Liste der Publikationen zum Thema "Rechtslage"
Schimmelschäden an Wänden und Decken
Schadenfreies Bauen, Band 42
2., überarb. Aufl.
2021, 278 S., 98 Abb., 12 Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Die neue HOAI 2021
Textausgabe mit Schnelleinstieg
3., Aufl.
2021, 250 S., 210 mm, Softcover
Rehm Verlag
Sammlung amtlicher Vorschriften und Richtlinien zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken
13., Aufl.
2021, 414 S., 244 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Kommentar zum Bauvertragsrecht
2., Aufl.
2021, 808 S., Titel der Vorauflage: Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht. 247 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Das neue Gebäudeenergiegesetz
Beuth Recht
Wegweiser, Begründungen, Kommentare
2021, 557 S., 21 cm, Softcover
Beuth
Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht, Band 40
Dokumentation des 24. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 28. und 29. März 2
2021, 196 S., 227 mm, Softcover
Nomos
Ratgeber: Immobilieneigentum im Alter
Grabener Ratgeber
Bleiben oder verkaufen? Vermietung als Kapitalanlage? Was ist zu tun? Tipps und Anregungen
2., Aufl.
2021, 120 S., 21 cm, Softcover
Grabener
Recht der Anlagen-Außenwerbung
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Recht und Verwaltung
Systematische Darstellung am Beispiel Baden-Württemberg mit länderübergreifenden Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen
2021, XXVIII, 163 S., 6 Tab. 210 mm, Softcover
Kohlhammer
Die Wiederverwendung von Bauteilen. Ein Überblick aus rechtlicher Perspektive
2021 V,82 S.,
Dike
kostenlos
Nachtragsmanagement bei gestörten Bauabläufen
Mehrkosten sicher ermitteln
2020, xi, 114 S., XI, 114 S. 38 Abb., 13 Abb. in Farbe. 240 mm, Softcover
Springer
weitere Bücher zum Thema: Rechtslage
DWA-Regelwerk, Band M 361
Inhaltsgleich mit Merkblatt DVGW G 293.
2022, 68 S., 11 Abb., 4 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 628
2022, 44 S., 20 Abb.,
DWA-Regelwerk, Band A 133
2021, 58 S., 6 Abb., 5 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 776
2021, 63 S., 10 Abb., 24 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 380
2020, 87 S., 9 Abb., 10 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 277E
Edition 2019 (German original edition: October 2017). The documents DWA-M 277 and fbr H 202 are coextensive.
2019, 36 S., 5 illus., 5 tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 774
2019, 75 S., 8 Abb., 19 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 715
2017, 25 S., 4 Abb.,
2017, 88 S., 4 Abb., 16 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 519
2016, 209 S.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
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Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3713 53 100, UBA-FB 000232. Online Ressource
2020 153 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster. Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen. Forschungskennzahl 3718 43 105 0 - Zwischenbericht FB000357/ZW,ANH. Online Ressource
2020 65 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität - untersucht an Beispielen des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in Räumen schwacher Nachfrage. Forschungskennzahl 3717 17 1050: 1. Teilbericht des Forschungsproje kts: "Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Mobilitätsrechts - RechtSInnMobil", FB000155/ZW. Online Ressource
2019 331 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Rechtliche Rahmenbedingungen der Lärmkontingentierung. Abschlussbericht. Forschungskennzahl: 107953, FB000193. Online Ressource
2019 68 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
KIT scientific reports, Band 7748
2018, 176 S., graph. Darst. 29.7 cm, Softcover
KIT Scientific Publishing
Mobiles, selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Demenz im Quartier. Methodik und Ergebnisse
2018 VII,158 S., Abb., Tab., Lit.,
KIT Scientific Publishing
kostenlos
Effects of heavy rainfall on construction-related infrastructure
2018 105 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Starkregeneinflüsse auf die bauliche Infrastruktur. Stand Januar 2018
2018 86 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Das Wasserentnahmeentgelt in Baden-Württemberg. Bestandsaufnahme und Evaluierung. Endbericht
2017 275 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Wirtschaftliche Aspekte barrierefreien Bauens bei öffentlichen Neubauten und Umbauten - Abschätzung von Mehrkosten. Ergänzung zum "Leitfaden Barrierefreies Bauen". Katalog zu Baukostenkennwerten für bauliche Maßnahmen der Barrierefreiheit
2017 9 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Rechtslage
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Im Spannungsfeld zvvischen Bauordnungsrecht und Arbeitsschutzrecht. Anforderungen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Der Facility Manager, 2022
Oberpichler, Désirée; Brahms, Florian
Elektrifizierung der Wärmewende. Wärmewende mit Wärmepumpen
GEG Baupraxis, 2022
Gustorff, Niklas
Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans gegen Zugeständnisse zur Erfüllung stadtplanerischer Ziele
Baurecht, 2022
Frenz, Walter
Klärschlammentsorgung und Klimaschutz
Müll und Abfall, 2022
Halfmeier, Claus
Der Vorschussanspruch - materiell- und prozessrechtliche Fragen und Antworten
Baurecht, 2022
Rehbinder, Eckard
Die neue Aarhus-Verordnung der Europäischen Union - ein Schritt zu mehr Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Organe und Einrichtungen der Union
Natur und Recht, 2022
Reidt, Olaf
Beachtlichkeit von Zielen der Raumordnung außerhalb von § 1 Abs.4 BauGB? - Die unendliche Geschichte von Datteln IV
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Pauly, Holger
Verzögerte Mängelbeseitigung durch den Bauherrn - Verstoß gegen die allgemeine Schadensminderungspflicht?
Baurecht, 2022
Pletscher, Michael
Gestaltungsplanung im Kanton Aargau. Was gilt, wenn der Gestaltungsplan von der Grundordnung abweichende Anordnungen enthalten soll?
Baurecht = Droit de la construction, 2022
Wietersheim, Mark von
Geben und Nehmen ist empfohlen. Weitergabe von Preiserhöhungen
T+A Trockenbau und Ausbau, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtslage
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Abstände zu Windenergieanlagen - Praxisfragen der Umsetzung im Land Brandenburg 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Koch, Stefan
Aktuelle Rechtsprechung zum Brandschutz 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Schwarz, Maynhard
Barrierefreier Brandschutz - rechtliche Vorgaben und Praxiserfahrungen 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Mitschang, Stephan
Städtebauliche Entwicklungskonzepte 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Müller, Ute
Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes - Perspektivbericht zur Vorgehensweise in Hamburg 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Söfker, Wilhelm
Anforderungen des Planungssicherstellungsgesetzes 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Kern, Jochen
Wie schimmelpilzfrei muss ein Dachstuhl sein? 2021
Quelle: Schützen und Erhalten - mit Sachverstand und Handwerkskunst. Tagungsband der 31. Hanseatischen Sanierungstage, 4. bis 6. November 2021, Lübeck
Zanger, Elke
Was bitte sind denn prüffähige Unterlagen? Angemessene Antragsunterlagen für ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren 2021
Quelle: Denkmalsanierung 2021/2022. 12.Jg.; Denkmalsanierung
Pfeifer, Friederike; Nowack, Felix
Regulierungsprozesse auf Bundesebene als Hintergrund kommunaler Gestaltungsspielräume: Beispiel Förderung der Elektromobilität 2021
Quelle: Rechtliche Herausforderungen und Ansätze für eine umweltgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Dokumentation des 24. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 28. und 29. März 2019; Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
Reese, Moritz
Nachhaltiges urbanes Niederschlagsmanagement - Herausforderungen und Rechtsinstrumente 2021
Quelle: Rechtliche Herausforderungen und Ansätze für eine umweltgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Dokumentation des 24. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 28. und 29. März 2019; Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
weitere Aufsätze zum Thema: Rechtslage
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Betriebsregelungen im eisenbahnrechtlichen Lärmschutzsystem. Eine kritische Bestandsaufnahme der behördlichen Lärmschutzbefugnisse in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und im Eisenbahngefahrenabwehrrecht
2020
Kortmann, Jan; Jehle, Peter (Vor- oder Nachwortverfasser, Herausgeber); Otto, Jens (Vor- oder Nachwortverfasser, Herausgeber)
Verfahrenstechnische Untersuchungen zur Recyclingfähigkeit von Carbonbeton
2020
Harzdorf, Anne; Jehle, Peter (Vor- oder Nachwortverfasser, Herausgeber); Otto, Jens (Vor- oder Nachwortverfasser, Herausgeber)
Anpassungs- und Umnutzungsfähigkeit von Produktionshallen. Eine funktionale und wirtschaftliche Lebenszyklusnalyse
2020
Wright-Contreras, Lucía
Global water partnerships for people or performance? Increased access to safe water and the improvement of (sub-)urban water services in Vietnam. Strengthening local capacity through global water operators? partnerships (kostenlos)
2020
Brasche, Julia Maren
Kommunale Klimapolitik - Handlungsspielräume in komplexen Strukturen (kostenlos)
2019
Schleich, Michael; Spars, Guido (Vor- oder Nachwortverfasser)
Kosteneinsparpotenziale einer effizienteren Landesbauordnung. Ökonomische Analyse der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit der englischen Bauverordnung
2018
Heyden, Erik Oliver
Kostenoptimale Abwärmerückgewinnung durch integriert-iteratives Systemdesign (KOARiiS) - Ein Verfahren zur energetisch-ökonomischen Bewertung industrieller Abwärmepotenziale (kostenlos)
2016
Hemmerle, Claudia
Photovoltaik in der Gebäudehülle. Wertung bautechnischer Anforderungen (kostenlos)
2015
Schelbach, Sonja
Lernen von traditioneller Bauweise. Untersuchung zur Übertragbarkeit von Konzepten zur passiven Klimatisierung am Beispiel von traditionellen Wohnhäusern in Thessaloniki, Griechenland (kostenlos)
2014
Anbergen, Hauke
Prüfverfahren zur Bestimmung des Frost-Tau-Wechseleinflusses auf Hinterfüllbaustoffe für Erdwärmesonden (kostenlos)
2014
weitere Dissertationen zum Thema: Rechtslage
§ 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Medizinrecht Christian Göpper, Freiburg
(AG Köln, Urteil vom 09.01.2023 - 203 C 144/22)
Der Kläger wurde gemeinsam mit seinen beiden Schwestern Eigentümer in Erbengemeinschaft einer vermieteten Wohnung. Die Erbengemeinschaft übertrug dem Kläger die Wohnung im Wege einer Teil-Erbauseinandersetzung. Die bestehenden Mietverhältnisse sowie die z
IMR 2023, 2138
Unwirksamer Verzicht auf Teileigentum
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2022 - 3 W 52/22)
Der ursprünglich in einem Teileigentumsgrundbuch eingetragene Eigentümer einer Garage hatte im Jahr 1979 den Verzicht auf das Eigentum an der Garage erklärt und der Verzicht wurde seinerzeit in das Grundbuch eingetragen. Im Jahr 2020 schloss das Land Rhei
IBR 2023, 76
Kaufrechtliche Mängelansprüche "an sich gezogen": WEG bleibt prozessführungsbefugt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zieht durch bestandskräftige Beschlüsse in den Jahren 2014 und 2015 kaufrechtliche Mängelansprüche wegen Altlasten zur gemeinschaftlichen Verfolgung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG a.F. an sich . Anders al
IMR 2023, 64
WEG bleibt nach Vergemeinschaftung prozessführungsbefugt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zieht durch bestandskräftige Beschlüsse in den Jahren 2014 und 2015 kaufrechtliche Mängelansprüche wegen Altlasten zur gemeinschaftlichen Verfolgung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG a.F. an sich . Anders al
IMR 2023, 2076
Beseitigung von baulichen Veränderungen
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(LG Berlin, Urteil vom 07.07.2022 - 85 S 16/21 WEG)
Der beklagte Wohnungseigentümer nahm Umbauarbeiten dergestalt vor, dass er einen Spitzboden ausbaute, eine Zwischendecke einzog und Dachfenster einbaute. Die Teilungserklärung sieht vor, dass der Verwalter Umbaumaßnahmen zustimmen muss. Ob er dies seinerz
IBR 2023, 111
Nicht jede Rechtsverletzung führt zu einer Aufhebung des Schiedsspruchs!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Köln, Beschluss vom 24.06.2022 - 19 Sch 2/22)
Die Parteien eines Handelsvertretervertrags streiten über Provisionsansprüche nach einer fristlosen Kündigung des Vertriebsvertrags. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel. Als das Schiedsgericht die Klage des Handelsvertreters (H) abweist, macht dieser
IMR 2023, 49
Nochmal: Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21)
Der Mieter hatte 1984 eine damalige Dienstwohnung gemietet. Bis Juni 2013 betrug die Nettomiete 307,50 Euro. Im Vergleichsweg hatten sich Mieter und Vermieter darauf geeinigt, dass sich die Miete monatlich ab Anbringung eines Balkons an die Wohnung erhöht
IMR 2023, 19
Wohnungseigentümer haben keinen Auskunftsanspruch gegen früheren Verwalter!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Erbrecht Sascha Christian Federenko, LL.M., Köln
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.10.2022 - 2-13 S 59/22)
Die Parteien streiten darüber, ob der ehemalige Verwalter den einzelnen Wohnungseigentümern gegenüber zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet ist. Der beklagte Verwalter (V) war bis zum 31.12.2020 mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft b
IBR 2022, 638
Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Timo Nossek, Düsseldorf
(EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20)
Der EuGH befasst sich auf Vorlage des bulgarischen Obersten Verwaltungsgerichts mit der Auswahl des Zuschlagsempfängers in einem Vergabeverfahren für ein System zur Ausstellung bulgarischer Ausweisdokumente. Hierin wurden zwei Bieter zur Abgabe eines Ange
IMR 2023, 53
Keine Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung ohne Unterlassungstitel?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Medizinrecht Christian Göpper, Freiburg
(LG Berlin, Urteil vom 11.10.2022 - 67 S 111/22)
Der Vermieter begehrte vom Mieter die Räumung und Herausgabe einer Wohnung. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag war u. a. folgende Klausel enthalten: Der Mieter hat für die Dauer des Mietverhältnisses das Recht auf Untervermietung <
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
4.1.7 Die Mängelansprüche
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Der Auftraggeber kann wegen eines Mangels nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist den Mangel selbst beheben und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Nicht erforderlich sind Ausführungen des Auftraggebers zu den Ursachen der Mangelerscheinungen und zur Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für etwaige Mängel (31). Der Mangel selbst, also die wirkliche Ursache des Symptoms, braucht der Auftraggeber hingegen nicht zu bezeichnen. Auf dem ...
Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
3.7 Zusätzliche Problemstellungen bei Bestandsgebäuden
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Gleichzeitig wird durch die vorgenannten Aspekte zum Bestandsschutz ersichtlich, dass der Begriff des Bauens im Bestand die Auffassungen zum Bestandsschutz erheblich erweitert. Als offene Frage bleibt, ob »erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit« vorliegen, die ein Anpassungsverlangen über den Bestandsschutz hinaus notwendig machen. Beim Begriff der Gefahr ist zwischen einer konkreten Gefahr und einer abstrakten Gefahr zu unterscheiden.
Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...
Mollinga, Andreas
13 Rechtslage/Gesetze und Vorschriften
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Sollte es sich in dem Rechtsstreit nämlich erweisen, dass es sich nicht oder nicht in vollem Umfang um einen Bergschaden handelt, so muss der Geschädigte die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise zahlen. Vielfach bieten die Bergwerksunternehmen an, die Begutachtung selbst in Auftrag zu geben, damit dem Geschädigten keine weiteren Kosten entstehen. Jeder verständige und wirtschaftlich vernünftige Geschädigte wird die Einholung eines solchen Gutachtens als sachdienlich ansehen dürfen, um...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
VIII. Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
246 Die Einstandspflicht des Sachverständigen nach § 839a BGB hängt weiter davon ab, dass die Entscheidung des Gerichts auf der i.o.S. vorwerfbar fehlerhaften Begutachtung beruht. Damit kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Haftung des Sachverständigen selbst für grobe Fehler nicht in Betracht, wenn das Verfahren ohne eine Entscheidung des Gerichts in der Sache, etwa durch Vergleich oder Klagerücknahme, endet. 248 Neben § 839a BGB ist für eine Haftung des Sachverständigen ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
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