Liste der Publikationen zum Thema "Rechtsmangel"
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bewertung der "optischen Qualität" von Putz ist schwierig
Ausbau + Fassade, 2020
Cramer, Carsten
Unwirksame Zahlungsvereinbarungen in Bauträgerverträgen
Baurecht, 2020
Welter, Ulrich
Werkvertrags recht für Ingenieure. Der geschuldete Erfolg überschattet alles. Was das ist, weiß kaum jemand.
Vergabe Navigator, 2017
Rehmet, Markus
Sonderkonstruktion mit Sicherheitsrisiko. Teil 2: Rechtliche Betrachtungen
Der Bausachverständige, 2017
Wedemeyer, Marko
Zu viel des Guten? Unwirtschaftliche Sanierung - wann haftet der Planer?
EnEV im Bestand, 2013
Wedemeyer, Marko
Haftungsansprüche bei Eigenleistung des Bauherrn. Gewährleistungsrecht
EnEV im Bestand, 2013
Bleutge, Peter
Fotos, Ausdrucke und Kopien. Fehlende Rechtssicherheit bei der Kostenerstattung nach dem JVEG
Der Bausachverständige, 2012
Aschenbrenner, Helmut
Ein breites Spektrum an Fehlerquellen. Planer- und Beratungshaftung im energetischen Bereich
EnEV im Bestand, 2012
Thomas, Torsten
Erdgas: Strom zu Gas
Sonne Wind & Wärme, 2011
Klempert, Oliver
Hürden auf dem Weg in die Praxis
Sonne Wind & Wärme, 2010
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtsmangel
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Begriff des Baumangels 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 6/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 186/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauträger (B) verkauft die zu errichtende Wohnung Nr. 7 nebst Balkon an den Erwerber (E). Nach der Teilungserklärung entfiel hierauf ein Miteigentumsanteil (MEA) von 177,452/1000. Die der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu Grunde liegenden Pläne weise
IMR 2020, 175
Unmöglichkeit der Vermieterleistung?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Henrike Butenberg, München
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##Problem
Führt die behördlich angeordnete Geschäftsschließung im Rahmen der Corona-Pandemie zur Unmöglichkeit der Leistung des Vermieters?
IBR 2020, 68
Vorsicht bei der Fortsetzung fremder Projekte!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 3 U 9/17; BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZR 178/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) lässt eine Außenaufzugsanlage errichten. Vor der Fertigstellung wird der beauftragte Aufzugsbauer insolvent. Daraufhin beauftragt der AG den Auftragnehmer (AN), die unfertige Aufzugsanlage zu vollenden. Während der Bauausführung komm
IMR 2019, 473
Mietverhältnis verschwiegen: Schadensersatz wegen Rechtsmangels!
RA Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
(AG Düren, Urteil vom 29.05.2019 - 47 C 464/17)
Es geht um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einem Grundstückskaufvertrag. Kaufgegenstand war ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude. Im Kaufvertrag vereinbarten die Parteien, dass Miet- und Pachtverhältnisse nicht bestehen . Tatsächlich be
IMR 2020, 1028
Denkmaleigenschaft ist Sachmangel bei gekaufter Immobilie!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2018 - 1 U 287/18)
Der Käufer eines Fachwerkhauses macht Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend. Das Fachwerkhaus stammt aus dem 17. Jahrhundert. Im notariellen Kaufvertrag findet sich die übliche Reduzierung auf die Mängelhaftung wegen Arglist. Der Käufer beh
IMR 2018, 524
Sozialbindung einer Wohnung ist Rechtsmangel
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
(BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 165/17)
Die Parteien schlossen am 05.08.2008 einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung. Wie bei gebrauchten Immobilien üblich enthielt der notarielle Kaufvertrag einen umfassenden Gewährleistungsausschluss: Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sach
IBR 2017, 467
Kein Gewährleistungsausschluss für zugesicherte Eigenschaften!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15)
Im November 2012 veräußerte der Verkäufer (V) seinen Audi. Dieser Audi war im Zeitpunkt des Kaufvertrags als gestohlen gemeldet und im Schengener Informationssystem (SIS) zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben. Das durch diese Eintragung bedingte Veräuß
IMR 2015, 379
Arglisthaftung und offenbarungspflichtige Mängel beim Immobilienkaufvertrag
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Simon Parviz, Frankfurt a.M.
(OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2015 - 10 U 755/14)
Der klagende Käufer nimmt den beklagten Insolvenzverwalter auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mängeln an einer Bestandsimmobilie in Anspruch und begehrt die Feststellung, dass auch weiterer Schaden zu ersetzen ist. Der Erwerb des Einfamilienhauses erfol
IBR 2015, 1095
Planwidrige Gesetzeslücke in § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
RA und FA für Arbeitsrecht Anja Ponath, Crimmitschau
(BGH, Urteil vom 27.02.2015 - V ZR 133/14)
Der Kläger hatte am 29.04.1997 ein Grundstück lastenfrei erworben. Erst am 05.12.2011 erhielt der Kläger die Mitteilung des Grundbuchamts, dass an dem erworbenen Grundstück eine persönliche Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG (Grundbuchbereinigungsgesetz) einge
IMR 2015, 190
Schadensersatz und seine Verjährung bei Doppelvermietung
RA Dr. Lars Kölling, Düsseldorf
(KG, Urteil vom 23.02.2015 - 8 U 52/14)
Ein Vermieter schließt im November 2006 einen Mietvertrag über Gewerberäume. Gleichzeitig vermietet er dieselben Räume auch an einen anderen Mieter. Anfang 2007 übergibt der Vermieter dann die Mietsache dem einen Mieter. Der andere Mieter macht daraufhin
mehr Rechtsbeiträge
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9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Buss, Harald
B.11 Verantwortlichkeit für das Vorhandensein eines Mangels (Verteilung, Quotelung), Haftung für die Quote
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Dagegen kann der Unternehmer dem Bauherrn bei mangelhafter Bauausführung nicht den Einwand entgegenhalten, der Architekt habe seine Pflicht zur Bauaufsicht verletzt. Insoweit ist der Architekt nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, so dass ihm ein mitwirkendes Verschulden des Architekten nicht angerechnet werden kann. Im Verhältnis zum Architekten ist der Statiker Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, der Bauherr muss sich daher seinem Architekten gegenüber ein Verschulden des Tragwerksplaner bei ...
Zanocco, Erich
Hygiene kontra Nutzung
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Demzufolge müsste der keramische Belag, zur Entwässerung der Oberfläche, ein Gefälle zu den Entwässerungsrinnen von ca. Zur Entwässerung der Oberfläche müsste aus Erfahrung ein Gefälle von ≥ 2,5 % ausgeführt werden. Die Anweisung zur Ausführung einer Belagsfläche - im Gefälle - verbleibt somit im Zuständigkeitsbereich der Planung und Bauleitung.
Buss, Harald
B.6 Die Bedeutung der Abnahme im Bauvertrag
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Das bedeutet keine Einschränkung der Erweiterung im Verhältnis zu § 633 BGB, wie sich aus § 640 BGB ergibt, wonach das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen ist. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.
Buss, Harald
A.9 Arten von Gutachten
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Das Gericht arbeitet mit den Bestellungsbehörden bei der Ermittlung des in Frage kommenden Sachverständigen eng zusammen. Die Fragen des Gerichts an den Sachverständigen sind in der Regel auf die für das Gericht entscheidungserheblichen Tatsachenfragen beschränkt - hierbei werden grundsätzlich Rechtsfragen vermieden (vgl. Minderwert-Nacherfüllung: Die typische Frage an den Sachverständigen setzt voraus, dass der Sachverständige einige Rechtsbegriffe beherrscht, denn grundsätzlich ist jede ...
Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
5 T, R Gefällegebung
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Der Auftragnehmer übernimmt durch solche Lösungsvorschläge – oftmals unbewusst – und grundsätzlich auch unentgeltlich – eine von ihm nach dem Vertrag nicht geschuldete Planungsverantwortung. Meldet ein – übervorsichtiger – Auftragnehmer zu Unrecht Bedenken gegen eine Vorunternehmerleistung an, darf der Auftraggeber aus diesem Grunde den Vertrag nicht kündigen. v. 05.05.2017 – 24 U 53/15; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – VII ZR 126/17 (...
Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
3 R Grundzüge der Mängelhaftung nach BGB und VOB Teil B
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Regelwerke können nie in Gänze die derzeit – noch – geltenden Kriterien der anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wurde die Funktionstauglichkeit und dauerhafte Verwendungseignung eines Werks nachweislich erreicht, darf allein der Umstand einer Abweichung von DIN-Normen oder anderen technischen Regeln als – möglicherweise nur vermeintliche – anerkannte Regeln der Technik nicht zur Annahme der Mangelhaftigkeit führen. v. 30.12.2010 –1 U 51/08; BGH, Beschluss ...
Gartz, Benjamin; Warkus, Jürgen
1.2.1 Rechtlicher Mangelbegriff
aus: Tiefgaragen und andere Parkbauten. Korrosionsschutz von Stahlbetonbauteilen bei Chloridbelastung - Hinweise zur Instandsetzung. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 6. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Für die Bewertung der Mangelfreiheit einer Bauleistung ist zu prüfen, ob die für die Leistung einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. (c) Stellen die Herstellervorgaben die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar - was im Streitfall der Sachverständige zu überprüfen hat -, so schuldet der Auftragnehmer die Einhaltung der Herstellervorgaben schon deshalb, da er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard mit seiner Bauleistung zu ...
Seibel, Mark; Kanz, Robert
2.2.2 Überblick: Vertragliche Leistungspflicht des Bauunternehmers
aus: Handwerkliche Holztreppen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 5. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
2 Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Aufgrund dieser (stillschweigend) zugrunde gelegten Kenntnis des Unternehmers hat der Bauherr (zumindest) einen Anspruch auf Beachtung der in der Baupraxis bekannten und bewährten Vorgehensweisen – also der "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Nach ständiger Rechtsprechung des BGH 23 muss ein Unternehmer, der von ...
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