Liste der Publikationen zum Thema "Privilegierung"
2013 9 S.,
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Flächeninanspruchnahme privilegiert zulässiger Vorhaben im Außenbereich. Online Ressource
2006 54 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verhandlungsverfahren nach Wettbewerb: 12 Prozent Vorsprung für den Sieger reichen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Schaper, Imme; Schumacher, Jochen
Kahlschlagmaßnahmen als Gebietsverwaltung? Zum Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2019, 21 B 1341/19 über den Eilantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen die großflächige Fällung von Fichtenbeständen im FFH-Gebiet "Siebengebirge"
Natur und Recht, 2020
Kockler, Nick
Neuregelung des nordrhein-westfälischen Abstandsflächenrechts durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW
Baurecht, 2020
Scheidler, Alfred
10-H-Regelung und schlüssiges Gesamtkonzept bei der planerischen Steuerung von Windkraftanlagen
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Grigoleit, Klaus Joachim; Operhalsky, Benedikt; Strothe, Lena
Die neue Länderöffnungsklausel in § 249 Abs.3 BauGB für Abstände zu Windenergieanlagen
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Janssen, Achim
Kann der Bauunternehmer von kirchlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (k)eine Bauhandwerkersicherung verlangen?
Baurecht, 2019
Gellermann, Martin; Fischer-Hüftle, Peter
Artenschutz und landwirtschaftliche Bodennutzung
Natur und Recht, 2019
Scheidler, Alfred
Die bauplanungsrechtliche Hürde der öffentlichen Belange für das Bauen im Außenbereich
Baurecht, 2019
Arnold, Martin; Gausing, Bettina
Der landwirtschaftliche Betrieb in Form der flächenlosen Personengesellschaft
Baurecht, 2019
Hirsch, Bastian
Außentreppen sind abstandsrechtlich privilegiert!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Privilegierung
Wiedereinsetzung bei Computerfax: Wer hat die Unterschrift gescannt und eingefügt?
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZB 46/20)
Eine Berufung gegen ein am 24.02.2020 zugestelltes Urteil geht am 09.03.2020 per Fax ohne Unterschrift beim Berufungsgericht ein, welches (erst) mit Verfügung vom 03.04.2020 darauf hinweist. Im Wiedereinsetzungsverfahren wird argumentiert, es müsse ein Üb
IVR 2020, 143
Voller Geschäftswert bei Grundstückserwerb aufgrund einer Teilungsversteigerung
RA Andreas Georg Thürauf, München
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 15 W 2174/20)
Eine Erbengemeinschaft war Eigentümerin einer Wohnung, die zwangsversteigert wurde. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft erwarb die Wohnung. Das zuständige Grundbuchamt trägt daraufhin die Erwerberin als Alleineigentümerin in das Grundbuch ein. Der Berechnu
IBR 2020, 1056
Kumulierende Vorhaben und ihre (fehlende) Privilegierung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Henrik Osmers, Husum
(OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.11.2020 - 1 LB 1/18)
Der Kläger begehrt die Genehmigung für die Errichtung eines Hähnchenmaststalls für 29.900 Tiere (Neuanlage). Dieser soll in einer Entfernung von rund 15 m von einem bereits bestehenden Hähnchenmaststall für 39.900 Tiere (Bestandsanlage) errichtet werden.
IBR 2020, 662
Unzulässiger Grenzanbau: Wiederaufbau ist abstandsflächenrechtlich privilegiert!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Dr. Marcus Emmer, Frankfurt a.M.
(VGH Hessen, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19)
Der Eigentümer eines grenzständigen Hauses will dieses durch einen Neubau ersetzen, der in Bezug auf Standort und Größe dem Bestandsgebäude entspricht. Dazu soll der Altbestand abgerissen werden. Der Nachbar erteilt dazu sein Einverständnis, wenn das
IBR 2020, 609
Verhandlungsverfahren nach Planungswettbewerb: 12% Vorsprung für den Sieger reichen!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(VK Hessen, Beschluss vom 21.01.2020 - 69d-VK-17/2019)
Der Auftraggeber (AG) führt einen Realisierungswettbewerb nach der RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren durch. Bei der Wertung werden 500 Punkte vergeben. Für das Wertungskriterium Wettbewerbsergebnis erhält der Sieger 300 Punkte, der zweit
IMR 2020, 447
Kündigung: Auch geschiedene Ehegatten gehören noch zur Familie
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19)
Durch das Mietrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2013 wurde der Kündigungsschutz für vermietete Eigentumswohnungen auch auf bestimmte Erwerbermodelle, die häufig zur Umgehung der Vorschrift genutzt wurden, erweitert. Jedoch hat der Gesetzgeber hier wieder
VPR 2020, 218
Verhandlungsverfahren nach Wettbewerb: 12% Vorsprung für den Sieger reichen!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(VK Hessen, Beschluss vom 21.01.2020 - 69d-VK-17/2019)
Der Auftraggeber (AG) führt einen Realisierungswettbewerb nach der RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren durch. Bei der Wertung werden 500 Punkte vergeben. Für das Wertungskriterium Wettbewerbsergebnis erhält der Sieger 300 Punkte, der zweit
IBR 2020, 616
Auch auf illegale Bauten ist Rücksicht zu nehmen!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.07.2020 - 2 M 41/20)
Im unbeplanten Innenbereich sind auf einem Grundstück Stallanlagen errichtet; zum Nachbarn hin befindet sich eine Freifläche, auf der regelmäßig Pferde stehen. Der Nachbar selbst hat in der zum Pferdehalter hin bestehenden Grenzwand Fenster errichtet, die
IBR 2020, 427
Geschlossene Bauweise vorgeschrieben: Wann ist eine Balkonanlage zulässig?
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf
(VGH Hessen, Beschluss vom 28.05.2020 - 3 B 2446/19)
Ein Bauherr besitzt ein mehrstöckiges Wohnhaus, das in geschlossener Bauweise, also grenzständig, errichtet ist. Vor der Fassade möchte er eine Balkonanlage in einem Grenzabstand von knapp 0,70 m zum angrenzenden Wohngebäude des Nachbarn anbringen. Die Ba
VPR 2020, 145
Ausschreibung fehlerhaft: Konzessionsvertrag nichtig?
RAin und FAin für Vergaberecht Dr. Desiree M. Jung, Frechen
(BGH, Urteil vom 28.01.2020 - EnZR 116/18)
Eine Kommune führte nach § 46 Abs. 2 EnWG ein Konzessionierungsverfahren zur Vergabe von Wegerechten durch. Der Altkonzessionär ist Eigentümer des örtlichen Stromnetzes im Gebiet der Kommune. Den Zuschlag für den neuen Konzessionsvertrag bekam Bieter B. D
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.13 Anwendungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB, Teil A, B, C in Stichworten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
« Für die Verwendung der VOB Teil B gegenüber Unternehmern und der Öffentlichen Hand findet bislang keine Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen statt (§ 310 Abs1 BGB n. F.) Ein entscheidender Gesichtspunkt für die bislang angenommene Privilegierung ist der Umstand, dass die VOB Teil B vom DVA unter Mitwirkung der Auftragnehmer und Arbeitgeberseite erarbeitet wird und beide Seiten somit die Möglichkeit haben, ihr jeweiliges Interesse zu vertreten. Mit der ...
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
I. Unterschiedliche Arten von Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
7 Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen erschöpfen sich nicht in fachspezifischen bautechnischen Kenntnissen, deren Vorhandensein sich in aller Regel bereits aus der ebenfalls vorausgesetzten beruflichen Ausbildung des Sachverständigen ergeben dürfte. Das kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiterhin größeres Vertrauen entgegengebracht wird, weswegen auch zertifizierte ...
Dreger, Ingo
Einsteins Sommerhaus: außerhalb der Norm 1929 gebaut und außerhalb der Norm 2004 saniert - Beobachtungen nach 86 bzw. 11 Jahren
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Regelmäßig beobachtete er die geringe Dauerhaftigkeit der verwendeten Holzschwellen (die Lebensdauer war oft < 6 Jahre, s. Abb. Donnerstag, 16. Mai 1929 Konrad Wachsmann reicht seine Genehmigungsplanung ein 16 (Abb. Grundlage seiner Planung und Ausführung war die druckfrische, unter Wachsmanns Mitwirkung entstandene DIN 1990 (Ausgabe 1928) mit dem Titel »Die deutsche Gütevorschrift für Holzhäuser« (Abb.
Kaiser, Roswitha
Innendämmung in der Denkmalpflege
aus: Innendämmung im Bestand. Tagungsband zum 3. Sachverständigentag der WTA-D im November 2009 in Weimar. Geburtig, Gerd (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Mit der Dämmung im Dachboden hat der Denkmalpfleger meist keine Probleme (Abb. Problem: Gefasste, profilierte Außenwände mit historisch bedeutsamen Oberflächen sind für Innendämmungen im Allgemeinen nicht geeignet (Abb. Problem: Ungelöst ist nach wie vor der Umgang mit auftretenden Problemen bei einbindenden Holzbalkendeckenköpfen nach Maßnahmen der Innendämmung (Abb.
Seifert, Rene
Mängelverfolgung in der Bau- und Gewährleistungsphase aus Sicht eines SV, RA, GU - Gewährleistungsmanagement - Langeweile Fehlanzeige
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnisnahme und Offenbarungspflicht einen Mangel bei der Abnahme nicht angibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer nach Übergabe des Objektes (nach Abnahme) verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der Mangel vorhanden ist und durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Der wesentliche Unterschied zwischen BGB und VOB/B ist, dass in der VOB/B ein Rücktritt ausgeschlossen ist. Ob ein Mangel vor der Abnahme aufgetreten ist, ist sowohl für das BGB als auch für die VOB/B gleichermaßen von zentraler Bedeutung für die Darlegungs- und Beweislast. Die VOB/B trennt zwischen Ansprüchen und Anspruchsvoraussetzungen vor Abnahme, die in § 4 Abs7 VOB/B geregelt sind, und Ansprüchen sowie Rechtsfolgen nach Abnahme, die in § 13 VOB/B niedergelegt sind.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.1 Einführung
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der wesentliche Unterschied zwischen BGB und VOB/B ist, dass in der VOB/B ein Rücktritt ausgeschlossen ist. Ob ein Mangel vor der Abnahme aufgetreten ist, ist sowohl für das BGB als auch für die VOB/B gleichermaßen von zentraler Bedeutung für die Darlegungs- und Beweislast. 7 VOB/B geregelt sind, und Ansprüchen sowie Rechtsfolgen nach Abnahme, die in § 13 VOB/B niedergelegt sind.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.1 Einführung
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Aus diesem Grund wird nachstehend die Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B und dem BGB und im Anschluss dann die Haftung der am Bau Beteiligten dargestellt. Der wesentliche Unterschied zwischen BGB und VOB/B ist, dass in der VOB/B ein Rücktritt ausgeschlossen ist. 7 VOB/B geregelt sind, und Ansprüchen sowie Rechtsfolgen nach Abnahme, die in § 13 VOB/B niedergelegt sind.
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