Liste der Publikationen zum Thema "Vereinbarung"
Perspektiven zur rechtlichen Flexibilisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
Schriften zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Band 15
Schriften zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Bd. 15
2019, 135 S., 225 mm, Softcover
Nomos
BGB, VOB, Nebengesetze. Inkl. jBook
2018, XLIX, 792 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke. Zweiter Statusbericht zum Städtebauförderungsprogramm
2018 69 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
HOAI-Praxis bei Architektenleistungen
Praxis
9., Aufl.
2014, XV, 348 S., m. 11 Abb. 24 cm, Softcover
Vieweg+Teubner
HOAI kompakt, m. Ergänzungsband HOAI 2013
Über 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Honorar, Architektenvertrag und Haftung
Neuaufl.
2013, 322 S., Sowie 99-seitiger Ergänzungsband zur HOAI 2013. 14.8 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
2013 19 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Wirkungen von EXIST-SEED aus Sicht von Geförderten
ISI-Schriftenreihe Innovationspotenziale
Ergebnisse einer Befragung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung von EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
2008, 148 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Grundlagen und Grenzen der Vertrauensarbeitszeit, Vorgaben des ArbZG und kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht (SAR), Band 235
Diss
2005, 493 S., 22,5 cm, Softcover
Duncker & Humblot
DWA-Regelwerk, Band M 806
2013, 51 S.,
Selbstverlag
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimapolitik: Forschungsreview, Analyse internationaler Vereinbarungen, Portfolioanalyse, erstellt im Rahmen des Forschungsvorhabens "Gendergerechtigkeit als Beitrag zu einer erfolgreichen Klimap olitik: Wirkungsanalyse, Interdependenzen mit anderen sozialen Kategorien, methodische Aspekte und Gestaltungsoptionen". Zwischenbericht. Forschungskennzahl: 3716 41 119 0. Online Ressource
2018 148 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Die Umweltauswirkungen der Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in einem zukünftigen Klimaschutzabkommen. Endbericht. Forschungskennzahl 3712 41 105, UBA-FB 002377. Online Ressource
2016 126 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2013 24 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Leistungs-, Vergütungs- und Finanzierungsanpassungen bei PPP-Projekten im Hochbau
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2725
2009, 334 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Teilungserklärungen in der Praxis. Überprüfung von Teilungserklärungen im Hinblick auf unausgewogene und konfliktfördernde Regelungen. Online Ressource
2006 144 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Inhalt von Baubeschreibungen, Hinweise zur Vermeidung von Streit über die vereinbarte Bauqualität in Bauträgerverträgen
Abschlussbericht
Bau- und Wohnforschung, Band F 2433
2004, 118 S., m. 35 Abb. 29,5 cm,
Fraunhofer IRB Verlag
Leitfaden zur Erarbeitung von freiwilligen Vereinbarungen zwischen Naturschutz - Natursport
2004 50 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Rodemann, Tobias
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Börstinghaus, Ulf
Ende des Dienstverhältnisses = Ende des Mietvertrags?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Halfmann, Lukas
Top-Thema: Schwarzgeldabrede. Keine Gesamtschuld mehr zwischen den Baubeteiligten!
Der Bausachverständige, 2021
Preussner, Mathias
Anrechnung mitverarbeiteter Bausubstanz: Vereinbarter Betrag gilt für alle Leistungsphasen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Mertens, Susanne
Datenschutz rechtfertigt keine Gesamtvergabe!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Sommer, Michael
Nicht jeder Verstoß gegen die Schriftform berechtigt zur Kündigung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Jenssen, Jörn
Mehrkostenrisiko übernommen: Weitere Nachträge ausgeschlossen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Börstinghaus, Ulf
Vergleichsweise Einigung über Betriebskosten ist zulässig!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Miernik, Helmut
Auftraggeber baut mit: Auftragnehmer kann Leistung einstellen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vereinbarung
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Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Eine organisatorische Innovation. 2020
Quelle: Planungskultur und Stadtentwicklung; 100 Jahre Groß-Berlin; Edition Gegenstand und Raum
Leupertz, Stefan
Integrierte Projektabwicklung (IPA). Die Auflösung bilateraler Vertragsstrukturen durch Mehrparteienverträge 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Reidt, Olaf
Einsatzfelder raumordnerischer und städtebaulicher Verträge zur Baulandschaffung 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Fritsche, Klaus-Peter; Oertel, Walter
Fenster 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Ortland, Jörg; Djordjevic, Marco
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Rauch zuverlässig ableiten: Leitfaden für den Sachschutz bei Industrie- und Gewerbebauten 2019
Quelle: Flachdächer, April 2019; Ernst und Sohn Special
Schwenker, Hans Christian
"Sanierung" von Bauwerken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schwenker, Hans Christian
Bedeutung von Toleranzen bei der Bauausführung 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Gröll, Peter
Möglichkeiten und Grenzen von Pauschalpreisvereinbarungen in Bauverträgen 2018 (kostenlos)
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik im Rahmen der 10. Wiener Gespräche
Schulz, J.
Betoninstandsetzungs- und WU-Richtlinie - Alles neu? 2018
Quelle: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatische Sanierungstage, 1.11. bis 3.11.2018, Heringsdorf/Usedom
weitere Aufsätze zum Thema: Vereinbarung
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Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
Kooperationsvereinbarungen mit einer mittelbaren Entgeltkomponente sind öffentliche Aufträge!
RA Steffen Amelung, Frankfurt a.M.
(VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020 - VK 1-1/20)
Der öffentliche Auftraggeber (AG) ist eine Einkaufsgemeinschaft bestehend aus 12 Universitätskliniken, die für ihre Mitglieder Medizingüter zentral beschafft. Der AG beabsichtigt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ( Vereinbarung ) mit einem priv
IBR 2021, 2327
Führt eine Kündigung des Hauptvertrags auch zum Ende der Schiedsabrede?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg
(BayObLG, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 SchH 89/20)
Der Antragsteller (ASt) beabsichtigt, gegen den Antragsgegner (Agg) wegen strittiger Ansprüche auf Stromvergütung Schiedsklage auf Rechnungslegung und Zahlung zu erheben. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel folgenden Wortlauts: Für sämtliche Strei
IBR 2021, 134
HOAI 2013: Architekt kann sich nicht auf Formverstoß berufen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20)
Der Architekt verlangt vom Auftraggeber (AG) auf der Grundlage der Mindestsätze nach der HOAI 2013 Honorar i.H.v. rund 195.000 Euro. Der AG wendet ein, man habe sich mündlich auf ein Pauschalhonorar i.H.v. 30.000 Euro geeinigt. Der Architekt bestreitet di
IMR 2021, 77
Haben Untergemeinschaften automatisch besondere Rechte?
VizePräsLG a. D. Hans-Joachim Weber, Konstanz
(LG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2020 - 2 S 3/20)
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus einer Mehrhausanlage, wobei sich die Tiefgarage unter mehreren der Häuser, aber nicht unter allen Häusern befindet. Der Kläger ist Eigentümer eines Miteigentumsanteils am Grundstück, der verbunden ist m
IMR 2021, 18
Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt?
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OLG Bamberg, Beschluss vom 03.06.2020 - 8 U 356/19)
Der Vermieter und der Mieter einer gewerblichen Immobilie streiten über das Fortbestehen eines Optionsrechts. Der Mieter hat ein vertraglich vereinbartes erstes Optionsrecht und zugleich ein zweites Optionsrecht geltend gemacht. Nach seiner Erklärung ände
IBR 2021, 6
Mehrkostenrisiko übernommen: Weitere Nachträge ausgeschlossen?
VorsRiOLG a. D. Jörn Jenssen, Mülheim/Ruhr
(OLG Rostock, Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 47/18; BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - VII ZR 290/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Unternehmer macht aus abgetretenem Recht der Dach-ARGE, der er angehörte, Mehrkostenvergütungsansprüche aus Nachträgen wegen Mehrleistungen und Bauzeitverzögerung i.H.v. gut 25 Mio. Euro geltend. Zu Grunde liegt ein Detailpauschalvertrag zwischen dem
IMR 2021, 9
Vergleichsweise Einigung über Betriebskosten ist zulässig!
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 28.10.2020 - VIII ZR 230/19)
Wohnraummietrecht ist zu großen Teilen halbzwingendes Recht. In ca. 40 Vorschriften heißt es, dass Vereinbarungen zu Lasten des Mieters unwirksam sind, so auch in § 556 Abs. 4 BGB. Im Verfahren ging es um die Frage, ob die Parteien trotzdem eine von den A
IMR 2021, 6
WEG-Reform und Altvereinbarungen
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
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VPR 2020, 186
Rahmenvertrag verpflichtet nicht zur Abnahme!
RAin Rebecca Dreps, Düsseldorf
(VK Rheinland, Beschluss vom 23.06.2020 - VK 15/20)
Eine zentrale Beschaffungsstelle schrieb für mehrere öffentliche Auftraggeber (AG) in einem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Flächendesinfektionsmitteln aus. Der Rahmenvertrag war als einseitig verpflichtende Vereinbarung ausge
VPR 2020, 165
Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen in Losen: Funktionelle Betrachtung erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Christian Siebert, Münster
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2020 - Verg 40/19)
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) schreibt Rahmenvereinbarungen für die Installations- und Instandsetzungsarbeiten seiner bundesweiten Liegenschaften in 11 Gewerken aufgeteilt auf 72 Gebietslose national aus. Pro Gewerk erfolgt eine Bekanntmachung. Die V
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Rickert, Axel
30. Schiedsgutachten, Schiedsgericht, Mediation, Streitschlichtung - Formen außergerichtlicher Streitbeilegung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Ebenfalls relativ unproblematisch ist die Beauftragung durch eine Partei, soweit nach der zugrundeliegenden Schiedsgutachterklausel diese Partei den Schiedsgutachtenfall durch einseitige Erklärung auslösen kann und bei der Beauftragung des Sachverständigen zur Vertretung der anderen Partei berechtigt ist. Sollte aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien eine Partei mit der Vertretung der anderen Partei bei der Beauftragung des Sachverständigen bevollmächtigt sein, ist der ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Emming, Simone
2 Mediation ist nicht neu: Retrospektive, Status quo und Ausblick
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Evidentes Unterscheidungsmerkmal zur Mediation ist, dass die Parteien des Konflikts die Verantwortung für das Ergebnis (wie im gerichtlichen Verfahren) dem Schlichter übergeben. Informiertheit Der Mediator stellt seine Aufgabe im Verfahren sowie die Prinzipien der Mediation klar dar und informiert alle gleichermaßen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des ...
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...
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