Liste der Publikationen zum Thema "Verbraucherschutz"
Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. 2.Aufl. Stand Februar 2020. Online Ressource
2020 35 S.,
Selbstverlag
kostenlos
2019 6 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
2014, 136 S., zahlr. farb. Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Institutionengefüge in der Verbraucherpolitik. Anforderungen, Stand der Dinge und Handlungsoptionen
2014 44 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Verbraucherrechte im öffentlichen Personenverkehr. Eine verkehrsträgerübergreifende Analyse. Online Ressource
2010 205 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Jahresgutachten 2007 zur Umsetzung der Zusagen zur Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
2008 191 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2008 6 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch
Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR), Band 1028
Zugleich ein Vorschlag für ein
2006, 239 S., 239 S. 233 mm, Softcover
Duncker & Humblot
weitere Bücher zum Thema: Verbraucherschutz
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Modernisierung des Blauen Engel. Abschlussbericht. Forschungskennzahl: 3713 95 320, UBA-FB: 002564. Online Ressource
2018 20 S., Abb.,
Selbstverlag
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Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen. Dokumentation typischer Vertragsklauseln - Rechtliche Bewertung - Auswirkungen auf Verbraucher. Analyse des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
2013 31 S.,
Selbstverlag
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Bauqualität bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben im Neu- und Altbau: Baumängel erkennen - Bauschäden vermeiden - Risiken für private Bauherrn mindern. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3123
2006, 17 S., 8 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Leistungen und Provisionen transparent - Makler- und Kundenbefragungen zur Verbesserung der Position der Verbraucher im Geschäft mit Immobilienmaklern. Online Ressource
2006 158 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Kaskadenverweis - Entscheidung des EuGH und die Haltung des BGH
Immobilien & Finanzierung, 2020
Kerkhoff, Sven
Rote Linien bei der Rechtsberatung. Rechtsberatung für Bauherren - was erlaubt ist, was nicht. Ab wann ist das HOAI-Urteil umzusetzen? Was der BGH (nicht) entschieden hat (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Wagner, Bernhard
EuGH kippt die Mindest- und Höchstsätze der HOAI
bi Bau Magazin, 2019
Paukenschlag aus Luxemburg. Mindestsätze der HOAI nicht per se europarechtswidrig - EuGH, Urteil vom 04.07.2019, Rechtssache C-377/17
Konstruktiver Ingenieurbau KI, 2019
Etzenbach-Effers, Kerstin
Schadstoffarmes Bauen und Renovieren aus Verbraucherschutzsicht
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 2019
Feige-Munzig, Andreas; Bonner, Andrea
Asbest eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Altlasten-Spektrum : Organ Ingenieurtechnischer Verband Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. ITVA, 2019
Falenski, Martin
Die Grundsätze des integrativen und nachhaltigen Planens. Wahlprüfsteine der planenden Berufe in Deutschland
Deutsches Ingenieurblatt, 2019
König, Christian
EBA: Neue Leitlinien zur Kreditvergabe in der Diskussion
Immobilien & Finanzierung, 2019
Naumer, Wolfgang
HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Qualität hat ihren Preis. Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf! (kostenlos)
Ingenieurblatt Baden-Württemberg, vereinigt mit Baumeisterzeitung, 2019
Herbst, Florian
Das neue Bauvertragsrecht. Was Sie ab JETZT beachten sollten
Der Bauschaden, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verbraucherschutz
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Risikokonzeption bei Schadstoffen ohne Prüfwert am Beispiel der PFC-Kontamination in Nordbaden 2019
Quelle: Altlasten 2019. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 26. und 27. Juni 2019, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Schwerdtner, Patrick
Baubetriebliche Aspekte bei Vertragsänderung und der Vergütungsanpassung nach neuem Bauvertragsrecht 2017
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Motzko
Cosler, M.
Das neue Bauvertragsrecht der Bundesregierung - Fluch oder Segen? 2017
Quelle: Erfolgreich sanieren - normativ oder sachverständig? 28. Hanseatische Sanierungstage vom 2. bis 4. November 2017 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom; Forum Altbausanierung
Dreger, Ingo
Vom Materialschutz zum Verbraucherschutz. Erkenntnisse aus 200 Jahren Traktatliteratur und 15 Jahren Sachverständigkeit 2014
Quelle: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Koch, Rainer
Möglichkeiten und Grenzen der BPD 2012
Quelle: Deutsche Holzschutztagung. Trends und Chancen. Göttingen, 27. und 28. September 2012. Mit CD-ROM
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Verbraucherrechte im öffentlichen Personenverkehr. Eine verkehrsträgerübergreifende Analyse. Online Ressource: PDF-Format, 0,68 MB (kostenlos)
2010
Düring, Rolf-Alexander
Landwirtschaftliche Nutzung organischer Siedlungsabfälle vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutzes. Online Ressource: PDF-Format, ca. 9,8 MB (kostenlos)
2003
Verbraucher muss Vollständigkeit der Baubeschreibung nicht bestätigen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 (nicht rechtskräftig))
21 Klauseln hat ein Verbraucherverein für den Bauherrenschutz nach erfolgloser Abmahnung eines Fertighausanbieters zur gerichtlichen Überprüfung gestellt.
IVR 2020, 120
Keine Unternehmereigenschaft bei Kauf mehrerer Wohnungen - Verbrauchereigenschaft eines Urkundsbeteiligten
RA Andreas Georg Thürauf, München
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - III ZR 58/1918, Urteilstext IMRRS 2020, 0748 = BeckRS 2020, 12794)
Ein Angestellter erwirbt mit notariellem Kaufvertrag vier in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnungen, ohne dass ihm der Entwurf des notariellen Kaufvertrages mindestens 14Tage vor dem Beurkundungstermin vorlag (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Nach de
IMR 2020, 343
Der Kauf mehrerer Wohnungen macht den Käufer nicht automatisch zum Unternehmer!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Syke (Barrien)
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - III ZR 58/19)
Ohne einen vorherigen Vertragsentwurf kauft ein Angestellter vier Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Erst nach Beurkundung stellt er fest, dass die Wohnungen in Bezug auf Zustand und Verwertbarkeit der vorvertraglichen Erwartung nicht entsprechen. Deswe
IMR 2020, 314
Mieter kann von Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss nicht kündigen
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Bernd Kasper, Waldkirch
(OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2020 - 4 U 82/19 (nicht rechtskräftig))
Der Beklagte ist ein großer Wohnungsvermieter mit rund 120.000 Mietwohnungen. Ein Großteil dieser Wohnungen hat eine Anbindung an ein Kabelnetz zum Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen sowie zum Anschluss an das Internet. Hierfür hat er einen Vertrag
IMR 2020, 173
Auswirkungen der Corona-Krise auf das Miet-, Wohnungseigentums- und Maklerrecht
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Drasdo, Neuss
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##Problem
Die Corona-Krise wirkt sich in erheblichem Maße auf das öffentliche und nicht öffentliche Leben aus. Dies hat auch Auswirkung auf das Miet-, Wohnungseigentums- und Maklerrecht. Auch das sonstige Immobilienrecht ist betroffen. Letztli
IBR 2019, 436
EuGH beerdigt HOAI! Aber nicht vollständig ...
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(EuGH, Urteil vom 04.07.2019 - Rs. C-377/17)
Seit Ende 2006 ist in der sog. Dienstleistungsrichtlinie geregelt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nationale Vorschriften auf den Prüfstand stellen müssen, die die Beachtung von festgesetzten Mindest- und/oder Höchstpreisen durch den Dien
IBR 2019, 200
HOAI verstößt gegen Europarecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.02.2019 - Rs. C-377/17)
Schon seit über vier Jahren verlangt die EU-Kommission von der Bundesrepublik Deutschland, den in der HOAI geregelten verbindlichen Preisrahmen für die Honorare von Architekten und Ingenieuren abzuschaffen. Mindest- und Höchstpreise seien nach Art. 15 Abs
IVR 2019, 38
Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern
RAin und FAin für Internationales Wirtschaftsrecht Stephanie Englert-Dougherty, LL.M., München
(EuGH, Urteil vom 19.09.2018 - Rs. C-109/17)
Der Ausgangsfall fand vor einem spanischen Gericht im Rahmen eines Hypothekenvollstreckungsverfahren zwischen einer Bank und Verbrauchern statt. Die Beteiligten hatten einen Darlehensvertrag geschlossen, der mit einer Immobilie gesichert war. Es kam zu di
IBR 2018, 609
Vertrag über den Anbau eines Senkrechtlifts kann widerrufen werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Olaf Lenkeit, Berlin
(BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17)
Der Besteller (B) schloss bei einem Hausbesuch des Vertreters des Unternehmers (U) einen Vertrag über die Errichtung eines Senkrechtlifts an der Hausfassade zum Preis von 40.600 Euro. Eine Freigabe der Pläne des U erfolgte von B nicht; stattdessen die Erk
IBR 2018, 637
Auskunft zu spät erteilt: Architekt muss 500 Euro Bußgeld zahlen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2018 - BG 103/17)
Die Berufsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg verpflichtet die Kammermitglieder zur ständigen Fort- und Weiterbildung. Die Fort- und Weiterbildungsordnung der Kammer sieht vor, dass die fortbildungspflichtigen Berufsträger pro Jahr acht Stunde
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Vom Materialschutz zum Verbraucherschutz - Erkenntnisse aus 200 Jahren Traktatliteratur und 15 Jahren Sachverständigkeit
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die in unseren Regionen noch vorhandenen Dachkonstruktionen machen eine Betrachtung von der Gotik (St. Katharinen, Stralsund 1292) (Abb. Die sich durchsetzenden gotischen Gewölbe verhinderten zunehmend den Einbau von Zerr (Zug)-balken, und verursachten eine Zunahme der Komplexität an der Traufe (baulicher Holzschutz) (Abb. Die Hölzer mit schlechter natürlicher Dauerhaftigkeit (Kiefer 3-4, Buche 5) erreichten kesseldruckimprägniert eine durchschnittliche Lebensdauer von nur 18 Jahren (ohne ...
Schröder, Wolfgang
4.9 Haftung/Gewährleistung/Garantie
aus: Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen. Analyse, Bewertung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015
Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer bzw. Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache oder bei § 640 bei Übergabe des Werkes) vorliegen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung.
Schröder, Wolfgang
2 Erste Risikobetrachtung - Gewährleistung und Garantie
aus: Privater Betrieb von Photovoltaikanlagen. Anlagentechnik, Risikominimierung, Wirtschaftlichkeit, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer, beziehungsweise dem Besteller, im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache oder bei § 640 BGB bei Übergabe des Werkes) vorliegen. 3 BGB (Kaufvertrag) beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. ...
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
2.2 Alles abgesichert? Versicherungen und ihr Nutzen
aus: VHV-Bauschadenbericht. Hochbau 2019/20, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Technische Versicherungen und Sachversicherungen – Um den Akteuren Mehrkosten durch Schadenereignisse während der Bauzeit zu ersetzen, decken technische Versicherungen und Sachversicherungen Schäden ab, die an der Baustelle durch Witterungsereignisse, Bauunfälle, Vandalismus oder Brand entstehen. Durch die unterschiedlichen Gefahrtragungen am Bauvorhaben kann der Versicherungsschutz regelmäßig sowohl auf Auftraggeber (Bauherr) als auch auf Risiken der Unternehmen (Bauunternehmen, ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
7.3 Verbands- und Kammerinitiativen
aus: VHV-Bauschadenbericht. Hochbau 2019/20, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Welchen Zusammenhang verbindliche und auskömmliche Honorare für Planungsleistungen, die Zukunft der HOAI und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Qualität von Planungsleistungen haben, wird umfassend erläutert. Christine Neuhoff ist Leiterin des Referats »Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung« im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die ...
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
7.2 Bauprozess
aus: VHV-Bauschadenbericht. Hochbau 2019/20, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Im Bereich Bauprozess erwarten Sie qualitätssichernde Strategien eines Verbraucherschutzverbandes, dessen Angebot der planungs- und baubegleitenden Qualitätskontrolle als Kombination aus baurechtlicher und bautechnischer Prüfung private Bauherren vor schadenträchtigen Baufehlern schützen soll. Im Interview erklärt Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), wie sich private Bauherren vor schadenträchtigen Baufehlern schützen ...
Achmus, Martin; Kausch, Wolfram
Zusammenwirken rechtlicher und technischer Aspekte bei Undichtigkeiten weißer Wannen - ein Praxisbeispiel
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Ist das Werk mit Mängeln behaftet, steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) zu. Gemäß § 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum einer sachmängelfreien Sache (Kaufgegenstand) gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu übertragen. Haften der Sache nicht erkennbare Mängel an, so muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel diese dem Verkäufer anzeigen.
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