Logo des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB
baufachinformation.de


Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
Es werden gleichzeitig mehrere Datenbestände für Sie durchsucht!


  •   Home

  •   Baustoffe | Bauphysik |
      Gebäudetechnik
  •   Bauschäden | Bauerhaltung
      Denkmalpflege
  •   Architektur | Innenarchitektur |
      Grünplanung
  •   Gebäudeplanung |
      Baukonstruktion
  •   Ingenieurbau
  •   Abfall | Boden | Wasser
  •   Bauwirtschaft | Baubetrieb
  •   Bau und Planungsrecht |
      Bauvertragsrecht
  •   Stadt und Raumplanung |
      Wohnungswesen
  •   FAQs   Über uns   Kontakt   Impressum   AGB   Datenschutz

Drucken 

Liste der Publikationen zum Thema "Schriftform"


Bücher, Broschüren: (1)

Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
Felix Pause
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 190 mm, Softcover
epubli
 
 

nach oben


Forschungsberichte: (1)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus - Anpassung der Formvorschriften am Beispiel der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung. Begleitforschung MEDIA@Kom
Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus - Anpassung der Formvorschriften am Beispiel der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung. Begleitforschung MEDIA@Komm
2001 62 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

nach oben


Zeitschriftenartikel: (219)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Bolz, Stephan
Mehr- und Minderkostenliste sticht Schriftformklausel!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Pützenbacher, Stefan
Wie ist der Mietgegenstand bei Untervermietung bestimmbar?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Sommer, Michael
Nicht jeder Verstoß gegen die Schriftform berechtigt zur Kündigung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Neuhaus, Kai-Jochen
Schriftform bei konkludent abgeschlossenem (Stellplatz-)Mietvertrag
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Butzmann, Martin
Eine Überschrift ist keine Unterschrift!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Burkhart, Iris
Wann ist die Schriftform bei mehreren Urkunden eingehalten?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Blatt, Thomas
Die Bezeichnung des Mietbeginns mit "Tag der Eröffnung" genügt dem Schriftformerfordernis
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Voppel, Reinhard
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2020
Hofele, Johannes
Und täglich grüßt die Schriftformfalle: Mündliche Einigungen sind eine Zeitbombe!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Eistert, Kristina
Vertragsunterzeichnung hinausgezögert: Keine Berufung auf fehlende Schriftform!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Schriftform

nach oben


Aufsätze aus Sammelbänden: (3)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus

Bußmann, Andre
Chancen und Risiken der fiktiven Abnahme nach neuem gesetzlichen Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Orlowski, Matthias
Das neue Anordnungsrecht des Bestellers gemäss Paragraf 650b ff. BGB - Unterschiede zu den Paragrafen 1, 2 VOB/B 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Eichner, Stephan
Mängelhaftung bei Baustofflieferungen - Bedenkenanmeldung/Ersatz von Aus- und Einbaukosten 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld

nach oben


Rechtsbeiträge: (615)
IMR 2021, 2314
Abänderung des Mietvertrags - und täglich grüßt die Schriftformfalle!
RA Dr. Marc Biebelheimer, Berlin
(OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2020 - 3 U 67/20)

Ein gewerblicher Untermietvertrag nimmt auf eine Anlage 1 Bezug, aus der sich die Mietsache ergeben soll. Tatsächlich existiert die Anlage aber nicht. Ferner treffen die Mietvertragsparteien eine gesonderte, als Anlage zum Mietvertrag titulierte schriftli


IMR 2021, 2279
Seit dem 01.12.2020 gilt: Die Zustimmung zu einem Umlaufbeschluss muss nur noch in Textform erklärt werden!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Matthias Seiler, Augsburg
(LG Bremen, Urteil vom 02.10.2020 - 4 S 188/19)

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt vom Neueigentümer Hausgeldzahlungen, die u. a. durch einen im schriftlichen Verfahren gefassten Beschluss betreffend die Genehmigung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne der WEG für das Jahr 201


IBR 2021, 2274
Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Köln, Urteil vom 18.12.2019 - 16 U 114/19)

Ein Bauträger (B) und ein Generalunternehmer (GU) schließen auf Basis der VOB/B einen Vertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage mit 15 Einheiten. Nach § 3 Abs. 3 des GU-Vertrags sollen vom B geforderte Zusatzleistungen nach Vorlage eines Nacht


IMR 2021, 2251
Pachtvertrag mit GbR: Schriftform nur mit Vertretungszusatz gewahrt
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 06.11.2020 - LwZR 5/19)

Ein Pachtvertrag enthält folgende Klauseln: Die Pachtzeit dauert 12 Jahre, und zwar vom 01.11.2007 bis zum 31.10.2019. Das Pachtjahr läuft vom 01.11. bis zum 31.10. Nach Ablauf des Pachtverhältnisses kann jeder Partner eine Vertragsverlängerung um wei


IBR 2021, 60
Mehr- und Minderkostenliste sticht Schriftformklausel!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2017 - 5 U 124/16; BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 294/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) beauftragt einen Generalunternehmer (GU) mit der teil-schlüsselfertigen Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Mit seiner Schlussrechnung macht der GU Nachträge in Höhe von rund 367.000 Euro geltend, deren Bezahlung der AG zum T


IBR 2021, 64
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(OLG Jena, Urteil vom 09.01.2020 - 8 U 176/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Ein Generalunternehmer (GU) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (WDSV) für ein Bauvorhaben. Aufgrund zahlreicher Meinungsverschiedenheiten kündigt der GU den Vertrag und zahlt nur einen Teil der vom AN gelten


IMR 2021, 67
Wie ist der Mietgegenstand bei Untervermietung bestimmbar?
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 04.11.2020 - XII ZR 4/20)

Ein Vermieter streitet mit einem Mieter im Rahmen einer Räumungsklage über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Gewerberaummietvertrags. Der Mieter nutzte die Räumlichkeiten nicht selbst, sondern vermietete sie an einen Dritten, ohne dies dem


IBR 2021, 33
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(VK Südbayern, Beschluss vom 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11)

Ein Nachprüfungsantrag wird der Vergabekammer (VK) sowohl per Fax als auch per beA des Rechtsanwalts Dr. M auf das besondere Behördenpostfach der VK übermittelt und schließt jeweils mit dem Vermerk Einreichung über das beA, daher ohne Unterschrift


IMR 2021, 21
Nicht jeder Verstoß gegen die Schriftform berechtigt zur Kündigung!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 4 U 40/20)

Die Parteien streiten um die wirksame Kündigung aus dem Jahr 2019 eines befristeten Gewerberaummietvertrags. Der Vermieter (V) behauptet Mängel in der gesetzlichen Schriftform. Zwischen den Parteien wurde formlos eine Änderung der Betriebskostenvorauszahl


IMR 2021, 19
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2020 - 5 U 1572/20)

Die Parteien verhandelten über den Abschluss eines Gewerberaummietvertrags. Der Mietvertragsentwurf sah in § 21 nach Erstunterzeichnung die Übersendung des unterzeichneten Entwurfs zur Gegenzeichnung an die andere Partei mit einer Annahmefrist von drei Wo



mehr Rechtsbeiträge

nach oben


Buchkapitel: (38)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
K - von Kamerabefahrung bis Kündigung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

3 HOAI ist festgelegt, dass als anrechenbare Kosten nach § 10 Abs. 2 BGB hat der Unternehmer dem Bauherrn die drohende wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags unverzüglich anzuzeigen. Dem Unternehmer gewährt § 643 BGB ein Kündigungsrecht, wenn der Bauherr gemäß § 642 BGB mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug gerät.


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Schröder, Wolfgang
Anhang 1: Beispiel Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsvertrag
aus: Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen. Analyse, Bewertung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

(9) Beratungsleistungen Beratungsleistungen des Auftragnehmers beschränken sich ausschließlich auf Empfehlungen des Auftragnehmers als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber im Hinblick auf die Prüfergebnisse, Planungsleistungen und baubegleitende Tätigkeiten. Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur...


Schröder, Wolfgang
Anhang 2: Beispiel Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsvertrag
aus: Privater Betrieb von Photovoltaikanlagen. Anlagentechnik, Risikominimierung, Wirtschaftlichkeit, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

(9) Beratungsleistungen Beratungsleistungen des Auftragnehmers beschränken sich ausschließlich auf Empfehlungen des Auftragnehmers als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber im Hinblick auf die Prüfergebnisse, Planungsleistungen und baubegleitende Tätigkeiten. Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Theißen, Rolf
21. Die Dokumentationspflichten des Sachverständigen bei der Bauwerksabwicklung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Zunächst werden die typischen – außergerichtlichen – Tätigkeitsschwerpunkte des Sachverständigen im Rahmen der Bauwerksabwicklung dargestellt (siehe Abschnitt 21.2). Zur Begründung eines Honoraranspruchs des Sachverständigen und auch – insbesondere – zur Haftungsvermeidung ist dem Sachverständigen dringend anzuraten, nicht nur die Ergebnisse seiner Feststellungen, sondern auch die Tatsachenermittlung (etwa auch durch Angabe der Quellen) für den Auftraggeber, aber auch ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
C. Muster - Sachverständigenordnung des DIHK
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen in ... (Mitteilungsorgan) bekannt. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.



mehr Buchkapitel

nach oben

nach oben

 Kategorien:

1

1

219

3

615

38


Legende

Alle Treffer
Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungs-
berichte
Aufsatz
Zeitschriftenartikel
Dissertationen
Kurztexte zur Denkmalpflege
Buchkapitel
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Warenkorb: 0 Artikel
Gesamtsumme: EUR 0.00
zur Kasse
Mein Konto
Anmelden (optional)
Kundenkonto einrichten
Immer aktuell informiert:
Fraunhofer IRB Newsletter
Kategorien:

Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungsberichte
Zeitschriftenartikel
Aufsätze
Dissertationen
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Merkblätter im
Online-Abonnement

DBV-Merkblätter
WTA-Merkblätter

NEU: FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Unser aktuelles Verlagsverzeichnis

Fraunhofer IRB Katalog


* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.

Ein Service des Fraunhofer IRB für:
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen

Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide

Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr

Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler