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Liste der Publikationen zum Thema "Sachverständigenwesen"


Bücher, Broschüren: (16)

Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen und Sanieren
Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen und Sanieren
55. Frankfurter Bausachverständigentag am 2.10.2020
2020, 46 S., 26 Abb. u. 4 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Tagungsband Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017
Tagungsband Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Band zur Tagung am 15. und 16. Juni 2017.
2017, 226 S., 120 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Tagungsband Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016
Tagungsband Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Band zur Tagung am 23. und 24. Juni 2016.
2016, 174 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Prüfungsfragen für Bausachverständige
Norbert Bogusch, Helmut Weber
Prüfungsfragen für Bausachverständige
Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden
5., aktual. Aufl.
2015, 238 S., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2015
Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2015
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Tagungsband zur Tagung am 11. und 12. Juni 2015.
2015, 241 S., zahlr. farb. Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Schäden im Metallbau
Schäden im Metallbau
M & T fachbuch
100 neue Schadensfälle (201-300). Toleranzgrenzen, aktuelle Rechtsfragen
2015, 250 S., m. zahlr. meist farb. Abb. u. Tab. 24 cm, Hardcover
Coleman
 
 

Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Holzschutz 2014
Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Holzschutz 2014
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
2014, 136 S., zahlr. farb. Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Der Sachverständige und seine Auftraggeber
Lothar Neimke, Andree Sachmerda
Der Sachverständige und seine Auftraggeber
2., aktual. Aufl.
2014, 216 S., 12 Diagramme, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014
Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Tagungsband zur Tagung am 26. und 27. Juni 2014.
2014, 170 S., zahlr. farbige Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Schäden im Metallbau
Schäden im Metallbau
M & T fachbuch
Hundert typische Fälle. beschreiben - bewerten - vermeiden - beseitigen
2012, 270 S., m. 223 meist farb. Abb. u. 8 Tab. 24,5 cm, Hardcover
Coleman
 
 


weitere Bücher zum Thema: Sachverständigenwesen

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Zeitschriftenartikel: (93)

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Bleutge, Peter
Novellierung des JVEG. Kurzstellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV vom 17.12.2019
Der Bausachverständige, 2020
Wirwohl, Verena
Der Referentenentwurf zum neuen JVEG
Der Sachverständige, 2020
Bleutge, Peter
Die Bestellungsvoraussetzung der "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse" im Spiegel der Rechtsprechung
Der Sachverständige, 2020
Wanders, Dieter
Fotografie: Ist die Digital-Automatik-Kamera ein Garant für gute Bilder?
Der Sachverständige, 2020
Honsinger, Detlef J.; Klingelhöfer, Gerhard
Erdberührte Wände auf WU-Betonbodenplatten abdichten. Stellungnahmen des DIN-Arbeitsauschusses (DIN-Arbeitsausschusses) und des DIN zum Urteil des OLG Hamm vom 14. August 2019 (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2020
Hahmann, Lydia; Knäuper, Rüdiger
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum JVEG-Änderungsgesetz 2020 (JVEG ÄndG 2020) vom 17.12.2019
Der Bausachverständige, 2020
Knäuper, Rüdiger
Die Arbeit des ö.b.u.v. Bausachverständigen in Zeiten der Corona-Pandemie erfordert auch eine Neubewertung des JVEG-Referentenentwurfs
Der Bausachverständige, 2020
Weder, Dietrich
Die Zusammenarbeit des Sachverständigen mit dem Gericht - Teil I
Der Sachverständige, 2020
Bleutge, Peter
Haftung für Folgeschäden aus Konstruktions- und Bauteilöffnung. Pflichtverletzung, Haftung und Versicherung
Der Bausachverständige, 2020
Weder, Dietrich
Die Zusammenarbeit des Sachverständigen mit dem Gericht. Teil 2: Sicher unterwegs und gekonnt ins Ziel
Der Sachverständige, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Sachverständigenwesen

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Aufsätze aus Sammelbänden: (3)

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Graßhoff, Stefan
Erstattung von Gerichtsgutachten - praktische Fragen der Vorbereitung und Durchführung 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 2 - Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 26.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Floter, Bernhard
ZPO-Reform, EU-Normung, neue Rechtsprechung - Das müssen Sachverständige wissen 2016
Quelle: 23. Nordische Bausachverständigen-Tage 2016. Sektion 2 Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 6.10.2016 Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Hofstadler, Christian; Kummer, Markus
Risiken und Chancen der Mischpreiskalkulation 2015
Quelle: 13. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Preisermittlung und Vergabe in der Bauwirtschaft. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte

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Dissertationen: (1)

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Bonenkamp, Florian Stefan
Immobilienbewertung zwischen Professionalität und Unzulänglichkeit. Möglichkeiten der Optimierung des Sachverständigenwesens in Deutschland (kostenlos)
2017

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Rechtsbeiträge: (10)
IBR 2018, 121
Umfragen?
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()


IBR 2015, 102
Auch ein nicht ö.b.u.v. Sachverständiger darf einen Rundstempel verwenden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2014 - 9 U 194/14)

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben eine besondere Stellung. Deutlich wird dies in § 404 Abs. 3 ZPO. Das Gericht ist gehalten, Sachverständige zu beauftragen, die bestellt und vereidigt sind, es sei denn, es liegen besondere Umstände


IBR 2012, 1302
Privatgutachterkosten auf Honorarbasis: Erstattungsfähig?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(AG Neustadt/Aisch, Urteil vom 21.06.2012 - 1 C 29/12)

In einem amtsgerichtlichen Verfahren macht der Geschädigte eines Verkehrsunfalls restliche Sachverständigenkosten geltend. Der Kfz-Sachverständige hat den beschädigten Pkw mehrfach besichtigt und im Ergebnis Reparaturkosten von fast 50.000 Euro ermittelt


IBR 2011, 2430
Abrechnung des Sachverständigen auf Stundenbasis: Hohe Darlegungslast!
RA Hendrik Hunold, München
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2010 - 11 W 24/10)

Der im selbständigen Beweisverfahren beauftragte Sachverständige rechnet gegenüber der Justizkasse seinen Aufwand für die Begutachtung mit 5.384,63 Euro ab. Festgesetzt werden durch das Landgericht lediglich 4.456,43 Euro mit der Begründung, die Koste


IBR 2009, 2569
Parteien müssen Gelegenheit zur Teilnahme am Ortstermin erhalten
RA Dr. Peter Bleutge, Wachtberg
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2009 - 19 W 66/08)

Der Sachverständige unterlässt es, die Verfahrensbeteiligten und deren Anwälte vom Ortstermin zu benachrichtigen. Zur Begründung seines Fehlverhaltens gibt er an, dass es nur um die Klärung eines Statikproblems gegangen sei. Die Antragsgegnerin verschafft


IBR 2008, 2959
Führung der Bezeichnung "kommunal vereidigter Wertgutachter für Grundstücke und Gebäude" möglich?
RAin und Lehrbeauftragte an der FH Aachen Dr. Astrid Hunger, Neuss
(LG Essen, Urteil vom 21.05.2008 - 42 O 120/07 (nicht rechtskräftig))

Ein Diplom-Ingenieur unterhält ein Sachverständigenbüro für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. Er ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt. 1980 wird er von einem Bürgermeister einer norddeutschen Gemeinde mit folgender Formel vereidigt: &


IBR 2007, 654
Auch ein "freier" Sachverständiger bedarf eines fundierten Fach- und Erfahrungswissens!
RA Dr. Peter Bleutge, Wachtberg
(OLG München, Beschluss vom 26.04.2007 - 29 U 5449/06)

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsbewertung von Golfanlagen klagt gegen einen selbst ernannten Sachverständigen, der sich als freier Sachverständiger für Golfplätze bezeichnet und als Leistungspalette angibt Baugutacht


IBR 2007, 1182
Privater Sachverständiger: Keine Vergütung ohne Gutachtenvertrag!
VRiLG Jürgen Ulrich, Dortmund
(AG Diez, Urteil vom 27.12.2006 - 8 C 296/06)

Der Sachverständige (SV) wird von der späteren Beklagten telefonisch um die Erstellung eines Gutachtens gebeten. Er teilt in diesem Telefonat mit, dass er für 95 Euro pro Stunde Voruntersuchungen durchführe; ferner sei es nötig, vor der Erstellung des Gut


IBR 2006, 1519
Objektbesichtigung: Nicht immer müssen beide Parteien unterrichtet werden
RA Dr. Peter Bleutge, Wachtberg
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2005 - 3 U 28/05)

Der Sachverständige soll sich zum Gesundheitszustand eines Pferdes gutachterlich äußern. Zu diesem Zweck lässt er das Pferd durch Personal der Klägerin in seinen Stall bringen, ohne den Einstellungstermin mit dem Beklagten abzustimmen. Auch zur ersten Unt


IBR 2007, 50
Gerichtlicher Sachverständiger muss bei der Wortwahl Zurückhaltung üben!
RA Dr. Peter Bleutge, Wachtberg
(OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2006 - 32 W 30/05)

Der vom Gericht bestellte Sachverständige bewertet in seinem Gutachten die Ausführungen in einem Privatgutachten, das von einer Prozesspartei im Prozess als Parteivortrag vorgelegt wurde, wie folgt: "zitiert … wissentlich falsch", "in diesem F


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Buchkapitel: (58)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Walter, Frank
Sachverständige und Richter in einem Boot - Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Wenn in der Überschrift Richter und Sachverständige zusammen genannt werden, kann hieraus nur gefolgert werden, dass ich dem Verhältnis zwischen Richtern und Sachverständigen eine hohe Bedeutung zumesse. Wie kann aus einer vorgegebenen, zwangsläufigen Gemeinsamkeit (also gewissermaßen einer »Zwangsehe«) eine inhaltlich ausgefüllte, produktive und gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Richtern und Sachverständigen, also gewissermaßen eine »Liebesheirat« als Sinnbild für ...


Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
5 Die Wissensbasis für den Sachverständigen
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Schon aus der Beauftragungsart mit den unterschiedlichen Auftraggebern ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungsweisen, die der Sachverständige beherrschen sollte. Der Sachverständige wird sich bei seiner Tätigkeit aller anbietenden Informationsquellen bedienen. Die nachfolgende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie soll eine Hilfestellung für den Sachverständigen sein, der ggf.


Bleutge, Peter
Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige
aus: Schäden an Dächern. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 42. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2007. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

3.4 Die Vorgabe, die Parteien und ihren Prozessvertretern Gelegenheit zur Teilnahme an der Ortsbesichtigung des Sachverständigen zu geben, besteht nicht, wenn der Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens selbst Versuche durchführt. Aufgrund der Rüge eines Beteiligten wegen der unterbliebenen Benachrichtigung muss das Gericht den Sachverständigen zur Wiederholung der Ortsbesichtigung in Anwesenheit der Beteiligten veranlassen oder eine eigene Ortsbesichtigung mit den Beteiligten und dem...


Wapenhans, Wilfried
7 Ortstermin
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)

In den Anschreiben der Gerichte an die Sachverständigen wird meist ausdrücklich gestattet, dass der Gerichtssachverständige - ohne das Gericht einzuschalten - die Parteien einladen darf und die Übergabe von Unterlagen direkt mit den Parteien regeln kann (§ 404a (4) ZPO). Die Parteien werden vom Sachverständigen nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Art und Weise ihrer Beweisführung nicht vom Sachverständigen abhängt, sondern zuvor mit ihren technischen Beratern abgestimmt werden ...


Schauer, Martin
Sachverständige im Handwerk - Einführung in das Thema
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Ein weiterer, wesentlicher Unterschied der Sachverständigen in den Bestellungskörperschaften dürfte darin liegen, dass im Handwerk bisweilen die Sachverständigentätigkeit neben der betrieblichen Arbeit ausgeführt wird, während viele Sachverständige der IHK sich zu 100 Prozent der Gutachtertätigkeit widmen. Ziel dieses 1. Würzburger Symposiums für Sachverständige im Handwerk ist es, konkrete Empfehlungen für die tägliche Arbeit bei Gericht in der Wirtschaft oder für Bürgerinnen und Bürger zu ...


Röhrich, Lothar
A 4 IfS: Empfehlungen zum Aufbau eines Sachverständigengutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Es kann geboten sein, in der Kopf- oder Fußzeile eine Bezeichnung des Gutachtens einzufügen, die es erschwert, einzelne Seiten des Gutachtens auszutauschen, z.B: Name des Sachverständigen, evtl. Beinhaltet das Gutachten ausschließlich Thematiken außerhalb des Sachgebietes, für das der Sachverständige bestellt ist, darf das Gutachten nicht mit dem Rundstempel versehen werden. Nicht möglich ist es, ein vom Auftraggeber gefordertes Gutachten lediglich mit einer anderen Bezeichnung zu versehen, ...


Röhrich, Lothar
1. Der Sachverständige
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Hiergegen wandten sich immer wieder Sachverständige, um im Wege der Klage eine weitere öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erreichen. Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen durch IfS Zert erfolgt nach einheitlichen Kriterien und orientiert sich bei den inhaltlichen und formalen Qualifikationskriterien an den Anforderungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Insoweit genießen die freien Sachverständigen in der Öffentlichkeit keine so hohes ...


Bleutge, Peter
29. Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Zu vermerken bleibt auch, dass den Prozessparteien kein Verhalten des Sachverständigen zu schade ist, um die Ablehnung eines Sachverständigen zu begründen. Dazu gehört zum einen, dass die Partei den Sachverständigen im Hauptprozess zur mündlichen Erörterung des Gutachtens durch das Gericht laden lässt und zum anderen, dass bei Vorliegen entsprechender Fakten die nachteilig betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. Mit streitiger Verhandlung über das...


Mai, Anja; Bölitz, Cordula
Vertraue, aber prüfe nach - Kompetenznachweise im Sachverständigenwesen
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Nachfrage nach Sachverständigen steigt, die Zahl der am Markt tätigen Sachverständigen nimmt stetig zu. 1 zeigt beispielhaft den Ablauf des Verfahrens zur Zertifizierung von „Sachverständigen für Immobilienbewertung (EIPOSCERT)“. Hier können Sachverständige sich in zweistufigen Fachfortbildungen etwa zum Sachverständigen für Immobilienbewertung, für vorbeugenden Brandschutz oder für Schäden an Gebäuden qualifizieren.



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