Liste der Publikationen zum Thema "Rechtsmittel"
Standardfälle Baurecht
12., überarb. Aufl.
2020, 146 S., 21 cm, Softcover
Niederle Media
Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien ("Schrottimmobilien")
2009 113 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Betrieb des Kindergartens ist auszuschreiben!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Seitz, Michael
Auch eine Submissionsabsprache ist eine abgestimmte Verhaltensweise!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Ulrich, Jürgen
Keine Anweisung zur Bauteilöffnung erteilt: Kein Rechtsmittel gegeben!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Stein, Martine
Post geht am nächsten Werktag zu!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Johlen, Markus
Darf "unsere kleine Farm" in einem Wohngebiet betrieben werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Bardarsky, Alexander
Die Feststellungsverfügung in Baustreitigkeiten - Ankunft bei Gericht! Oder: Wo ein Wille ist...
Baurecht, 2020
Czernik, Ilja
Anordnung der Geheimhaltung abgelehnt: Kein Rechtsmittel eröffnet!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Weber, Hans-Joachim
Keine Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Ansprüche aus Erwerbsverträgen
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Renz, Andreas
Mittagspause wird nicht vergütet!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Dötsch, Wolfgang
E-Mail mit eingescanntem Schriftsatz ist kein elektronisches Dokument!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtsmittel
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Wider Recht und Ehre. Spätmittelalterliche Strategien gegen den Burgenbau regionaler Herrschaftskonkurrenten 2011
Quelle: Burgen im Hunsrück. Eine Burgenlandschaft im Fluss der Zeiten; Akten der internationalen wissenschaftlichen Tagung in Oberfell an der Mosel, Freundeskreis Bleidenberg e.V.
Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Zuschlag
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - V ZB 20/19)
Ein Zwangsversteigerungsverfahren wird 2010 angeordnet. Der Schuldner bemüht erfolglos § 30a ZVG, mehrfach § 765a ZPO, legt gegen den Wertfestsetzungsbeschluss Beschwerde ein. Der 2012 erteilte Zuschlag wird erfolglos angefochten. Der Ersteher belässt den
IMR 2021, 2365
Prozessvertretung einer verwalterlosen WEG
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(LG München I, Beschluss vom 01.09.2020 - 1 S 17376/19 WEG)
Ein Wohnungseigentümer klagt gegen einen verwalterlosen Verband, der aus zwei weiteren Wohnungseigentümern besteht. Einer dieser Wohnungseigentümer lässt sich von einem Rechtsanwalt vertreten und beantragt Klageabweisung, der andere bleibt untätig. Das Am
IMR 2021, 2254
Rechtsmittelbeschwer einer Räumungsklage kann im Prozess nachträglich entfallen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kai-Uwe Agatsy, Berlin
(BGH, Urteil vom 15.12.2020 - VIII ZR 341/19)
Die Parteien streiten um die Begründetheit einer durch den Auszug unbegründet gewordenen Räumungsklage sowie die Kosten. Ursprünglich verurteilte das Amtsgericht die Mieter zur Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnung. Die Hilfsaufrechnun
IMR 2021, 128
Wiedereinsetzung wegen falscher Rechtsmittelbelehrung?
VorsRiKG a. D. RA Dr. Lothar Briesemeister, Berlin
(BGH, Beschluss vom 22.10.2020 - V ZB 45/20)
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie streiten über die Unterlassung der Nutzung einer Terrasse und über die Pflicht zur Erstellung von Jahresabrechnungen. In der Rechtsmittelbelehrung des Urteils des AG Duderstadt wird da
IVR 2020, 156
Recht auf Einsicht in noch nicht erledigte Grundbucheintragungsanträge
RAin und FAin für Internationales Wirtschaftsrecht Stephanie Englert-Dougherty, LL.M., München
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - 3 Wx 99/20)
Der Beteiligte ist noch als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, wobei das Grundstück bereits im Wege der Zwangsversteigerung einem Dritten zugeschlagen wurde. Der Beteiligte beantragte die Übersendung einer Kopie eines nicht erledigt
IVR 2020, 132
Keine Erfüllungswirkung durch Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils
RA Florian Kahle, München
(BGH, Urteil vom 10.07.2020 - V ZR 226/19)
Der BGH entschied über eine Revision, nachdem bereits zwei Vorinstanzen gleichlautend über die Klage und Widerklage beider Parteien entschieden hatten. Die Kl. richtete ihre Klageforderung auf Herausgabe und Räumung eines Clubhauses aufgrund ihres Unterer
IBR 2020, 679
Anordnung der Geheimhaltung abgelehnt: Kein Rechtsmittel eröffnet!
RA und FA für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Ilja Czernik, Berlin
(BGH, Beschluss vom 14.10.2020 - IV ZB 8/20)
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger zur Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet werden kann. Hintergrund war, dass der Beklagte diverse Anlagen eingereicht hatte, die nach seiner Darstellung Geschäftsgeheimnisse enthielten. Das Landg
IMR 2020, 521
Keine Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Ansprüche aus Erwerbsverträgen
VizePräsLG a. D. Hans-Joachim Weber, Konstanz
(BGH, Beschluss vom 24.09.2020 - V ZB 90/19)
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Anlage stand ursprünglich im Eigentum einer Bank. Bereits vor der geplanten Aufteilung in Wohnungseigentum verkaufte die Bank die Einheit Nr. 2 an die Beklagte. Der Kaufvertrag s
IMR 2020, 475
Rechtsmittelschrift wird via beA eingereicht: Selbst ist der Mann bzw. die Frau!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BAG, Beschluss vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20)
Ein Rechtsmittel wird mittels nicht qualifiziert signierten elektronischen Dokuments eingelegt. Das nur einfach signierte Dokument wird dann auch nicht aus dem beA desjenigen versandt, der den Schriftsatz signiert hat.
IBR 2020, 620
Rechtsmittelschrift wird via beA eingereicht: Selbst ist der Mann bzw. die Frau!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BAG, Beschluss vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20)
Ein Rechtsmittel wird mittels nicht qualifiziert signierten elektronischen Dokuments eingelegt. Das nur einfach signierte Dokument wird dann auch nicht aus dem beA desjenigen versandt, der den Schriftsatz signiert hat.
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Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
T.3 Untersuchungsmethoden
aus: Bauteiluntersuchung. Notwendigkeit und Grenzen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 7. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Weigert sich der Dritte, mit dem Sachverständigen zu kooperieren - durch Verbot des Zutritts oder der zerstörenden Untersuchung -, muss der Sachverständige das Gericht informieren. Der Sachverständige muss Gericht und Parteien eindeutig auf die mit dem Eingriff verbundenen Risiken hinweisen. Nur wenn das Gericht sich entschließt, die Maßnahmen dem Sachverständigen aufzugeben, sollte er die voraussichtlichen Kosten dem Gericht mitteilen.
Bleutge, Peter
29. Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zu vermerken bleibt auch, dass den Prozessparteien kein Verhalten des Sachverständigen zu schade ist, um die Ablehnung eines Sachverständigen zu begründen. Dazu gehört zum einen, dass die Partei den Sachverständigen im Hauptprozess zur mündlichen Erörterung des Gutachtens durch das Gericht laden lässt und zum anderen, dass bei Vorliegen entsprechender Fakten die nachteilig betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. Mit streitiger Verhandlung über das...
Wietersheim, Mark von
7. Bauteilöffnung und Bauteilzerstörung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Aufgrund der Tätigkeit für das Gericht ist der Sachverständige – im Rahmen seines spezifischen Auftrags – an die gleichen Grenzen gebunden wie das Gericht. Das Recht zu diesen Eingriffen ergibt sich – gegenüber den Parteien des Rechtsstreits – unmittelbar aus dem Auftrag des Gerichts; der Sachverständige muss und darf nicht auf eine konkrete Weisung warten. Insoweit kann sich der Sachverständige auch auf die Vorschrift des § 4043a ZPO – Leitung der Tätigkeit...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Bleutge, Peter
32. Die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach dem JVEG
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Mithin gelten die einzelnen Regelungen des JVEG in gleicher Weise für öffentlich bestellte Sachverständige, für amtlich anerkannte Sachverständige und für nicht bestellte oder nicht anerkannte Sachverständige. 1 Satz 5 JVEG), solange der Sachverständige seinen Anspruch auf Vergütung noch nicht abgerechnet hat. Wenn die vorschusspflichtige Partei den auch für § 13 JVEG erforderlichen zusätzlichen Vorschuss nicht zahlt, bekommt der Sachverständige nur eine Vergütung nach den §§ 8...
Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
Patitz, Gabriele; Wietersheim, Mark von; Zöller, Matthias
T.8 Bauherrenrisiko
aus: Bauteiluntersuchung. Notwendigkeit und Grenzen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 7. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Trotz der nicht vermeidbaren Einschränkung des Aussagewerts von Untersuchungen lässt sich Streit nicht sicher vermeiden, da dem Untersuchenden in solchen Fällen die Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, er hätte durch eine weitere Untersuchung die Problematik erkennen können. Für auf der Baustelle hergestellte Estriche gilt die Vermutung, dass diese ausreichend fest sind, da bei eingebauten Estrichen für Festigkeitsprüfungen größerer Probestücke zu entnehmen sind und Prüfungen ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.
Bodmann, Hans-Heiner
Sachverständige und Eingriffe in die Bausubstanz. Teilreferat: Bauteilöffnung aus richterlicher Sicht
aus: Schäden an der Fassade. Problempunkte und Sanierung von Fassadenkonstruktionen. 48. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2013. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Dieser Weisungsgebundenheit des Sachverständigen entsprechend ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen in den Grund, Inhalt und Zweck des Gutachtenauftrages vollständig und unmissverständlich einzuweisen. Zulässig ist die Zuziehung von Gehilfen durch den Sachverständigen, sofern dadurch die Eigenverantwortlichkeit des Sachverständigen nicht infrage gestellt wird. Nach der einen Meinung kann das Gericht den Sachverständigen gemäß § 404 a ZPO zur Bauteilöffnung anweisen und der ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
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