Liste der Publikationen zum Thema "Schadensregulierung"
Hochwasser - alles, was Sie wissen müssen. Online Ressource: PDF-Format, 13,77 MB
2014 31 S., Abb.,Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Bergschadensregulierung
Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden
2012, 139 S., zahlr. Abb. und Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
2009 8 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluationsstudie zu Schimmelpilzschäden in Wohnräumen. Optimierungsansätze zur Unterstützung Betroffener und Qualitätssicherung der Schadensbeseitigung. Online Ressource
2008 264 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Zur Erstattungsfähigkeit innerbetrieblichen Arbeits- und Zeitaufwandes im Bau- und Vergaberecht - zugleich Kurzbesprechung von BGH Urt. vom 8.12.2020 - XIII ZR 19/19
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
Lange, Stefan; Bach, Jörg
Wer zahlt bei einer Dachsanierung den Sturmschaden? Wer nicht aufpasst, verschenkt hier Geld (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2022
Peklo, Christian; Dick, Florian; Specker, Kilian
Schadenregulierung aus der Vogelperspektive (kostenlos)
Schadenprisma, 2021
Kreft, Harald; Siedler, Wolf-Jobst
Digitalisierung im Eisenbahnhafen Hamburg
ETR Eisenbahntechnische Rundschau, 2019
Erdland, Alexander; Gündling, Heike
Versicherungswirtschaft und Immobilienbranche - parallele Herausforderungen in der Digitalisierung
Immobilien & Finanzierung, 2019
Thiem, Mario
Versicherungslösungen für den Immobilienmarkt: Es gibt noch Handlungsbedarf
Immobilien & Finanzierung, 2019
Jordi, Martin
Die Schweiz als Vorreiterin im Hagelschutz. "Hagelregister" und "Hagelschutz - einfach automatisch" (kostenlos)
Schadenprisma, 2016
Eimler, Harald
Schlechter Vergleich bleibt schlechter Vergleich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2016
Finke, Detlev
Bergschäden an Gebäuden
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2014
Luik, Harry
Fassaden unter Beschuss - Hagelschäden
Ausbau + Fassade, 2014
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Schadensregulierung
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Schuldrechtsreform 2018: Haftungserleichterung oder aktionistische Augenwischerei? 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
Katzensteiner, Gerald
Leitungen aus Sicht des Versicherers 2009
Quelle: Leitungen im Baugrund - baubetriebliche, bauwirtschaftliche, rechtliche und versicherungstechnische Fragestellungen. Tagung am 7. Mai 2009. Tagungsband
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Kalkstein als "kritischer" Rohstoff. Eine Stoffgeschichte der Industrialisierung, 1840-1930
2020
Kopf, Marle
Evaluationsstudie zu Schimmelpilzschäden in Wohnräumen. Optimierungsansätze zur Unterstützung Betroffener und Qualitätssicherung der Schadensbeseitigung. Online Ressource: PDF-Format, 4,88 MB (kostenlos)
2008
Privatgutachten kann Gerichtsgutachten entbehrlich machen!
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2019 - 4 U 548/19)
Der Kläger (K) begehrt Verdienstausfall in einer bestimmten Höhe. Betreffend die Berechnung präsentiert er ein Privatgutachten. Unter Zugrundelegung dieses Gutachtens spricht das Landgericht einen niedrigeren Betrag zu. K kommt mit der Berufung.
IBR 2018, 539
Hemmen Verhandlungen der Haftpflichtversicherung die Verjährung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Marc Steffen, Berlin
(OLG Bamberg, Urteil vom 28.01.2016 - 1 U 146/15; BGH, Beschluss vom 24.01.2018 - VII ZR 33/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der klagende Gebäudeversicherer nimmt Regress beim beklagten Unternehmen für die seinem Versicherungsnehmer anlässlich eines Wasserschadens erbrachten Versicherungsleistungen. Das Unternehmen führt 2009 die Reparatur eines defekten Wasserrohrs im Bad eine
IBR 2016, 339
Schlechter Vergleich bleibt schlechter Vergleich!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2015 - 8 U 734/14; BGH, Beschluss vom 09.03.2016 - VII ZR 29/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) hatte den Unternehmer (U) durch außergerichtlichen Vergleich, dem ein Angebot des U zu Grunde lag, mit der Durchführung von Pflasterarbeiten zum Pauschalpreis von rd. 14.100 Euro beauftragt. Hintergrund war, dass U zuvor bei Abrissar
IBR 2015, 2801
Brandsanierer ist kein Rechtsberater!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg
(OLG Hamburg, Urteil vom 18.07.2014 - 9 U 16/14)
Nach einem Küchenbrand beauftragte der Kläger die Beklagte mit den Arbeiten Gebäudeschaden, Sofortmaßnahmen, Wiederherstellung . Die Küche war bei dem Brand teilweise zerstört worden. Die Beklagte entsorgte die zerstörten Küchenmöbel. Die noch verwertbar
IBR 2014, 176
Arglistige Täuschung setzt keine Bereicherungsabsicht voraus!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein, Hamburg
(BGH, Urteil vom 23.10.2013 - IV ZR 122/13)
Das durch einen Gebäudeversicherer versicherte Wohnhaus wird vorsätzlich in Brand gesteckt und dadurch zerstört. Durch zwei Realgläubiger des Versicherungsnehmers (VN) in Anspruch genommen, reguliert der Gebäudeversicherer gegenüber diesen Gläubigern zunä
IMR 2013, 458
Mieter hat keinen Schadensersatzanspruch gegen Nachbarn wegen Wasserschadens!
RA und FA für Miet und Wohnungseigentumsrecht Stefan Krettler, Gelsenkirchen
(AG Halle, Urteil vom 25.06.2013 - 95 C 3141/12)
Der Kläger ist seit September 2011 Mieter einer Wohnung in Halle. Der Beklagte bewohnte die Wohnung über der des Klägers. Im Januar 2012 platzte in der Wohnung des Beklagten ein nicht fachmännisch installierter Wasseranschluss, wodurch ein Wasserschaden a
IBR 2013, 468
Über gravierende (eigene) Mängel muss der Auftragnehmer aufklären!
RA Dr. Karl Schwarz, Berlin
(OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2012 - 12 U 118/10;BGH, Urteil vom 11.04.2013 - VII ZR 139/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird vom Bauherrn (B) mit der Errichtung eines Satteldaches aus Zinkblech beauftragt. Die Schlussrechnung des AN begleicht B im Jahr 2001. Nach einem Sturm im Jahr 2008 wölben sich größere Teile der Dacheindeckung auf. Die von B ein
IBR 2013, 444
Vorgerichtliche Anwaltskosten können Streitwert erhöhen!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - VI ZB 53/12)
Der Kläger klagt 2.555,46 Euro Schadensersatz sowie 693,50 Euro für die vorgerichtliche Schadensregulierung ein, wovon 555,60 Euro auf Anwaltskosten entfallen, die durch die Inanspruchnahme eines Kaskoversicherers entstanden sind. Das Amtsgericht verurtei
IBR 2013, 380
Versicherung lehnt Leistung ab: Keine Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker, Hannover
(BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11)
Die Parteien streiten um Versicherungsleistungen nach einem durch Frostbruch verursachten Leitungswasseraustritt. Unstreitig wurde das Gebäude nach Auszug des letzten Mieters vom Versicherungsnehmer (VN) zwar beheizt, während einer Kälteperiode im Januar
IBR 2012, 303
Architektenhonorarklage: Örtliche Zuständigkeit?
Dr. Markus Wessel, VorsRiLG, Hannover
(OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - 32 SA 84/11)
Der Beklagte ist Eigentümer eines Hausgrundstücks in M. Im Gebäude kommt es zu einem Wasserschaden. Der Kläger zu 1) - ein Architekt - begehrt als Vergütung für die von ihm betreute Schadensregulierung mit der Versicherung ca. 900 Euro vom Beklagten. Der
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1 Einleitung - Lebenselixier Wasser - für Immobilien die Pest!
aus: Richtig handeln bei Wasser- und Feuchtigkeitsschäden. Gebäudetrocknung in der Praxis, 3., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Versicherungen für Wasserschäden Überlaufende Regenrinnen, Hagelschauer, die Autos oder Terrassenmöbel demolieren, oder über die Ufer getretene Flüsse, die Keller volllaufen lassen – welche Versicherung zahlt für welche Schäden? Hier eine kleine Orientierungshilfe: Regenwasser, das ins Haus eingedrungen ist, ist oft ein Fall für die Hausratversicherung, allerdings nur, wenn zuvor – etwa durch Sturm oder Hagel – ein Fenster, eine Tür oder das Dach Schaden genommen hat. Daher ...
Ansorge, Dieter
2.1.5 Einfamilienhaus in Württemberg - Undichtes Untergeschoss
aus: Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte. Pfusch am Bau, Band 1, 4. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Besonders gefährdete Bereiche sind die Wandeinbindungen ins Gelände, gerade im Bereich von Terrassen oder befestigten Wegen. Auf Mängelrügen der Käufer vor Zahlung der Schlussrate hat der Bauträger mit Zahlungsklage gedroht. Rechtliche und wirtschaftliche Situation: Eigentümer und Bauträgerin haben verständlicherweise unterschiedliche Vorstellungen über die notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und die Schadensregulierung nicht mehr beseitigbarer Mängel.
Neimke, Lothar
1 Grundlagen für eine Gutachtenbearbeitung
aus: Das Sachverständigengutachten. Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens, 3., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Sachverständige müssen besondere Kenntnisse im Aufbau und in der Abfassung von Gutachten nachweisen können. Nach § 4 Satz 2 der SVO konnte die Bestellungsbehörde die Vorlage von eigengefertigten Gutachten verlangen, »... angesichts der Tatsache, dass es sich hier um den zentralen Aufgabenbereich des Sachverständigen handelt, sind insbesondere Kenntnisse über Inhalt, Aufgaben und Abfassung von Gutachten eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Bestellung zum ...
Mollinga, Andreas
4 Vom Betroffenen durchzuführende Maßnahmen
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Bei regelmäßiger Überprüfung des Eigentums (Haus, Garage, Außenanlagen etc.) auf Schäden können vorhandene Schäden auch einfacher etwaigen Verursachungsquellen zugeordnet werden. Nach Feststellung eines Schadens sollte sich der Betroffene mit einem Interessenvertreter und / oder einem fachkundigen Sachverständigen in Verbindung setzen. Hier hat der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass bei Entdeckung des Schadens keine weiteren Schäden an den übrigen Büchern entstehen.
Wirth, Stefan
Flachdachsanierung - Kfz-Schäden wegen eines geplatzten Schlauchs bei der Dachbekiesung
aus: Bauschadensfälle, Band 8, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Für die Flachdachsanierung eines Hochhauses (Bild 1) wurde der vorhandene Kies abgesaugt und die Abdichtung entfernt. Die Schlauchleitung ist in Dachhöhe abgerissen (Bild 2). Obwohl der Lkw-Fahrer die Vakuumpumpe über einen Not-Ausschalter unverzüglich außer Betrieb setzte, ist der in der Schlauchleitung vorhandene Kies noch ausgetreten und hat sich über einen Kfz-Parkplatz verteilt. Die auf die Umlenkung des Schlauchs wirksame Zugspannung kann beim Bekiesen dadurch noch vergrößert werden, ...
Mollinga, Andreas
14 Schlichtungsstellen/Anrufungsstellen
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Aufgrund der Tatsache, dass in den »klassischen« Bergschadensgebieten des Steinkohlenabbaus und des Braunkohlenabbaus mitunter Tausende von Objekten berggeschädigt sein können, wurde von Seiten der Politik die Einrichtung einer für den privaten Hauseigentümer kostenlosen Schlichtungsstelle gefordert. Gleichartige Schlichtungsstellen gibt es nunmehr auch für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen für Bergschäden aufgrund Steinkohlenabbaus sowie in Köln für Schäden aufgrund ...
Erbe, Lutz
Das Versicherungsgutachten aus technischer Sicht - Haftpflichtschaden, Sachschaden, Sonderfall Blitz-Überspannungsschaden
aus: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021. Tagungsband. Martin Schauer, BVS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Versicherungstechnische Abwicklung: Die VN hat gegen elementare Sorgfaltspflichten verstoßen und bewusst eine defekte Anlage weiterbetrieben. Hinweis: Nicht jeder der Beteiligten hat ein Interesse an der objektiven Feststellung des Sachverhalts. Sollte der Ortstermin gestört, Zugang zu Anlagen oder Bereichen verweigert oder bewusst Feststellungen behindert werden, ist dies im Protokoll festzuhalten und dem Auftraggeber mitzuteilen.
Althoff, Richard; Schurz, Alexander
Aktuelle Rechtsfälle und Urheberrecht für Sachverständige
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Sachverhalt: Zur Begründung der Kürzung der Vergütung des Sachverständigen hatte das Ausgangsgericht darauf verwiesen, dass es der Sachverständige versäumt habe, rechtzeitig gemäß § 407 a Abs. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass mit der Erstellung des Gutachtens durch Beschluss der Sachverständige beauftragt worden war. Sachverhalt: Im zu entscheidenden Fall hatte der Sachverständige außerhalb des Gerichtsverfahrens ein Unternehmen beraten, welches - was der ...
Arndt, Newen
3.2.7 Nassbelasteter Barfußbereich
aus: Schwimmbäder. Schadenfreies Bauen, Band 43. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., aktual. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Beläge, bei denen die Prüframpe einen Winkel von bis zu 24° erzielt hat, lassen sich in Bereichen mit hoher Rutschgefahr einsetzen (Bewertungsgruppe C 168 ; Bild 153). Beispielhafte Erläuterungen, in welchen Bereichen eines Schwimmbads planerisch mit einer geringen Rutschgefahr (Bewertungsgruppe A 168 ), einer üblichen Rutschgefahr (Bewertungsgruppe B 168 ) oder einer hohen Rutschgefahr (Bewertungsgruppe C 168 ) gerechnet werden muss, können der Tabelle 3 entnommen ...
Philipps, Georg; Wieck; Jürgen; Stollhoff, Frank
7.2.1 Risslineal
aus: Die vorsorgliche Beweissicherung im Bauwesen. Schadenfreies Bauen, Band 31. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die häufigste Schwachstelle als Instrument zur Beobachtung von Veränderungen am Bauwerk stellt der Riss als Schadensform dar. Das Risslineal (Risslehre) dient als Vergleichsmaßstab für Rissweiten und stellt eine gute Methode dar, um bestehende Risse auf einen halben Zehntelmillimeter genau in seiner Breite zu messen. Am sichersten lässt sich die Risstiefe mit einem Bohrkern bestimmen, wobei eine Tränkung der Rissflanken mit eingefärbtem Wasser die Risstiefe besonders gut anzeigt.
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