Liste der Publikationen zum Thema "Mehrkosten"
Praxishandbuch Baugrundrisiko
Bauvertrag I Mehrkostenforderung I Geotechnik
2022, 180 S., 225 mm, Softcover
Linde
Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
PraxisWissen Baurecht
Praxisleitfaden Renditeobjekte
2022, XV, 186 S., 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Nachträge im Bauvertragsrecht
C.H.Beck Baurecht
Nachtragsvergütung, Entschädigung und Schadenersatz bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B
2., Aufl.
2022, XXIII, 454 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Bauverzögerung und Leistungsänderung
Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen
8., Aufl.
2021, 1300 S., 21.6 cm, Hardcover
Werner
19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
2021 239 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst.,
Verlag der TU Graz
kostenlos
Nachtragsmanagement bei gestörten Bauabläufen
Mehrkosten sicher ermitteln
2020, xi, 114 S., XI, 114 S. 38 Abb., 13 Abb. in Farbe. 240 mm, Softcover
Springer
Mit Mustern für die Vertragsabwicklung
2., Aufl.
2020, 180 S., 225 mm, Softcover
Linde, Wien
Bauleiter-Handbuch Auftragnehmer
Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe, Aufgaben des Bauleiters
5., Aufl.
2020, XII, 496 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
2020 256 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst., Grundr., Lagepl., Längsschn., Modelldarst., Querschn.,
Verlag der TU Graz
kostenlos
VOB/B 2019
Beuth Recht
Kommentar für die Baupraxis
5., aktualis. Aufl.
2019, 568 S., 210 mm, Softcover
Beuth
weitere Bücher zum Thema: Mehrkosten
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Prozessorientierter Nachweis der Kausalität zwischen Ursache und Wirkung bei Bauablaufstörungen
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2748
2010, 125 S., 65 Abb., 11 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Ist ökologisches Bauen in der Masse kostengünstig umsetzbar? Bauliche Mehrkosten für ökologisches Bauen am typischen mehrgeschossigen sozialen Wohnbau Wien 1140, Utendorfgasse 7. Online Ressource
2008 90 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Erfahrungen mit der Energieeinsparverordnung 2002
Bau- und Wohnforschung, Band F 2499
2007, 116 S., zahlr. Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Neubau ökologisches Gemeindezentrum Ludesch. Online Ressource
2006 146 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Energieeinsparung im Wohnungsbau. Aktuelle Kosten-Nutzen-Verhältnisse bei Investitionen in zusätzlichen Wärmeschutz und in thermische Solaranlagen
Bauforschung, Band T 2794
1997, 110 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Baukostenbewertung öffentlich geförderter Geschoßwohnungsbauten in Niedrigenergiebauweise unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung
Bau- und Wohnforschung
1997, 56 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Barrierefreies und kostengünstiges Bauen für alle Bewohner - Analyse ausgeführter Projekte nach DIN 18025-2
Bau- und Wohnforschung, Band F 753
1995, 95 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Behindertenwohnungen. Ermittlung der Kostenauswirkungen der überarbeiteten DIN 18025 Teil 2 Entwurf August 1989. Abschlußbericht
Bau- und Wohnforschung, Band F 2167
1990, 38 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Vergleich der Kosten des Bauwerks und der Betriebs- bzw. Unterhaltungskosten für die Wasser- und Warmwasser- sowie für die Abwasserinstallationen in einem realen Reihenhaus. Schlußbericht
Bau- und Wohnforschung
1990, 75 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
"Es erfordert viel Mut, vom Weg abzuweichen und anders zu bauen". Andrea Franke, Architects for Future, und Ralf Abraham, Deutsches Institut für Brandschutz, im Gespräch mit Bauen+. Experteninterview (kostenlos)
Bauen plus, 2023
Bolz, Stephan
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Kau, Wolfgang
Sowieso-Kosten sind keine Selbstläufer!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Eppenberger, David
Faltbares Solardach nimmt Fahrt auf. ARA Reinach betreibt Solarfaltdach mit 518 kWp Gesamtleistung
HK Gebäudetechnik, 2022
Hoffmann, Maik; Hüttenrauch, Jens; Knorr, Christopher; Sperlich, Jonas; Wilke, Thomas; Voßwinkel, Sylvia; Ziegenbalg, Jürg
Transformation der Gasverteilnetze der MITNETZ GAS für Wasserstoff
gwf Gas + Energie, 2022
Schilling, Rainer
Mehrvergütung wegen kontaminierter Böden. GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2022
Bruinier, Stefan
Kostenermittlung des Fachplaners falsch: Ohne Schaden keine Haftung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bruinier, Stefan
(Noch) Akquise oder (schon) Ingenieurvertrag?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Sterl, Norbert
Hochwassersicher und attraktiv. Neubau des Lehr- und Forschungsgebäudes für Nachhaltige Chemie in Straubing
Bau Intern, 2022
Münch, Barbara
Planungsmängel "aus Zeitgründen" beseitigt: Auftragnehmer erhält keine Mehrvergütung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mehrkosten
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Einfluss von geänderten und zusätzlichen Leistungen auf die Bauzeit 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Wiesner, Wolfgang
Die lückenlose Dokumentation in der Baupraxis 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Werkl, Michael; Kahrer-Deim, Stefan
Nachweisführung bei Leistungsabweichungen (mit speziellem Fokus auf Bauzeitveränderungen) im internationalen Vergleich 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Hofstadler, Christian; Kummer, Markus
Arten der Nachweisführung aus baubetrieblicher und bauwirtschaftlicher Sicht 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kriebaum, Wolfgang
Nachweisführung bei Mehrkostenforderungen 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Leißer, Günther
Wie schützt sich ein öffentlicher Auftraggeber vor Mehrkostenforderungen? 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Herdina, Johann
Allianzvertrag versus Einheitspreisvertrag 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
weitere Aufsätze zum Thema: Mehrkosten
Kündigung wegen drohenden Verzugs: Prognoserisiko des Auftraggebers reduziert!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2021 - 4 U 112/18; BGH, Beschluss vom 21.09.2022 - VII ZR 14/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der u. a. mit der Errichtung eines Hochwasserschutzes beauftragte Auftragnehmer (AN) erbringt seine Leistungen nur zögerlich. Der Auftraggeber (AG) fordert den AN unter Fristsetzung auf, ihm die rechtzeitige Erfüllung des Bauvertrags nachzuweisen. Als der
IBR 2023, 64
Industrielles Recycling-Erzeugnis ist kein "Brechsand-Splittgemisch"!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 13.04.2022 - 11 U 22/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) führt im Auftrag der öffentlichen Hand mehrere Straßenbaumaßnahmen durch. Laut Vorgabe in den Leistungsverzeichnissen soll der AN als Bettungsmaterial ein Brechsand-Splittgemisch aus Basalt verwenden. Abweichend davon setzt der AN e
IMR 2023, 57
Muss Vermieter bei Instandsetzung Ersatzwohnung zahlen?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FAin für Familienrecht Dr. Filiz Sütcü, München
(AG Bad Urach, Urteil vom 07.03.2022 - 1 C 239/21)
Die Mietparteien streiten über die Höhe der zu erstattenden Kosten, die der Mieter aufgrund eines kurzfristigen Umzugs in eine Ersatzwohnung hatte. Aufgrund eines Wasserschadens Ende Oktober 2020 mussten in der Mietwohnung umfangreiche Instandsetzungsmaßn
IMR 2022, 1032
Verwalter kann WEG vor ihrer Entstehung nicht rechtlich binden
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ulrich Koehler, Magdeburg
(LG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2022 - 6 O 325/19)
Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt von ihrem vormaligen Verwalter Schadensersatz wegen Abschlusses eines Wärmelieferungsvertrags mit den Stadtwerken X. In der Teilungserklärung bestellte sich der Beklagte zum ersten Verwalter, nach
IBR 2022, 616
Wer die Leistung unberechtigt einstellt, muss für den Schaden zahlen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn
(KG, Beschluss vom 01.07.2022 - 21 U 13/22)
Ein Generalunternehmer (GU) wird mit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragt; die Parteien vereinbaren einen Pauschalpreis und legen den 31.12.2019 als Fertigstellungstermin fest. Im März 2019 stellt der GU seine Leistungen ein und fordert eine
IBR 2022, 582
Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Wann ist eine Bauleistung äußerst dringlich?
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2022 - 11 Verg 12/21)
Der Auftraggeber (AG) beauftragte im Rahmen des Neubaus eines Klinikgebäudes ein Fachlos mit Aufzugsarbeiten für 11 Aufzüge. Nach der Fertigstellung von zwei Aufzügen kündigte der AG dem Auftragnehmer (AN) wegen verschiedener behaupteter Pflichtverletzung
IBR 2022, 1028
Keine Nachtragsvergütung ohne schlüssige Nachtragskalkulation
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Jörn-Michael Bartels, Hamm
(LG Dortmund, Urteil vom 09.08.2022 - 5 O 263/17 (nicht rechtskräftig))
Die Parteien schlossen 2016 einen Einheitspreisvertrag über Tiefbauarbeiten in drei Bauabschnitten ab. Die Auftragssumme belief sich auf 429.143,61 Euro netto. Der vorgesehene Baubeginn lag im Sommer 2016. Das Bauunternehmen bot zunächst am 10.11.2016, da
IMR 2022, 3195
Veränderung eines bestehenden baulichen Zustands ist weder Instandhaltung noch -setzung
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Alexander Herbert, Offenbach
(AG Kassel, Urteil vom 07.04.2022 - 800 C 4204/19 (nicht rechtskräftig))
Der Kläger wendet sich gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung zum Thema Aufzugserneuerung. Die beiden nicht barrierefreien Aufzüge wiesen leichte, im Laufe des Verfahrens behobene Mängel auf. Einige Eigentümer waren auf die Herstellung barrier
IBR 2022, 568
Reparatur von Abwasserleitungen: Haustechniker muss auf "Inliner-Verfahren" hinweisen!
RA Dr. Karl Schwarz, Berlin
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.06.2022 - 9 U 163/20)
Auf einem Privatgrundstück bricht die ca. 28 m lange Abwasserleitung. Der Grundstückseigentümer (E) wendet sich daraufhin an ein Unternehmen (U) für Haustechnik und lässt sich über die Möglichkeiten einer Instandsetzung beraten. U erklärt, dass es technis
VPR 2022, 3155
Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Wann ist eine Bauleistung dringlich?
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2022 - 11 Verg 12/21)
Der Auftraggeber (AG) beauftragte im Rahmen des Neubaus eines Klinikgebäudes ein Fachlos mit Aufzugsarbeiten für 11 Aufzüge. Nach der Fertigstellung von zwei Aufzügen kündigte der AG dem Auftragnehmer (AN) wegen verschiedener behaupteter Pflichtverletzung
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Briefe zu einzelnen Fällen
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 1. Günter Zimmermann (Hrsg.), 4., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000
Der letzte Abschnitt Ihrer Stellungnahme gibt jedem Richter und klagenden Bauherrn die Möglichkeit, aus dem offiziellen Organ der Architektenschaft schuldhaftes Verhalten eines Architekten wegen versäumter Unterrichtung abzuleiten. Nicht ich bin der Autor des von Ihnen angesprochenen Beitrages, sondern Herr Professor Dr.-Ing. Herr Professor Gösele bezieht sich bei seiner Aussage auf Reihen- und Doppelhäuser.
Eicke-Hennig, Werner
III/4 Erfahrungen mit Niedrigenergiehäusern in Hessen
aus: Wohnungslüftung und Raumklima. Helmut Künzel (Hrsg.), 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
An 28 der 29 Gebäude wurde die Dichtigkeit der Gebäudehülle durch Drucktest mit dem Blower-Door-Verfahren überprüft sowie die Leckageverteilung im Gebäude ermittelt. 26 % halten die Lüftungsanlage immer in Betrieb, 33 % nur nach bestimmten Tätigkeiten, 23 % variieren den Betrieb tageszeitlich, 18 % jahreszeitlich. Darmstadt: 1990-1994 5 Institut für Wohnen und Umwelt (Hrsg.); Rohrmann, B.: Sozialwissenschaftliche Evaluation hessischer Niedrigenergiehäuser.
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.3 Definition, die sich aus dem Strafrecht entwickelte
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Einen „allgemeinen Stand der Regeln der Technik“ gibt es insoweit nicht; gemeint waren wohl “allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Erkennt der Unternehmer während der Bauausführung nicht, dass sich die anerkannten Regeln der Technik ändern, haftet er wie vorstehend erläutert dafür, dass seine Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme gleichwohl den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Hinsichtlich aller vorstehenden Problematiken betreffend die Erkennbarkeit von...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
2.25 Mehrkosten - Erstattungsverpflichtung
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Einhaltung veranschlagter oder garantierter Kosten beschäftigt den Sachverständigen sowohl bei der Beurteilung handwerklicher Leistungen und Abweichungen von den Kostenanschlägen als auch bei der Beurteilung von Architektenleistungen im Zuge von Baukostenüberschreitungen. Carl Soergel, Stuttgart, ist dieser Problematik nachgegangen und hat die Unterschiede bei Baukostenerklärungen bezüglich der Baukostengarantie als totale Garantie oder beschränkte Garantie, der Baukostenzusicherung und ...
Gartz, Benjamin
35. Die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Vorliegend werden einige praxisrelevante Fälle der Haftung des Sachverständigen aufgezeigt, bei denen sich die Frage stellen kann, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Haftpflichtversicherung in einem Schadensfall eintritt. Haftung nach § 839a BGB: Erfasst die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen seine Gutachtertätigkeit – diese allgemeine Abklärung ist, wie gesehen, immer zu empfehlen -, ist der Schadensersatzanspruch nach wohl herrschender Auffassung grundsätzlich ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.
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