und Bausachverständigem - Warum der Sachverständige nicht zur Beantwortung von Rechtsfragen berufen ist
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 59-62
Gibt das Gericht dem Sachverständigen dies im Beweisbeschluss nicht vor, sondern fragt ihn ganz allgemein nach der Mangelhaftigkeit des Schallschutzes, wird der Sachverständige - wie die Praxis zeigt - sein Gutachten regelmäßig unter Zugrundelegung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« (werkvertraglicher Mindeststandard) erstatten. 3 ZPO muss das Gericht dem Sachverständigen bei streitigem Sachverhalt vorgeben, welche Tatsachen er der Begutachtung zugrunde legen soll. ...
Voß, Karl-Uwe
Sachverständige Bewertung von Kantenschäden an Betonpflastersteinen
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Baurecht und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 12 (2016), Heft 5, S. 14-20
Bei der Bewertung des Einflusses von Kantenschäden auf die Optik der Flächenbefestigung ist sowohl der Grad der Beeinträchtigung der Optik als auch die Bedeutung der Optik für die betrachtete Flächenbefestigung zu berücksichtigen (siehe Abb. Ist dieser Versatz zu groß, so stehen einzelne Pflastersteine aus der Oberfläche der Flächenbefestigung heraus, weshalb die Gefahr für die Entstehung von Kantenschäden bei befahrenen Flächenbefestigungen deutlich wächst. Nicht selten wird im Rahmen der ...
Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
3 R Grundzüge der Mängelhaftung nach BGB und VOB Teil B
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Regelwerke können nie in Gänze die derzeit – noch – geltenden Kriterien der anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wurde die Funktionstauglichkeit und dauerhafte Verwendungseignung eines Werks nachweislich erreicht, darf allein der Umstand einer Abweichung von DIN-Normen oder anderen technischen Regeln als – möglicherweise nur vermeintliche – anerkannte Regeln der Technik nicht zur Annahme der Mangelhaftigkeit führen. v. 30.12.2010 –1 U 51/08; BGH, Beschluss ...
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Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
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