Liste der Publikationen zum Thema "Rechtsfrage"
Praxis der Regional- und Bauleitplanung
Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung, Band 42
Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes
2022, 222 S., 227 mm, Softcover
Nomos
Risse
Ursachen - Diagnose - Instandsetzung
2021, o. Ang. v. S., Buch
Weka
Erbbaurecht
7., Aufl.
2021, XV, 673 S., Mit Freischaltcode zum Download der Formulare (ohne Anmerkungen). 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Mit Mustern für die Vertragsabwicklung
2., Aufl.
2020, 180 S., 225 mm, Softcover
Linde, Wien
Schnittstellen der öffentlichen Auftraggeber
2020, 258 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Baumhaftung - Baumsicherung und deren ökologische Wirkungen
2019 59 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
DBV-Heft, Band 40
Fassung April 2017.
2017, 167 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
2017 175 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Sanierung von Natursteinen
Erfassen - Sanieren - Recht
2016, xvii, 538 S., XVII, 538 S. 388 Abb. 240 mm, Hardcover
Springer
Praxiswissen Vergaberecht
Die aktuellen Grundlagen
2015, XXVI, 422 S., 240 mm, Hardcover
De Gruyter
weitere Bücher zum Thema: Rechtsfrage
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage: Jahreswert einer angemessenen Mietminderung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Keller, Ulrich
Pflichten des Zwangsverwalters bei aufgehobenem Verfahren und Weisungsrecht des Gerichts
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Uechtritz, Michael
Eintritt der Ablösungswirkung bei der Ablösung von Erschließungsbeiträgen sowie Ausgleichsbeträgen im Besonderen Städtebaurecht
Baurecht, 2022
Leidinger, Tobias
Natura 2000-Vorschriften vermitteln weiterhin keinen Drittschutz. Hintergrund und Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2021 - Az. 7 C 3.20 - auf die Praxis
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Frenz, Walter
Klärschlammentsorgung und Klimaschutz
Müll und Abfall, 2022
Steinkühler, Martin
Infrastrukturgroßvorhaben vor Gericht. Betrachtungen am Beispiel (nicht nur) der Verfahren gegen die Feste Fehmarnbeltquerung. Teil I
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Krause, Dominik
Sechs Monate zittern. Die wichtigsten Entscheidungen aus dem Mängelgewährleistungsrecht 2021
Der Bauschaden, 2022
Frenz, Walter
Kreislaufwirtschaft nach dem Koalitionsvertrag
Müll und Abfall, 2022
Eimler, Harald
Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Kümper, Boas
Außenbereichsplanung und verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle. Rechtsentwicklung und offene Fragen
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtsfrage
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Aktuelle Rechtsfragen des Brandschutzes im Bestand 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Seidel, Katrin
Der Sachverständige vor Gericht aus der Sicht der Richterschaft 2022
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Holzbau und Holzschutz - Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Seibel, Mark
PMBC-Urteil des OLG Hamm vom 14.8.2019 (12 U 73/18) auch nach BGH-Zurückweisung kein verbindliches Grundsatzurteil! - Revisionsrechtliche Erläuterungen 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Fenner, Thomas
Probleme bei der Abarbeitung des Beweisbeschlusses 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Plangger, Stefan G.
Rechtsfragen bei Baulärm in der Praxis 2019 (kostenlos)
Quelle: Tagungsband DAGA 2019. 45. Jahrestagung für Akustik 18.-21. März 2019, Rostock; Fortschritte der Akustik
Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen bei Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Neupert, Michael
Rohrleitungen 4.0. Welche Rechtsfragen wirft die Digitalisierung auf? 2017
Quelle: 31. Oldenburger Rohrleitungsforum 2017. Rohrleitungen in digitalen Arbeitswelten; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Lindeiner, Fabian von
A building as a work of art: The ECB's new premises and the architect's copyright 2017
Quelle: The new premises of the European Central Bank
Liebheit, Uwe
Sind Rechtsfragen für Sachverständige tabu? Zur Aufgabenabgrenzung zwischen Richtern und Sachverständigen 2010
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2009. Dauerstreitpunkte - Beurteilungsprobleme bei Dach, Wand und Keller. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2009; Aachener Bausachverständigentage
weitere Aufsätze zum Thema: Rechtsfrage
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Rechtsfragen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs in Zeiten von Klimawandel und Energiewende
2016
Fettdruck: Nachweis schon beim Angebot ?
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.2022 - 17 Verg 2/22)
Im Rahmen eines europaweit bekannt gemachten offenen Verfahrens für die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis für eine ressourceneinsparende, nachhaltige und umweltschonende Verpackung und Lieferung verl
IBR 2023, 2139
Rechtsschutz gegen fehlerhafte Bejahung der Eignung im Teilnahmewettbewerb?
RA und FA für Vergaberecht Lars Lange, LL.M., Berlin
(VK Rheinland, Beschluss vom 28.06.2022 - VK 39/21)
Der Auftraggeber (AG) schrieb eine Dienstleistungskonzession europaweit aus. Er gestaltete das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Nachdem der AG die nicht berücksichtigten Bieter über die angestrebte Zuschlagserteilung an den Bie
VPR 2023, 2051
Rechtsschutz gegen fehlerhafte Bejahung der Eignung im Teilnahmewettbewerb?
RA und FA für Vergaberecht Lars Lange, LL.M., Berlin
(VK Rheinland, Beschluss vom 28.06.2022 - VK 39/21)
Der Auftraggeber (AG) schrieb eine Dienstleistungskonzession europaweit aus. Er gestaltete das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Nachdem der AG die nicht berücksichtigten Bieter über die angestrebte Zuschlagserteilung an den Bie
IVR 2022, 141
Eigenbedarf des Zwangsversteigerungserwerbers und Härtefall-Einwand des Mieters - keine PKH trotz zugelassener Revision
RA Andreas Georg Thürauf, München
(BGH, Beschluss vom 08.02.2022 - VIII ZR 182/21)
Der Kl. erwirbt ein Einfamilienhaus in der Zwangsversteigerung. Das Haus ist vermietet, die Mieter (Bekl.) haben ein schwerstbehindertes und stark pflegebedürftiges Kind. Der Kl. kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und gibt an, mit seiner Famili
IMR 2023, 84
Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage: Jahreswert einer angemessenen Mietminderung!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Krolla, Bingen
(AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2022 - 510 C 1182/22)
Das Amtsgericht hatte sich im Rahmen einer Mängelbeseitigungsklage eines Mieters mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, wie der Streitwert bei einem Antrag auf Mängelbeseitigung eines Mieters festzusetzen ist.
IBR 2023, 28
Architekt muss kein Baurechtsexperte sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2022 - 10 U 12/22 (nicht rechtskräftig))
Der Architekt (A) wird mit Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt. Er stellt dem Bauherrn (B) neben Leistungsverzeichnissen u. a. auch Bauvertragsentwürfe zur Verfügung. Ein Entwurf enthält u. a. eine Skontoklausel. Diese sei nach B
IBR 2023, 27
Keine Kostenberechnung nach DIN 276: Honorarschlussrechnung ist trotzdem prüfbar!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 27 U 3936/16 Bau; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 140/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Architekt (A) erbringt für den Bauherrn (B) im Jahr 2011 Planungsleistungen, ohne dass der in Verhandlung befindliche schriftliche Architektenvertrag unterzeichnet wird. Nach Beendigung der Zusammenarbeit nimmt A den B im Jahr 2013 gerichtlich auf Zah
IBR 2022, 658
Die "Europarechtswidrigkeit der HOAI": Der Drops ist gelutscht!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 140/17)
Ein Architekt verlangt von seinem Auftraggeber (AG) ein über die Honorarvereinbarung hinausgehendes Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI. Das Landgericht gibt der Klage überwiegend statt. Das OLG München weist die Berufung durch Beschluss vom 22.05.201
IMR 2022, 500
Ein probater Weg: Weisungsbeschluss bei ungeklärter Rechtsfrage!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer X schließt eine verbundene Gebäudeversicherung ab. Pro Schaden ist ein Selbstbehalt von 7.500 Euro zu zahlen. Kommt es z. B. zu einem Leitungsbruch, organsiert der Verwalter die Schadensbeseitigung und begleicht die
IBR 2022, 607
Wann gilt eine E-Mail als zugegangen?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21)
Die Schlussrechnungsprüfung des Auftraggebers (AG) ergibt einen Schlussbetrag von 14.538 Euro. Der Auftragnehmer (AN) widerspricht der Schlusszahlung und verlangt eine weitere Zahlung i.H.v. 14.347 Euro. Der AG bietet dem AN am 13.12.2018 eine Zahlung in
mehr Rechtsbeiträge
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20 Der Gerichtssachverständige und das Gericht
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Ist der Sachverständige ein Beweismittel und darf Beweis nur erhoben werden über streitige Tatsachen, dann dürfen dem Sachverständigen nicht Rechtsfragen zur Beantwortung überlassen werden. Das reizt dazu, dass die Richterin/der Richter (das Gericht) dem Sachverständigen Rechtsfragen überlässt oder der Sachverständige eigenmächtig in die Beantwortung von Rechtsfragen einsteigt, jedenfalls sich nicht auf den technischen Bereich beschränkt. Das sind vom Gericht und nicht vom Sachverständigen zu...
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Seibel, Mark
Zur Aufgabenverteilung zwischen Gericht und Bausachverständigem - Warum der Sachverständige nicht zur Beantwortung von Rechtsfragen berufen ist
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 59-62
Gibt das Gericht dem Sachverständigen dies im Beweisbeschluss nicht vor, sondern fragt ihn ganz allgemein nach der Mangelhaftigkeit des Schallschutzes, wird der Sachverständige - wie die Praxis zeigt - sein Gutachten regelmäßig unter Zugrundelegung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« (werkvertraglicher Mindeststandard) erstatten. 3 ZPO muss das Gericht dem Sachverständigen bei streitigem Sachverhalt vorgeben, welche Tatsachen er der Begutachtung zugrunde legen soll. ...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Buss, Harald
A.9 Arten von Gutachten
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Das Gericht arbeitet mit den Bestellungsbehörden bei der Ermittlung des in Frage kommenden Sachverständigen eng zusammen. Die Fragen des Gerichts an den Sachverständigen sind in der Regel auf die für das Gericht entscheidungserheblichen Tatsachenfragen beschränkt - hierbei werden grundsätzlich Rechtsfragen vermieden (vgl. Minderwert-Nacherfüllung: Die typische Frage an den Sachverständigen setzt voraus, dass der Sachverständige einige Rechtsbegriffe beherrscht, denn grundsätzlich ist jede ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
13 Die Rolle und die Rechtsbeziehung des Sachverständigen
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten Der Sachverständige kann von einem Gericht oder einer Behörde zugezogen werden; auch ein privater Auftraggeber kann einen Sachverständigen beauftragen. Den Gerichtssachverständigen wählt das Gericht aus; die Auswahlregeln beschreibt § 404 ZPO. Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so soll das Gericht andere Personen - vor allem also freie Sachverständige - nur dann auswählen, wenn dies besondere ...
Liebheit, Uwe
Zusammenarbeit von Gericht und Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 6, S. 66-71
3 Er fordert die Sachverständigen in einem abschließenden Appell auf, bei unklaren Beschreibungen oder Rechtsfragen im Beweisbeschluss die Begutachtung zu verweigern und die Gerichte auf diesen Missstand hinzuweisen, obwohl es nachvollziehbar sei, dass Sachverständige das Gericht nur ungern auf dessen Fehler hinweisen. 1. These: Solch eine Konfrontation des Sachverständigen mit dem Gericht ist schon aus taktischen Erwägungen nicht sachdienlich, wenn der Sachverständige weiterhin ...
Buss, Harald
A.10 Privatgutachten
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Somit ist der Sachverständige nicht nur im Gerichtsverfahren in der Lage, die im Beweisbeschluss enthaltenen Rechtsfragen zu beantworten, er kann auch im privaten Gutachtenauftrag Rechtsfragen behandeln - soweit er sich dazu in der Lage sieht. Das geht so weit, dass sogar Tätigkeiten des Sachverständigen zulässig sind, die ausforschende Ermittlungen zum Ziel haben - eine bei der Ausführung von gerichtlichen Aufträgen im Zivilprozess undenkbare Situation, die dort zur Entpflichtung des ...
Althoff, Richard
Der Privatsachverständige in der Projektabnahme
aus: Beiträge vom 18. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 10. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2016, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Von der rechtsgeschäftlichen (Vertrags-)Abnahme strikt zu trennen ist die „Abnahme“ des Werks durch die Baubehörde. Indes ist bei der Formulierung „technische Abnahme“ tatsächlich auch gar keine Abnahme gemeint, sondern etwas anderes, nämlich eine technische Zustandsfeststellung, also eine Überprüfung der Art und Weise der Bauausführung im Hinblick auf technische Ausführungsfehler. Ändern sich die anerkannten Regeln der Technik oder andere zwingende technische ...
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