Liste der Publikationen zum Thema "Verantwortung"
Menschen wie Häuser, Häuser wie Städte, Städte wie die Welt
2019, 192 S., 70 b/w and 40 col. ill., 45 b/w and 40 col. img., 25 b/w ld. 230.00 mm, Hardcover
Birkhäuser Berlin
Hidden Champions und Stadtentwicklung. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung innovativer Unternehmen für Kleinstädte in peripherer Lage
2019 63 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2019 27 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 190 mm, Softcover
epubli
NJW-Praxis
3., Aufl.
2018, XXXI, 503 S., mit zahlreichen Abbildungen. 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Das kommunale Marktwesen
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft, Band 5724
Auswahlverfahren - Auswahlkriterien - Rechtschutz. Dissertationsschrift
2015, XXXIV, 249 S., 210 mm, Softcover
Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
Hochwasser: Vor- und Nachsorge. Forschungsprojekte zu baulichen und planerischen Handlungsoptionen vom Objektschutz bis zur Makroregion
2014 20 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Der Weltklimavertrag
Verantwortung der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen den Klimawandel
2014
2013, xiv, 231 S., 11 SW-Abb. 210 mm, Softcover
Springer
Die Deutsche Bahn AG zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlverantwortung
Studien zum Gesellschaftsrecht, Band 2
Eine Untersuchung des Art. 87e GG und der besonderen Bedeutung der Eigentümerstellung des Bundes
2013, 434 S., 23 cm, Softcover
Nomos
Umweltpolitische Mündigkeit
Kompetenzorientierte Effekte umweltbildender Maßnahmen
2012, 104 S., 220 mm, Softcover
Diplomica
weitere Bücher zum Thema: Verantwortung
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Portal Bauforschung
Individuelles Umwelthandeln und Klimaschutz (IndUK) - Sach- und Schlussbericht. Ergebnisintegration und transdisziplinäre Verwertung von Erkenntnissen aus der SÖF-Forschung zu den sozialen Dimensionen von Klimaschutz und Klimawandel
2016 73 S., Abb., Tab., Lit.,
Kassel University Press
kostenlos
Umweltbewusstsein in Deutschland 2010. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Förderkennzeichen: 3709 17 154. Online Ressource
2010 94 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Preiswert und zügig bauen auch bei kleinen Bauvorhaben. Organisation und Führung auf Kleinbaustellen. Abschlußbericht
Bau- und Wohnforschung
1991, 96 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bauschaeden im Hochbau. Ein zusammenfassender Querschnittsbericht
Bau- und Wohnforschung
1983, 44 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Dampfbremse ist keine Dampfsperre!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kau, Wolfgang
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Feige-Munzig, Andreas
Der Arbeits- und Sicherheitsplan bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Häufige Mängel bei der Erstellung des Arbeits- und Sicherheitsplans (AS-Plan) gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 (kostenlos)
Bauportal, 2021
Hök, Götz-Sebastian
Internationale Vertragsstandards im Vergleich - Gegenüberstellung von FlDIC, ENAA und NEC4
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2021
Kraubitz, Thomas
Eine erneuerbare Ressource. Stadtplanung mit digitalen Daten
Der Architekt, 2021
Eimler, Harald
Anwalt muss zu seinem Schriftsatz "stehen"!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Denk, Andreas
Die Rhetorik des Materials. Überlegungen zu einer Ästhetik des Urban Mining
Der Architekt, 2020
Stricker-Berghoff, Undine
Effiziente und effektive Energieberatung. Richtlinie VDI 3922 (kostenlos)
TGA Fachplaner, 2020
Chaabane, Wassim; Nassour, Abdallah; Eickhoff, Isabell; Nelles, Michael
Integriertes Abfallmanagement für nachhaltigen Tourismus in Tunesien
Müll und Abfall, 2020
Frenz, Walter
Erweiterte Herstellerverantwortung für Einweg-Produkte. Überwälzung der öffentlichen Reinigungskosten nach EU-Vorgaben im Sinne des Green Deals
Müll und Abfall, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verantwortung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Damit es besser bleibt. Eine proaktive IBA zum Thema Wohnen 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Pinkwart, Ralf-Peter
Denkmalpflegerische Entscheidungen über Solaranlagen in Sachsen - ein Rückblick 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Siebert, Geralt
Möglichkeiten und Verantwortung durch überarbeitete Teile 1 und 2 der DIN 18008 2020
Quelle: Glasbau 2020
Khbeis, Halim; Bißwurm, Axel; Neumer, Daniel; Rausch, Alexander; Weber, Michael
Von Bauarten und Bauprodukten. Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis planender und prüfender Ingenieure 2020
Quelle: Beton- und Stahlbetonbau Spezial, Oktober 2020. 100 Jahre MPA Karlsruhe; Beton- und Stahlbetonbau Spezial (Sonderheft)
Rustom, Joseph
Of halal architectures and consensus democracies. A personal account of the rehabilitation of places of worship in postwar Beirut 2020
Quelle: Vom Wert des Weiterbauens. Konstruktive Lösungen und kulturgeschichtliche Zusammenhänge; Kulturelle und technische Werte historischer Bauten
Wenzel, Fritz
Neu und treu nach Pöppelmann? Wie das Taschenbergpalais in Dresden seine alten Mauern behielt. 1992 2020
Quelle: Von Bauten und Menschen. Als Bauingenieur in der Denkmalpflege
Wurthmann, Jens
Modellprojekt für ein Auskunfts- und Informationssystem in Bremen 2019
Quelle: 33. Oldenburger Rohrleitungsforum 2019. Rohrleitungen - Transportmedium für Trinkwasser und Abwasser. Mit CD-ROM; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Tintemann, Inken
Comparing family housing in Düsseldorf and Neuss-Allerheiligen: new aspects, stable qualities, and increasing challenges regarding everyday life in the suburb and the city 2019
Quelle: Housing the family. Locating the single-family home in Germany
Støvlbæk Skov, Kirsten
Denkmalschutz in Dänemark. Eine Zusammenarbeit über Fächer- und Ländergrenzen hinweg 2019
Quelle: Dänemark und der Hausbau im Norden; Jahrbuch für Hausforschung
Chaabane, Wassim; Nassour, Abdallah; Selmi, Manel; Nelles, Michael
Solid waste management in tourist destinations in Tunisia: reality and perspectives 2019
Quelle: 9. Wissenschaftskongress Abfall- und Ressourcenwirtschaft am 14. und 15. März 2019 an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden. Tagungsband
weitere Aufsätze zum Thema: Verantwortung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Der Weltklimavertrag. Verantwortung der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen den Klimawandel
2014
Eisenmenger, Mathias
Der Architekt. Das zukünftige Berufsbild unter Berücksichtigung seiner Verantwortung als Baumeister. Online Ressource: PDF-Format, ca. 2,74 MB (kostenlos)
2007
Schimmel: 10.000 KBE in Fußböden ist per se kein Hygiene- und Entscheidungskriterium
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
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IBR 2021, 179
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Oldenburg, Urteil vom 20.11.2018 - 2 U 37/17; BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - VII ZR 263/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird mit einem BGB-Bauvertrag mit Sanierungsarbeiten am Dach einer Gewerbeimmobilie beauftragt. Wenige Monate nach der Abnahme stürzt das Dach bei starken Niederschlägen ein. Die Havarie ist auf Planungs- und Ausführungsfehler des A
IBR 2021, 215
Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 4 U 1725/20)
Ein Sachverständiger (S) wurde mit der Begutachtung einer medizinischen Behandlung beauftragt, bei der er keine Behandlungsfehler festgestellt hat. Der Kläger (Patient) geht u. a. gegen das Gutachten vor und rügt, dass S das Gutachten nicht selbst, sonder
IBR 2021, 219
Anwalt muss zu seinem Schriftsatz "stehen"!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 354/19)
Der Kläger (K) hat den beklagten VW-Konzern im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal erfolglos auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Insgesamt ging es um knapp 24.000 Euro nebst Zinsen für mehrere Jahre sowie weitere kleinere Positionen. Seine Revi
IMR 2021, 116
Räum- und Streupflicht delegiert: WEG trifft Überwachungs- und Kontrollpflicht!
RA und StB Dr. Marcel M. Sauren, Aachen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2020 - 9 U 34/19)
Die Klägerin macht nach einem Sturz auf Glatteis Schadensersatzansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geltend. Sie macht geltend, bei Benutzung des Grundstücks der WEG im Januar auf Schnee- und Eisglätte gestürzt zu sein und sich dabei V
IBR 2021, 123
Dampfbremse ist keine Dampfsperre!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Iris Glönkler, Stuttgart
(OLG München, Beschluss vom 03.07.2018 - 28 U 120/17; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 143/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) hat den Auftragnehmer (AN) als Generalunternehmer mit der Errichtung eines Wohnbauvorhabens beauftragt. Nun streiten die Parteien über Mängel, wegen derer der AG Schadensersatz an die Erwerber der Wohnungen bzw. der Wohnungseigentüme
IBR 2020, 1053
Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten hat der Versicherungsmakler?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg
(OLG Dresden, Beschluss vom 15.10.2020 - 4 W 697/20)
Der Antragsteller (ASt) ließ sich von einem Versicherungsmakler im Rahmen des Abschlusses einer Gebäudehaftpflichtversicherung beraten. Der Makler wies hierbei nicht darauf hin, dass Vandalismusschäden vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind. Nachdem e
IBR 2021, 56
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Carolin Parbs-Neumann, Frankfurt a.M.
(BAG, Beschluss vom 14.09.2020 - 5 AZB 23/20)
Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber (ArbG) Vergütung. Der ArbG bestreitet diese und verlangt widerklagend Vertragsstrafe. Erstinstanzlich gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer Recht und weist die Widerklage des ArbG ab. Gegen das Urteil legt der
IBR 2021, 9
Bedenkenanmeldung auch gegen Nachfolgegewerk!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht André Bußmann, Köln
(OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020 - 6 U 1945/19)
In einem Einkaufscenter soll ein Landschaftsgärtner 12 bauseits gelieferte Stieleichen in ebenfalls bauseits vorgerichtete Baumquartiere pflanzen. Nachdem die ersten sechs Pflanzquartiere deutlich zu klein gestaltet waren, lässt der Auftraggeber (AG) die
IMR 2020, 433
Rechtsanwalt muss bei einfacher Signatur auch sein eigenes beA nutzen!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 17 U 398/20)
Die Berufung wird mit einem von Rechtsanwältin C (einfach) signierten Schriftsatz eingelegt, der wegen technischer Probleme aber über das beA des Sozietätskollegen Dr. K versandt wurde.
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
Schröder, Wolfgang
1 Verantwortung des Betriebsführers
aus: Gewerblicher Betrieb von Photovoltaikanlagen. Betreiberverantwortung, Betriebssicherheit, Direktvermarktung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Aus dem Betrieb der Anlage heraus ergeben sich für den Anlagenbetreiber Fürsorgepflichten, unter anderem damit die Anlage den elektrotechnischen Vorschriften genügt. Der Betrieb einer Anlage wird wiederum definiert mit allen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Bei elektrischen Anlagen in Betriebsstätten und Räumen sowie bei Anlagen besonderer Art werden jährlich Prüfungen vorgegeben.
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.1.5 Die Freistellung des Unternehmers bei Planungs- und Anordnungsversagen des Auftraggebers
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Hat der Auftragnehmer nämlich Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder gegen Leistungen anderer Unternehmer, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Trifft den Auftragnehmer die Mangelverantwortung, obwohl die Ursache des Mangels vom Auftraggeber gesetzt worden ist, besteht für den Auftragnehmer die Möglichkeit, dem Auftraggeber ein mitwirkendes Verschulden gemäß §&...
Soergel, Carl
Der Bauwerksmangel als Auslöser gesamtschuldnerischer Haftung von Baubeteiligten
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Der Architekt kann dem Bauherrn die möglicherweise grob fahrlässige Mangelverursachung durch den Bauunternehmer nicht entgegenhalten, weil der Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist im Verhältnis zum objektüberwachenden Architekten. Nimmt der Bauherr bei einem vom Architekten und Bauunternehmer verursachten Mangel nicht den Architekten in Anspruch, sondern den Bauunternehmer, dann ist eine interessante Unterscheidung der gegen den Bauunternehmer gerichteten Ansprüche ...
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.2 Die Mangelverantwortung der Planenden
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Wasserschäden im weitesten Sinne finden ihre Ursache nicht nur in Fehlleistungen der Unternehmer, sondern auch in solchen der planenden Architekten, Ingenieure und sonstigen Sonderfachleuten. Ist die Mangelfreiheit der Planung aufgrund verschuldeter Fehlleistung des Architekten oder des Ingenieurs nicht erreicht, besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz. Ist ein Bauwerksmangel Folge einer vertragswidrigen Leistung des Architekten, erstreckt sich die Einstands- und ...
Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.4 Die Mangelverantwortung bei Nacherfüllung, Sanierung und Begutachtung
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
So kann es geschehen, dass der Auftragnehmer bei Wasserschäden eine Mangelbehebung durchführt, die nicht die Zustimmung des Auftraggebers findet. Führt die Nacherfüllung nicht zum Erfolg, schuldet der Auftragnehmer erneute Nacherfüllung. Im Grundsatz hat der Auftragnehmer so oft Nacherfüllung zu leisten, bis der Erfolg, nämlich die Mangelfreiheit, erreicht ist.
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.1.2 Die Verwendung von Stoffen oder Bauteilen mit Materialfehlern
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Die Undichtigkeit der gesamten Rohrleitung hat ihre Ursache darin, dass die vom Unternehmer bezogenen Kunststoffrohre Vergussfehler aufgewiesen hatten, die weder vom ausführenden Unternehmer noch vom objektüberwachenden Architekten haben wahrgenommen werden können. Eine Verlagerung der Mangelverantwortung vom ausführenden Unternehmer auf den Auftraggeber ist dann im Regelfalle bewirkt, wenn Stoffe der Bauteile vom Auftraggeber verbindlich vorgeschrieben worden sind und wenn der Unternehmer - ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.1.6 Das Quotierungsproblem beim mitwirkenden Verschulden
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
In Fällen dieser Art ist die Verantwortlichkeit des Auftraggebers und Auftragnehmers quotenmäßig festzulegen. Bei erkannten Planungsmängeln haftet der Auftragnehmer immer allein für den eingetretenen Schaden, wenn er den Auftraggeber auf den erkannten Planungsmangel nicht hingewiesen hat (24). Hat er aber den Auftraggeber vom erkannten Planungsfehler in Kenntnis gesetzt, und bleibt der Auftraggeber dessen ungeachtet bei der fehlerhaften Planung, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, kommt...
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