Liste der Publikationen zum Thema "Mindestsatz"
Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Praxismappe für Planer, Unternehmer und Überwacher
2020, 140 S., 29.7 cm, Softcover
Feuertrutz Verlag
50+1 Architektonische Gewissensfragen
beantwortet von Dr. Martin Düchs. Mit e. Vorw. v. Rainer Erlingerr
2019, 248 S., 20.5 cm, Hardcover
Dölling & Galitz
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bedeutet das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 das Ende der HOAI? HOAI und Europarecht (kostenlos)
Moderne Gebäudetechnik, 2020
Fuchs, Heiko
Gilt die HOAI fort? Der EuGH hält sich zurück ...
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Heiliger, Janis
Mindestsätze der HOAI sind auch in Altfällen nicht mehr anwendbar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Knoll, Leonhard
Anmerkungen zur Beleihungswertermitllung für Immobilien in Zeiten minimaler Zinsen
Immobilien & Finanzierung, 2020
Endemann, Heiner
Zwischen Karlsruhe und Luxemburg. HOAI-Mindestsätze zwischen Privatparteien?
Opus C, 2020
Fuchs, Heiko
Auch kein Mindestsatz nach HOAI 2009!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Fuchs, Heiko
Unmittelbare Rechtsfolgen des HOAI-Urteils des EuGH
Baurecht, 2020
Weiter, Ulrich
Gilt die HOAI nun - ja oder nein? Uneinige Rechtsprechung führt dazu, dass niemand mehr den Durchblick hat
Vergabe Navigator, 2020
Käseberg, Thomas
HOAI-Mindestsatz gilt in Sachsen (zunächst) auch weiterhin!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Deckers, Stefan
Der EuGH und die HOAI - Konsequenzen der Vertragsverletzung
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Mindestsatz
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Ist der Mindestsatz im Keller ... ? 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht
HOAI 2013: Architekt kann sich nicht auf Formverstoß berufen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20)
Der Architekt beansprucht für Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses vom beklagten Auftraggeber (AG) auf der Grundlage der Mindestsätze nach der HOAI 2013 ein Honorar i.H.v. rund 195.000 Euro. Der AG wendet ein, die P
IBR 2021, 2204
Architekt soll Rechnung später stellen: Planervertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20)
Der Architekt begehrt Honorar für Planungsleistungen für ein von den beklagten Auftraggebern (AG) errichtetes Mehrfamilienhaus. Die AG sind Geschäftsführer der M-GmbH, die früher unter E-GmbH (nachfolgend: E-GmbH) firmierte. Die E-GmbH stand wegen anderer
IBR 2021, 2163
Anrechnung mitverarbeiteter Bausubstanz: Vereinbarter Betrag gilt für alle Leistungsphasen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG München, Beschluss vom 20.09.2019 - 28 U 2914/17; BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZR 223/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten über Ansprüche des klagenden Architekten auf Honorar. Bei Ermittlung des Honoraranspruchs hat der Architekt 650.000 Euro für mitverarbeitete Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten eingestellt. Der Auftraggeber meint, dass die mitve
IBR 2021, 2127
Preisrecht der HOAI 2009/2013 findet auch "zwischen Privaten" keine Anwendung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2020 - 14 U 92/20)
Ein Planer macht den Mindestsatz nach der HOAI 2009 geltend, der oberhalb eines Pauschalhonorars liegt, das er mit dem Auftraggeber vereinbart hat.
VPR 2021, 8
Zweite Chance: Nicht, solange das Vergabeverfahren noch gerettet werden kann!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ingo Wittchen, Hamburg
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20)
Eine Stadt schreibt die Neugestaltung des Domplatzes im nichtoffenen Wettbewerb mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren europaweit aus. Im Ergebnis des Verfahrens soll der Zuschlag nicht dem Sieger des Planungswettbewerbs erteilt werden, sondern dem dort
IBR 2020, 596
Mindestsatzunterschreitung initiiert: Aufstockungsklage erfolglos!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 - 14 U 54/20)
Bauherr B wendet sich an den Architekten A, da er ein Einfamilienhaus erwerben und umbauen möchte. Auf der Grundlage einer Honorarermittlung nach HOAI i.H.v. 25.989,08 Euro, die auf einer Kostenschätzung des A i.H.v. 149.642 Euro beruht, vereinbaren B und
IBR 2020, 465
Pauschalhonorar vereinbart: Aufstockungsverlangen ist treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 07.07.2020 - 9 U 2001/19 Bau)
Ein Architekt (A) vereinbart für seine Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI mit dem Auftraggeber (AG) ein Pauschalhonorar von 107.100 Euro, das er auch bis zur Schlussrechnung vom 01.09.2016 abrechnet und bezahlt bekommt. Mit neuer Schlussrech
IBR 2020, 410
HOAI auf dem Prüfstand - jetzt auch in Altfällen!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Beschluss vom 14.05.2020 - VII ZR 174/19)
Ein Ingenieur verlangt abweichend vom vereinbarten Pauschalhonorar ein höheres Honorar auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze. Landgericht und OLG geben der Klage statt. Ungeachtet des Verstoßes der Mindestsatzbindung gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie,
IBR 2020, 409
Architekt muss Umfang seines Auftrags beweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(BGH, Urteil vom 14.05.2020 - VII ZR 205/19)
Ein Planungsbüro (AN) wird mit mehreren Verträgen über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Errichtung einer Biogasanlage zu einem Pauschalhonorar von insgesamt rund 80.000 Euro beauftragt. In zwei
IBR 2020, 352
HOAI-Mindestsätze zwischen Privaten verbindlich? BGH ruft EuGH an!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Beschluss vom 14.05.2020 - VII ZR 174/19)
Ein Ingenieur macht abweichend vom vereinbarten Pauschalhonorar die höheren Mindestsätze nach der HOAI geltend. Landgericht und OLG (OLG Hamm, IBR 2019, 503) verurteilen den Bauherrn zur Zahlung der Mindestsätze. Insbesondere sehen sich die Gerichte nicht
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Rechtsfragen der Planung und Ausführung im Bestand
aus: Schäden bei der energetischen Modernisierung. 40. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2005. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Der Architekt ist gehalten, die technische oder gestalterische Mitverarbeitung der vorhandenen Bausubstanzen für die einzelnen Leistungsphasen jeweils gesondert zu berücksichtigen, denn nach BGH, IBR 2003, 255 ist die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten solcher Leistungsphasen nicht zu berücksichtigen, bei denen der Architekt keinerlei Leistungen im Sinne einer technischen oder gestalterischen Mitverarbeitung erbringt. Nach BGH, IBR 2004, 512 begründet jedoch eine an den ...
Röhrich, Lothar
6.5 Beispiel eines Honorargutachtens nach aktueller HOAI (Fassung vom 11.9.2009 und 17.7.2013)
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
2 HOAI ergibt keine eindeutige Zuordnung zu einer Honorarzone (zwei Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone IV und vier Bewertungskriterien stehen für eine Einordnung in die Honorarzone III). Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Gebäudeplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens. Zu den Unterlagen und Angaben für die Ermittlung des Honorars für die Leistungen der Freianlagenplanung siehe Punkt 1.0 dieses Gutachtens.
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
7.3 Verbands- und Kammerinitiativen
aus: VHV-Bauschadenbericht. Hochbau 2019/20, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Welchen Zusammenhang verbindliche und auskömmliche Honorare für Planungsleistungen, die Zukunft der HOAI und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Qualität von Planungsleistungen haben, wird umfassend erläutert. Christine Neuhoff ist Leiterin des Referats »Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung« im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...
Röhrich, Lothar
6.4 Beispiel eines Honorargutachtens nach der HOAI i. d. F. vom 21.9.1995/10.11.2001
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
6 HOAI mindert sich das Honorar bei „überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.“. Dies widerspricht dem geltenden Preisrecht der HOAI. Der Aufwand für das Einholen der notwendigen Grundlagen zur Erstellung des Gutachtens gehört zu den originären Leistungen des Sachverständigen und ist von dem Honorar gedeckt. Hiervon ist abhängig, ob das angemessene Honorar in die Schwierigkeitsstufe nach § 34 HOAI einzuordnen ist.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
P - von Parteigutachten bis PVC
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Perimeterdämmung ist der Fachbegriff für die Dämmung erdberührter Bauteile, die außerhalb des Baukörpers an das Erdreich anschließt. Der angemessene Preis wird gebildet durch das Verhältnis von Leistung des → Unternehmers zur Gegenleistung des → Bauherrn. Angemessen ist der Preis dann, wenn die Leistung des Unternehmers nicht in krassem Missverhältnis zur Gegenleistung, also der vom Bauherrn geschuldeten Vergütung, steht.
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
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