Liste der Publikationen zum Thema "Rechtsprechung"
Vermessungsrecht, Grenzstreitigkeiten und Recht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
2., Auflage.
2022, 374 S., 208 mm, Buch
Boorberg
Kommentar
22., Aufl.
2022, 3100 S., Hardcover
Werner
Kommentar zu den Grundzügen des gesetzlichen Bauvertragsrechts ()) 631-650v BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
4., Aufl.
2022, XI, 1427 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht, Band 41
Dokumentation des 25. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 25. und 26. März 2
2022, 118 S., 227 mm, Softcover
Nomos
BauNVO - Baunutzungsverordnung
Handkommentar
Handkommentar
8., Aufl.
2021, 514 S., 210 mm, Softcover
Rehm Verlag
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Kommentare
2021, XIX, 1898 S., 245 mm, Hardcover
Kohlhammer
Beck'sche Kompakt-Kommentare
3., Aufl.
2021, XXXII, 982 S., 19.4 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Praxis des Vergaberechts
NJW-Praxis, Band 65
Systematik, Verfahren, Rechtsschutz
7., Aufl.
2021, XXVI, 295 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Mietrecht, Kommentar
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
15., Aufl.
2021, XXVII, 3109 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
weitere Bücher zum Thema: Rechtsprechung
DWA-Regelwerk, Band M 129
Inhaltsgleich mit Arbeitsblatt DVGW GW 129 (A), Arbeitsblatt AGFW FW 606 und Anwendungsregel VDE-AR-N 4224.
2023, 21 S.,
3. Ausgabe, April 2020.
2020, 54 S., 1 Abb., 1 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Beurteilung von Risiken und Kriterien zur Festlegung akzeptierter Risiken in Folge aussergewöhnlicher Einwirkungen bei Kunstbauten
2008 318 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl., Schn.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Naturschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Natur und Recht, 2022
Scholz, Harald
Populäre Rechtsirrtümer am Bau - Teil 15. Abnahme auf Knopfdruck?
Tab Das Fachmedium der TGA-Branche, 2022
Pauly, Holger
Zur Erstattungsfähigkeit innerbetrieblichen Arbeits- und Zeitaufwandes im Bau- und Vergaberecht - zugleich Kurzbesprechung von BGH Urt. vom 8.12.2020 - XIII ZR 19/19
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
Lange, Sebastian
Solaranlagen und Denkmalschutz: Vorrang für den Klimaschutz (kostenlos)
Sonnenenergie, 2022
Gauch, Peter
Die Anerkennung der Schlussabrechnung gemäß Art. 154 Abs. 3 der SIA-Norm 118
Baurecht = Droit de la construction, 2022
Deckers, Stefan
EuGH und HOAI: Folgen des Urteils vom 18. Januar 2022 - Teil 2
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
Englert, Florian
Achtung, Kampfmittel! (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2022
Weingart, Hans-Joachim
Die Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft - Teil 1
Baurecht, 2022
Altehenger, Ronja
Klagemöglichkeiten im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung? Zugleich Urteilsanmerkung zum BVerwG, Urteil vom 29.11.2019 - 7 C 2.18
Natur und Recht, 2022
Kuhn, Christian
Die Rechte des Auftraggebers nach § 5 Abs. 4 VOB/B im Fall der Vereinbarung von Einzelfristen als Vertragsfristen
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Rechtsprechung
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Aktuelle Rechtsprechung zum Brandschutz 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Majert, Benjamin
Wasserstoffleitungen und Umstellungen bestehender Leitungen nach neuem EnWG 2022
Quelle: 35. Oldenburger Rohrleitungsforum 2022. Rohre und Kabel für eine nachhaltige Zukunftsgesellschaft; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg
Halstenberg, Michael
Anerkannte Regeln der Technik und ihre Bedeutung in der Rechtsprechung 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Seibel, Mark
PMBC-Urteil des OLG Hamm vom 14.8.2019 (12 U 73/18) auch nach BGH-Zurückweisung kein verbindliches Grundsatzurteil! - Revisionsrechtliche Erläuterungen 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Bretz, Thomas
Pro+ Kontra - Das aktuelle Thema: Der Streit um Gefälle an Flachdächern: (K)ein Ende in Sicht? Beitrag 4: Gefälleforderung - Folgen für das Werkvertragsrecht 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Decker, Andreas
Klimaschutz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 2021
Quelle: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regional- und Bauleitplanung. Fach- und Rechtsfragen; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kern, Jochen
Wie schimmelpilzfrei muss ein Dachstuhl sein? 2021
Quelle: Schützen und Erhalten - mit Sachverstand und Handwerkskunst. Tagungsband der 31. Hanseatischen Sanierungstage, 4. bis 6. November 2021, Lübeck
Kersandt, Peter
Anforderungen der Rechtsprechung an die Standortalternativenprüfung für Deponien 2021
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 8. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
Nusser, Jens
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Altlastenmanagement 2021
Quelle: Altlasten 2021. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 18. und 19. Mai 2021, Online-Seminar; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
weitere Aufsätze zum Thema: Rechtsprechung
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Zugang der größten Seeschiffe zum Hamburger Hafen? Eine Untersuchung zu Fahrrinnenanpassungen der Elbe unter besonderer Berücksichtigung von Paragraf 12 Abs. 4 WaStrG
2019
Tietz, Robert
Adaptierte und objektivierte Minderkostenberechnung bei unwesentlichen Mängeln in Shoppingcentern (kostenlos)
2016
Ketels, Nelly
Die Grenzen des Wohnens im Planungsrecht. Eine Untersuchung des Begriffs Wohnen unter Betrachtung von Sonderwohnformen (kostenlos)
2016
Ruske, Fabio
Die gleichheitsgemäße Ermessensausübung der Bauordnungsbehörden bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen. Der allgemeine Gleichheitssatz als Grenze des verwaltungsbehördlichen Ermessens
2015
Rembold, Markus
Die Anerkennung und Feststellung von Grundstücksgrenzen - Ein Beitrag zur Entwicklung des Liegenschaftskatasters im Lande Nordrhein-Westfalen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (kostenlos)
2014
Englert-Dougherty, Stephanie
Baulärm und Sozialadäquanz
2013
Schalk, Günther
Nebenangebote im Bauwesen - Bedeutung und Auswirkungen auf Bauvergabe- und -vertragsrecht, Technik und Baubetrieb unter besonderer Berücksichtigung der "Traunfellner-Entscheidung" des EuGH. Online Ressource (kostenlos)
2007
Knöpfel, Tamara
Die Problematik der Treuhandvollmacht im Rahmen der Bauherrenmodelle. Eine Rechtsprechungsanalyse. Online Ressource: PDF-Format, ca. 1,1 MB (kostenlos)
2005
Drittschützender Charakter der öffentlich-rechtlichen Unterhaltungspflicht
RA Thomas Blatt, Dinslaken
(BGH, Urteil vom 01.12.2022 - III ZR 54/21)
Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks neben einem Gewässer der zweiten Ordnung, für das der Beklagte unterhaltungspflichtig ist. Das Gewässer steht im Eigentum eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten. Bei einem Starkregenereignis, in dessen Fol
IMR 2023, 2138
Unwirksamer Verzicht auf Teileigentum
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2022 - 3 W 52/22)
Der ursprünglich in einem Teileigentumsgrundbuch eingetragene Eigentümer einer Garage hatte im Jahr 1979 den Verzicht auf das Eigentum an der Garage erklärt und der Verzicht wurde seinerzeit in das Grundbuch eingetragen. Im Jahr 2020 schloss das Land Rhei
VPR 2023, 2054
"Durchlaufende Posten" erhöhen den Streitwert!
RiOLG a. D. Hermann Summa, Mainz
(BGH, Beschluss vom 29.11.2022 - XIII ZB 64/21)
Auftragsgegenstand waren Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr. Nach den Bedingungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurfs eines Verkehrsvertrags sollte der Auftragnehmer neben einer Vergütung für die Erbringung der Dienstleistun
IMR 2023, 61
Pandemie-bedingte Schließung: Wie legt Mieter Anspruch auf Vertragsanpassung dar?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2022 - 18 U 43/21)
Aufgrund der hoheitlichen Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen muss ein Einzelhandelsgeschäft für Textilien während des ersten Lockdowns in der Corona-Pandemie vom 18.03. bis 19.04.2020 schließen. Der Mieter zahlt die Miete für April 2020 nicht, die fol
IBR 2023, 88
Direktvergabe ohne Bekanntmachung nur bei Alternativlosigkeit!
MRin Dr. Irene Lausen, Wiesbaden
(VK Bund, Beschluss vom 19.09.2022 - VK 2-80/22)
Der Auftraggeber (AG) vergibt nach Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb im Wege der Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung einen zwölfmonatigen Interimsauftrag über Dienstleistungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1c VSVgV an A, der be
IVR 2022, 141
Eigenbedarf des Zwangsversteigerungserwerbers und Härtefall-Einwand des Mieters - keine PKH trotz zugelassener Revision
RA Andreas Georg Thürauf, München
(BGH, Beschluss vom 08.02.2022 - VIII ZR 182/21)
Der Kl. erwirbt ein Einfamilienhaus in der Zwangsversteigerung. Das Haus ist vermietet, die Mieter (Bekl.) haben ein schwerstbehindertes und stark pflegebedürftiges Kind. Der Kl. kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und gibt an, mit seiner Famili
IMR 2023, 82
Immobilienmakler muss - und darf - von riskanten Geschäften abraten
RA Wolfgang Lehner, Heidelberg
(LG Frankenthal, Urteil vom 07.05.2021 - 1 O 40/20)
Der Makler war von Verkäuferseite mit der Suche nach einem Kaufinteressenten beauftragt. Der Kläger war neben weiteren Bewerbern am Kauf der Immobilie interessiert. Ob der Makler auch mit dem Kläger einen Maklervertrag abgeschlossen hatte, ist zwischen de
IBR 2023, 99
Auch "Erdkriechen" kann "Erdrutsch" sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus von Rintelen, Hamburg
(BGH, Urteil vom 09.11.2022 - IV ZR 62/22)
Das Hausgrundstück des klagenden Versicherungsnehmers (VN) liegt am vorderen Rand eines vor etwa 80 Jahren aufgeschütteten Hangs. Es ist auch gegen die Elementargefahr Erdrutsch versichert. Im Jahr 2018 zeigte der VN bei seiner Versicherung (V) Schäden
IBR 2023, 2083
Nur die erhebliche Verschlechterung der Erschließung ist rücksichtslos!
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(VGH Bayern, Beschluss vom 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777)
Der Nachbar wendet sich gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Parkgarage für 12 Wohneinheiten. Für den sozialen Wohnungsbau wurde zudem von der Stellplatzsatzung zu Gunsten von Eineinhalb statt zwei Stellplätzen je Wohneinh
IMR 2023, 49
Nochmal: Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21)
Der Mieter hatte 1984 eine damalige Dienstwohnung gemietet. Bis Juni 2013 betrug die Nettomiete 307,50 Euro. Im Vergleichsweg hatten sich Mieter und Vermieter darauf geeinigt, dass sich die Miete monatlich ab Anbringung eines Balkons an die Wohnung erhöht
mehr Rechtsbeiträge
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9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Bleutge, Peter
Neues zur Werbung - Bezeichnung als Bausachverständiger und Vorspannwerbung wettbewerbswidrig?
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 50-56
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen kann auf unterschiedliche Art und Weise erlöschen: durch Verzicht, Erreichen der Altersgrenze, Ablauf der Bestellungsfrist und Widerruf der Bestellung. Nach Auffassung des OLG Köln 6 generiert der Hinweis auf die ehemalige öffentliche Bestellung keine Irreführung, weil der Sachverständige in so kurzer Zeit (siebeneinhalb Monate nach Erlöschen) seine besondere fachliche Kompetenz nicht verlieren kann; daher besitze er immer noch die Qualifikation...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.
Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Liebheit, Uwe
Zusammenarbeit von Gericht und Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 6, S. 66-71
3 Er fordert die Sachverständigen in einem abschließenden Appell auf, bei unklaren Beschreibungen oder Rechtsfragen im Beweisbeschluss die Begutachtung zu verweigern und die Gerichte auf diesen Missstand hinzuweisen, obwohl es nachvollziehbar sei, dass Sachverständige das Gericht nur ungern auf dessen Fehler hinweisen. 1. These: Solch eine Konfrontation des Sachverständigen mit dem Gericht ist schon aus taktischen Erwägungen nicht sachdienlich, wenn der Sachverständige weiterhin ...
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