Liste der Publikationen zum Thema "Verjährung"
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A (DIN 1960), VOB Teil B (DIN 1961), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Teil 4), Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung u
2019, 530 S., 210 mm, Softcover
Beuth
VOB/A 2019
Beuth Recht
Kommentar für die Bau- und Vergabepraxis
5., Aufl.
2019, 640 S., 210 mm, Softcover
Beuth
Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete
5., Aufl.
2019, LXVI, 2412 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Rechtssicher bauen und modernisieren
2018, 160 S., 161 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Architektenhaftung
Grundstrukturen in Haftpflicht und Deckung
2., Aufl.
2018, X, 162 S., 24 cm, Softcover
VVW GmbH
Nachbarrecht (NRR) für Baden-Württemberg, Kommentar
6., Auflage 2017
2017, 298 S., gemischt, mitlaufend im Text 168 mm, Softcover
Boorberg
weitere Bücher zum Thema: Verjährung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Schädlinge am Bau - Ausgewählte öffentlichrechtliche und zivilrechtliche Aspekte
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Schilling, Rainer
Eine Bestimmung, die man kennen sollte. GalaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2020
Nober, Robert; Kretschmer, Christoph; Schlimbach, Rebecca; Moll, Rüdiger
Die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zum Bauvertrags- und Architektenrecht im Jahr 2019
Baurecht, 2020
Mundt, Achim
Wann verjährt der Erfüllungsanspruch im Werkvertragsrecht? Zugleich Anmerkung zu OLG Hamm, Urt. v. 30.04.2019 - 24 U 14/18
Baurecht, 2020
Bergmann, Matthias
Teure Fehler vermeiden. Verjährung und Mängelrüge im Baurecht, Teil 1 (kostenlos)
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2020
Endemann, Heiner
Keine Verjährung nach Eintritt der Verjährung. Verjährungshemmung und Verjährungsverzicht
Opus C, 2020
Schimkus-Morkel, Susanne
Endloses Recht auf Abnahme?
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
Gantert, Ulrike
Verjährung von Mängelrechten? Energie-Contracting-Verträge
EnEV Baupraxis, 2019
Steiner, Martin
Die Verjährung von Ansprüchen des Bauherrn wegen der Verletzung von Hauptleistungspflichten aus dem Architektenvertrag - Teil 2. Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von Leistungsstörungsrechten und Mängelrechten
Baurecht, 2019
Bleutge, Peter
Novellierung des JVEG ist dringend erforderlich. Erste Vorschläge von Kammern und Verbänden (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verjährung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Externes und internes Verantwortungsverhältnis der am Bau Beteiligten (Haftungsquoten) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Hafkesbrink, Volker; Kühne, Ulrich
Zivilrechtliche Grundlagen 2018
Quelle: Bauwerksabdichtung in der Altbausanierung. Verfahren und juristische Betrachtungsweise. 5.Aufl.
Mohr, Hellmuth
Risiko Haftung im Altlastenbereich - Parameter übersehen? Haftung für Altlastengutachter - eine Rechtsprechungsübersicht 2018
Quelle: Altlasten 2018. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar. 27. und 28. Juni 2018, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Bodden, Jörg L.
Mängelhaftung bei BIM-Planungsprozessen 2015
Quelle: IPDC 2015 Simulation von Planungs- und Bauprozessen - That's BIM; i3b-Schriftenreihe Bauwirtschaft und Projektmanagement
Treitler, Wolfgang; Panholzer, Patrick
Die Verfristung des Anspruchs im Zusammenhang mit dem Ordnungsrecht 2015
Quelle: 8. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Das Anordnungsrecht des Auftraggebers. Tagungsband Baurecht 2015
Hürlimann, Roland
Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit. Juristische Aspekte 2015
Quelle: Swiss Tunnel Congress 2015. Fachtagung für Untertagbau 10. und 11. Juni 2015 in Luzern
Schwenker, Hans Christian; Wessel, Markus
Überblick über die Rechtsprechung zum privaten Baurecht einschließlich Architektenrecht 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht
Mühe, Heinrich H.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten 2009
Quelle: Feuchteschäden. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 44. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2009. Tagungsband
Steyer, Gerhard
Haftung und Risikominderung bei Schäden an erdberührten Bauteilen. Qualitätssicherung als Prävention - rechtliche Rahmenbedingungen 2006
Quelle: Schäden an erdberührten Bauteilen. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 41. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2006. Tagungsband
Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht für alle Ansprüche und nicht bis zum Schluss!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2020 - 12 U 77/19)
Der Bauherr beauftragt 1996 einen Architekten u. a. mit der Objektüberwachung. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens leitet er 2001 ein selbständiges Beweisverfahren ein. Dies betrifft u. a. die Abdichtung des Kellers und Rissbildungen im Obergeschoss. Die
IBR 2021, 2334
Architekt muss über eigene Planungs- und Überwachungsfehler aufklären!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2020 - 12 U 77/19)
Der Bauherr beauftragt den Architekten 1995 mit den HOAI-Leistungsphasen 8 und 9. Die Bauleistungen werden 1996 abgenommen. 2001 leitet der Bauherr wegen Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren gegen den Architekten ein, das spätestens 2011 abgeschlosse
IBR 2021, 2186
Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz und Verjährungsbeginn nach Kündigung
RA Dr. Olaf Steckhan, Hannover
(OLG Celle, Urteil vom 17.12.2020 - 6 U 50/20)
Ein Auftraggeber (AG) nimmt einen Bürgen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft klageweise wegen mangelbedingter Restfertigstellungskosten in Anspruch. Der AG hatte den Auftragnehmer (AN) vor Abnahme unter Androhung der Auftragsentziehung (§ 8 Abs. 3 VOB/
IBR 2021, 70
Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Oliver Moufang, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 19.11.2020 - VII ZR 193/19)
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) aus einem im Jahr 2005 geschlossenen, vom AG danach gekündigten VOB/B-Bauvertrag Zahlung restlichen Werklohns. Hiergegen hatte sich der AG u. a. mit einer hilfsweisen Aufrechnung eines Schadensersatzan
IBR 2021, 46
Verjährungsverzicht führt nicht zum Neubeginn der Verjährung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(BGH, Urteil vom 10.11.2020 - VI ZR 285/19)
Im Jahr 2000 wird ein Kind bei der Geburt durch einen Behandlungsfehler geschädigt. Am 04.02.2004 beantragt es (vertreten durch die Eltern) ein Schlichtungsverfahren. Dabei gehen die Beteiligten davon aus, dass Verjährung bereits eingetreten ist. Die Bekl
IBR 2021, 8
Über zwei Nachträge verhandelt: Verjährung wird nur zum Teil gehemmt!
Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz
(OLG Dresden, Urteil vom 30.01.2019 - 12 U 961/18; BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZR 36/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien streiten um Restwerklohn aus einem VOB-Bauvertrag. Der Auftragnehmer (AN) reicht im Jahr 2012 seine Schlussrechnung ein. Ein Großteil des Restwerklohns entfällt auf zwei streitige Nachträge. Im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung lehnt der Auf
IBR 2020, 641
Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen eines "Weiterfresserschadens"?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tony Selle, Leipzig
(LG Flensburg, Urteil vom 28.08.2020 - 2 O 148/19)
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Ölschaden, der im Jahr 2014 entstanden ist. Der Auftragnehmer (AN) hatte im Jahr 2004 im Haus des Auftraggebers (AG) eine Ölheizungsanlage errichtet. Unternehmer U hatte diese Anlage zuletzt im Ja
VPR 2020, 203
Wann verjähren Submissionsabsprachen bei bewusstem Verzicht einer Angebotsabgabe?
RA Dr. Gregor Schiffers, LL.M., Mönchengladbach
(BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - KRB 25/20)
Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren gegen Anbieter technischer Gebäudeausrüstung, das das Bundeskartellamt im Dezember 2019 mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 110 Mio. Euro gegen die betroffenen Unternehmen abgeschlossen hat. Gegenstand
IMR 2020, 462
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters und Hemmung der Verjährung
RA Konrad H.J. Discher, Berlin
(LG Stuttgart, Urteil vom 11.10.2019 - 17 O 557/19)
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestand ein im Jahr 2018 beendeter Gewerberaummietvertrag. Im Zuge der Rückgabe der Mietflächen wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, ausweislich dessen diverse Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich waren, die der
IMR 2020, 374
Verjährungs- und Haftungsfalle: Anforderungen an die Individualisierung im Mahnbescheid
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Krolla, Bingen
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2020 - 5 U 540/19)
Der Vermieter einer Büroeinheit macht nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen seinen ehemaligen Mieter Schadensersatzansprüche wegen der Nichterfüllung von Instandhaltungspflichten geltend. Die Ansprüche beruhen nach Meinung des Vermieters auf untersc
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
10.4 Verjährung
aus: Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung. Wenn das Haus nasse Füße hat, 3., komplett überarb. u. erw. Aufl., Leest/Werder (Havel): Baulino Verlag; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
v. 22.9.1983 - VII ZR 360/82, BauR 1984, 64). Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist die Abnahme der Planungs- oder Überwachungsleistung, nicht die Abnahme des Bauwerks. Arglist liegt vor, wenn dem Unternehmer bewusst ist, dass dem Besteller ein Mangel unbekannt sein könnte und er das angebotene Werk bei Kenntnis des Mangels nicht als Vertragserfüllung annehmen werde (BGH, Urt. Der Besteller ist dann so zu stellen, als wäre der Mangel dem Unternehmer bei der Ablieferung des Werkes ...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Buss, Harald
C.9.1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. 1 Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel...
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