Liste der Publikationen zum Thema "Sachverständiger"
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 4: Flachdachabdichtungen
Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern
2., aktual. Aufl.
2020, 132 S., 24 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
2020 29 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Band zur Tagung am 13. und 14. Juni 2019.
2019, 186 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
mit zahlreichen praktischen Bewertungsbeispielen
2019, XLIII, 814 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Bauordnung mit Entscheidungshilfen und ausführenden Verordnungen, Textsammlung
4., Aufl.
2019, 312 S., 21 cm, Softcover
Saxonia
Aachener Bausachverständigentage, Band 45
Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit
2019, ix, 358 S., 24 SW-Abb., 91 Farbabb. 210 mm, Softcover
Springer
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Band zur Tagung am 19. und 20. Juni 2018.
2018, 192 S., ca. 120 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Edition Der Bausachverständige
Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Leitfaden für Bausachverständige
Rechtsgrundlagen - Gutachten - Haftung. Mit E-Book
4., Aufl.
2018, XVII, 172 S., 1 SW-Abb. 210 mm, Package, Bundle
Springer, Berlin
Verkehrswertermittlung von Immobilien
Praxisorientierte Bewertung
3., Auflage.
2018, 620 S., gemischt. 208 mm, Buch
Boorberg
weitere Bücher zum Thema: Sachverständiger
DWA-Regelwerk, Band A 779
2006, 28 S.,
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
Leitfaden zur Ermittlung von Zeitwerten und Wertminderungen von Bodenbelägen. Merkblatt
2001, 24 S., 10 farb. Grafiken, 3 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Instandsetzung von Schimmelschäden durch Abschottung - Partikeldichtheit von Baustoffen
Abschlussbericht.
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3173
2019, 69 S., 64 Abb. u. 1 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Solaranlagen auf Flachdächern im Gebäudebestand. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3000
2016, 121 S., zahlr. Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Zustandsänderungen von Mineralwolledämmstoffen in Warmdachaufbauten bei Flachdächern infolge Feuchteeintritt. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2824
2012, 124 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Die wasserrechtliche Fachbetriebspflicht. Schwachstellenanalyse und Vorschläge zur Steigerung ihrer Effizienz. Förderkennzeichen: 201 48 311
2003 276 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Viel Getöse um nichts? Die JVEG-Reform hat die hohen Erwartungen nur teilweise erfüllt
Der Sachverständige, 2021
Koenen, Andreas
Verfassungsrechtliche Grenzen des richterlichen Umgangs mit Sachverständigen
Der Bausachverständige, 2021
Balkow, Markus
Neue Vergütungssätze für Sachverständige. JVEG 2021
Deutsches Ingenieurblatt, 2021
Jansen, Günther
Die gerichtliche Anweisung zur Bauteilöffnung
Der Sachverständige, 2021
Clos, Peter
Aus der Sachverständigenpraxis. Hygienische Mängel in Trinkwasser-Installationen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 2000. Erkenntnisse und Empfehlungen (Teil I)
IKZ Haustechnik, Magazin für Gebäude- und Energietechnik, 2021
Steiner, Klaus; Grohmann, Finn
Power-to-Gas-Anlagen: Gelbdruck des DVGW-Arbeitsblattes G 220 veröffentlicht
Energie Wasser-Praxis, 2021
Pauly, Holger
Verpflichtung des Sachverständigen zur Vornahme von Bauteilöffnungen - BGH Urt. v. 23.09.2020 - IV ZR 88/19
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2021
Humm, Dieter
Den Boden verheizt. Fugen und konkave Verformungen bei einem Zweischichtparkett. Der interessante Schadensfall
Boden Wand Decke, 2021
Droppelmann, Jens; Rapp, Andreas
Verborgenes sichtbar machen. Mineralische Unterputze von Wärmedämm-Verbundsystemen mit einer Forensikkamera untersuchen
Bauen im Bestand B + B, 2021
Clos, Peter
Aus der Sachverständigenpraxis. Hygienische Mängel in Trinkwasser-Installationen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 2000. Erkenntnisse und Empfehlungen (Tl.2)
IKZ Haustechnik, Magazin für Gebäude- und Energietechnik, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Sachverständiger
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Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Kern, Ingo
Wie viel Regelung braucht man? Kritischer Umgang mit Regelwerken 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Zöller, Matthias
Pro + Kontra - Das aktuelle Thema: Können Sachverständige a.R.d.T. festlegen? Diskussion anlässlich des Urteils des OLG Hamm zur Abdichtung mit PMBC vom 14.8.2019, Az. 12 U 73/18. Beitrag 1: Einleitung 2020
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2020. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Tl.1. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Kestler, Jens
Digitale Fotografie für Sachverständige 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Schalk, Günther
Alles was Recht ist - Rechts-Update. Der Sachverständige im Paragrafendschungel 2020
Quelle: Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen und Sanieren. 55. Frankfurter Bausachverständigentag 2020. Tagungsband
Stötzler, Helmut; Stoiber, Jochen
Neuerungen und Entwicklungen im Jahr 2019 bei rechtlichen Planungsgrundlagen und technischen Regelwerken 2020
Quelle: Stuttgarter Bausachverständigentag 2020. Stuttgart, 13. Februar 2020
Ulbrich, Sebastian; Schauer, Martin
DIN-Normen und anerkannte Regel der Technik. Pflichten des Sachverständigen beim Heranziehen von DIN-Normen 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Moriske, Heinz-Jörn
Nationaler Asbestdialog: Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden. Asbestleitlinie der drei Bundesoberbehörden BAuA, BBSR und UBA (Stand: Juli 2019) 2019
Quelle: Umwelt, Gebäude und Gesundheit. "Neu-" und Altlasten, Innenraumhygiene und Gerüche. Ergebnisse des 12. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. Oktober 2019 in Hallstadt bei Bamberg
Schönherr, Sabine; Pechstein, Kathleen
Zertifikat gleich Zertifizierung? Und was bedeutet Akkreditierung? 2019
Quelle: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Motzke, Gerd
Neue Tätigkeitsfelder für Sachverständige 2019
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
weitere Aufsätze zum Thema: Sachverständiger
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Die Implementierung der österreichischen Architekturmodelle in den Transitionsländern - Fokus Westbalkan (kostenlos)
2020
Bonenkamp, Florian Stefan
Immobilienbewertung zwischen Professionalität und Unzulänglichkeit. Möglichkeiten der Optimierung des Sachverständigenwesens in Deutschland (kostenlos)
2017
Schimmelbelastung von 10.000 KBE in Fußböden: Per se kein Hygiene- und Entscheidungskriterium
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 2508
Verwertung des Gutachtens trotz Vorweg-Befangenheit: Bezahlung des Sachverständigen?
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Rostock, Beschluss vom 15.02.2021 - 4 W 38/20)
Am Ende der mündlichen Gutachtenerläuterung wird offenbar, dass der gerichtliche Sachverständige (S) betreffend Teile der Beweisfragen per von ihm vorprozessual erledigten, nicht offenbarten privatgutachterlichen Auftrag befasst war; er scheidet deshalb a
IBR 2021, 2507
Vorbefassung nicht angezeigt: Konsequenzen für die Vergütung?
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Rostock, Beschluss vom 15.02.2021 - 4 W 38/20)
Der Sachverständige (S) wird im Jahr 2016 gerichtlich zur Klärung etwaiger Mängel einer Heizungsanlage herangezogen. Antragstellerin (ASt) ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. S liefert ein Haupt- und drei Ergänzungsgutachten, dann erläutert er noch z
IBR 2021, 172
Wie werden Erdbauarbeiten prüfbar abgerechnet?
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG München, Beschluss vom 15.07.2019 - 9 U 1957/18 Bau; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 173/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG), einem Bauträger, Vergütung für Erdaushubarbeiten i.H.v. rund 22.200 Euro. Die Geltung der VOB/B hatten die Parteien nicht vereinbart. Der AG beruft sich u. a. auf mangelnde Passivlegitimation und rügt
IBR 2021, 215
Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 4 U 1725/20)
Ein Sachverständiger (S) wurde mit der Begutachtung einer medizinischen Behandlung beauftragt, bei der er keine Behandlungsfehler festgestellt hat. Der Kläger (Patient) geht u. a. gegen das Gutachten vor und rügt, dass S das Gutachten nicht selbst, sonder
IBR 2021, 183
Schaden nach Abnahme: Möglichkeit eines Mangels ist kein Ursachenbeweis!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Michael Dick, Köln
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2016 - 7 U 164/16; BGH, Beschluss vom 26.06.2019 - VII ZR 11/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt eine Kfz-Werkstatt (Auftragnehmer = AN) mit dem Einbau einer Leistungssteigerung (Chip-Tuning) in seinem Fahrzeug. Knapp einen Monat nach Abnahme hat das Fahrzeug einen Motorschaden. Der AG verlangt vom AN Schadensersatz f
IBR 2021, 130
Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist und bleibt Erwerbersache!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2018 - 12 U 197/16; BGH, Beschluss vom 02.12.2020 - VII ZR 113/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Entscheidungen über die (Un-)Wirksamkeit von Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter, einen Sachverständigen, den TÜV oder einen Abnahmeausschuss in von Bauträgern gestellten Erwerbsverträgen gehören zu den K
IBR 2021, 113
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 1004
Brüstungen und Abdeckungen wasser- statt regendicht!
Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
()
IBR 2021, 163
Auch der Vortrag zu Verzugszinsen ist entscheidungserheblich!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Köln
(BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZR 153/19)
Der Generalunternehmer (GU) beauftragte im Jahr 2011 einen Nachunternehmer (NU) mit der Lieferung und Montage von Dach- und Wandblechen. Der NU macht mit der Klage Restwerklohn i.H.v. 81.661,48 Euro nebst 11,2% Zinsen ab Verzugsbeginn geltend. Das Landger
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
Bleutge, Peter
Neues zur Werbung - Bezeichnung als Bausachverständiger und Vorspannwerbung wettbewerbswidrig?
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 50-56
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen kann auf unterschiedliche Art und Weise erlöschen: durch Verzicht, Erreichen der Altersgrenze, Ablauf der Bestellungsfrist und Widerruf der Bestellung. Nach Auffassung des OLG Köln 6 generiert der Hinweis auf die ehemalige öffentliche Bestellung keine Irreführung, weil der Sachverständige in so kurzer Zeit (siebeneinhalb Monate nach Erlöschen) seine besondere fachliche Kompetenz nicht verlieren kann; daher besitze er immer noch die Qualifikation...
Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Neimke, Lothar
5 Ablauffragen zu einer Gutachtenaufgabe
aus: Das Sachverständigengutachten. Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens, 3., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der Sachverständige muss, um ein Gutachten schreiben zu können, alle möglichen Bereiche geklärt haben, die sich auf Inhaltsteile eines Gutachtens beziehen. Die Frage, wer der Auftraggeber des Gutachtens ist, muss vom Sachverständigen eindeutig festgestellt werden (Privatperson, Gericht, Versicherung, Bank oder sonstige Auftraggeber wie Gesellschaften, Eigentümergemeinschaften usw.). Es ist Sache des Sachverständigen zu prüfen, ob er nach den überlassenen Unterlagen das geforderte Gutachten ...
Ulrich, Jürgen
Wer darf sich Bau-Sachverständiger/ Bausachverständiger Sachverständiger für Bau nennen?
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 74-76
Liest man diese zuletzt angesprochene Entscheidung des OLG Stuttgart hinreichend sorgfältig, drängt sich die Vermutung auf, dass sich die entscheidenden Richter an der unklaren Formulierung des konkreten Klammerzusatzes störten. Unverändert gilt ferner der vom OLG Köln schon mit Urteil vom 08.08.1997 - 6 U 208/96, NZV 1998, 32 (zustimmend Reineke IBR 1998, 218) herausgearbeitete Grundsatz: Die Berufsbezeichnung »Sachverständiger« ist als solche nicht geschützt. In diesem Sinne ...
Althoff, Richard; Schurz, Alexander
Aktuelle Rechtsfälle und Urheberrecht für Sachverständige
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Sachverhalt: Zur Begründung der Kürzung der Vergütung des Sachverständigen hatte das Ausgangsgericht darauf verwiesen, dass es der Sachverständige versäumt habe, rechtzeitig gemäß § 407 a Abs. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass mit der Erstellung des Gutachtens durch Beschluss der Sachverständige beauftragt worden war. Sachverhalt: Im zu entscheidenden Fall hatte der Sachverständige außerhalb des Gerichtsverfahrens ein Unternehmen beraten, welches - was der ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
5 Sachverständige und Werbung
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Falls der Sachverständige jedoch Werbung betreibt, so hat er zunächst die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Nach einer EU-Richtlinie über vergleichende Werbung aus dem Jahr 1997 ist vergleichende Werbung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Fehlerfreie und nachvollziehbare Gutachten, die zu sachgerechten Ergebnissen führen, sind die beste Werbung für einen Sachverständigen.
Buss, Harald
A.1 Aufgaben des Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Somit liegt es im Ermessen des Gerichts, welche Person zum Sachverständigen bestellt wird und welcher Fachrichtung dieser Sachverständige zuzuordnen ist, insbesondere dann, wenn sich für den Einzelfall die Kompetenzen von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen überschneiden. Aufgrund der verschiedenen „Landesbauordnungen über bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen (Sachverständigenordnung SvSO)“ können anerkannte ...
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Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
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Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
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