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Liste der Publikationen zum Thema "Prüffähigkeit"


Bücher, Broschüren: (4)

Architekten- und Ingenieurverträge
Anke Eich, Rainer Eich
Architekten- und Ingenieurverträge
Anhang mit Vorlagen eines Vertragsmusters und Checklisten
3., Aufl.
2019, 732 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Straßenbrücken in Massivbauweise nach Eurocode 2
Thomas Bauer, Thomas Blase, Michael Müller
Straßenbrücken in Massivbauweise nach Eurocode 2
Bauwerk
Beispiele prüffähiger Standsicherheitsnachweise Stahlbeton- und Spannbetonüberbauten
4., Aufl.
2019, 488 S., 297 mm, Hardcover
Beuth
 
 

Nachträge beim Bauvertrag
Dirk Reister
Nachträge beim Bauvertrag
4., Aufl.
2018, 684 S., 246 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

HOAI 2013 : prüffähige Rechnungen einfach, sicher & schnell erstellen, CD-ROM
Karsten Meurer
HOAI 2013 : prüffähige Rechnungen einfach, sicher & schnell erstellen, CD-ROM
Für die HOAI-Fassungen, 2002, 2009 und 2013. Für Windows u. MS Excel
2016, o. Ang. v. S., 19 cm, CD-ROM, Audio CD
Werner, Neuwied
 
 

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Zeitschriftenartikel: (47)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Wittler, Jutta; Zander, Georg
Die besondere Bedeutung der Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Baurecht, 2019
Börstinghaus, Ulf
Das Mieterhöhungsverlangen mit Sachverständigengutachten
Der Sachverständige, 2018
Seitz, Michael
Das neue Bauvertragsrecht, Tl. 3. Recht
Ausbau + Fassade, 2018
Fleischhauer, Sven
Ankerüberwachung an der Talsperre Muldenberg und der Vorsperre Thoßfell
Wasserwirtschaft, 2018
Steding, Ralf
Neues Werkvertragsrecht und Kaufrecht ab 2018. Notwendige Anpassungen in Verträgen - Teil 2
Bauportal, 2018
Wietersheim, Mark von
Was, wenn die Rechnung nicht prüffähig ist? Rechtstipp
Baugewerbe, 2017
Gottsmann, Martin; Reinders, Wolfgang
Die wichtigsten Regelungen für den Handwerksalltag. Das neue Bauvertragsrecht 2018 (kostenlos)
Der Maler und Lackierermeister, 2017
Wietersheim, Mark von
Ein Mechanismus zu Bauänderungen. Neues Bauvertragsrecht ab 2018. BGB Teil 2
Trockenbau Akustik, 2017
Wietersheim, Mark von
Warum Rechnungen prüffähig sein müssen. Unternehmensführung
bi Bau Magazin, 2016
Wietersheim, Mark von
Viel Taktik um die Rüge. Rechnung und Rüge
Trockenbau Akustik, 2015

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Prüffähigkeit

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Aufsätze aus Sammelbänden: (1)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Hagen, Eckhard; Upmeyer, Jens
Zur Qualität und Realisierbarkeit von Brandschutzkonzepten 2017
Quelle: Braunschweiger Brandschutz-Tage 2017. 31. Fachtagung Brandschutz - Forschung und Praxis. 13. und 14. September 2017. Tagungsband; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig; Braunschweiger Brandschutz-Tage

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Rechtsbeiträge: (110)
IBR 2008, 1197
Schlussrechnung erst im Berufungsverfahren: Verspätung?
RA Nils Kahle, Hamburg
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006 - 9 U 113/05)

Die Bauherren begehren klageweise die Rückzahlung von Architektenhonorar, das sie auf als "Teilschlussrechnungen" bezeichnete Abschlagsrechnungen des beklagten Architekten geleistet haben. Der Anspruch solle aus ungerechtfertigter Bereicherung fol


IBR 2005, 262
Honorarabrechnung: Unzulässige Unterschreitung des Mindestsatzes unbeachtlich!
RA Bernd Knipp, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 353/03)

Der Kläger ist Architekt und verlangt sein Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach einer freien Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber. Der Architekt rechnet nach der vereinbarten Pauschale die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen ab. Das


IBR 2005, 218
Wer muss Rüge fehlender Prüffähigkeit einer Rechnung beweisen?
Richter am LG Dr. Martin Kessen, Karlsruhe
(OLG Bremen, Urteil vom 04.06.2004 - 5 U 23/03; BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - VII ZR 167/04 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Ein Architekt verlangt von seinem Auftraggeber restliches Architektenhonorar. Das Landgericht weist die Klage ab, weil die Schlussrechnung des Architekten nicht prüffähig sei. Der Architekt weist in der Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 27


IBR 2004, 661
Haftpflichtprozess gegen insolventen Schuldner: Allein Insolvenzverwalter, nicht der Haftpflichtversicherer ist passivlegitimiert!
RA Dr. Florian Krause-Allenstein, Hamburg
(LG Köln, Urteil vom 05.05.2004 - 20 O 690/03)

Die Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks macht abgesonderte Befriedigung aus einem Entschädigungsanspruch geltend. Sie hatte 1999 ein Unternehmen mit dem Einbau von Ausdehnungskompensatoren für eine Chrom-Fertigungsanlage beauftragt. Nach Durchführung d


IBR 2004, 553
Telefax: Lässt sich Zugang durch Sendeprotokoll beweisen?
RA Hans Christian Schwenker, Celle
(AG Rudolstadt, Urteil vom 30.03.2004 - 2 C 694/03)

In einem Prozess kommt es entscheidend darauf an, ob ein Kündigungsschreiben zugegangen ist. Der Empfänger bestreitet den Zugang. Ein Mitarbeiter des Versenders sagt aus, am fraglichen Tag ein Fax an den Empfänger verschickt zu haben und legt dazu den Ein


IBR 2004, 1152
Anrechenbare Kosten: DIN 276 vom April 1981 nicht zwingend?
RA Dr. Felix Nieberding, Düsseldorf
(LG Oldenburg, Urteil vom 27.11.2003 - 5 O 2434/01)

Der Kläger (AN) erbringt aufwändige Planungsleistungen für den raumbildenden Ausbau einer Wohnung. Aufgrund der DIN 276 in der Fassung vom Juni 1993 ermittelt er anrechenbare Kosten von rund 4,5 Mio. DM und legt eine Schlussrechnung über rund 616.000 DM v


IBR 2004, 577
Darf der Tragwerksplaner anrechenbare Kosten schätzen?
RA Prof. Dr. Peter Fischer, Oldenburg
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 U 70/04)

Ein Bauherr beauftragt den Tragwerksplaner, für zwei Bauvorhaben die erforderlichen Statiken zu fertigen. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt der Tragwerksplaner sein Honorar dem Bauherrn im August 2001 in Rechnung. Der Bauherr hält die Honorarrec


IBR 2004, 515
Honorarrechnung mit vielen Fehlern: Prüffähigkeitsrüge muss nicht begründet werden!
RA Dr. Helmut Bronnenmeyer, Nürnberg
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 1749/04)

Nach Beendigung seiner Arbeit stellt der Architekt eine Honorarrechnung über 21.800 Euro. Fünf Wochen später schreibt ihm der Bauherr lapidar: Die Rechnung ist in der vorliegenden Form nicht prüfbar, sie ist nicht korrekt aufgestellt . Da der Bauherr nic


IBR 2004, 433
Prüffähigkeit der Architektenrechnung trotz Kostenermittlungen nach "neuer DIN 276"?
Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v.SV. für Architekten- und Ingenieurhonorare, Würzburg
(OLG Oldenburg, Urteil vom 04.05.2004 - 2 U 112/03)

In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (IBR 1998, 156) rügt der Auftraggeber die Prüffähigkeit einer Architektenrechnung für Leistungen beim raumbildenden Ausbau, weil die Kostenermittlungen nach DIN 276 in der Fassung vom Juni 1993 ( neue DIN 276) u


IBR 2004, 418
Rückgabe der Sicherheit nach § 648a BGB bei nicht prüffähiger Schlussrechnung?
RA Helge Rübartsch, Dresden
(OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2004 - 11 U 79/03)

Ein Generalunternehmer (AN) verpflichtet sich 1998 zur Erstellung mehrerer Gebäude mit Außenanlagen zu einem Pauschalpreis von 2,5 Mio. DM. Nachdem der AN die vertraglich vereinbarte Sicherheit gemäß § 648a BGB und Abschlagszahlungen über 1,7 Mio. DM erhi



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (9)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
R -von Radarmessung bis Rücktritt
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Die prüffähige Rechnung soll den Bauherrn in die Lage versetzen, den gegen ihn gerichteten Zahlungsanspruch nachvollziehen zu können. Die prüffähige Rechnung (insbesondere die Schlussrechnung) ist beim → VOB-Vertrag Voraussetzung für die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs des Unternehmers. 3 VOB/B. Reicht der Unternehmer eine prüfbare Rechnung gar nicht ein, obwohl ihm der Bauherr dafür eine angemessene Frist gesetzt hat, so kann sie der Bauherr selbst auf Kosten des Unternehmers ...


Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...


Motzke, Gerd
Neue Tätigkeitsfelder für Sachverständige
aus: Beiträge vom 21. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 13. Bausymposium Sachverstand am Bau am 14. Juni 2019, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Vor dem schädigenden Ereignis – Auftreten des Mangels als Leistungsdefizit – zahlt der Besteller für eine mangelfreie Leistung. BGB völlig neue Bestimmungen für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag enthält (bis § 650t BGB). 2 BGB), hat der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mitzuwirken (§ 650g BGB).


Ulrich, Jürgen
Das selbstständige Beweisverfahren - Grundzüge für Bausachverständige
aus: Schäden an Fassadenflächen. Untersuchung, Bewertung und Sanierung. 43. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2008. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008

Soll ein selbstständiges Beweisverfahren mit Einschaltung von Sachverständigen durchgeführt werden, muss zwischen § 485 Abs. Wird das Hauptsacheverfahren nur bezüglich eines Teils des Gegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens oder nur gegen einen der Antragsgegner - gegebenenfalls mit Dritten - durchgeführt, ist über die gesamten Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess zu entscheiden; denn im selbstständigen Beweisverfahren ergibt sich keine ...


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