Liste der Publikationen zum Thema "Signatur"
Geschichtliche Entwicklung des Stucks in Deutschland. Historische Betrachtung von Formensprache und Berufsbild
Johannesberger Arbeitsblätter
Themenbereich 7.2
2019, 16 S., 20 Abb. u. 1 Tab.,
Das Orientierungssystem als Grundlage einer einheitlichen Objektdokumentation
Johannesberger Arbeitsblätter
Themenbereich 2: Allgemeine Grundlagen, Einzelthemen
1996, 11 S.,
Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Parbs-Neumann, Carolin
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Dötsch, Wolfgang
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Noch, Rainer
Unterschriftsscan ist ungeeignet. Über die Anforderungen an die Unterzeichnung eines Angebotes
Vergabe Navigator, 2020
Tritschel, Tom
Die "Scharoun-Kirche" - von der "Kirche als Fels" zur "Kirche als Zelt"
M+A Mensch + Architektur, 2020
Vogt, Victor
Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Vogt, Victor
Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Wagner, Christian-David
Geforderte elektronische Signatur fehlt: Angebot ist auszuschließen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Wagner, Christian-David
Elektronische Signatur fehlt: Angebotsausschluss!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Dötsch, Wolfgang
Aus für qualifizierte Container-Signatur!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Signatur
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Geschichtliche Entwicklung des Stucks in Deutschland. Historische Betrachtung von Formensprache und Berufsbild. Themenbereich 7.2 2019
Quelle: Arbeitsblätter - Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege Propstei Johannesberg. Sammelordner aktueller Stand; Johannesberger Arbeitsblätter
King, Stefan
Das Schwarzwaldhaus und doch nur Stall: Die Birkenhofscheuer im Dreisamtal 2018
Quelle: Bauernhausforschung in Deutschland und der Schweiz; Jahrbuch für Hausforschung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mapping urban surface materials with imaging spectroscopy data on different spatial scales (kostenlos)
2019
Gerichtsfax defekt: Muss der "IT-Laien"-Anwalt erstmals das beA "aktiv" nutzen?
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20)
Am letzten Tag der Rechtsmittelbegründungsfrist ist das Gerichtsfax außer Gefecht. Ein telefonisch noch am Abend erreichter Wachtmeister kann auf die Schnelle keine andere Faxnummer nennen. In seiner Verzweiflung scannt der Anwalt den unterschriebenen Sch
IBR 2021, 33
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(VK Südbayern, Beschluss vom 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11)
Ein Nachprüfungsantrag wird der Vergabekammer (VK) sowohl per Fax als auch per beA des Rechtsanwalts Dr. M auf das besondere Behördenpostfach der VK übermittelt und schließt jeweils mit dem Vermerk Einreichung über das beA, daher ohne Unterschrift
IBR 2021, 56
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Carolin Parbs-Neumann, Frankfurt a.M.
(BAG, Beschluss vom 14.09.2020 - 5 AZB 23/20)
Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber (ArbG) Vergütung. Der ArbG bestreitet diese und verlangt widerklagend Vertragsstrafe. Erstinstanzlich gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer Recht und weist die Widerklage des ArbG ab. Gegen das Urteil legt der
VPR 2021, 39
Nachprüfungsantrag auch über das beA!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(VK Südbayern, Beschluss vom 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11)
Ein Nachprüfungsantrag wird der Vergabekammer (VK) sowohl per Fax als auch per beA des Rechtsanwalts Dr. M auf das besondere Behördenpostfach der VK übermittelt und schließt jeweils mit dem Vermerk Einreichung über das beA, daher ohne Unterschrift
IMR 2020, 475
Rechtsmittelschrift wird via beA eingereicht: Selbst ist der Mann bzw. die Frau!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BAG, Beschluss vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20)
Ein Rechtsmittel wird mittels nicht qualifiziert signierten elektronischen Dokuments eingelegt. Das nur einfach signierte Dokument wird dann auch nicht aus dem beA desjenigen versandt, der den Schriftsatz signiert hat.
IBR 2020, 620
Rechtsmittelschrift wird via beA eingereicht: Selbst ist der Mann bzw. die Frau!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BAG, Beschluss vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20)
Ein Rechtsmittel wird mittels nicht qualifiziert signierten elektronischen Dokuments eingelegt. Das nur einfach signierte Dokument wird dann auch nicht aus dem beA desjenigen versandt, der den Schriftsatz signiert hat.
IBR 2020, 540
Wer zu spät hochlädt, den bestraft der Auftraggeber!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Bund, Beschluss vom 29.05.2020 - VK 2-19/20)
Der Bund führt ein elektronisches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VSVgV durch. Der Bedarf ist in zwei Lose aufgeteilt. Fristablauf für den Eingang der Erstangebote ist der 13.02.2020 um 11.30 Uhr. Die Erstangebote e
IMR 2020, 433
Rechtsanwalt muss bei einfacher Signatur auch sein eigenes beA nutzen!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 17 U 398/20)
Die Berufung wird mit einem von Rechtsanwältin C (einfach) signierten Schriftsatz eingelegt, der wegen technischer Probleme aber über das beA des Sozietätskollegen Dr. K versandt wurde.
IBR 2020, 560
Rechtsanwalt muss bei einfacher Signatur auch sein eigenes beA nutzen!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 17 U 398/20)
Die Berufung wird mit einem von Rechtsanwältin C (einfach) signierten Schriftsatz eingelegt, der wegen technischer Probleme aber über das beA des Sozietätskollegen Dr. K versandt wurde.
VPR 2020, 170
Wer zu spät hochlädt, den bestraft der Auftraggeber!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Bund, Beschluss vom 29.05.2020 - VK 2-19/20)
Der Bund führt ein elektronisches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VSVgV durch. Der Bedarf ist in zwei Lose aufgeteilt. Fristablauf für den Eingang der Erstangebote ist der 13.02.2020 um 11.30 Uhr. Die Erstangebote e
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Buss, Harald
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Einigen sich die Parteien auf bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht in dieser Einigung Folge zu leisten; es kann jedoch die Zahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen beschränken. A.6.6.3 Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. A.6.7.2 Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige tatsächlich ...
IV Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Ausnahme: Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist in die Wertung einzubeziehen. Beispiel: Ein Angebot geht der Poststelle des Auftraggebers rechtzeitig zu; diese leitet das Angebot nicht an den Verhandlungsleiter weiter. Entspricht ein Angebot nicht den vorgegebenen technischen Anforderungen, so hat der ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
C. Muster - Sachverständigenordnung des DIHK
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen in ... (Mitteilungsorgan) bekannt. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Röhrich, Lothar
A 4 IfS: Empfehlungen zum Aufbau eines Sachverständigengutachtens
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Es kann geboten sein, in der Kopf- oder Fußzeile eine Bezeichnung des Gutachtens einzufügen, die es erschwert, einzelne Seiten des Gutachtens auszutauschen, z.B: Name des Sachverständigen, evtl. Beinhaltet das Gutachten ausschließlich Thematiken außerhalb des Sachgebietes, für das der Sachverständige bestellt ist, darf das Gutachten nicht mit dem Rundstempel versehen werden. Nicht möglich ist es, ein vom Auftraggeber gefordertes Gutachten lediglich mit einer anderen Bezeichnung zu versehen, ...
Röhrich, Lothar
A 1 Muster-Sachverständigenordnung des DIHK
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen in ... (Mitteilungsorgan) bekannt. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
2.26 Die Nutzung elektronischer Medien
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Nutzung des PC mit den nötigen peripheren Geräten ist zu einer selbstverständlichen Arbeitshilfe im Alltag des Sachverständigen geworden. Ob der Sachverständige nach dem »Zwei-Orte-Prinzip« sowohl ein Papierexemplar als auch ein elektronisch archiviertes Exemplar an »gesichertem Ort« aufbewahrt, wird sich nach der Wichtigkeit oder Einmaligkeit eines Gutachtens richten und nach dem Fachgebiet des Sachverständigen. Für die Vorbereitung wird der Sachverständige für ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
1.05 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach der Mustersachverständigenordnung
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen in ... (Mitteilungsorgan) bekannt. (2) Erbringen Sachverständige eine Leistung gemeinsam, muss zweifelsfrei erkennbar sein, welcher Sachverständige für welche Teile verantwortlich ist. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
Treffer: 1 bis 4
Z-156.603-596 Zulassung
vom: 01.12.2014
– abgelaufen
Heterogene PVC-Bodenbeläge gemäß DIN EN 14041 "Amtico Signature"
Amtico International GmbH
Z-156.606-1168 Zulassung
vom: 29.11.2012
– abgelaufen
Laminatbodenbelag nach DIN EN 14041 "RE-Y-STONE eco Signature floor"
Resopal GmbH
P-3343/2846-MPA BS Prüfzeugnis
vom: 08.08.2006
– abgelaufen
Türdrückergarnituren "Signature" nach DIN 18273
ASSA ABLOY Hospitality GmbH
Z-PA-III 6.1434 Zulassung
vom: 11.04.1996
– abgelaufen
Textiler Bodenbelag "Signature"
BALSAN Textilvertrieb GmbH
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