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Liste der Publikationen zum Thema "Unternehmer"


Bücher, Broschüren: (47)

Bauleiter-Handbuch Auftragnehmer
Helmuth Duve, Christopher Cichos
Bauleiter-Handbuch Auftragnehmer
Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe, Aufgaben des Bauleiters
5., Aufl.
2020, 460 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Till Fischer
Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Praxismappe für Planer, Unternehmer und Überwacher
2020, 140 S., 29.7 cm, Softcover
Feuertrutz Verlag
 
 

Koordinierung durch den Generalunternehmer in Großprojekten
Katja Aedtner
Koordinierung durch den Generalunternehmer in Großprojekten
2020, 323 S., 227 mm, Softcover
Nomos
 
 

Nachträge im Bauwesen
Helmuth Duve
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Neues Bauen im Rheinland
Birgit Gropp, Marco Kieser, Sven Kuhrau
Neues Bauen im Rheinland
Ein Führer zur Architektur der Klassischen Moderne. 100 Jahre Bauhaus
2019, 304 S., 332 Farbabb. 24.2 cm, Softcover
Imhof, Petersberg
 
 

Dänemark und der Hausbau im Norden
Dänemark und der Hausbau im Norden
Jahrbuch für Hausforschung, Band 64
2019, 304 S., 103 SW-Abb., 482 Farbabb. 30 cm, Hardcover
Imhof, Petersberg
 
 

Max Ostenrieder
Jean Louis Schlim
Max Ostenrieder
Ein Münchner Architekt an der Schwelle zur Neuzeit
2018, 160 S., mit zahlreichen Abbildungen. 21 x 24 cm, Hardcover
Volk Verlag
 
 

Die Villa Gemmingen und das Gustav-Siegle-Anwesen auf der Karlshöhe
Frank Ackermann
Die Villa Gemmingen und das Gustav-Siegle-Anwesen auf der Karlshöhe
2018, 192 S., 80 Farbfotos. 240 mm, Hardcover
Belser
 
 

Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
Felix Pause
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 190 mm, Softcover
epubli
 
 

BIM-Ratgeber für Bauunternehmer
Katja Silbe, Joaquín Díaz
BIM-Ratgeber für Bauunternehmer
Grundlagen, Potenziale, erste Schritte. Hoch- und Tiefbau
2017, 151 S., 82 farb. Abb. 10 Tab. 24 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 


weitere Bücher zum Thema: Unternehmer

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
Merkblatt DWA-M 806, August 2013. Nachträge - Handreichungen zu Vergütungsanpassungen bei VOB-Verträgen
Merkblatt DWA-M 806, August 2013. Nachträge - Handreichungen zu Vergütungsanpassungen bei VOB-Verträgen
DWA-Regelwerk, Band M 806
2013, 51 S.,
Selbstverlag
 
 

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Forschungsberichte: (8)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Effiziente Anreizelemente und Koordinationsmechanismen in Bauverträgen im öffentlichen und privaten Hochbau (AKM-Hochbau). Abschlussberich
Beckers, Thorsten (Projektleiter); Edquist, Love Erik (Bearbeiter); Zimmermann, Tobias (Bearbeiter); Kochendörfer, Bernd (Mitarbeiter); Giebelhausen, John-Albert (Mitarbeiter); Mertens Susanne (Mitarbeiter); Götze, Stephan (Mitarbeiter)
Effiziente Anreizelemente und Koordinationsmechanismen in Bauverträgen im öffentlichen und privaten Hochbau (AKM-Hochbau). Abschlussbericht
2013 248 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Quartiers-Impulse: Neue Wege zur Verbesserung der lokalen Standortbedingungen. Online Ressourc
Neumann, Uwe (Projektleiter); Halstrick-Schwenk, Marianne; Scheuer, Markus; Schmidt, Christoph M.; Borne, Mark; Geißler, Helmut; Gutzmer, Manfred
Quartiers-Impulse: Neue Wege zur Verbesserung der lokalen Standortbedingungen. Online Ressource
2010 91 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten. Abschlussbericht
Rainer Wanninger, Simon-Finn Stolze
Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2713
2008, 118 S., 19 Abb., 8 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Erarbeitung des Musters einer für die schlüsselfertige Bauabwicklung durch Generalunternehmer besonders geeigneten Ausschreibungsart
Rainer Hobusch
Erarbeitung des Musters einer für die schlüsselfertige Bauabwicklung durch Generalunternehmer besonders geeigneten Ausschreibungsart
Bau- und Wohnforschung
1989, 160 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Vereinfachter, ausbaufaehiger Wohnungsbau. Pilotmassnahme Ludwigsburg. Schlussbericht
W. Schmitt
Vereinfachter, ausbaufaehiger Wohnungsbau. Pilotmassnahme Ludwigsburg. Schlussbericht
1983, 90 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Inflation, budgeting and construction costs
Rakhra, A.S.; Wilson, A.J.
Inflation, budgeting and construction costs.
1982 18 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Gleichgewicht Bauvolumen, Planer- und Unternehmerkapazitaet. Tl.A - Bauausfuehrende Wirtschaft. Tl.B - Bauplanung
Guenther B. Motz, Walter Bodenstedt, C.J. Diederichs
Gleichgewicht Bauvolumen, Planer- und Unternehmerkapazitaet. Tl.A - Bauausfuehrende Wirtschaft. Tl.B - Bauplanung
Bau- und Wohnforschung
1980, 246 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Kooperationsgemeinschaften - Demonstrative Versuchs- und Vergleichsbauten zur praktischen Erprobung von Organisationsmodellen im Baugewerbe in Neue Stadt Wulfen und Kempten/Allgaeu
G. Achterberg, K. Hampe
Kooperationsgemeinschaften - Demonstrative Versuchs- und Vergleichsbauten zur praktischen Erprobung von Organisationsmodellen im Baugewerbe in Neue Stadt Wulfen und Kempten/Allgaeu
Bau- und Wohnforschung
1977, 73 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (2548)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Lindner, Markus
Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Bolz, Stephan
Mehr- und Minderkostenliste sticht Schriftformklausel!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Langjahr, Grete
Vertrag über Einbau eines Kurventreppenlifts ist ein Werklieferungsvertrag!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Weihrauch, Oliver
Informationsschreiben zugegangen: Spätestens jetzt beginnt die Rügefrist!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Manteufel, Thomas
Baumängel gehören vor die Baukammer!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Hammacher, Peter
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Rodemann, Tobias
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Lindner, Markus
Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Stretz, Anna
Muster-Widerrufsformular nicht ausgehändigt: Kein Wertersatz für erbrachte Leistung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Rodemann, Tobias
Zahlung von Mindestlohn ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Unternehmer

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Aufsätze aus Sammelbänden: (68)

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Fluch, Michaela
Wie schützt sich ein privater Auftraggeber vor Mehrkostenforderungen? 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Leupertz, Stefan
Integrierte Projektabwicklung (IPA). Die Auflösung bilateraler Vertragsstrukturen durch Mehrparteienverträge 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Rotzinger, Antje
Ein Sommersitz auf der Höri. Das Landhaus mit Künstleratelier einer Leipziger Unternehmerfamilie ist Teil der für seine Dichter- und Künstlerhäuser bekannten Halbinsel Höri im Bodensee 2019
Quelle: Erforschen und Erhalten. Jahresbericht der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg 2018; Erforschen und Erhalten - Jahresbericht der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg
Ganten, Hans
Baumängel im Verantwortungsbereich mehrerer Beteiligter (Überblick) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Budau, Maximilian; Mayer, Dennis
Analyse und Darstellung wesentlicher Bestandteile von Projektabwicklungsformen im Bauwesen 2019 (kostenlos)
Quelle: 30. BBB-Assistententreffen 2019 in Karlsruhe. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter Bauwirtschaft, Baubetrieb, Bauverfahrenstechnik. 10. - 12. Juli 2019. Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Bogusch, Norbert; Schorn, Michael
Außenwände 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Juling, Herbert; Hlawatsch, Frank; Meyer, Axel; Ganten, Hans
Unerprobte Materialien; Baustoffrisiken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Hankammer, Gunter; Krause-Allenstein, Florian
Wärme- und Klimabedingter Feuchteschutz 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Hartig, Karsten; Horschitz, Rainer
Baugrund 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Strukely, Robert; Bühler, Martin; Sgier, Gabriel
Das neue SBB-Vertragsmodell "Generalunternehmer Plus" im Neubauprojekt Doppelspurtunnel Bözberg: Besonderheiten, Umsetzung und Erfahrungen aus Sicht des Owner?s Engineers 2019
Quelle: STUVA-Tagung 2019 - Internationales Forum für Tunnel und Infrastruktur. STUVA-Tagung 2019 in Frankfurt am Main, 26. bis 28. November 2019. Langfassungen der Vorträge; Forschung und Praxis, U-Verkehr und unterirdisches Bauen

weitere Aufsätze zum Thema: Unternehmer

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Dissertationen: (11)

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Schleicher, Melanie
Komplexitätsmanagement bei der Baupreisermittlung im Schlüsselfertigbau (kostenlos)
2012
Kirsch, Jürgen; Gehbauer, Fritz (Hrsg.)
Organisation der Bauproduktion nach dem Vorbild industrieller Produktionssysteme. Entwicklung eines Gestaltungsmodells eines ganzheitlichen Produktionssystems für den Bauunternehmer (kostenlos)
2009
Kress, Celina
Zwischen Bauhaus und Bürgerhaus. Die Projekte des Berliner Bauunternehmers Adolf Sommerfeld. Zur Kontinuität suburbaner Stadtproduktion und rationellen Bauens in Deutschland 1910-1970. Online Ressource: PDF-Format, ca. 18,1 MB (kostenlos)
2008
Frey, Oliver
Orte, Netze, Milieus. Zur kommunalen Steuerung kreativer Milieus in einer "amalgamen Stadt". Online Ressource: PDF-Format, 6,19 MB (kostenlos)
2008
Bartmann, Ina
Das Henkel-Werk in Düsseldorf-Holthausen 1900-1940. Ein aussergewöhnlicher Unternehmer und sein Architekt. Online Ressource: PDF-Format, ca. 81,00 MB (kostenlos)
2008
Schaedel, Volker
Public Private Partnership als strategisches Geschäftsfeld mittelständischer Bauunternehmen (kostenlos)
2008
Schmolke, Daniel
Innovation durch Partnering im deutschen Schlüsselfertigbau. Modularisiertes Konzept für partnerschaftliche Kooperationen zwischen Haupt- und Nachunternehmern in der deutschen Bauwirtschaft. Online Ressource: PDF-Format, 28,64 MB (kostenlos)
2008
Schwerdtner, Patrick
Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungsmodell für Einzelvergaben im Hochbau. Online Ressource (kostenlos)
2007
Eitelhuber, Andreas
Partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Bauwirtschaft - Ansätze zu kooperativem Projektmanagement im Industriebau. Online Ressource: PDF-Format, 1,19 MB (kostenlos)
2007
Becker, Anna
Quartiersentwicklung mit Migrantenökonomie - die Entwicklung von Migrantenökonomie im Quartier. Diplomarbeit
2006

weitere Dissertationen zum Thema: Unternehmer

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Rechtsbeiträge: (7233)
IBR 2021, 80
Vertrag über Einbau eines Kurventreppenlifts ist ein Werklieferungsvertrag!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Grete Langjahr, München
(OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 - 6 U 300/19)

Ein Unternehmer vertreibt Treppenlifte in verschiedenen Variationen zu einem Preis von mehreren tausend Euro. Er bietet unterschiedliche Varianten der Treppenlifte an: Es kann ein gerader Lift erworben werden, wenn die Treppe gerade ist. Weiter kann sich


IBR 2021, 23
Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Barbara Münch, Essen
(OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19)

Der Besteller ist Eigentümer eines Kfz. Weil der Motor schlecht ansprang, bringt er das Fahrzeug in die Werkstatt des Unternehmers. Nach einer Fahrzeugdiagnose, die Zündaussetzer anzeigt, vermutet der Unternehmer einen Fehler im Ansaugsystem, ohne dass es


IBR 2020, 638
Auch eine Billiglösung von einem Billighandwerker muss mangelfrei sein!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2020 - 4 U 16/20)

Der Unternehmer soll ein Dach sanieren und drei Schornsteine mit Schindeln verkleiden. Die VOB/B wird nicht einbezogen. Die vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind mangelhaft. Der Unternehmer macht geltend, dass er und seine Mitarbeiter keine versiert


IBR 2020, 583
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Verweis auf Nachunternehmervergütung reicht!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Patrick Schmitz, Würzburg
(KG, Beschluss vom 13.06.2019 - 27 U 31/19; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 202/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) kündigt nach Beginn und vor Fertigstellung der Arbeiten den mit dem Auftragnehmer (AN) geschlossenen Pauschalwerkvertrag. Der AG hat die Putzarbeiten vollständig erbracht sowie die Aluminiumfenster eingebaut. Der Trockenbau sowie die


IBR 2020, 452
Bauherr erklärt die Abnahme: Auch die Vergütung eines Nach-Nachunternehmers wird fällig!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2020 - 11 U 120/17)

Der Auftraggeber (AG) erteilt einem Generalunternehmer (GU) den Auftrag zur Errichtung einer Stahlbau-Bogenbrücke. Einen Teil der Metallbauarbeiten vergibt der GU an einen Nachunternehmer (NU). Dieser wiederum beauftragt auf der Grundlage eines BGB-Bauver


IBR 2020, 183
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Barbara Münch, Essen
(OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2018 - 7 U 21/18; BGH, Beschluss vom 04.12.2019 - VII ZR 137/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Unternehmer, ein Möbeltischler, fertigt für die Wohnung des Bestellers diverse Möbel und Einbaumöbel an. Für seine Werkleistung erteilt er dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Auftraggeber verweigert die Zahlung. Er vertritt die Auffassung, mangels Pre


IBR 2020, 177
Gesamtschuld ist auf Haftungsquote begrenzt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2019 - 10 U 107/19)

Ein Bauherr beauftragt bei der Errichtung einer Logistikhalle einen Generalplaner mit der Planung (einschließlich Tragwerksplanung) und Bauüberwachung sowie einen Unternehmer mit der Errichtung des Rohbaus. Nach Abnahme rügt der Bauherr Risse in der Boden


IBR 2020, 30
Bedenkenhinweis belastet Architekten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Rostock, Urteil vom 30.01.2018 - 4 U 147/14; BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - VII ZR 45/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Bauherr beauftragt einen Architekten mit der Planung und Überwachung von Sanierungsarbeiten in mehreren Wohnblöcken. Hierzu wird der Unternehmer mit Fliesenlegerarbeiten beauftragt. Während der Ausführung meldet der Unternehmer gegen die Art der Verle


IBR 2019, 685
Bauherr und Unternehmer vergleichen sich: Ist der Architekt "aus dem Schneider"?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019 - 12 U 47/19)

Der Bauherr nimmt seinen Bauingenieur auf Schadensersatz wegen Verletzung von Bauüberwachungspflichten in Anspruch. Mit dem ebenfalls verklagten Bauunternehmer hat sich der Bauherr über die geschuldete Nacherfüllung bereits verglichen. Im Vergleich heißt


IBR 2019, 668
Generalunternehmer haftet nur für eigene Organisationspflichtverletzung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2018 - 16 U 105/17; BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - VII ZR 207/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) beauftragt einen Generalunternehmer (GU) mit der schlüsselfertigen Herstellung eines Neubaus. Die VOB/B ist Vertragsinhalt. Nach Ablauf der Mängelfrist gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B reklamiert der AG Mängel an den Regen- und Abwasserl



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Buchkapitel: (715)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Klindt, Ludwig; Klindt, Eginhardt
Vertrag und Abnahme
aus: Kein Ärger am Bau - Ein Ratgeber für Bauherren, Planer und Unternehmer; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999

Würde der Bauherr eine deutliche Veränderung an der VOB vornehmen, beispielsweise die Gewährleistungszeit auf 10 Jahre anheben, so kann er dieses tun, wenn der Unternehmer mitspielt. Konnte bis zu diesem Tag der Bauherr - spätestens bei der Abnahme - den Unternehmer auffordern, bestimmte Leistungen vorzuführen, um daran festzustellen, ob diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, so ist nach der Abnahme der Bauherr in der Pflicht, dem Unternehmer nachzuweisen, daß er eine ...


Soergel, Carl
Der Bauwerksmangel als Auslöser gesamtschuldnerischer Haftung von Baubeteiligten
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004

Der Architekt kann dem Bauherrn die möglicherweise grob fahrlässige Mangelverursachung durch den Bauunternehmer nicht entgegenhalten, weil der Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist im Verhältnis zum objektüberwachenden Architekten. Nimmt der Bauherr bei einem vom Architekten und Bauunternehmer verursachten Mangel nicht den Architekten in Anspruch, sondern den Bauunternehmer, dann ist eine interessante Unterscheidung der gegen den Bauunternehmer gerichteten Ansprüche ...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Buss, Harald
B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

(2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. Soll die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - (DIN 1960 und DIN 1961 sowie ATV im Teil C der VOB) - gelten, so muss auch dies besonders vereinbart werden. Auch nach Änderung der VOB/A 2006 ist die...


Frössel, Frank
10.4 Verjährung
aus: Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung. Wenn das Haus nasse Füße hat, 3., komplett überarb. u. erw. Aufl., Leest/Werder (Havel): Baulino Verlag; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

v. 22.9.1983 - VII ZR 360/82, BauR 1984, 64). Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist die Abnahme der Planungs- oder Überwachungsleistung, nicht die Abnahme des Bauwerks. Arglist liegt vor, wenn dem Unternehmer bewusst ist, dass dem Besteller ein Mangel unbekannt sein könnte und er das angebotene Werk bei Kenntnis des Mangels nicht als Vertragserfüllung annehmen werde (BGH, Urt. Der Besteller ist dann so zu stellen, als wäre der Mangel dem Unternehmer bei der Ablieferung des Werkes ...



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