Liste der Publikationen zum Thema "Unwirksamkeit"
Nachschlagewerk zum Aufstellen und Prüfen von Vertragsbedingungen
2012, xiii, 158 S., XIII, 158 S. 223 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
Nachschlagewerk zum Aufstellen und Prüfen von Vertragsbedingungen
2012, xiii, 158 S., XIII, 158S. 223 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
Die Problematik der Treuhandvollmacht im Rahmen der Bauherrenmodelle. Eine Rechtsprechungsanalyse. Online Ressource
2005 179 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Vertragsverlängerung ist wesentliche Änderung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Börstinghaus, Ulf
Kündigung: Die Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Neuhaus, Kai-Jochen
Schriftformverstoß bei konkludentem Mietvertrag zwischen Erwerber und Mieter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Grziwotz, Herbert
Notarielle Vollzugspflicht bei Grundstückskauf trotz Gutachten über Wucherähnlichkeit
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Zinger, Christoph
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Fuchs, Heiko
Mindestsätze der HOAI dürfen zwischen Privaten weiter angewendet werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Rodemann, Tobias
Vorsicht kann schaden: Salvatorische Klausel führt zur Unwirksamkeit!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Binder
Mieterhöhung übersteigt angemessene Unterkunftsaufwendungen: Gleichwohl Härtefall!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Bolz, Stephan
Unwirksame Abnahmeklausel als Bumerang: Werklohn trotz fehlender Abnahme verjährt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Summa, Hermann
Rechtsschutzlücke bei unzulässiger Direktvergabe?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Unwirksamkeit
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Die Problematik der Treuhandvollmacht im Rahmen der Bauherrenmodelle. Eine Rechtsprechungsanalyse. Online Ressource: PDF-Format, ca. 1,1 MB (kostenlos)
2005
AGB-Sicherungsklausel teilbar?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2022 - 21 U 15/21)
Der Auftraggeber (AG) nimmt den beklagten Bürgen (B) aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch. Der AG gab in seinem Verhandlungsprotokoll als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass der Auftragnehmer (AN) eine Vertragserfüllungsbürgschaf
IMR 2022, 2608
Auch die Abrechnungsposition "Schornstein & Rauchmwart 3. OG" ist formell unwirksam!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20)
In dem vom AG Hamburg zu beurteilenden Fall hat die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung dem Vermieter offensichtlich Schwierigkeiten bereitet. Nur so ist es zu erklären, dass der Vermieter sich als Kläger um gleich drei aus der Betriebskos
IMR 2022, 2607
Betriebskostenabrechnung mit bloßer Position "Hausstrom" ist formell unwirksam!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20)
Die Wirksamkeit einzelner Positionen in Betriebskostenabrechnungen ist längst zu einem Dauerbrenner von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geworden. Solche Streitigkeiten sind vermeidbar, wenn auf der Vermieterseite korrekt gearbeitet wird. Dass
IBR 2022, 301
"Honorarverschiebung" vereinbart: Architektenvertrag nichtig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tony Selle, Leipzig
(OLG Dresden, Urteil vom 08.06.2021 - 6 U 42/21; BGH, Beschluss vom 15.12.2021 - VII ZR 621/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Architekt (A) macht gegenüber seinem Auftraggeber (AG) offenes Honorar für erbrachte Architektenleistungen geltend. Die Parteien hatten sich für ein Bauvorhaben X auf ein Pauschalhonorar von 12.000 Euro netto verständigt. Zunächst sei ein Betrag von 9
IMR 2022, 2587
Mindestangaben einer Betriebskostenabrechnung
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jana Gelfert, Augsburg
(LG Kassel, Beschluss vom 16.02.2022 - 1 T 427/21)
Die Parteien eines Wohnraummietvertrags streiten über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter ist der Ansicht, dass die vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung bereits formell unwirksam sei. Denn in der Betriebskostenabrechnung
IBR 2022, 327
Ablehnungsgesuch erfolglos: Kein zweiter "Aufguss" bei der Vollstreckbarerklärung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2022 - 26 Sch 14/21)
Im Reisegeschäft tätige Unternehmer gründen eine Gesellschaft. Der Antragsteller (ASt) hält 40% der Anteile, zwei weitere Gesellschafter je 30%. In einer Gesellschafterversammlung wird die Einziehung der Geschäftsanteile des ASt beschlossen. Nach dem Gese
IMR 2022, 209
Bindende Prozessuntersagung durch den Verwalter in WEG-Altverfahren
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(AG München, Urteil vom 25.08.2021 - 485 C 3241/20 WEG)
Der Beklagte wollte gerne eine Dachterrasse errichten. Ein Beschluss, der ihm dies genehmigte, wurde für ungültig erklärt, zwischenzeitlich hatte er die Terrasse errichtet. Mit im Februar 2020 erhobener Klage begehrt der Kläger die Beseitigung der baulich
IBR 2022, 2518
Unwirksame Abnahmeklausel als Bumerang: Werklohnanspruch trotz fehlender Abnahme verjährt!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2021 - 24 U 194/20)
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen auf Grundlage vom AN vorformulierter Vertragsbedingungen einen Hausbauvertrag. In § 7 heißt es, dass die Leistung nach Fertigstellung und vor Einzug oder Nutzung förmlich abgenommen wird, und weiter, dass
VPR 2022, 2479
Feststellungsantrag (un-)zulässig?
RiOLG a. D. Hermann Summa, Mainz
(BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022 - Verg 7/21)
Unter Berufung auf § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV hatte der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Drei Unternehmen waren zur Angebotsabgabe aufgeführt worden. Nach Auftragsvergabe an A machte B, der nicht am Vergabeverfahren
IBR 2022, 196
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam!
RA und FA für Vergaberecht Christoph Zinger, Hanau
(BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022 - Verg 7/21)
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Corona-Virus für einen Zeitraum von drei Monaten. Die Vergabe erfolgte unter Verweis auf äußerste Dringlichkeit in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmew
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Schulze-Hagen, Alfons
Rechtsfragen der Planung und Ausführung im Bestand
aus: Schäden bei der energetischen Modernisierung. 40. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2005. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Der Architekt ist gehalten, die technische oder gestalterische Mitverarbeitung der vorhandenen Bausubstanzen für die einzelnen Leistungsphasen jeweils gesondert zu berücksichtigen, denn nach BGH, IBR 2003, 255 ist die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten solcher Leistungsphasen nicht zu berücksichtigen, bei denen der Architekt keinerlei Leistungen im Sinne einer technischen oder gestalterischen Mitverarbeitung erbringt. Nach BGH, IBR 2004, 512 begründet jedoch eine an den ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.08 Stichworte zur Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Regelungen wurden in das BGB übernommen. § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen § 305b Vorrang der Individualabrede § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit § 306a Umgehungsverbot § 307 Inhaltskontrolle § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit § ...
Buss, Harald
C.9.1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. 1 Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
8 Grundsätzliche Instandsetzungsmöglichkeiten
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
So zeigt die Erfahrung der Autoren, dass zugestellte und zugehängte Fenster (Bild 56) zur Lüftung nicht genutzt werden und Räume mit so dekorierten Fenstern auch dementsprechend selten gelüftet werden. Um den nutzerseitige Obliegenheiten zu erforderlichen Lüftung von Räumen (siehe Kapitel 9.3.1.5), insbesondere in Mietwohnungen, nachkommen zu können, müssen dem Nutzer umgekehrt jedoch auch Fenster zur Verfügung stehen, die eine ordnungsgemäße Lüftung als Stoßlüftung in der oben ...
IV Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Ausnahme: Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist in die Wertung einzubeziehen. Beispiel: Ein Angebot geht der Poststelle des Auftraggebers rechtzeitig zu; diese leitet das Angebot nicht an den Verhandlungsleiter weiter. Entspricht ein Angebot nicht den vorgegebenen technischen Anforderungen, so hat der ...
Rickert, Axel
30. Schiedsgutachten, Schiedsgericht, Mediation, Streitschlichtung - Formen außergerichtlicher Streitbeilegung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ebenfalls relativ unproblematisch ist die Beauftragung durch eine Partei, soweit nach der zugrundeliegenden Schiedsgutachterklausel diese Partei den Schiedsgutachtenfall durch einseitige Erklärung auslösen kann und bei der Beauftragung des Sachverständigen zur Vertretung der anderen Partei berechtigt ist. Sollte aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien eine Partei mit der Vertretung der anderen Partei bei der Beauftragung des Sachverständigen bevollmächtigt sein, ist der ...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
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