Liste der Publikationen zum Thema "Neuordnung"
Die Aushandlung von Raum
Die Gründung der Stadt Georgsmarienhütte und ihre Vorgeschichte. Dissertationsschrift
2020, 485 S., mit 15 Abbildungen. 23.2 cm, Hardcover
V&R unipress
Universitäten im Wettbewerb
Wissenschaftskulturen, Reihe 3, Pallas Athene, Band 52
Deutschland von den 1980er Jahren bis zur Exzellenzinitiative. Dissertationsschrift
2019, 401 S., 2 schw.-w. Abb. 240 mm, Hardcover
Franz Steiner Verlag
Die Wiederkehr der Wohnungsfrage
Historische Bezüge und aktuelle Herausforderungen für die Soziale Arbeit
2019, 168 S., 22.5 cm, Softcover
Seismo
2019 48 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
UAV 2019 - Geodäten erobern den Luftraum. Beiträge zum 178. DVW-Seminar am 4. und 5. Februar 2019 in Berlin
2019 166 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Wißner
kostenlos
2019 43 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Baugesetzbuch - Baunutzungsverordnung - Planzeichenverordnung. Textausgabe mit Einführung
2017, 334 S., mitlaufend im Text. 168 mm, Buch
Boorberg
Vergabe
Textsammlung GWB 4.-6. Teil, VgV, VOB Teile A und B, UVgO, VOL Teile A und B, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VergStatVO
4., aktualis. Aufl.
2017, 496 S., 244 mm, Softcover
Bundesanzeiger
Vergaberecht 2016 - Was ist neu?
Erläuterungen und Praxishinweise
Neuausg.
2016, 106 S., 20.8 cm, Softcover
Boorberg
Das neue Vergaberecht - Text- und Paragrafensynopsen
mit einer Einführung und Sachregister
2016, 532 S., Abbildungen in Strichformat. 230 mm, Buch
Boorberg
weitere Bücher zum Thema: Neuordnung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
wa Wettbewerbe Aktuell, 2020
Bürgerhaus Kastel und Kostheim in Wiesbaden
wa Wettbewerbe Aktuell, 2020
Realschule mit 3-fach-Turnhalle in Kemnath
wa Wettbewerbe Aktuell, 2020
Teil-Quartier Dormagen-Horrem
wa Wettbewerbe Aktuell, 2020
Mietzsch, Oliver
10 Jahre Marktöffnung im ÖPNV. Versuch einer Bilanz am Beispiel der Allgemeinen Vorschrift!
V+T Verkehr und Technik, 2020
Martínez, José
Landwirtschaft und Umweltschutz.
DVBL Deutsches Verwaltungsblatt, 2020
Friesecke, Frank; Maier, Artur
Die Bund-Länder-Städtebauförderung - eine Erfolgsgeschichte seit fast 50 Jahren.
fub Flächenmanagement und Bodenordnung, 2020
Reischer, Peter
Panoramablick auf Säulen. Wien (kostenlos)
Zement Beton, 2020
Reischer, Peter
Wo einmal der Südbahnhof stand. Parkapartments and Parkhotel am Belvedere / Wien. Renzo Piano Building Workshop in Zusammenarbeit mit NMPB Architekten (Wien) (kostenlos)
Architektur / Fachmagazin, 2019
Reischer, Peter
Ein Park für die Zukunft. Koper Central Park / Koper / Enota (kostenlos)
Architektur / Fachmagazin, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Neuordnung
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Vom Verkauf zur Neugründung einer kommunale Wohnungsbaugesellschaft - Neujustierung der Wohnungspolitik in Dresden 2020
Quelle: Lokale Wohnungspolitik. Beispiele aus deutschen Städten; Lokale Politik - Local politics
Clausen, Sven
Die ReStra - Hamburgs neues Regelwerk der Straßenplanung 2019
Quelle: Kolloquium Kommunales Verkehrswesen 19./20. März 2019, Kassel. USB-Stick; FGSV
Mix-Spagl, Karla
Die neue Klärschlammverordnung - Was kommt auf die Betreiber zu? 2018
Quelle: Innovative Strategien zum Umgang mit Klärschlamm. 46. Abwassertechnisches Seminar; Berichte aus der Siedlungswasserwirtschaft, Technische Universität München
Apfelbaum, Alexandra
Der Bochumer Griesenbruch. Zwischen Tabula rasa und Rekonstruktion 2018
Quelle: Städtebau der Normalität. Der Wiederaufbau urbaner Stadtquartiere im Ruhrgebiet
Ranasinghe, Keerthi; Cabrero, Jose Manuel; Stepinac, Mislav; Kleiber, Marion
Proposal for new structure of the connections chapter 2018
Quelle: Design of connections in timber structures. A state-of-the-art report by COST Action FP1402/WG 3
Walter, Jörn
Städtebau in Dresden nach 1990 2017
Quelle: Von der Großstadt zur Metropole. Hamburg, Dresden und der Städtebau
Schmidt, Dietrich W.
Richard Döcker - Vom Siedlungsbau der Zwischenkriegszeit zum Wiederaufbau der Nachkriegszeit 2015
Quelle: Der Städtebau der Stuttgarter Schule; Kultur und Technik, Schriftenreihe des Internationalen Zentrums für Kultur- und Technikforschung der Universität Stuttgart
Stadtcarre in Bad Rappenau 2008
Quelle: Neuer Städtebau; Architektur-Wettbewerbe
Bahnhofzone Brunnen 2008
Quelle: Neuer Städtebau; Architektur-Wettbewerbe
Hofstetter, Helmut
Flughafen München: ein Großprojekt mit vielen Schnittstellen zum Grundwasser aus Sicht des Bauherrn 2003 (kostenlos)
Quelle: Beiträge zum 2. Geotechnik-Tag in München - Bauen im Grundwasser, 07.03.2003; Schriftenreihe - Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau der Technischen Universität München
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Ströme und Zonen. Eine Genealogie der "funktionalen Stadt"
2020
Müller, Marina
Die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt. Eine mögliche Rechtsform für die Neuorganisation der Forstverwaltung der nicht-staatlichen Wälder in Baden-Württemberg (kostenlos)
2019
Kasten, Benjamin; Seitz, Markus
Die Hochstraße in Halle (Saale). Relikt einer vergangenen Zukunft. Online Ressource: PDF Format, 21 MB (kostenlos)
2015
Baier, Thilo
Neubeginn nach Kriegsende 1945: Kommunale Reorganisation, wirtschaftlicher Wiederaufbau und soziale Lage in den Städten Landshut, Straubing, Treviso und Vicenza - ein Vergleich. Online Ressource (kostenlos)
2013
Stackelberg, Felix Frhr. von
Die Abweichungsgesetzgebung der Länder im Naturschutzrecht
2012
Paland, Ralf
Chancen und Risiken postfordistischer Stadtentwicklungspolitik - Schwerin zwischen Staats- und Marktwirtschaft (kostenlos)
2005
Bünning, Frank
Konsequenzen aus dem Wandel berufsförmiger Facharbeit für die Qualifizierung von Facharbeitern und Gesellen in handwerklichen Baugewerken im europäischen Vergleich (kostenlos)
2000
Preiswerk, Susanne
Ein litauisches Landneuordnungsverfahren. Entwicklung des Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung organisatorischer, rechtlicher und sozialer Aspekte. Online Ressource: PDF-Format, 2224 KB (kostenlos)
1998
Zeitplan komplett umgeworfen: Vertragsstrafe entfällt!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Iris Oberhauser, München
(OLG München, Beschluss vom 29.02.2016 - 28 U 3609/15 Bau; BGH, Beschluss vom 25.04.2018 - VII ZR 65/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche aus verschiedenen Verträgen sowie über mit diesen Verträgen in Verbindung stehende Schadensersatzansprüche. Der Auftraggeber macht aus einem der Verträge einen Anspruch auf Vertragsstrafe geltend. Im Vertrag wa
IBR 2019, 10
Verschiebung des Ausführungszeitraums führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Iris Oberhauser, München
(OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 1/16; BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZR 262/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) schließt mit einem Fertighausbauer (Auftragnehmer = AN) zwei Verträge zur Erstellung je eines Fertighauses zum Preis von je 258.000 Euro. Die Keller waren vom AG zu erstellen. Die Bauzeit war mit sechs Monaten nach der Baugenehmigung
VPR 2017, 4
Nach "Piepenbrock": EuGH konkretisiert Voraussetzungen für vergaberechtsfreie Aufgabenübertragung an Zweckverband!
RA Dr. Christoph Rung, Mannheim
(EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - Rs. C-51/15)
Die in der Region Hannover zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften gründeten im Jahr 2002 einen Zweckverband und übertrugen ihm ihre Pflichten nach § 15 Krw-/AbfG. Auf ein Vergabeverfahren verzichteten sie. Ein Entsorgungsunternehmen sah in der Aufgab
IBR 2017, 46
Dürfen bestehende bauplanungsrechtliche Ansprüche planerisch entzogen werden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2015 - 2 D 41/14)
Ein Grundstückseigentümer wendet sich gegen einen Bebauungsplan, der sein Grundstück überplant. Anders als im ursprünglichen Bebauungsplan werden nun Festsetzungen getroffen, die den Umfang des bauplanungs- und bauordnungsrechtlich Zulässigen einschränken
IBR 2017, 17
Fertigstellungstermin verschoben: Vertragsstrafe hinfällig?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Iris Oberhauser, München
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2016 - 5 U 81/15)
Der Auftragnehmer (AN) wird mit Modernisierungsarbeiten beauftragt. Im Vertrag ist eine Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins am 15.06.2005 getroffen. Im Rahmen der Ausführung kommt es zu Zusatzaufträgen, i
IMR 2015, 380
Allseitige Zustimmung zu zahlenmäßiger Änderung der Miteigentumsanteile nötig!
VorsRiKG a. D. RA Dr. Lothar Briesemeister, Berlin
(LG München I, Urteil vom 01.06.2015 - 1 S 13261/14 WEG)
Die später beklagten Verkäufer ließen sich im Kaufvertrag mit den Erwerbern und späteren Klägern bevollmächtigen, die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung abzuändern, soweit dies zur Berichtigung einer später festgestellten Unstimmigkeit oder zur Z
IBR 2015, 475
Leistung fiktiv abgenommen: Anspruch auf Vertragsstrafe auch ohne Vorbehalt?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.02.2015 - 6 U 40/13)
Der Bauherr beauftragt ein Bauunternehmen (Auftragnehmer = AN) mit der schlüsselfertigen Errichtung einer Stadtvilla. Der vereinbarte Fertigstellungstermin wird vom AN erheblich überschritten, so dass der Bauherr die (wirksam) vereinbarte Vertragsstrafe i
VPR 2015, 28
Zulässigkeit und Grenzen von Interimsvergaben im Rettungsdienst
RA Dr. Moritz Frhr. von Münchhausen, Hannover
(VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2014 - VgK-30/2014)
Der Auftraggeber beginnt nach Inkrafttreten eines neuen Rettungsdienstplans mit den bestehenden Rettungsdienstleistern Verhandlungen über zusätzliche Leistungen. Die Bedarfsanpassung soll vor allem durch Verlagerung bestehender RTW, durch Verlängerung von
IBR 2014, 4124
Auftragnehmer wird behindert: Kein Verzug (und keine Vertragsstrafe) ohne Mahnung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(KG, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 124/12; BGH, Beschluss vom 08.05.2014 - VII ZR 166/13 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Auftragnehmer (AN) mit der Sanierung und Verglasung von Loggien. Für die Leistungen des AN vereinbarten die Parteien als Fertigstellungstermin den 03.07.2009. Der Vertrag sah für dessen schuldhafte Überschreitu
IBR 2014, 468
Gestörter Bauablauf: Auftraggeber kann keine Vertragsstrafe verlangen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach
(KG, Urteil vom 08.04.2014 - 27 U 105/13)
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) haben für die Leistungen des AN einen vertragsstrafebewehrten Fertigstellungstermin 09.09.2006 vereinbart. Infolge zahlreicher nachträglicher statischer Änderungen, Nachträge und weiterer Behinderungen im Bauablauf
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Abdichtung von Dächern nach DIN 18531
aus: Beiträge vom 21. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 13. Bausymposium Sachverstand am Bau am 14. Juni 2019, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Im Gegensatz zur alten DIN 18531, die nur die Planung und Ausführung von nicht genutzten Dächern regelte, gilt die neue Fassung auch für genutzte Dächer. Genutzte Dächer sind Dächer wie z. B. Dachterrassen, Dächer mit intensiver Begrünung (ggf. Für manche Dächer erscheint ein Gefälle sogar kontraproduktiv, z. B. für Dächer unter intensiven Dachbegrünungen, die einen Wasseranstau erfordern, oder für genutzte Dächer, bei denen das Gefälle des Nutzbelages gleich dem der Unterkonstruktion ist, z....
Akbarian, Goli-Schabnam
Schutz vor Radon in Gebäuden - Die Vorgaben des neuen Strahlenschutzrechts
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Radon hat verschiedene Isotope: Radon-219, Radon-220 und Radon-222. Der Radonmaßnahmenplan, den das Bundesumweltministerium gemäß § 122 Absatz 1 StrlSchG erarbeitet hat, enthält keine rechtlichen Vorgaben, sondern er erläutert die Maßnahmen zum Schutz vor Radon nach dem Strahlenschutzgesetz und enthält Ziele für die Bewältigung der langfristigen Risiken einer Exposition durch Radon. Der Referenzwert für Radon am Arbeitsplatz ist Grundlage für die in den §§ 127 bis 132 ...
Schäfer, Rainer Maria
11 Wie es gelingt, widerstreitende Interessen mithilfe des mediativen Konzepts inteamconcept zu überwinden
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Regionalprinzip verpflichtet den regionalen Bereich der Bauherrenschaft, hier SRE, den Bereich des Generalunternehmens, hier ZÜBLIN, zu beauftragen. Das Projektteam (SRE und ZÜBLIN) verständigt sich zu Beginn der Projektbearbeitung über die Auswahl und Inhalte der Fachplanungen und die Beauftragung der jeweiligen Dienstleister. Üblicherweise übernimmt die SRE die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI. Die Tragwerksplanung und die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) liegen ...
Zöller, Matthias
Neue Schallschutzklassen in VDI 4100
aus: Bauschäden in Beispielen. 50 typische Schadensfälle aus der Bausachverständigenpraxis. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Dagegen nimmt die neue VDI 4100 nicht mehr Bezug auf DIN 4109, sondern beschreibt nur noch den erhöhten Schallschutz. der Planer für eine aufwendigere Konstruktion, um auch bei Ausführungsmängeln den vereinbarten Schallschutz sicherzustellen, besteht die Gefahr, dass der Erwerber den mit der entsprechenden Konstruktion bei Mangelfreiheit erzielbaren Schallschutz einfordert. Die erste Stufe des erhöhten Schallschutzes war früher Stufe II, heute heißt diese Schallschutzstufe I. Die ...
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Irmscher, Tobias; Schönherr, Sabine
Vorwort
aus: Beiträge vom 21. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 13. Bausymposium Sachverstand am Bau am 14. Juni 2019, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Auch in diesem Jahr laden wir Absolventen und Dozenten sowie weitere interessierte Fachleute ein, um über neue Themen des Sachverständigenwesens und der Bewertungspraxis zu informieren und relevante aktuelle Fragestellungen aus der Berufspraxis zu diskutieren. Seit 2013 wird die Tagung „Sachverstand am Bau“ gemeinsam von EIPOS und dem BVS Sachsen getragen und führt EIPOS-Absolventen, -Dozenten und Bausachverständige aus der gesamten Bundesrepublik nach Dresden. Der vorliegende ...
Uhlig, Walter-Reinhold
Radonsicheres Bauen unter Berücksichtigung des neuen Deutschen Strahlenschutzgesetzes
aus: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatischen Sanierungstage 2018. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Hier wurden Messungen der Radonkonzentration in Neubauten sowie sanierten Altbauten durchgeführt und das Verhältnis zwischen Radonkonzentration in der Bodenluft und im Innenraum errechnet. Die wichtigste Quelle für eine erhöhte Radonkonzentration in der Raumluft ist die Konvektion von Bodenluft in das Gebäude über eine undichte Gebäudehülle und bei Unterdruck im Gebäude gegenüber dem Erdreich. Messung der Radonkonzentration in der Raumluft vor Beginn der Sanierung: Ohne eine solche Messung ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Scheffler, Michael
2.1 Rechtlicher Rahmen
aus: Grundstücksentwässerung auf einen Blick. Der kompetente Ratgeber für Kommunen und Eigentümer bebauter Grundstücke, Suttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Von grundlegender Bedeutung sind das Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze, Eigenkontrollverordnungen, kommunale Entwässerungssatzungen sowie technische Vorschriften in ihren jeweils aktuellsten Fassungen. So gibt § 56 WHG beispielsweise vor, dass Abwasser von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen ist, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige) und nicht mehr nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unter ...
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
2.2 Zuständigkeiten und Gesetzesrahmen
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Im verabschiedeten neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 wird gemäß § 56 beispielsweise festgelegt, dass Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen ist, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige) und nicht mehr nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unter die juristischen Personen öffentlichen Rechtes fallen sowohl Körperschaften des öffentlichen Rechts, als auch Anstalten des öffentlichen Rechts. ...
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