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Liste der Publikationen zum Thema "Verhandlung"


Bücher, Broschüren: (5)

Nachträge im Bauwesen
Helmuth Duve
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Konfliktkompetenz im Bauprojektmanagement
Nina Schwab
Konfliktkompetenz im Bauprojektmanagement
Erfolgreich studieren
Konfliktrisiken vermeiden - Konfliktpotenziale nutzen
2019, xi, 390 S., 20 SW-Abb., 41 Farbabb. 240 mm, Softcover
Springer
 
 

Streitbeilegungsmodell für das Bauwesen in Deutschlan
Krudewig, Norbert; Bargstädt, Hans-Joachim (Hrsg.)
Streitbeilegungsmodell für das Bauwesen in Deutschland
2007 XVIII,192 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuse
Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser
2004 31 S., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Outsourcing in der Immobilienwirtschaft
Michaela Hellerforth
Outsourcing in der Immobilienwirtschaft
Facility Management
2004
2003, xv, 311 S., XV, 311 S. 235 mm, Hardcover
Springer, Berlin
 
 

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Forschungsberichte: (2)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Leistungs-, Vergütungs- und Finanzierungsanpassungen bei PPP-Projekten im Hochbau
Thorsten Beckers, Jirka Gehrt, Jan Peter Klatt
Leistungs-, Vergütungs- und Finanzierungsanpassungen bei PPP-Projekten im Hochbau
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2725
2009, 334 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Umfang und Ursachen regionaler Baupreisunterschiede bei neuen Wohngebäuden. Endbericht. März 1998
Umfang und Ursachen regionaler Baupreisunterschiede bei neuen Wohngebäuden. Endbericht. März 1998
Bauforschung, Band T 2815
1998, 76 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (329)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Peters, Carsten
Wann sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsrechtszug zuzulassen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Sütcü, Filiz
Lange Anreise rechtfertigt in Corona-Zeiten Terminsaufhebung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Stoye, Jörg
Digitale Dokumentation auf der Vergabeplattform sticht (lückenhafte) Papierakte bei der VK!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Bode, Henning
Über zwei Nachträge verhandelt: Verjährung wird nur zum Teil gehemmt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Steinbach, Tim
Keine Fristsetzung, keine Kostenerstattung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Sturmberg, Georg
Verlorene Gutachten sind verlorene Prozesse!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Wagner, Jörg
Zum guten Umgang mit Wasser - vom Wasserdialog über die Spurenstoffstrategie zur Nitrat-RL
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Wellensiek, Tobias
Wann kann ein staatliches Gericht die Sache an das Schiedsgericht zurückverweisen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Weglage, Andreas
Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Schattenfroh, Sebastian
Gerecht. Vergabe von Planungsleistungen - richtiges Bieterverhalten
Landschaftsarchitekten, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verhandlung

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Aufsätze aus Sammelbänden: (12)

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Leißer, Günther
Wie schützt sich ein öffentlicher Auftraggeber vor Mehrkostenforderungen? 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Mertens, Susanne
Kooperationsmöglichkeiten während der Angebotsphase bei Maßnahmen der öffentlichen Hand 2019
Quelle: Kooperative Vertragsmodelle und baubetriebliche Lösungsansätze - Ist Deutschland reif für Alternativen? Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 22. Februar 2019; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Schilling Miguel, Ana; Schneider, Maren; Budau, Maximilian
Analyse und Bewertung von Konfliktlösungsmechanismen im Rahmen der Projektabwicklungsform Integrated Project Delivery (IPD) im Bauwesen 2019 (kostenlos)
Quelle: 30. BBB-Assistententreffen 2019 in Karlsruhe. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter Bauwirtschaft, Baubetrieb, Bauverfahrenstechnik. 10. - 12. Juli 2019. Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Kriebaum, J. Wolfgang
Systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen aus der Sicht des Auftragnehmers 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kersandt, Peter
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 2019 (kostenlos)
Quelle: Energie aus Abfall, Band 16
Kumlehn, Frank
Terminliche Ansprüche aus Nachtragsleistungen - Die "tatsächlich erforderliche" Bauzeit 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Busch, Ulrich
Der "Koloss von Rügen" - Neue Nutzung für ein Baudenkmal 2018
Quelle: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatische Sanierungstage, 1.11. bis 3.11.2018, Heringsdorf/Usedom
Haghsheno, Shervin
Adjudikation als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren im Bauwesen 2017
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christoph Motzko
Sailer, Michael
Beteiligung der Bevölkerung bei der Suche nach einem Endlager Konzept des AKEnd 2015
Quelle: Kursbuch Bürgerbeteiligung 1; Kursbuch Bürgerbeteiligung
Herrmann, Matthias von
"Stuttgart 21" - Bürger mischen sich ein 2015
Quelle: Kursbuch Bürgerbeteiligung 1; Kursbuch Bürgerbeteiligung

weitere Aufsätze zum Thema: Verhandlung

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Dissertationen: (2)

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Imerzoukene, Hassina
La ville de Freiburg (Allemagne) face au developpement urbain durable. Quelle place pour les mobilites des habitants des quartiers Vauban et Rieselfeld? (kostenlos)
2019
Krudewig, Norbert; Bargstädt, Hans-Joachim (Hrsg.)
Streitbeilegungsmodell für das Bauwesen in Deutschland (kostenlos)
2007

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Rechtsbeiträge: (2647)
IMR 2021, 2455
Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2021 - 12 Sa 453/20)

§ 128a Abs. 1 ZPO ermöglicht, dass das Gericht den Parteien und Bevollmächtigten gestattet, an der Gerichtsverhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. In einer lesenswerten Entscheidung hat sich das LAG Düsseldorf mit einer Reihe von St


VPR 2021, 71
Verhandlungen müssen keine Leistungsinhalte betreffen!
RA Till Moritz Schmidt, Berlin
(VK Bund, Beschluss vom 09.12.2020 - VK 1-100/20 (nicht bestandskräftig))

Der Auftraggeber (AG) führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VSVgV durch, bei dem der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Gegenstand der Ausschreibung sind Planmäßige Instandhaltungen (Bedarfsinstandsetzung) (...)


IMR 2021, 129
Lange Anreise rechtfertigt in Corona-Zeiten Terminsaufhebung
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FAin für Familienrecht Dr. Filiz Sütcü, München
(LG Berlin, Beschluss vom 11.11.2020 - 29 O 110/18)

Vor dem LG Berlin war für 18.11.2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Anwesend sein sollten zusätzlich zur Richterbank weitere Personen, von denen zwei eine längere Anfahrt haben würden. Der Klägervertreter stellte Antrag auf Terminsaufheb


IBR 2021, 1010
Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz und Verjährungsbeginn nach Kündigung
RA Dr. Olaf Steckhan, Hannover
(OLG Celle, Urteil vom 17.12.2020 - 6 U 50/20)

Ein Auftraggeber (AG) nimmt einen Bürgen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft klageweise wegen mangelbedingter Restfertigstellungskosten in Anspruch. Der AG hatte den Auftragnehmer (AN) vor Abnahme unter Androhung der Auftragsentziehung (§ 8 Abs. 3 VOB/


VPR 2021, 8
Zweite Chance: Nicht, solange das Vergabeverfahren noch gerettet werden kann!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ingo Wittchen, Hamburg
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20)

Eine Stadt schreibt die Neugestaltung des Domplatzes im nichtoffenen Wettbewerb mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren europaweit aus. Im Ergebnis des Verfahrens soll der Zuschlag nicht dem Sieger des Planungswettbewerbs erteilt werden, sondern dem dort


IBR 2020, 668
Nicht jedes "Zucken" ist eine Verhandlung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg
(OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2017 - 4 U 114/17; BGH, Beschluss vom 12.08.2020 - VII ZR 26/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der klagende Versicherungsnehmer (VN) verlangt Ausgleich von Versicherungsleistungen gegen eine Haftpflichtversicherung. Diese hat ihre Eintrittspflicht schriftlich wie folgt abgelehnt: Aus versicherungsvertraglichen Gründen können wir uns als Betrieb


IBR 2020, 677
Wann ist ein Befangenheitsgrund der Partei bekannt?
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 15.09.2020 - VI ZB 10/20)

Am 13.11. findet die OLG-Verhandlung statt. Am 19.11. lehnt der Versicherer K - ein Versicherungsunternehmen, welches mit anderen rechtsfähigen Unternehmen die V bildet - den Vorsitzenden Richter S wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zur Begründung führt


IBR 2020, 611
Angebot trotz Nachfrage widersprüchlich: Keine weitere Aufklärung zulässig!
RAin Sarah Rose, Düsseldorf
(VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-27/20)

Der Auftraggeber (AG) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln aus. Nach der Leistungsbeschreibung dürfen die Schallschutzelemente maximal 50 mm dick sein. Angebotsgegenstand eines Bieters sind laut beigelegtem Gutachten jedoch S


VPR 2020, 224
Angebot trotz Nachfrage widersprüchlich: Keine weitere Aufklärung zulässig!
RAin Sarah Rose, Düsseldorf
(VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-27/20)

Der Auftraggeber (AG) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln aus. Nach der Leistungsbeschreibung dürfen die Schallschutzelemente maximal 50 mm dick sein. Angebotsgegenstand eines Bieters sind laut beigelegtem Gutachten jedoch S


IBR 2020, 502
Hinweis auf Verjährung macht Richter befangen!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2020 - 1 W 20/20)

Der Käufer erwirbt im Mai 2017 einen Pkw (Neuwagen) für 155.000 Euro. Das Fahrzeug wird ihm Ende Mai 2017 übergeben. Mit einer Klage vom 28.06.2019 klagt der Käufer auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs, weil der an ihn ausgelieferte Pkw mangelhaft sei. Bei



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (167)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Seidel, Susanne
1 Einsatz der Mediation im Projektmanagement
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Die Literatur, die sich speziell mit dem Einsatz der Mediation im Baubereich beschäftigt, behandelt überwiegend den Einsatz der Mediation zur Konfliktlösung und als Alternative zur juristischen Auseinandersetzung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Welche Wirkungen hat der Einsatz der Mediation auf die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten und den Projektverlauf insgesamt? Der prozessbegleitende Einsatz der Mediation im Bauwesen erfordert, anders oder jedenfalls stärker als bei einer ...


Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...


Buss, Harald
C.9.2 Zivilprozessordnung ZPO, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

(1) Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht den Parteien sowie ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag gestatten, sich während einer Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. (2) Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Partei während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. (4) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, ...


Emming, Simone
2 Mediation ist nicht neu: Retrospektive, Status quo und Ausblick
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Evidentes Unterscheidungsmerkmal zur Mediation ist, dass die Parteien des Konflikts die Verantwortung für das Ergebnis (wie im gerichtlichen Verfahren) dem Schlichter übergeben. Informiertheit Der Mediator stellt seine Aufgabe im Verfahren sowie die Prinzipien der Mediation klar dar und informiert alle gleichermaßen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des ...


Klindt, Ludwig; Klindt, Eginhardt
Beweise
aus: Kein Ärger am Bau - Ein Ratgeber für Bauherren, Planer und Unternehmer; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999

Der 2. Lehrsatz: Man kann vieles beim Gericht behaupten, aber wenn das Gericht die Behauptung ernsthaft zur Kenntnis nehmen soll, dann muß man sie auch beweisen. Die Partei hatte behauptet, daß bei einem Gespräch auf der Baustelle zwischen dem Unternehmer und dem Bauherrn im Beisein des Zeugen etwas Bestimmtes vereinbart worden sei. In der hier in der Erinnerung stehenden Verhandlung waren beide Parteien mit einer Menge Akten aufgetreten und derjenige, der die Abnahme als erledigt behauptete,...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...


Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
1.12 Der vom Gericht bestellte Sachverständige
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Während das über hundert Jahre alte Prozessrecht dem Sachverständigen zu Beginn einen bescheidenen Platz als »Beweismittel« neben dem Zeugen einräumte, hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte den Sachverständigen zum »Gehilfen des Richters« werden lassen. Hieraus ergibt sich für den Sachverständigen, dass bei den Akten befindliche Gutachten und in der Vorbereitung des Prozesses gewonnene Erkenntnisse in der Hauptverhandlung erneut gewürdigt werden und der ...


Bleutge, Peter
29. Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Zu vermerken bleibt auch, dass den Prozessparteien kein Verhalten des Sachverständigen zu schade ist, um die Ablehnung eines Sachverständigen zu begründen. Dazu gehört zum einen, dass die Partei den Sachverständigen im Hauptprozess zur mündlichen Erörterung des Gutachtens durch das Gericht laden lässt und zum anderen, dass bei Vorliegen entsprechender Fakten die nachteilig betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. Mit streitiger Verhandlung über das...


Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.



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