Liste der Publikationen zum Thema "Miete"
Mietrecht, Kommentar
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
15., Aufl.
2021, XXVII, 3109 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Wie wir wohnen werden
Die Entwicklung der Wohnung und die Architektur von morgen
2., aktualis. und erw. Auflage.
2021, 221 S., 28 Abb. 19 cm, Softcover
Reclam
Ratgeber: Immobilieneigentum im Alter
Grabener Ratgeber
Bleiben oder verkaufen? Vermietung als Kapitalanlage? Was ist zu tun? Tipps und Anregungen
2., Aufl.
2021, 120 S., 21 cm, Softcover
Grabener
Kommentar zum Mietrecht
5., Aufl.
2021, xvii, 1399 S., XVII, 1399 S. 9 Abb. 235 mm, Hardcover
Springer
2021 86 S., Abb., graf. Darst., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Hochbaukosten
nach DIN 276, DIN 18960 und weiteren Richtlinien
17., Aufl.
2020, viii, 295 S., VIII, 295 S. 14 Abb., 5 Abb. in Farbe. 240 mm, Hardcover
Vieweg+Teubner
2019 ca.160 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Umsetzung des Volksentscheides der Stadt Zürich von 2011 für "Bezahlbare Wohnungen für Zürich". Eine Standortbestimmung sowie die Untersuchung von möglichen Massnahmen und Risiken der angestrebten Ziele bis 2050
2018 VIII,88 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Zukunft Wohnen
Migration als Impuls für die kooperative Stadt
2017, 320 S., m. 200 farb. Abb. und Plänen. 240 mm, Hardcover
Jovis
weitere Bücher zum Thema: Miete
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Leitlinie zur Vereinfachung der Planung und Durchführung von Aufstockungs- / Erweiterungsmaßnahmen als Nachverdichtungsmaßnahme in innerstädtischen Bereichen
Abschlussbericht.
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3170
2019, 249 S., 54 Abb. u. 85 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Untersuchung von Stellplatzsatzungen und Empfehlungen für Kostensenkungen unter Beachtung moderner Mobilitätskonzepte. Endbericht
2015 70 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Einfluss von typisierten und vorgefertigten Bauteilen oder Bauteilgruppen auf die Kosten von Neubauten und Bestandsmodernisierungen. Abschlussbericht
2015 83 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Zyklizität von Baukosten. Endbericht
2015 39 S., Abb., Tab., Lit., graf. Darst.,
Selbstverlag
kostenlos
Ressourcenschutzpotenzial bei Baumaßnahmen bezüglich Boden. Endbericht
2013 130 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Wissenschaftliche Begleitung der Sanierung Rotlintstraße 116-128 in Frankfurt a.M. Bericht. Mieterbefragung zum Wohnverhalten im Passivhaus und zur Akzeptanz des Warmmietenmodells
2012 96 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Konservierung, Erhalt und Leerstandsmanagement von wertvoller Bausubstanz durch Nutzerbeteiligungen mittels der vier Grundmodelle Verkauf-Miete-Pacht-Leihe
2008 267 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Regionale Mietenstrukturen. Abschlußbericht
Bauforschung, Band T 2767
1997, 130 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Modellrechnungen zur Wohnkostenbelastung der Haushalte in den österreichischen Bundesländern
Bauforschung, Band T 2498
1992, 58 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Das Reihenhaus zu aequivalenten Investitions- und Nutzungskosten einer Geschosswohnung. Voraussetzungen, Moeglichkeiten, Nutzwert
Bau- und Wohnforschung
1986, 188 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Miete
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Miete wird mit Vertragsschluss fällig, nicht erst ab Inbetriebnahme!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Drude, Hinrich
Wucher-Miete führt zu deliktsrechtlichem Schadensersatz
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Sütcü, Filiz
Miete wegen Mangels gemindert: Streitwert 42-facher Monatsbetrag der Minderung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Eimler, Harald
Rechtsanwalt muss Rechtsmittelsystem kennen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Ramm, Melanie
Keine Rüge - keine Rückzahlung überhöhter Mieten!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Börstinghaus, Ulf
Berliner Mietendeckel: BVerfG-Entscheidung kein Erledigungsgrund für Zahlungsklage
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Binder
Mietpreisbindung vertraglich nicht offengelegt: Mieterhöhung auf die Kostenmiete unwirksam!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Abramenko, Andrik
Wohnraum- und Stellplatzmietvertrag bilden nicht immer eine Einheit
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Adler, Michele
Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 2019 auf Maisonette-Wohnungen?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Freudenreich
Corona-bedingte Schließung: Im Urkundsprozess muss Miete (zunächst) voll bezahlt werden!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Miete
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Irreführung der Verbraucher bei Photovoltaik, Batterien, Solarpacht und Cloudtarifen? 2020 (kostenlos)
Quelle: 35. PV-Symposium 01./02. September 2020. Tagungsunterlagen (Online-Konferenz)
Glaser, Daniel
Soziale Wohnungspolitik in Wien 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Roth, Christoph
Der Sachverständige und das Mietwertgutachten 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 1 - Wertermittlung für Boden und Gebäude. Mittwoch, den 25.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Wachten, Kunibert
Ein Blick nach Wien. Quartiere sind mehr als die Summe guter Wohnbauten 2019
Quelle: Wohnbauten entwerfen. Ein Handbuch zur Lehre
Jakob, Thomas
258 neue Wohnheimplätze im Passivhausstandard. Studentenwohnheim Bochum 2019
Quelle: Modulbau - Planen und Bauen mit Raummodulen und vorgefertigten Elementen. Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis; Detail corporate
Smigla-Zywocki, Jakob
Renting is wasting: on the popular economy of home ownership in Germany 2019
Quelle: Housing the family. Locating the single-family home in Germany
Harrer, Edwin; Mauerhofer, Gottfried
Partnerschaftliche Projektentwicklung - Möglichkeiten kooperativer Projektabwicklungsstrategien und deren Auswirkungen auf den Wert von Immobilien 2017
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Motzko
Töllner, Martin
Bewertung von Schulen in freier Trägerschaft 2015
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2015. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Hermann, Friedrich
Die Rolle der Wohnungswirtschaft im Prozess des Städtebaulichen Denkmalschutzes 2009 (kostenlos)
Quelle: Bilanz und Perspektiven Städtebaulicher Denkmalschutz; Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Umsetzung des Volksentscheides der Stadt Zürich von 2011 für "Bezahlbare Wohnungen für Zürich". Eine Standortbestimmung sowie die Untersuchung von möglichen Massnahmen und Risiken der angestrebten Ziele bis 2050 (kostenlos)
2018
Stieringer, Kersten
Der SPNV als Erfolgsfaktor bürogenutzter Immobilien? Wechselwirkung zwischen der Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr (SPNV) und dem Mietpreis von Büroimmobilien - eine hedonische Analyse (kostenlos)
2014
Schempp, Christine
Varianten der Altbausanierung in Berlin-Mitte und deren Auswirkungen auf betroffene Bewohner. Online Ressource (kostenlos)
2013
Forster-Kraus, Stefanie; Schulte, Karl-Werner (Herausgeber); Bone-Winkel, Stephan (Herausgeber); Schäfers, Wolfgang (Herausgeber)
Der Einfluss der Demographie auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum in Deutschland. Eine theoretische und empirische Analyse (kostenlos)
2011
Koch, Uwe
Mietpreispolitik in Deutschland. Eine empirische Studie unter besonderer Berücksichtigung des qualifizierten Mietspiegels. Online Ressource (kostenlos)
2005
Innerhalb der Mietpreisbremse genügt die einmalige Rüge bei vereinbarter Staffelmiete
Prof. Dr. Antje G. I. Tölle, Berlin
(BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 279/21)
Im Jahr 2016 wurde in Berlin eine Wohnung mit einer jährlich steigenden Staffelmiete vermietet. Das Objekt befindet sich innerhalb eines Gebiets, das die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt hat. Die
IMR 2022, 2813
Corona-bedingte Schließung, Zahlungsverzug und fristlose Kündigung - Teil 1
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(KG, Urteil vom 25.04.2022 - 8 U 158/21)
Der Mieter eines Hotels mit Restaurant zahlt die Mieten für November und Dezember 2020, die nach der vertraglichen Vereinbarung jeweils am 30. des Vormonats fällig waren, wegen des damaligen Corona-Lockdowns nicht. Am 01.12.2020 spricht der Vermieter eine
IMR 2022, 2785
Mieterhöhung: Berliner Mietspiegel 2021 ist zumindest formelles Begründungsmittel
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(LG Berlin, Urteil vom 09.06.2022 - 67 S 50/22)
Ob der Berliner Mietspiegel 2021 überhaupt wirksam ist und welche Bedeutung ihm im Zustimmungsprozess zukommt, ist seit seiner Veröffentlichung streitig. Das beginnt schon bei der (Vor-)Frage, ob der Mietspiegel 2019 bereits eine Fortschreibung des Mietsp
IMR 2022, 2780
Bei Staffelmiete genügt einmalige Rüge!
RA Marcus Kohlstrunk, München
(LG Berlin, Urteil vom 28.12.2021 - 65 S 120/21)
Der Mieter begehrt vom beklagten Vermieter u. a. Rückzahlung überzahlter Miete aus § 556d Abs. 1, 2, § 556g Abs. 1, 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 557a Abs. 4, § 398 BGB in Verbindung mit der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin vom 28.04.2015 (MietBegrV
IMR 2022, 278
Legionellenbefall rechtfertigt bei reiner Gefahrbesorgnis Minderung von 10%!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(AG Wedding, Urteil vom 17.03.2022 - 13 C 335/21)
2014 teilte der Vermieter den Mietern mit, dass bei einer Untersuchung der Trinkwasseranlage der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten worden sei. 2018 erfolgte dann die konkrete Mitteilung des Vermieters, dass der maximal gemessene Wert 8
IMR 2022, 2705
Entscheidende Termine für die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Große, Schweinfurt
(LG Berlin, Beschluss vom 11.05.2022 - 64 S 260/21)
Der Vermieter verfolgt u. a. einen Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen seinen Mieter aufgrund einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das Amtsgericht hat die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zurückgewiesen, da der entstandene Zahlungsverzug
IVR 2022, 56
Vollstreckungsgegenklage in Ansehung einer sofort vollstreckbaren notariellen Urkunde
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas Höckmayr, Scheyern
(LG Berlin, Urteil vom 23.11.2021 - 38 O 124/21)
Die Parteien streiten im Wege der Vollstreckungsgegenklage über die Verpflichtung des Kl. zur Räumung angemieteter Gewerberäume. Der Bekl. vermietete Gewerberäume in Berlin an den Kl. zum Betreib eines Restaurants. Der Kl. unterwarf sich durch notarielle
IMR 2022, 222
Keine Änderung der Mietstruktur durch ein Vermieterversehen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Medizinrecht Christian Göpper, Freiburg
(AG Freiburg, Urteil vom 22.04.2022 - 4 C 260/218 (nicht rechtskräftig))
In einem langjährigen Wohnraummietverhältnis kam es durch eine Eigentumsübertragung zu einem Vermieterwechsel. Der neue Vermieter war der Auffassung, dass der Mieter über Jahre unbemerkt oder jedenfalls unbeanstandet einen Betrag von 65 Euro unterzahlt ha
IMR 2022, 227
Schimmel nach Wasserschaden im Bad bringt Mietminderung von 40%!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(AG Paderborn, Urteil vom 29.06.2021 - 54 C 20/21)
Gestritten wird u. a. um die Höhe einer Mietminderung. Die Parteien haben ein Mietverhältnis seit 01.06.2020. Es entstand ein erheblicher Wasserschaden im Bad, der Schimmel im Flur und Bad zur Folge hatte. Diesen meldeten die Mieter umgehend, sobald er ih
IMR 2022, 165
Berliner Mietendeckel: BVerfG-Entscheidung kein Erledigungsgrund für Zahlungsklage
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(AG Berlin-Mitte, Urteil vom 01.09.2021 - 15 C 5144/19)
Berlin hatte versucht, über eigene Miethöhevorschriften öffentlich-rechtlich die maximal zulässige Miete neben den zivilrechtlichen Vorschriften der Mietpreisbremse zu regulieren. Nach § 3 MietenWoG Bln sollte eine Miete verboten werden, die die am 18.06.
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
13.5 Gerichtsurteile zum Thema Wohnraumschimmel
aus: Wohnraumschimmel. Ursachenanalyse - Vermeidung - Sanierung, 2., erw. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die klagenden Vermieter verlangen vom beklagten Mieter die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung, nachdem sie das bestehende Mietverhältnis schriftlich gekündigt haben, weil der Beklagte seine vertraglichen Pflichten als Mieter schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil entschieden, dass einem Mieter eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden kann, wenn die Ursache des Schimmelbefalls an der ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
VII Mietrechtliche Aspekte beim Bauen im Bestand
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Inwieweit der Mieter solche Erhaltungs-, Modernisierungs- oder sonstige bauliche Maßnahmen des Vermieters zu dulden hat, wird nachfolgend ebenso dargestellt, wie die Möglichkeit von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und die Rechte des Mieters bei Gebrauchsbeeinträchtigungen infolge von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hierbei hat der Vermieter den Mieter über Beginn, Dauer, Art und Umfang der anstehenden Maßnahmen zu informieren. Will der Vermieter gleichwohl an ...
Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Lotz, Antje; Hammacher, Peter
5.1 Schimmel und das Mietrecht
aus: Schimmelschäden vermeiden. Bauphysikalische Grundlagen, Analyse und Ursachen, Hinweise zur Vermeidung und Sanierung. 4., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Hat der Vermieter den Mangel behoben, muss der Mieter den einbehaltenen Betrag an den Vermieter auszahlen. Den Zinsverlust und sonstige Nachteile, die der Vermieter dadurch erlitten hat, muss der Mieter dem Vermieter nicht ausgleichen. Folgt der Vermieter dann immer noch nicht, hat der Mieter das Recht, die Mängel auf Kosten des Vermieters selbst zu beseitigen.
Bogusch, Norbert; Brandhorst, Jörg
2.3 Regionale Unterschiede und Besonderheiten
aus: Sanieren oder Abreißen?, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Neubauobjekte erzielen den höchsten Mietertrag; Baujahr 1975 erzielt den niedrigsten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Sanierung der Altbausubstanz bis zum Baujahr von etwa 1925 sehr oft sinnvoller als der Abriss dieser Gebäude. Die Entscheidung Abriss oder Sanierung ist daher in erster Linie vom Zustand des einzelnen Objektes abhängig.
Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...
Blank, Hubert
III/10 Feuchteschäden in Mietwohnungen aus der Sicht eines Juristen
aus: Wohnungslüftung und Raumklima. Helmut Künzel (Hrsg.), 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Auch in einer Wohnung von einwandfreier baulicher Beschaffenheit können Feuchtigkeitsschäden auftreten, wenn der Mieter die Wohnung nicht ausreichend beheizt und/oder belüftet. Zur Feststellung des tatsächlichen Heizungs- und Lüftungsverhaltens des Mieters kann das Gericht die Wohnung des Mieters mit anderen baugleichen Wohnungen im Haus vergleichen und ermitteln, ob nur in der Wohnung des Mieters oder auch in anderen Wohnungen Feuchtigkeitsschäden auftreten. Ist der Mangel durch den Mieter ...
Röhrich, Lothar
10. Rechtsprechung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Auch der in einem Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht mit der Wertermittlung beauftragte Sachverständige haftet dem Ersteigerer für ein fehlerhaftes Gutachten nach § 839a BGB. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat also den Gegenstand seiner Begutachtung genauestens und fachlich mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu untersuchen. Der Sachverständige braucht aber zur Fertigung seines Gutachtens die konkrete Wohnung des betreffenden Mieters dann...
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