Liste der Publikationen zum Thema "Mehrkosten"
Bauverzögerung und Leistungsänderung
Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen
8., Aufl.
2021, 1300 S., 21.6 cm, Hardcover
Werner
19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
2021 239 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst.,
Verlag der TU Graz
kostenlos
Nachtragsmanagement bei gestörten Bauabläufen
Mehrkosten sicher ermitteln
2020, xi, 114 S., XI, 114 S. 38 Abb., 13 Abb. in Farbe. 240 mm, Softcover
Springer
Mit Mustern für die Vertragsabwicklung
2., Aufl.
2020, 180 S., 225 mm, Softcover
Linde, Wien
18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
2020 256 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst., Grundr., Lagepl., Längsschn., Modelldarst., Querschn.,
Verlag der TU Graz
kostenlos
VOB/B 2019
Beuth Recht
Kommentar für die Baupraxis
5., aktualis. Aufl.
2019, 568 S., 21 cm, Softcover
Beuth
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Risikomanagement: Strategische Maßnahmen zur nachhaltigen Gewinnsteigerung für Bauunternehmen
2015, 88 S., 13 Abb. 270 mm, Softcover
Igel Verlag RWS
Produktivität im Baubetrieb
Bauablaufstörungen und Produktivitätsverluste
2014
2013, xxi, 580 S., 200 SW-Abb., 100 Farbabb. 240 mm, Hardcover
Springer
weitere Bücher zum Thema: Mehrkosten
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Prozessorientierter Nachweis der Kausalität zwischen Ursache und Wirkung bei Bauablaufstörungen
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2748
2010, 125 S., 65 Abb., 11 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Ist ökologisches Bauen in der Masse kostengünstig umsetzbar? Bauliche Mehrkosten für ökologisches Bauen am typischen mehrgeschossigen sozialen Wohnbau Wien 1140, Utendorfgasse 7. Online Ressource
2008 90 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Erfahrungen mit der Energieeinsparverordnung 2002
Bau- und Wohnforschung, Band F 2499
2007, 116 S., zahlr. Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Neubau ökologisches Gemeindezentrum Ludesch. Online Ressource
2006 146 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Energieeinsparung im Wohnungsbau. Aktuelle Kosten-Nutzen-Verhältnisse bei Investitionen in zusätzlichen Wärmeschutz und in thermische Solaranlagen
Bauforschung, Band T 2794
1997, 110 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Baukostenbewertung öffentlich geförderter Geschoßwohnungsbauten in Niedrigenergiebauweise unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung
Bau- und Wohnforschung
1997, 56 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Barrierefreies und kostengünstiges Bauen für alle Bewohner - Analyse ausgeführter Projekte nach DIN 18025-2
Bau- und Wohnforschung, Band F 753
1995, 95 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Behindertenwohnungen. Ermittlung der Kostenauswirkungen der überarbeiteten DIN 18025 Teil 2 Entwurf August 1989. Abschlußbericht
Bau- und Wohnforschung, Band F 2167
1990, 38 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Vergleich der Kosten des Bauwerks und der Betriebs- bzw. Unterhaltungskosten für die Wasser- und Warmwasser- sowie für die Abwasserinstallationen in einem realen Reihenhaus. Schlußbericht
Bau- und Wohnforschung
1990, 75 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
(Noch) Akquise oder (schon) Ingenieurvertrag?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bruinier, Stefan
Kostenermittlung des Fachplaners falsch: Ohne Schaden keine Haftung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Münch, Barbara
Planungsmängel "aus Zeitgründen" beseitigt: Auftragnehmer erhält keine Mehrvergütung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Kau, Wolfgang
Sowieso-Kosten sind keine Selbstläufer!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Sterl, Norbert
Hochwassersicher und attraktiv. Neubau des Lehr- und Forschungsgebäudes für Nachhaltige Chemie in Straubing
Bau Intern, 2022
Voppel, Reinhard
Darlegung bei Ansprüchen wegen Baubehinderung
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2021
Sterner, Petra
Hammerschlags- und Leiterrecht erfasst auch die Durchführung von Unterfangungsarbeiten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Jenssen, Jörn
Mehrkostenrisiko übernommen: Weitere Nachträge ausgeschlossen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Klein, Walter
Mikropfähle werden vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante finden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mehrkosten
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kriebaum, Wolfgang
Nachweisführung bei Mehrkostenforderungen 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Wiesner, Wolfgang
Die lückenlose Dokumentation in der Baupraxis 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Hofstadler, Christian; Kummer, Markus
Arten der Nachweisführung aus baubetrieblicher und bauwirtschaftlicher Sicht 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pongratz, Alexander
Einfluss von geänderten und zusätzlichen Leistungen auf die Bauzeit 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Werkl, Michael; Kahrer-Deim, Stefan
Nachweisführung bei Leistungsabweichungen (mit speziellem Fokus auf Bauzeitveränderungen) im internationalen Vergleich 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Gmoser, Markus; Steinschaden, Lukas
Der systematische Umgang mit Finanzierungskosten (Bauzinsen) und Verzugszinsen bei Mehrkostenforderungen 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Fluch, Michaela
Wie schützt sich ein privater Auftraggeber vor Mehrkostenforderungen? 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
weitere Aufsätze zum Thema: Mehrkosten
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 7/20; BGH, Beschluss vom 27.10.2021 - VII ZR 11/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Ausführung von Bodenbelagsarbeiten zu einem Pauschalpreis beauftragt. Nach dem Vertrag sollen die Leistungen spätestens bis Ende März bzw. Anfang Mai 2015 vom Auftraggeber (AG) abgerufen werden. Aufgrund verzögerter Vor
IMR 2022, 2619
Streitigkeit zwischen Mitgliedern einer Bruchteilseigentümergemeinschaft = WEG-Sache?
Ri Dr. Jochen Neumann, LL.M., Aachen
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 - 1 AR 2/22)
Vor dem LG Potsdam nahm ein Mitglied einer Bruchteilseigentümergemeinschaft das andere Mitglied auf Ausgleich von Kosten des im hälftigen Miteigentum der Parteien stehenden Hausgrundstücks in Anspruch. Widerklagend begehrte der Beklagte daraufhin die Abga
IBR 2022, 289
Sowieso-Kosten sind keine Selbstläufer!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 03.12.2020 - 7 U 210/13; BGH, Beschluss vom 21.07.2021 - VII ZR 10/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) führt für den Auftraggeber (AG) die umfassende Sanierung und Reinigung einer Lüftungsanlage durch. Im Rahmen dieser Arbeiten sind mehrere Versorgungsschächte mit einer Perlite-Schüttung aufzufüllen. Nach der Abnahme dringt die Perli
IBR 2022, 248
Bausummengarantie ist die Ausnahme!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Hamm, Beschluss vom 17.09.2020 - 17 U 75/19; BGH, Beschluss vom 04.08.2021 - VII ZR 166/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Architekten mit Planungsleistungen für die Errichtung eines Holzhauses. Der AG nimmt den Architekten aufgrund einer von ihm behaupteten Baukostenüberschreitung auf Schadensersatz in Anspruch. Er behauptet, dass bereits
IBR 2022, 2504
Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Julia Zerwell, Frankfurt a.M. undRA und FA für Bau- und Architektenrecht Steffen Holatka, Frankfurt a.M.
()
##1. Bestehende vertragliche Konstellationen/Grundsätze
Bestehende Vertragsverhältnisse unterliegen dem Grundsatz, dass das Beschaffungs- und Preisrisiko und mithin die Leistungsgefahr auf Seiten des Auftragnehmers übernommen worden ist
IBR 2022, 2452
Ukraine-Krieg: Wegfall der "großen Geschäftsgrundlage"?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M. undRAin Edith M. Scheuermann, Frankfurt a.M.
()
##I. Rechtliche Einordnung
Der Ukraine-Krieg erzeugt nicht nur großes Leid, sondern hat auch spürbare unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen auf Bauvorhaben in Deutschland. Er kann dazu führen, dass bei vielen Bauverträgen ein Fall des Wegf
IBR 2022, 236
Mängelbeseitigung ist nicht immer kostenlos!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn
(OLG Schleswig, Urteil vom 16.11.2021 - 7 U 185/19)
Der Betreiber einer Biogasanlage (Besteller = B) beauftragte den Unternehmer (U) unter Einbeziehung der VOB/B mit der Erstellung zweier zusätzlicher Behälter (Gärproduktelager und Fermenter). Im Innenbereich sollten die Behälter mit einem gegen Substrat
IBR 2022, 62
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG München, Beschluss vom 07.04.2020 - 28 U 1694/19 Bau; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 67/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Bauunternehmer erhält einen VOB/B-Auftrag für Stahlbau- und Schlosserarbeiten. Die Parteien vereinbaren einen Bauzeitenplan, aus dem sich ein verbindlicher Fertigstellungstermin ergibt. Der Auftragnehmer (AN) hält den Fertigstellungstermin nicht ein,
IBR 2022, 65
Kündigung aus wichtigem Grund muss keine Kündigungsgründe benennen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Juliana Fuhst, München
(OLG München, Beschluss vom 19.09.2019 - 28 U 1508/19 Bau; BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 230/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Fliesenleger verpflichtet sich in einem VOB/B-Vertrag, Fliesen zu verlegen und hierfür Ansetz- und Verlegepläne nach eigenem Aufmaß zu erstellen. Der Bauherr verpflichtet sich, Ausführungspläne zu übergeben. Vertragsfristen werden nicht vereinbart. Al
IBR 2022, 57
Nachtrag wegen geänderter Leistungen: Vergütung nach tatsächlichen Kosten!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2020 - 29 U 171/19)
Der mit Roh- und vorbereitenden Erdbauarbeiten beauftragte Auftragnehmer (AN) macht wegen unvorhergesehener Bodenbelastungen eine Mehrvergütung i.H.v. 19.845 Euro geltend. Das Landgericht spricht dem AN nur 3.130 Euro zu. Der AN behauptet, für die Entsorg
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Briefe zu einzelnen Fällen
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 1. Günter Zimmermann (Hrsg.), 4., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000
Der letzte Abschnitt Ihrer Stellungnahme gibt jedem Richter und klagenden Bauherrn die Möglichkeit, aus dem offiziellen Organ der Architektenschaft schuldhaftes Verhalten eines Architekten wegen versäumter Unterrichtung abzuleiten. Nicht ich bin der Autor des von Ihnen angesprochenen Beitrages, sondern Herr Professor Dr.-Ing. Herr Professor Gösele bezieht sich bei seiner Aussage auf Reihen- und Doppelhäuser.
Eicke-Hennig, Werner
III/4 Erfahrungen mit Niedrigenergiehäusern in Hessen
aus: Wohnungslüftung und Raumklima. Helmut Künzel (Hrsg.), 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
An 28 der 29 Gebäude wurde die Dichtigkeit der Gebäudehülle durch Drucktest mit dem Blower-Door-Verfahren überprüft sowie die Leckageverteilung im Gebäude ermittelt. 26 % halten die Lüftungsanlage immer in Betrieb, 33 % nur nach bestimmten Tätigkeiten, 23 % variieren den Betrieb tageszeitlich, 18 % jahreszeitlich. Darmstadt: 1990-1994 5 Institut für Wohnen und Umwelt (Hrsg.); Rohrmann, B.: Sozialwissenschaftliche Evaluation hessischer Niedrigenergiehäuser.
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.3 Definition, die sich aus dem Strafrecht entwickelte
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Einen „allgemeinen Stand der Regeln der Technik“ gibt es insoweit nicht; gemeint waren wohl “allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Erkennt der Unternehmer während der Bauausführung nicht, dass sich die anerkannten Regeln der Technik ändern, haftet er wie vorstehend erläutert dafür, dass seine Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme gleichwohl den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Hinsichtlich aller vorstehenden Problematiken betreffend die Erkennbarkeit von...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
2.25 Mehrkosten - Erstattungsverpflichtung
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Einhaltung veranschlagter oder garantierter Kosten beschäftigt den Sachverständigen sowohl bei der Beurteilung handwerklicher Leistungen und Abweichungen von den Kostenanschlägen als auch bei der Beurteilung von Architektenleistungen im Zuge von Baukostenüberschreitungen. Carl Soergel, Stuttgart, ist dieser Problematik nachgegangen und hat die Unterschiede bei Baukostenerklärungen bezüglich der Baukostengarantie als totale Garantie oder beschränkte Garantie, der Baukostenzusicherung und ...
Gartz, Benjamin
35. Die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Vorliegend werden einige praxisrelevante Fälle der Haftung des Sachverständigen aufgezeigt, bei denen sich die Frage stellen kann, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Haftpflichtversicherung in einem Schadensfall eintritt. Haftung nach § 839a BGB: Erfasst die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen seine Gutachtertätigkeit – diese allgemeine Abklärung ist, wie gesehen, immer zu empfehlen -, ist der Schadensersatzanspruch nach wohl herrschender Auffassung grundsätzlich ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.
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Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
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