Liste der Publikationen zum Thema "Meisterprüfung"
Hausgeräte-, Beleuchtungs- und Klimatechnik
Vogel Fachbuch
11., neu bearb. u. erw. Aufl.
2007, 524 S., m. zahlr. z. Tl. farb. Abb. 24,5 cm, Hardcover
Vogel Communications Group
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Langeweile? Fehlanzeige! Meister in Form und Farbe
Malerblatt, 2014
Fiedler, Bernward
Freiburger Meister 2009
Naturstein, 2010
Decker, Bernd
Meisterstücke aus Kaiserslautern
Naturstein, 2010
Hintner, Hartmut
Meister aus München
Naturstein, 2010
Vollzeit mit viel Praxis
Ausbau + Fassade, 2010
Ader, Ulrike
Meisterstücke aus Aschaffenburg
Naturstein, 2010
Prigl, Jürgen
Meisterstücke aus Soest
Naturstein, 2010
Sill, Fritz
Meister aus Düsseldorf
Naturstein, 2010
Prigl, Jürgen
Meisterstücke aus Soest. Meisterschule der HWK Dortmund
Naturstein, 2009
Fiedler, Bernward
Meistertücke aus Freiburg. Friedrich Weinbrenner Gewerbeschule
Naturstein, 2009
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Meisterprüfung
Kein Maler- und Lackierergewerbe ohne Meistertitel!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.2012 - 6 A 10702/12)
Ein Maler- und Lackierergeselle meldete 2007 ein Holz- und Bautenschutzgewerbe an und erhielt 2008 eine Reisegewerbekarte für das Maler- und Lackiererhandwerk. Seinen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung für das Maler- und Lackiererhandwerk im
IBR 2011, 612
Selbstständige Tätigkeit als Dachdecker: Nicht ohne Meisterbrief!
RA Michael Peter, Riegelsberg
(BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 8.10; BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 9.10)
Seit dem 01.01.2004 gibt es statt 94 nur noch 41 sog. Vollhandwerke, die im Regelfall nur mit entsprechendem Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden dürfen. Darunter fallen die meisten Bauberufe, so auch das Dachdeckerhandwerk. Seit 2004 sind auch die
IBR 2008, 3037
Keine Scheinselbstständigkeit bei Bauleitung!
RA Michael Peter, Riegelsberg
(LSG Hessen, Urteil vom 20.03.2008 - L 1 KR 153/04)
Die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist im Sozialrecht unter dem Stichwort "Scheinselbstständigkeit" ein Dauerbrenner. Ein Betonbauer macht im Jahr 1974 seine Meisterprüfung und ist seitdem "
IBR 2007, 1264
Berufsunfähigkeit und Möglichkeit des Vergleichsberufs
RA Frank Meier, Hannover
(BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 232/03)
Der klagende Versicherungsnehmer (VN) verlangt von der beklagten Versicherung Zahlung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Infolge eines Skiunfalls im Jahre 1998 mit erheblichen Verletzungen sieht er sich außer Stande, seinen ursprünglich erle
IBR 2006, 1110
Bundesverfassungsgericht kritisiert Meisterbrief!
RA Michael Peter, Riegelsberg
(BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02)
Zum 01.01.2004 wurde die Handwerksordnung umfangreich geändert: Die Zahl der Vollhandwerke (mit dem Meisterbrief als Berufszulassungsvoraussetzung) reduzierte sich von 94 auf 41 Berufe und die Altgesellenregelung schuf einen besonderen Ausnahmetatbestand
IBR 2003, 509
Schwieriger Zugang zum Dachdeckerhandwerk!
RA Joachim Thomas, Verband Bauwirtschaft Nordbaden e.V., Mannheim
(VG Lüneburg, Urteil vom 17.06.2003 - 5 A 21/02)
Ein Handwerker war mehrere Jahre als Dachdeckergeselle tätig. Seit 1982 war er mit einer Reisegewerbekarte - beschränkt zur Ausübung des Gewerbes "Reinigen, Beschichten und Reparieren von Dachrinnen, Dachdeckerhandwerk" - unterwegs. 1995 wurde er
IBR 2002, 698
Besondere berufliche Förderung von Handwerksmeisterinnen durch Subventionen zulässig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Eberhard Baden, Bonn-Bad Godesberg
(BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 53.01)
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in vielen Lebensbereichen noch immer nicht realisiert, insbesondere im Bereich von beruflichen Betätigungen. Der Staat ist daher seit längerem bestrebt, im Rahmen von Frauenförderungskonzepten die Startcha
IBR 2002, 284
Ausnahmebewilligung für Nicht-Handwerksmeister: Welchen Umfang hat sie?
RA und FA für Verwaltungsrecht Wolfgang E. Trautner, Frankfurt/Main
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.02.2002 - 8 LA 3912/01)
Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen erlaubt (§ 1 HandwO). In die Handwerksrolle eingetragen wird wiederum grundsätzlich nur derjenige, der eine Meisterprüfung in d
IBR 1998, 218
Wer darf sich "Sachverständiger" nennen?
Dr. Peter Reineke, Mannheim
(OLG Köln, Urteil vom 08.08.1997 - 6 U 208/96)
Ein Kfz-Sachverständiger ist gem. § 8 HandwerksO in die Handwerksrolle eingetragen. Er hat die Meisterprüfung für das Kfz-Handwerk erfolgreich abgelegt und tritt nun unter der Bezeichnung Kfz-Sachverständiger nach außen auf. Dieses wird ihm vom Geric
IBR 1998, 25
Löschung eines Handwerksbetriebes ohne Betriebsleiter?
Ass. Werner Kamps, Mannheim
(VGH Hessen, Urteil vom 18.03.1997 - 11 UE 190/97)
Der Geschäftsführer eines handwerklich tätigen Dachdeckerbetriebes hat selbst keine Meisterprüfung. Er ist deshalb nicht berechtigt, den Handwerksbetrieb selbständig zu führen. Um die Eintragung in die Handwerksrolle zu erhalten, stellt er als Betriebslei
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
1.1 Feuchtigkeit - die Schadensursache schlechthin
aus: Wasser- und Feuchteschäden an Gebäuden. Schadensfälle aus der Gutachterpraxis, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Der nachfolgende Auszug aus der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschützer-Handwerk (Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung – HoBaMstrV) gibt einen Überblick über die Tätigkeiten des Holz- und Bautenschutzmeisters. Viele Antworten auf die Vielzahl der mit Feuchtigkeitsschäden verbundenen Fragen der Ursachenermittlung, der Trocknung, dem Schutz von Gebäuden aus Stein und Holz und der Instandsetzung werden also in dem Beruf des Holz- und ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
I. Unterschiedliche Arten von Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
7 Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen erschöpfen sich nicht in fachspezifischen bautechnischen Kenntnissen, deren Vorhandensein sich in aller Regel bereits aus der ebenfalls vorausgesetzten beruflichen Ausbildung des Sachverständigen ergeben dürfte. Das kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiterhin größeres Vertrauen entgegengebracht wird, weswegen auch zertifizierte ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
29 Anforderungen des lauteren Wettbewerbs
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Einschlägig ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dessen § 1 lautet: »Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher, sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Gemäß § 3 UWG sind unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, unzulässig.
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