Liste der Publikationen zum Thema "Urteil"
Mietrecht, Kommentar
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
15., Aufl.
2021, XXVII, 3109 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Die HOAI in der Praxis
Mit Mustern prüffähiger Rechnungen und Musterverträgen
11., Aufl.
2021, 560 S., 210 mm, Hardcover
Werner
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 10.,überarb.Aufl. April 2021
2021 XIX,486 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 9.,überarb.Aufl. Oktober 2020
2020 XIX,486 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Student:trophy 20. Light up! Aufstockungen mit Holz - Studentenwettbewerb
2020 23 S., Abb., graf. Darst., Grundr., Kt.,
proHolz Austria
kostenlos
Gemeinschaftsaufgabe Neubauakzeptanz. Erkenntnisse aus der Veranstaltungsreihe "Akzeptanz für mehr Wohnungsneubau in Stadt und Region"
2020 40 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Lochergut - Ein Portrait
2019, 220 S., 146 Abbildungen, 20 Skizzen/Pläne. 29 cm, Softcover
Quart Luzern
2019 50 S., Abb., Detailschn., Grundr., Lagepl., Schn.,
Selbstverlag
kostenlos
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 8.,überarb.Aufl. Mai 2020
2019 XIX,484 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Schönheitsreparaturen
Zusammenfassung und Auswirkung der aktuellen Rechtsprechung des BGH auf bestehende und neue Wohn- und Gewerberaummietverträge
2009, 104 S., 220 mm, Softcover
VDM Verlag Dr. Müller
weitere Bücher zum Thema: Urteil
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Berechnungen eines Tragwerkplaners sind keine Handwerkerleistungen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Vowinckel, Cornelius
Wirksame beA-Ausgangskontrolle: Schriftsatz und Versand prüfen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Pöpel, Thomas
Einladung zur Versammlung durch faktischen Verwalter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Jung
Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Manteufel, Thomas
Klage "demnächst" zugestellt?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Elzer, Oliver
Berufung allein auf neues Vorbringen gestützt: Zulassung ist zu rechtfertigen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Biebelheimer, Marc
Keine verschuldensunabhängige Haftung unter den Mietern eines Hauses!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Göpper, Christian
Kosten einer überflüssigen Beweisaufnahme sind niederzuschlagen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Göpper, Christian
Keine Gnade bei Missachtung des elektronischen Rechtsverkehrs
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Hahn, Achim
Über architektonische Urteilskraft
Die Architekt, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Urteil
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verlust der Heimat - Ausgleich durch Wiederaufbau als Zwangsmaßnahme? Herausforderungen an die Denkmalbehörde 2021
Quelle: Denkmal - Heimat - Identität. Denkmalpflege und Gesellschaft. Konferenzband zur Fachtagung des Amtes für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden, 27. bis 29. November 2019
Tintelnot, Götz
Fachgerechte Rissbehandlung als Bestandteil der Betoninstandsetzung. Korrektes technisches Vorgehen gemäß neuer Regelwerke 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Becker, Erik
Juristische Leitplanken für Architekten beim Building Information Modeling - Vertragsgestaltung/Vergütung/Haftung 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Nusser, Jens
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Altlastenmanagement 2021
Quelle: Altlasten 2021. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 18. und 19. Mai 2021, Online-Seminar; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Lins, Susanne
50 Grüne Häuser. Entwicklung und Umsetzung des BeRTA-Grünfassadensystems in Wien 2021
Quelle: Im Quartier. Tagungsband. BauZ! Wiener Kongress für zukunftsfähiges Bauen. Internationaler Kongress, 24.-25. März 2021
Hauschild, Carola
Geltende Technische Regeln für den Mauerwerksbau (Deutsche, Europäische und Internationale Normen) (Stand 15.06.2019) 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Bentheim, Manfred von
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Gerschler, Tina
Die Anpassung des nationalen Bauproduktenrechts nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 2020
Quelle: Beton-Kalender 2020. Wasserbau, Konstruktion und Bemessung. 2 Bde. 109.Jg.; Beton-Kalender
Henke, Andreas; Wolf, Jan
Sicherheitsleistungen durch (Bank-)Bürgschaften - Voraussetzungen, Rechtsfolgen, behördliche Anordnung 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Kern, Jochen
Aktuelle OLG-Entscheidungen zum korrekten Umgang mit Schimmelschäden 2020
Quelle: Die 24. Pilztagung, gemeinsame Fachtagung für biogene Schadstoffe, 24. Juni 2020 im H+ Hotel Wiesbaden-Niedernhausen. Schotten dicht - Reicht das? PDF-Datei
weitere Aufsätze zum Thema: Urteil
Saldoklage im Urkundenprozess: Rechtskraft und Nachverfahren
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael E. Freudenreich, Frankfurt a.M.
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2022 - 2-28 O 191/21)
Die Parteien streiten um rückständigen Mietzins sowie Wiederauffüllung des Kautionskontos im Zusammenhang mit einem Gewerberaummietvertrag. Der Vermieter macht auf der Grundlage eines Mietensaldos, der auf den Mietvertrag und dessen Nachträge Bezug nimmt,
IBR 2022, 2749
Wer gegen wen das Rechtsmittel führt, muss klar sein!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 15.03.2022 - VI ZB 20/20)
K geht gegen B1, ein Klinikum, und B2, den behandelnden Arzt, auf Schadensersatz vor. Das Landgericht gibt der Klage statt. Das Urteil wird Rechtsanwalt R am 28.11. zugestellt. Dieser legt am 30.12. (Montag) namens und in Vollmacht der Berufungskläger
IBR 2022, 328
Klage "demnächst" zugestellt?
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 21.03.2022 - VIa ZR 275/21)
Der Kläger macht gegen den Hersteller seines Fahrzeugs Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit der Abgasrückführung ( Dieselklage ) geltend. Die Verjährungsfrist endet spätestens am 31.12.2019. Die Klage geht am 27.12.2
IMR 2022, 182
Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 26.01.2022 - XII ZR 79/20)
Mieter und Vermieter einer Gaststätte streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus dem Gewerberaummietverhältnis. Nachdem der Mieter die laufenden Mieten nicht mehr zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Der Mieter erklärte hinsichtlich der offenen
IBR 2022, 2504
Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Julia Zerwell, Frankfurt a.M. undRA und FA für Bau- und Architektenrecht Steffen Holatka, Frankfurt a.M.
()
##1. Bestehende vertragliche Konstellationen/Grundsätze
Bestehende Vertragsverhältnisse unterliegen dem Grundsatz, dass das Beschaffungs- und Preisrisiko und mithin die Leistungsgefahr auf Seiten des Auftragnehmers übernommen worden ist
IBR 2022, 185
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit verlangt: AGB-Sicherungsabrede wirksam!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 255/20)
Ein Besteller und ein Unternehmer (U) schließen einen Bauvertrag. Die vom Besteller vorgegebene Sicherungsabrede für Mängelansprüche sieht einen Einbehalt von 5% der Bausumme vor, ablösbar durch eine Bürgschaft mit folgendem Text: Auf die Einreden der
IBR 2022, 270
Zugang durch Einwurf-Einschreiben mit Ein- und Auslieferungsbeleg bewiesen?
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21)
Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) streiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage darum, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des AG beendet worden ist. Die Kündigung hat der AG dem AN, der in einer Hochhausanlage wohnt, deren Briefkastenanla
IBR 2022, 210
Vergleichstext muss eindeutig sein!
VorsRiOLG Martine Stein, Düsseldorf
(BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 223/20)
V ist seit langen Jahren der private Krankenversicherer des P. Dieser begibt sich im Jahr 2004 wegen eines Rückenleidens in die Behandlung der Fachärztin für Orthopädie A. Die Behandlung führt bei P zu schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Er kl
IBR 2022, 385
Im Urteil durch Gericht bestimmte Frist beginnt mit der Rechtskraft!
RiOLG Cornelius Vowinckel, Hamm
(BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 271/20)
Die Parteien schlossen 2007 einen Vertrag, wonach der Beklagte sich verpflichtete, die von ihm mit einem Mobilfunkunternehmen geschlossenen Mietverträge über zwei auf seinem Betriebsgrundstück installierte Sendemasten zu kündigen. Anschließend erklärte de
IBR 2022, 162
Berufungserweiterung nach Anerkenntnis?
RiOLG Cornelius Vowinckel, Hamm
(BGH, Urteil vom 19.10.2021 - VI ZR 1173/20)
Nach einem Verkehrsunfall im Bereich eines Bahnübergangs machte das klagende Bahnunternehmen (K) Schäden i.H.v. 315.810,09 Euro geltend. Das Landgericht (LG) nahm eine Haftungsquote von 60% auf Seiten des Beklagten (B) an und wies die Klage insgesamt ab.
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Drusche, Volker
13.5 Gerichtsurteile zum Thema Wohnraumschimmel
aus: Wohnraumschimmel. Ursachenanalyse - Vermeidung - Sanierung, 2., erw. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die klagenden Vermieter verlangen vom beklagten Mieter die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung, nachdem sie das bestehende Mietverhältnis schriftlich gekündigt haben, weil der Beklagte seine vertraglichen Pflichten als Mieter schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil entschieden, dass einem Mieter eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden kann, wenn die Ursache des Schimmelbefalls an der ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.2 Mängelrechte nach der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
1 bis 3, 280, 281 BGB – Vertretenmüssen vorausgesetzt – Schadensersatz statt der Leistung oder nach Wahl des Auftraggebers stattdessen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem. Weitere Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers kann z. B. die vorbehaltlose Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mängel (§ 640 Abs. Beim kleinen Schadensersatz behält der Auftraggeber das Werk, der durch den Mangel eingetretene Schaden ...
Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Seibel, Mark; Müller, Alexander
2.3 Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
aus: Schallschutz. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 1. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Das Berufungsgericht hat sich durch die frühzeitige Festlegung auf einen den Mindestanforderungen der DIN 4109 entsprechenden Schallschutz der Frage verschlossen, ob die von der Beklagtengeschuldete Bauweise mit einer doppelschaligen Trennwand bei einwandfreier und den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung einen Schallschutz ergibt, der dem erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 entspricht. Vielmehr ist der Verweis auf die DIN 4109 redlicherweise lediglich dahin ...
Althoff, Richard
Dächer und Dichtungen vor den Schranken der Gerichte
aus: Beiträge vom 14. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung am 5. Juni 2012, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Bauschadensbewertung und Immobilienbewertung 2012. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Allerdings: das Thema Feuchtigkeit und Abdichtung gerade bei der Sanierung von Bestandsgebäuden führt, so das OLG weiter, zu konkreten Leistungspflichten des Architekten in der Planungsphase. Das OLG Stuttgart beurteilt im vorliegenden Fall nun auch die Nachbesserung einer mangelhaften Abdichtung des Dachbereiches als „klassischen Fall des merkantilen Minderwertes“. Bereits zwei Monate nach dem erwähnten Urteil aus Februar 2011 verkündete derselbe Senat des OLG Düsseldorf ein ...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
mehr Buchkapitel
Treffer 1 bis 20
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | vorwärts
PA-IX 9238/IB Prüfzeugnis
vom: 25.09.2018
– abgelaufen
Selbstschluss-Thermostat-Brausebatterie DN 15 der Serie Eurodisc SE Artikel-Nr. 36 245 000 und deren Variante, Produkt-Nr. 36.244.000
Grohe AG
P-IX 9237/IA Prüfzeugnis
vom: 25.09.2018
– abgelaufen
Einhebel-Spültischmischer DN 15 der Serie Minta, Art.-Nr. 32.917.000 und 32488000; Varianten: sowie die Variante der Serie FLAIR, Art.-Nr. 32.452.000, Art.-Nr. 32.453.000
Grohe AG
ETA-13/0762 Zulassung
vom: 19.06.2018
– aktuell
Injection System OUTIFIX TXVI for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made with OUTIFIX TXVI injection adhesive
OUTIFIX
ETA-13/0739 Zulassung
vom: 19.06.2018
– aktuell
Injection System ELEMATIC PRIME BLOK for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made with ELEMATIC PRIME BLOK injection adhesive.
ITW Construction Products Italy SRL
ETA-13/0436 Zulassung
vom: 19.06.2018
– aktuell
Injection System Spit MULTI-MAX for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made with SPIT MULTI-MAX injection adhesive
Société Spit
ETA-13/0762 Zulassung
vom: 31.05.2013
– abgelaufen
Injection System OUTIFIX TXVI for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made with OUTIFIX TXVI injection mortar.
OUTIFIX
ETA-13/0739 Zulassung
vom: 31.05.2013
– abgelaufen
Injection System ELEMATIC PRIME BLOK for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made withELEMATIC PRIME BLOK injection adhesive.
ITW Construction Products Italy SRL
ETA-13/0436 Zulassung
vom: 31.05.2013
– abgelaufen
Injection System Spit MULTI-MAX for rebar connection. Post installed rebar connections diameter 8 to 20 mm made with SPIT MULTI-MAX injection mortar.
Société Spit
PA-IX 9243/IZ Prüfzeugnis
vom: 21.02.2013
– abgelaufen
Infrarot-Elektronik-Waschtischbatterie DN 15 der Serie Europlus E Produkt-Nr. 36 240 000 und deren Variante, Produkt-Nr. 36 239 000
Grohe AG
PA-IX 9238/IB Prüfzeugnis
vom: 21.02.2013
– abgelaufen
Selbstschluss-Thermostat-Brausebatterie DN 15 der Serie Eurodisc SE Produkt-Nr. 36 245 000 und deren Variante, Produkt-Nr. 36.244.000
Grohe AG
PA-IX 9243/IZ Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Selbsschluss- Thermostat- Wandarmatur der Firma Grohe AG Serie EUROPLUS E, Art.-Nr. 36.239.000 Variante: Serie EUROPLUS E, Art.-Nr. 36.240.000
Grohe AG
PA-IX 9242/IZ Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Einhandmischer- Wand- Waschtischarmatur (Sicherheitsmischbatterie) der Firma Friedrich Grohe AG Serie Euroeco, Art.-Nr. 33.907.000 Varianten: Serie Euroeco, Art.-Nr. 33.909.000, Serie Euroeco, Art.-Nr. 33.911.000
Friedrich Grohe AG & Co. KG
PA-IX 9238/IB Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Selbstschluß-Thermostat-Brausearmatur der Firma Grohe AG Serie EURODISC SE, Art.-Nr.36.244.000 Variante : Serie EURODISC SE ; Art.Nr. 36.245.000
Grohe AG
P-IX 9240/IZ Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Unterputz-Selbstschluss-Waschtischarmatur der Firma Grohe AG Serie EUROPLUS E, Art.-Nr. 36.009.000 mit Oberbauten Art.-Nr. 36.342.000, Art.-Nr. 36.243.000
Grohe AG
P-IX 9239/IZ Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Unterputz-Selbstschluss-Waschtischarmatur der Firma Grohe AG Serie EUROPLUS E, Art.-Nr. 36.241.000 mit Oberbauten Art.-Nr. 36.242.000, Art.-Nr. 36.243.000
Grohe AG
P-IX 9236/IC Prüfzeugnis
vom: 30.07.2009
– abgelaufen
Brauseeinheit der Firma Grohe AG Serie FREEHANDER, Art.-Nr. 27.004.000; Varianten: Serie FREEHANDER, Art-Nr. 27.005.000., Serie FREEHANDER Verlängerungsset, Art.-Nr. 27.008.000
Grohe AG
P-IX 9237/IA Prüfzeugnis
vom: 25.11.2008
– abgelaufen
Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma Friedrich Grohe AG Serie MINTA, Art.-Nr. 32.917.000; Varianten: Serie MINTA, Art.-Nr. 32.488.000, Serie FLAIR, Art.-Nr. 32.452.000, Serie FLAIR, Art.-Nr. 32.453.000
Friedrich Grohe AG & Co. KG
P-IX 9231/IC Prüfzeugnis
vom: 25.11.2008
– abgelaufen
Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma Friedrich Grohe AG Serie MINTA, Art.-Nr. 32.918.000; Varianten: Serie Flair, Art.-Nr. 32.067.000
Friedrich Grohe AG & Co. KG
PA-IX 9302/IB Prüfzeugnis
vom: 27.05.2008
– abgelaufen
Thermostat-Brausearmatur der Firma Ideal Standard GmbH + Co.OHG, Serie CERATHERM 300, Art.-Nr. A 3210 AA
Ideal Standard GmbH + Co.OHG
P-IX 9279/IB Prüfzeugnis
vom: 30.04.2008
– abgelaufen
Handbrause der Firma Hansgrohe AG Serie Marin 3-jet, Art.-Nr. 28 303 xxx
Hansgrohe AG
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | vorwärts
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler