Liste der Publikationen zum Thema "Rechtsprechung"
Praxis des Vergaberechts
NJW-Praxis, Band 65
Systematik, Verfahren, Rechtsschutz
7., Aufl.
2021, XXVI, 295 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Erschließungs- und Ausbaubeiträge
NJW-Praxis, Band 42
11., Aufl.
2021, XXI, 1171 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Kommentare
2021, XIX, 1898 S., 245 mm, Hardcover
Kohlhammer
Beck'sche Kompakt-Kommentare
3., Aufl.
2021, XXXII, 982 S., 19.4 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
LBOAVO für Baden-Württemberg
Context-Kommentar
Kommentar
8., Auflage.
2021, 270 S., 208 mm, Buch
Boorberg
Mietrecht, Kommentar
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
15., Aufl.
2021, XXVII, 3109 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
BauNVO - Baunutzungsverordnung
Handkommentar
Handkommentar
8., Aufl.
2021, 514 S., 210 mm, Softcover
Rehm Verlag
Berliner Kommentare
BundesnaturschutzgesetzKommentar
3., Aufl.
2020, LXXIX, 1832 S., mit Erläuterungen zum UmwRG und Online-Zugang zu einer naturschutzrechtl., Hardcover
Schmidt (Erich), Berlin
Band 3. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO); .
Context-Kommentar
8., Auflage.
2020, 1865 S., 213 mm, Buch
Boorberg
Landesrecht Freistaat Bayern
2020, XVIII, 938 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
weitere Bücher zum Thema: Rechtsprechung
DWA-Regelwerk, Band M 129
2021, 19 S.,
3. Ausgabe, April 2020.
2020, 54 S., 1 Abb., 1 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Beurteilung von Risiken und Kriterien zur Festlegung akzeptierter Risiken in Folge aussergewöhnlicher Einwirkungen bei Kunstbauten
2008 318 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl., Schn.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Toleranzrahmen bei Kostenüberschreitung
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2022
Kuhn, Christian
Die Rechte des Auftraggebers nach § 5 Abs. 4 VOB/B im Fall der Vereinbarung von Einzelfristen als Vertragsfristen
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
Weingart, Hans-Joachim
Die Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft - Teil 1
Baurecht, 2022
Seibel, Mark
Top-Thema: Aufgabe fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Bau-/Werkvertragsrecht? Warum die Rechtsprechungsänderung ("Insellösung") des VII. Zivilsenats des BGH nicht überzeugt!
Der Bausachverständige, 2022
Krause, Dominik
Sechs Monate zittern. Die wichtigsten Entscheidungen aus dem Mängelgewährleistungsrecht 2021
Der Bauschaden, 2022
Bischopink, Olaf; Weil, Karina
Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer - ein Verstoß gegen Treu und Glauben?
Baurecht, 2022
Siebler, Felix; Hamm, Sebastian
Produktfestlegungen in Vergabeverfahren. Zulässigkeit und Grenzen unter Berücksichtigung der Entwicklung in der aktuellen Rechtsprechung
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
Maase, Andreas
Umlageklauseln für Bauwasser und Baustrom etc. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anm. zu OLG Brandenburg, Urt. v. 20.08.2020 - 12 U 34/20
Baurecht, 2022
Froehlich, Bernd
Über ein Novum in der Rechtsprechung: die Akte(n) Reinhardsbrunn
Der Holznagel, 2022
Schilling, Rainer
Mehrvergütung wegen kontaminierter Böden. GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtsprechung
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"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kern, Jochen
Wie schimmelpilzfrei muss ein Dachstuhl sein? 2021
Quelle: Schützen und Erhalten - mit Sachverstand und Handwerkskunst. Tagungsband der 31. Hanseatischen Sanierungstage, 4. bis 6. November 2021, Lübeck
Nusser, Jens
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Altlastenmanagement 2021
Quelle: Altlasten 2021. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 18. und 19. Mai 2021, Online-Seminar; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Decker, Andreas
Klimaschutz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 2021
Quelle: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regional- und Bauleitplanung. Fach- und Rechtsfragen; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Söfker, Wilhelm
Steuerung von Tierhaltungsanlagen ? Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 1.11.2018 ? 4C 5.17 ?) 2021
Quelle: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regional- und Bauleitplanung. Fach- und Rechtsfragen; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Kersandt, Peter
Anforderungen der Rechtsprechung an die Standortalternativenprüfung für Deponien 2021
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 8. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
Braun, Rainer
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Schalk, Günther
Alles was Recht ist - Rechts-Update. Der Sachverständige im Paragrafendschungel 2020
Quelle: Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen und Sanieren. 55. Frankfurter Bausachverständigentag 2020. Tagungsband
weitere Aufsätze zum Thema: Rechtsprechung
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Zugang der größten Seeschiffe zum Hamburger Hafen? Eine Untersuchung zu Fahrrinnenanpassungen der Elbe unter besonderer Berücksichtigung von Paragraf 12 Abs. 4 WaStrG
2019
Tietz, Robert
Adaptierte und objektivierte Minderkostenberechnung bei unwesentlichen Mängeln in Shoppingcentern (kostenlos)
2016
Ketels, Nelly
Die Grenzen des Wohnens im Planungsrecht. Eine Untersuchung des Begriffs Wohnen unter Betrachtung von Sonderwohnformen (kostenlos)
2016
Ruske, Fabio
Die gleichheitsgemäße Ermessensausübung der Bauordnungsbehörden bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen. Der allgemeine Gleichheitssatz als Grenze des verwaltungsbehördlichen Ermessens
2015
Rembold, Markus
Die Anerkennung und Feststellung von Grundstücksgrenzen - Ein Beitrag zur Entwicklung des Liegenschaftskatasters im Lande Nordrhein-Westfalen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (kostenlos)
2014
Englert-Dougherty, Stephanie
Baulärm und Sozialadäquanz
2013
Schalk, Günther
Nebenangebote im Bauwesen - Bedeutung und Auswirkungen auf Bauvergabe- und -vertragsrecht, Technik und Baubetrieb unter besonderer Berücksichtigung der "Traunfellner-Entscheidung" des EuGH. Online Ressource (kostenlos)
2007
Knöpfel, Tamara
Die Problematik der Treuhandvollmacht im Rahmen der Bauherrenmodelle. Eine Rechtsprechungsanalyse. Online Ressource: PDF-Format, ca. 1,1 MB (kostenlos)
2005
Zur Substanziierung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Naumburg, Beschluss vom 12.11.2021 - 2 W 76/21)
Der Bauherr (B) leitet ein selbständiges Beweisverfahren ein. Er macht geltend, dass in mehreren von 31 Bädern nach einer Sanierung Feuchtigkeit auftritt. Das Landgericht (LG) weist ihn darauf hin, dass er die Anzahl, die Lage und das Erscheinungsbild der
IMR 2022, 2736
Veräußerung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder: Genehmigungspflicht!
Ri Dr. Jochen Neumann, LL.M., Aachen
(BGH, Beschluss vom 28.04.2022 - V ZB 4/21)
Die Eltern zweier minderjähriger Kinder, die mittelbar über eine aus ihnen als Gesellschaftern bestehende GbR Eigentümer eines mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus bebauten und zusätzlich mit einem Nießbrauch für Dritte belasteten Grundstücks waren, beu
VPR 2022, 2734
Bekanntmachung von Eignungsanforderungen
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Gritt Diercks-Oppler, Hamburg
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IBR 2022, 345
Kein Schadensersatz ohne Schaden!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn
(OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2021 - 24 U 173/20; BGH, Beschluss vom 27.10.2021 - VII ZR 567/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Landwirt (Auftraggeber = AG) beauftragte den Unternehmer (U) mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten. Im Zusammenhang mit den von U durchgeführten Arbeiten wurde ein bereits mehrere Jahrzehnte alter und wegen Korrosionsschäden undichter Güllebehälter
IBR 2022, 298
Kann ein "schwarz" gezahlter Vorschuss zurückgefordert werden?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Anne Baureis, Hamburg
(OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2022 - 12 U 190/21)
Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Rückzahlungsanspruch aus Leistungskondiktion. Geklagt hatte der Eigentümer eines Aussiedlerhofs, auf dem der Beklagte etwa vier Jahre lang einfache Gartenarbeiten, wie z. B. das Rasenmähen, ausführte. Die Parteien traf
IMR 2022, 254
Saldoklagen sind auch im Wohnungseigentumsrecht grundsätzlich zulässig!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Syke (Barrien)
(LG München I, Urteil vom 11.11.2021 - 6 S 2936/21 WEG)
Die Gemeinschaft macht gegen einen einzelnen Eigentümer aus einem bei der Verwaltung geführten Saldo klageweise Hausgeldrückstände geltend. Das zuständige Amtsgericht weist die Klage als unzulässig zurück, weil es sich um eine sog. Saldoklage handle, bei
IBR 2022, 243
Straßenbaustelle ist abzusperren und zu beschildern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas J. Michalczyk, Berlin
(OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2022 - 12 U 254/20)
Bauunternehmer U betreibt eine Straßenbaustelle. Im Zuge der Bauarbeiten hat er die Asphaltdecke abgefräst. Der abgefräste Bereich ist mit Sand bedeckt. Die Baustelle befindet sich hinter einer Linkskurve. Der Versicherungsnehmer (VN) der später klagenden
IBR 2022, 2504
Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Julia Zerwell, Frankfurt a.M. undRA und FA für Bau- und Architektenrecht Steffen Holatka, Frankfurt a.M.
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##1. Bestehende vertragliche Konstellationen/Grundsätze
Bestehende Vertragsverhältnisse unterliegen dem Grundsatz, dass das Beschaffungs- und Preisrisiko und mithin die Leistungsgefahr auf Seiten des Auftragnehmers übernommen worden ist
IBR 2022, 2452
Ukraine-Krieg: Wegfall der "großen Geschäftsgrundlage"?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M. undRAin Edith M. Scheuermann, Frankfurt a.M.
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##I. Rechtliche Einordnung
Der Ukraine-Krieg erzeugt nicht nur großes Leid, sondern hat auch spürbare unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen auf Bauvorhaben in Deutschland. Er kann dazu führen, dass bei vielen Bauverträgen ein Fall des Wegf
IBR 2022, 185
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit verlangt: AGB-Sicherungsabrede wirksam!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 255/20)
Ein Besteller und ein Unternehmer (U) schließen einen Bauvertrag. Die vom Besteller vorgegebene Sicherungsabrede für Mängelansprüche sieht einen Einbehalt von 5% der Bausumme vor, ablösbar durch eine Bürgschaft mit folgendem Text: Auf die Einreden der
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Bleutge, Peter
Neues zur Werbung - Bezeichnung als Bausachverständiger und Vorspannwerbung wettbewerbswidrig?
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 50-56
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen kann auf unterschiedliche Art und Weise erlöschen: durch Verzicht, Erreichen der Altersgrenze, Ablauf der Bestellungsfrist und Widerruf der Bestellung. Nach Auffassung des OLG Köln 6 generiert der Hinweis auf die ehemalige öffentliche Bestellung keine Irreführung, weil der Sachverständige in so kurzer Zeit (siebeneinhalb Monate nach Erlöschen) seine besondere fachliche Kompetenz nicht verlieren kann; daher besitze er immer noch die Qualifikation...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.
Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Liebheit, Uwe
Zusammenarbeit von Gericht und Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 6, S. 66-71
3 Er fordert die Sachverständigen in einem abschließenden Appell auf, bei unklaren Beschreibungen oder Rechtsfragen im Beweisbeschluss die Begutachtung zu verweigern und die Gerichte auf diesen Missstand hinzuweisen, obwohl es nachvollziehbar sei, dass Sachverständige das Gericht nur ungern auf dessen Fehler hinweisen. 1. These: Solch eine Konfrontation des Sachverständigen mit dem Gericht ist schon aus taktischen Erwägungen nicht sachdienlich, wenn der Sachverständige weiterhin ...
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