Liste der Publikationen zum Thema "Pauschalpreis"
Baurecht für Bauherren und Immobilienerwerber
PraxisWissen Baurecht
Praxisleitfaden Renditeobjekte
2022, XV, 186 S., 194 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Vertrag über Fassadenarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Bolz, Stephan
Auch Anlagen von Anlagen gehören zum "Bau-Soll"!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Jahn
Auftraggeber kündigt "frei": Allgemeine Geschäftskosten werden nicht erspart!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Jürgens, Frederic
Darlehensgewährung wird abgelehnt: Verhandlungen können abgebrochen werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Rehbein, Georg
Nach einer Kompletterneuerung verbleibt kein merkantiler Minderwert!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Martin, Larissa
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Pauschalpreis umfasst Hausanschlusskosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Leistungsumfang wird verringert: Pauschalpreis bleibt unverändert!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Geitel, Maria
Nebenangebote nur beschränkt zugelassen: Pauschalpreisnebenangebot unzulässig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Pauschalpreis
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Vergaberechtliche Umsetzung von Mehrparteienverträgen in Österreich 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Sander, Philip; Spiegl, Markus
Risikomanagement als Erfolgsfaktor für anreizbasierte Bauverträge 2019
Quelle: Kooperative Vertragsmodelle und baubetriebliche Lösungsansätze - Ist Deutschland reif für Alternativen? Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 22. Februar 2019; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Ebner, Torsten
Besonderheiten bei der Abwicklung von Bauverträgen nach Luxemburger Recht aus baubetrieblicher Sicht 2017
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Motzko
Anpassung des Pauschalpreises nur bei wesentlichen Änderungen?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2022 - 9 U 108/21)
Der Unternehmer (U) wird vom Besteller (B) mit Wartungs- und Reparaturarbeiten an zwei Lokomotiven beauftragt. Als Vergütung wird ein Pauschalpreis vereinbart. Nach Ausführung und (konkludenter) Abnahme der Leistung durch Wiederinbetriebnahme der Lokomoti
IBR 2023, 74
Vertrag über Fassadenarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederik Ulbrich, Hamburg
(OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2022 - 12 U 69/22)
Ein Auftraggeber (AG) beauftragt einen Auftragnehmer (AN) mit Fassadenarbeiten zu einem Pauschalpreis von 24.500 Euro. Der AG schließt den Vertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer, der AN als Verbraucher ab. Der zum Vertragsabschluss führenden Korres
IBR 2023, 59
Auch Anlagen von Anlagen gehören zum "Bau-Soll"!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2021 - 10 U 57/14; BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 259/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird als Generalunternehmer (GU) vom Auftraggeber (AG) mit der Erstellung eines Bürogebäudes zum Pauschalpreis von 15 Mio. Euro beauftragt. Bereits kurz nach Baubeginn streiten sich AG und AN darüber, ob vom AN auszuführende Geother
IBR 2023, 62
Auftraggeber kündigt "frei": Allgemeine Geschäftskosten werden nicht erspart!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2022 - 12 U 37/21)
Der Auftraggeber (AG) und der Auftragnehmer (AN) schlossen am 28.04.2014 einen Werkvertrag über die Lieferung und Montage von Schornsteinen zu einem Pauschalpreis von 64.230 Euro netto. Der AG zahlt 5.292 Euro und kündigt ohne wichtigen Grund. Der AN setz
IBR 2023, 115
Streit über anrechenbare Kosten: Kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Celle, Urteil vom 23.11.2022 - 14 U 90/22)
Ein Tragwerksplaner (T) wird mit Planungsleistungen betraut. Für die Grundleistungen wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Besondere Leistungen sollen durch Stundenlohn abgegolten werden. Zudem übernimmt T die Fachbauleitung. T hat mit seiner Honorarklage
IBR 2022, 634
Pauschalhonorarvertrag gekündigt: Abrechnung wie beim Bauvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021 - 19 U 15/20; BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 87/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Bauherr (B) und Architekt (A) schließen einen Architektenvertrag über Leistungen der Objektüberwachung für pauschal 157.560 Euro. Der Vertrag wird von A aus wichtigem Grund gekündigt. A macht einen Restvergütungsanspruch i.H.v. 10.694,57 Euro geltend. A b
IBR 2022, 618
Abrechnung nach Kündigung: Grundlage der Kalkulation muss nachträglich erstellt werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tony Selle, Leipzig
(OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.12.2020 - 5 U 67/19; BGH, Beschluss vom 29.06.2022 - VII ZR 16/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Unternehmer (U) macht nach vorzeitiger Kündigung durch den Besteller (B) die Zahlung von offenem Restwerklohn für die von ihm erbrachten Leistungen geltend. U hatte sich gegenüber B zur Herstellung und Montage einer Produktionsanlage für Düngemittelgr
IBR 2022, 616
Wer die Leistung unberechtigt einstellt, muss für den Schaden zahlen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn
(KG, Beschluss vom 01.07.2022 - 21 U 13/22)
Ein Generalunternehmer (GU) wird mit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragt; die Parteien vereinbaren einen Pauschalpreis und legen den 31.12.2019 als Fertigstellungstermin fest. Im März 2019 stellt der GU seine Leistungen ein und fordert eine
IBR 2022, 556
Dürfen nicht abgerechnete Nachträge "nachgeschoben" werden?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Rostock, Urteil vom 12.11.2021 - 7 U 52/21; BGH, Beschluss vom 01.06.2022 - VII ZR 885/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) stellt nach der Abnahme am 23.09.2013 seine Schlussrechnung über 139.824 Euro, die vom Auftraggeber (AG) vorbehaltlos bezahlt wird. Weil er sich mit dem AG über die Höhe der Vergütung für Zusatzleistungen (u. a. für den Bau einer Ga
IBR 2022, 541
Kaufpreis 90% über Verkehrswert: Grundstückskaufvertrag sittenwidrig!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.03.2022 - 2 W 10/22)
Der - spätere - Verkäufer (V) erwirbt im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Grundstück für 85.000 Euro. Der Verkehrswert (Marktwert) war zuvor mit 43.000 Euro ermittelt worden. Nur wenige Wochen später verkauft V das Grundstück für 220.000 Euro an den K
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
P - von Parteigutachten bis PVC
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Perimeterdämmung ist der Fachbegriff für die Dämmung erdberührter Bauteile, die außerhalb des Baukörpers an das Erdreich anschließt. Der angemessene Preis wird gebildet durch das Verhältnis von Leistung des → Unternehmers zur Gegenleistung des → Bauherrn. Angemessen ist der Preis dann, wenn die Leistung des Unternehmers nicht in krassem Missverhältnis zur Gegenleistung, also der vom Bauherrn geschuldeten Vergütung, steht.
Schulze-Hagen, Alfons
Rechtsfragen der Planung und Ausführung im Bestand
aus: Schäden bei der energetischen Modernisierung. 40. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2005. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Der Architekt ist gehalten, die technische oder gestalterische Mitverarbeitung der vorhandenen Bausubstanzen für die einzelnen Leistungsphasen jeweils gesondert zu berücksichtigen, denn nach BGH, IBR 2003, 255 ist die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten solcher Leistungsphasen nicht zu berücksichtigen, bei denen der Architekt keinerlei Leistungen im Sinne einer technischen oder gestalterischen Mitverarbeitung erbringt. Nach BGH, IBR 2004, 512 begründet jedoch eine an den ...
Ansorge, Dieter
2.16 Bäder in einem Mehrfamilienhaus bei Zwickau - Mangelhafte Sanitärfertigmontage
aus: Bäder - Planung, Ausführung, Nutzung. Pfusch am Bau, Band 3. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Bei diesem Objekt bei Zwickau ging fast alles daneben, den Pfusch in den Bädern würden sicherlich einige als hinnehmbare Unzulänglichkeiten bezeichnen wollen. Er beauftragte einen sehr kleinen regionalen Generalunternehmer (GU) mit der schlüsselfertigen Instandsetzung und Modernisierung des Hauses zu einem nicht auskömmlichen Pauschalpreis entsprechend den 1996 verbindlichen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Gesellschafter, ein Bauträger aus dem Raum Heilbronn, war in Fachkreisen ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Die richterliche Arbeitstechnik
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Gleichwohl muss das Gericht die Klage nach obigen Grundsätzen abweisen, solange der Unternehmer die Klage nicht auf den Restwerklohnanspruch aus dem Vertrag vom 13.11.2012 erweitert (§ 263 ZPO). 62 Bindend in diesem Sinne ist zunächst der nach dem wechselseitigen Vorbringen der Parteien unstreitige Sachverhalt, wobei die von einer Partei vorgetragenen Tatsachen als zugestanden gelten, wenn die andere Partei sie nicht bestreitet (§ 138 Abs. Zum anderen bestimmt die Höhe der ...
Wapenhans, Wilfried
5 Baukosten
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)
001 1,3% 3,1% 100% 3,1% Ansatz 50%, da kein Komplettneubau 012 Mauerarbeiten 0,2% 0,5% 100% 0,5% Nur Ausbesserungen 020 Dachdeckungsarbeiten 1,9% 4,6% 100% 4,6% 021 Dachabdichtungsarbeiten 1,5% 3,6% 100% 3,6% 022 Klempnerarbeiten 1,1% 2,7% 100% 2,7% Rohbau 023 Putz- und Stuckarbeiten 0,5% 1,2% 40% 0,5% Nur Ausbesserungen 024 Fliesen- und Plattenarbeiten 2,6% 6,3% 0% 0,0% 025 Estricharbeiten 2,1% 5,1% 0% 0,0% 027 ...
Ansorge, Dieter
2.1.2 Einfamilienhaus in Württemberg - Undichte Dreifachwand
aus: Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte. Pfusch am Bau, Band 1, 4. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
2.8 abgebildete Situation auftritt, geraten Bauherr und manchmal auch Bauunternehmer in Panik; der Bauherr, weil ihm ein ganz schlimmer Pfusch bei der Bauwerksabdichtung geliefert wurde und er die Rechnungen des Bauunternehmers bezahlt hat, der Bauunternehmer, weil er nun möglicherweise mit Mängelbeseitigungskosten im fünfstelligen Bereich und Schadenersatzforderungen in unbekannter Höhe zu rechnen hat. Ein lange in Deutschland lebender italienischer Bauherr hat sich im Schwabenland von einem...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Klindt, Ludwig; Klindt, Eginhardt
Beweise
aus: Kein Ärger am Bau - Ein Ratgeber für Bauherren, Planer und Unternehmer; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999
Der 2. Lehrsatz: Man kann vieles beim Gericht behaupten, aber wenn das Gericht die Behauptung ernsthaft zur Kenntnis nehmen soll, dann muß man sie auch beweisen. Die Partei hatte behauptet, daß bei einem Gespräch auf der Baustelle zwischen dem Unternehmer und dem Bauherrn im Beisein des Zeugen etwas Bestimmtes vereinbart worden sei. In der hier in der Erinnerung stehenden Verhandlung waren beide Parteien mit einer Menge Akten aufgetreten und derjenige, der die Abnahme als erledigt behauptete,...
Ansorge, Dieter
1.2 Erforderliche Planungen
aus: Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung. Pfusch am Bau, Band 5. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006
Der planende Architekt ist ausschließlich verantwortlich für seine Planungen und die sich daraus ergebenden Folgen für Fachingenieure oder sonstige am Bau Beteiligte. Eine Vorplanung kann nur vollständig sein, wenn die von den Sonderfachleuten beizubringenden Planungsleistungen in die Planungen des Architekten einfließen können. Architekten und Tragwerksplaner können die für Umnutzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen notwendigen bauphysikalischen Planungen und Berechnungen wegen fehlender ...
Ansorge, Dieter
19. Die Einbindung des Sachverständigen bei der Bauwerksplanung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
19.1 Einführung 19.2 Warum sollten Sachverständige von Investoren in die Planungen eingebunden werden? Eigene Feststellungen und auch solche vieler Kollegen haben ergeben, dass bei Planungen von Neubauten, aber insbesondere auch bei Bauvorhaben im Bestand, die weit überwiegende Mehrzahl aller Planungen mit unterschiedlichen Mängeln behaftet ist, in sehr vielen Fällen sind die Planungen völlig unbrauchbar. Die entstandenen Mängel und Schäden wären schon bei der Überprüfung aller Planungen und ...
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