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Liste der Publikationen zum Thema "Sachmangel"


Bücher, Broschüren: (1)

Werk- und Bauvertragsrecht
Werk- und Bauvertragsrecht
Spezialkommentar zu den  631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
 
 

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Zeitschriftenartikel: (92)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Neuhaus, Kai-Jochen
Auch unter 10 Prozent Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Ehrentreich, Michael
Corona-bedingte Geschäftsschließung: Kein Mangel der Mietsache
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Neheider, Bettina
Schädlinge am Bau - Ausgewählte öffentlichrechtliche und zivilrechtliche Aspekte
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Arbeiter, Klaus
Bewertung der "optischen Qualität" von Putz ist schwierig
Ausbau + Fassade, 2020
Weingart, Hans-Joachim
Der Zweck der Aufklärungspflicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln der Kaufsache
Baurecht, 2020
Neumann, Jochen
Altglascontainer ist kein Mangel einer Eigentumswohnung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Vogel, Achim Olrik
Verschleiß ist kein Mangel!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Gasser, Gerhard
Auf sachbezogene Bewertung kommt es an. Beschaffenheitsvereinbarung und Funktionstauglichkeit einer Leistung
Estrichtechnik & Fussbodenbau, 2020
Karczewski, Thomas
Funktion als Pflicht. Nur ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk ist mangelfrei
Der Bauschaden, 2020
Beuermann, Ulf
Durchfeuchtungen von Kellern in alten Bestandsgebäuden nicht immer ein Mangel!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Sachmangel

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Aufsätze aus Sammelbänden: (7)

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Wetzel, Henrik-Horst; Biernoth, Christian
Abdichtung von erdberührten Bauteilen 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schwenker, Hans Christian
"Sanierung" von Bauwerken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung 2019
Quelle: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband
Seibel, Mark
Pro + Kontra - Das aktuelle Thema: Qualitätsanforderungen an die Trockenheit von Nebenräumen - was ist geschuldet? 2. Beitrag: Modernes Wohnen benötigt trockene Kellerräume 2015
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2014. Qualitätsklassen im Hochbau: Standard oder Spitzenqualität? Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2014; Aachener Bausachverständigentage
Blank, Hubert
Feuchteschäden in Mietwohnungen aus der Sicht eines Juristen 2009
Quelle: Wohnungslüftung und Raumklima. Grundlagen, Ausführungshinweise, Rechtsfragen. 2.,überarb.u.erw.Aufl.
Rohr-Suchalla, Katrin
Baumangel trotz Einhaltung technischer Vorschriften? 2009
Quelle: Feuchteschäden. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 44. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2009. Tagungsband
Motzke, Gerd
Rechtliche Zuordnung. Algen- und Pilzbefall - Ein rechtliches Zuordnungsproblem unter Berücksichtigung des neuen Sachmangelbegriffs der Schuldrechtsmodernisierung 2004
Quelle: Algen, Pilze, Fassaden - Mangel vermeiden, rechtlich absichern, Fachwissen und Tipps für den Handwerker; Praxis kompakt

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Rechtsbeiträge: (405)
IMR 2021, 2297
Corona-bedingte Schließung ist kein Mangel!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(AG Bielefeld, Urteil vom 20.10.2020 - 404 C 56/20)

Die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses streiten über eine vermietete Standfläche auf einer Messe, die während des ersten Corona-Lockdowns stattfindet. Der Mietvertrag über die Messe- und Standflächen sieht eine Klausel vor, wonach bei höherer Gew


IMR 2021, 68
Auch unter 10% Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 25.11.2020 - XII ZR 40/19)

Umbauarbeiten des Vermieters in einer vermieteten Ballettschule führen dazu, dass sich die Gesamtfläche um ca. 10 qm verkleinert. Laut Mietvertrag sind ca. 300 qm vermietet. Der Mieter verlangt eine Mietminderung um 10% und behauptet, er habe auf den fehl


IMR 2021, 73
Muss der Gewerberaummieter während der Corona-Pandemie Miete zahlen?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(AG Köln, Urteil vom 04.11.2020 - 206 C 76/20 (nicht rechtskräftig))

Der Kläger ist Vermieter einer Verkaufs- und Lagerfläche. Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter keiner Gebrauchsbeschränkung unterliegt, insbesondere dürfen in den Mieträumen Nahrungs- und Genussmittel aller Art ebenso wie alle Waren des täglichen


IMR 2021, 70
Corona-bedingte Geschäftsschließung: Kein Mangel der Mietsache
Prof. Dr. Antje G. I. Tölle, Berlin undWiss.Mit. Michael Ehrentreich, Berlin
(LG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2020 - 11 O 215/20 (nicht rechtskräftig))

Der Mieter zahlte im April 2020 keine Miete für seinen angemieteten Gewerberaum, weil er sein Einzelhandelsgeschäft aufgrund gesetzlicher Anordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 schließen musste.


IMR 2021, 24
Mietzahlung in Corona-Zeiten: Welche Miete schuldet der Gewerberaummieter?
RA Maximilian A. Müller, Landau
(LG Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2020 - 12 O 154/20)

Die Parteien streiten über Mietzahlungsverpflichtungen während des Lockdowns. Der Mieter (M) hatte vom klagenden Vermieter (V) Gewerberäumlichkeiten zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts angemietet. Nachdem behördlich die Weiternutzung aufgrund der Cor


IBR 2021, 47
Funktionaler Mangelbegriff gilt auch im Kaufrecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2020 - 6 U 66/18)

Käufer K ist im Besitz eines Blockheizkraftwerks (BHKW), das er vom Verkäufer (V) dieser Anlage erwarb. Nach Anlieferung klapperte das BHKW und fiel schließlich aus. Die Mängelbeseitigungsarbeiten wurden verweigert. K erklärte sodann den Rücktritt. Die gl


IBR 2021, 28
Mikropfähle werden vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante finden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2019 - 6 U 1669/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Auftraggeber (AG) plant den Umbau eines Gasthofs von einem denkmalgeschützten zweigeschossigen Gebäude in ein viergeschossiges Wohnhaus mit 14 Einheiten. Der planende Architekt macht in der Baubeschreibung Angaben zu statischen Fragen (u. a. zu Ableit


IBR 2020, 667
Verschleiß ist kein Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18)

Ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler (V) verkauft an einen Verbraucher (K) zu privaten Zwecken einen neun Jahre alten Peugeot 307 CC mit der Aussage TÜV/AU neu zu 5.650 Euro. Drei Monate nach Übergabe im Januar 2014 rügt K starke Geräuschentwicklungen


IMR 2020, 469
Häuser müssen bleifrei sein!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2019 - 24 U 251/18)

Ein Käufer erwarb ein Mehrfamilienhaus. Im Kaufvertrag wurde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Verkäufer gab an, dass drei Schäden an Leitungswasserrohren aufgetreten waren. Der Käufer stellte nach Besitzübergang fest, dass in dem Haus Bleiro


IMR 2020, 460
Gewerberaummiete bleibt auch während corona-bedingter Schließung geschuldet
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael E. Freudenreich, Frankfurt a.M.
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2020 - 2-15 O 23/20 (nicht rechtskräftig))

Der international tätige Gewerberaummieter hatte zur Nutzung als Einzelhandelsgeschäft Gewerberäume angemietet und mit Rundschreiben vom 24.03.2020 wegen COVID-19 die Nichtzahlung der Miete ab April 2020 angekündigt. Der Vermieter widersprach mit rechtlic



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Buchkapitel: (103)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.


Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
3 R Grundzüge der Mängelhaftung nach BGB und VOB Teil B
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Regelwerke können nie in Gänze die derzeit – noch – geltenden Kriterien der anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wurde die Funktionstauglichkeit und dauerhafte Verwendungseignung eines Werks nachweislich erreicht, darf allein der Umstand einer Abweichung von DIN-Normen oder anderen technischen Regeln als – möglicherweise nur vermeintliche – anerkannte Regeln der Technik nicht zur Annahme der Mangelhaftigkeit führen. v. 30.12.2010 –1 U 51/08; BGH, Beschluss ...


Müller, Alexander
4.2 Mangel einer Bauleistung nach BGB und VOB/B
aus: Schallschutz in der Praxis. Grundlagen - Recht - Fallbeispiele, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. Danach muss das Werk nämlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann. Des Weiteren ist nach Absatz 2, § 633 ein Mangel ebenfalls vorhanden, wenn das Werk anders ist als das bestellte Werk oder das Werk in zu ...


Achmus, Martin; Kausch, Wolfram
Zusammenwirken rechtlicher und technischer Aspekte bei Undichtigkeiten weißer Wannen - ein Praxisbeispiel
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005

Ist das Werk mit Mängeln behaftet, steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) zu. Gemäß § 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum einer sachmängelfreien Sache (Kaufgegenstand) gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu übertragen. Haften der Sache nicht erkennbare Mängel an, so muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel diese dem Verkäufer anzeigen.


Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004

BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...


Seibel, Mark; Langner, Normen
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 3. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei der Beantwortung dieser Frage spielen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eine wichtige Rolle. Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entkräften und sich exkulpieren.


Seibel, Mark; Staudt, Michael
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Bauwerksabdichtung. Kellerwandabdichtung gegen drückendes Wasser von außen (DIN 18195 - Teil 6). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 2. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sind Herstellervorschriften in rechtlicher Hinsicht technischen Vorschriften wie DIN-Normen etc. gleichzusetzen und begründet ein Verstoß gegen dieselben ebenfalls die schon oben dargestellte widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“? Nur so kann der Bauunternehmer die Vermutung ...


Kamphausen, Peter-Andreas
Baumängelgutachten nach neuem Baurecht
aus: Bauschadensfälle, Band 3, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Dabei wird zum einen der neue werkvertragliche Mangelbegriff aus dem BGB übernommen, zusätzlich wird jedoch - in Fortführung der alten Regelungen in der VOB - ausdrücklich verlangt, dass die Leistung des Auftragnehmers im Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. (2) Das Werk (Die Leistung) ist (zur Zeit der Abnahme) frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat (und den anerkannten Regeln der Technik entspricht). Nach alter Regelung in BGB und ...


Seibel, Mark; Müller, Alexander
2.2 Rechtliche Beurteilung
aus: Schallschutz. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 1. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 82 ff.; Seibel, ZfBR 2009, S. 107 ff.; Seibel, Der Bausachverständige 6/2008, S. 59 ff.; Seibel, ZfBR 2008, S. 635 ff.; Seibel, Online-Dossier für das Internetportal des Werner Verlages: „Bauvertraglich geschuldete Leistung, ‚allgemein anerkannte Regeln der (Bau-)Technik' und technische Normen“ (aufzurufen unter: www.werner-...



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