Liste der Publikationen zum Thema "Verteidigung"
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mietausfall kann nicht höher als die Miete sein!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Bolz, Stephan
Verteidigung gegen Stundenlohnabrechnung: Wie hoch sind die Hürden für den Auftraggeber?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hogenschurz, Johannes
Anwaltsbeauftragung durch die "übrigen Wohnungseigentümer" für die WEG?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Krolla, Michael
Keine Schadensersatzpflicht bei zulässiger Verteidigung gegen Eigenbedarfskündigung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Neuhaus, Gabriela
Widerstand gegen die Luxuskaserne. Das umstrittene Bauprojekt für das Sportzentrum Magglingen
Hochparterre, 2022
Vogelheim, Markus
Bauunternehmer haftet nicht bei Nachbarschäden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Ehrlich, Elias; Kath, Nadja J.; Gaedke, Ursula
Fraßschutz auf Kosten des Wachstums - wie die Form eines Trade-offs die Jahresdynamik von funktionellen Phytoplanktoneigenschaften steuert
KW Korrespondenz Wasserwirtschaft, 2022
Bröker, Jörn
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Schnieder, Lars
Schutz Kritischer Infrastrukturen im Nahverkehr
V+T Verkehr und Technik, 2022
Friedhoff, Jens
Burglehen und Burgmannensitze im späten Mittelalter. Fallbeispiele aus dem Mittelrheingebiet: Altenahr, Westerburg und Sayn
Burgen und Schlösser, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verteidigung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Geschichte des Holzbaus am Beispiel des Holzbrückenbaus in Amerika und Europa 2018
Quelle: Holzbau im Bestand - Historische Holztragwerke. Beispiele für substanzschonende Erhaltung; Praxis
Schwabenicky, Wolfgang
Befestigte Kirchen in Mittelsachsen 2015
Quelle: Wehrhafte Kirchen und befestigte Kirchhöfe. Tagung vom 12. bis 14. Oktober 2012 in Meiningen
Einstellung der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durch das Prozessgericht
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2021 - 11 U 7/21)
Der Sachverhalt erschließt sich aus insgesamt drei Entscheidungen: der vorliegenden, dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.03.2022 (BeckRS 2022, 6162 = IMRRS 2022, 1677) sowie dem Beschluss des LG Karlsruhe vom 26.02.2021 (11T279/20, IMRRS 2023, 0600 = Beck
IMR 2023, 238
Alte Vergemeinschaftungsbeschlüsse sind wirkungslos
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(LG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2022 - 25 S 1/22)
Der Beklagte war Verwalter der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Ein Anfechtungsverfahren ging verloren und die Eigentümer beschlossen daraufhin, den Verwalter im Hinblick auf die Gerichts- und Anwaltskosten in Regress zu nehmen. Diese Klage
IBR 2023, 285
Auftragnehmer haftet für Mangel des Vorgewerks!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederik Ulbrich, Hamburg
(OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2022 - 24 U 65/21)
Der Auftraggeber (AG) beauftragt mehrere Gewerke mit der Erneuerung des Bodens seines Wohnhauses - darunter auch den Auftragnehmer (AN), der für die Herstellung der Fußbodenheizung verantwortlich ist. Nach Installation der Fußbodenheizung und Herstellung
IBR 2023, 1018
Selbständiges Beweisverfahren: Obacht bei Prozesskostenhilfe und Vergleich!
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2023 - 6 W 11/23)
Der Antragsteller (ASt) leitet ein isoliertes selbständiges Beweisverfahren ein, in dem der Antragsgegner (Agg) Prozesskostenhilfe erhält. Der ASt leistet Vorschusszahlungen auf die Gerichtskosten. Noch im Beweisverfahren schließen die Parteien dann einen
IMR 2023, 179
Falscher Nachname macht Eigenbedarfskündigung unwirksam und Berufung aussichtslos!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(LG Berlin, Beschluss vom 14.02.2023 - 67 S 5/23)
Es geht um eine Eigenbedarfskündigung. In der Kündigungserklärung vom 25.10.2021 hatte die Vermieterin mitgeteilt, die Wohnung für ihre Stieftochter zu benötigen, die sie mit vollständig unzutreffendem Nachnamen angab. Die Räumungsklage wies das Amtsgeric
IMR 2023, 226
Mietausfall kann nicht höher als die Miete sein!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(KG, Urteil vom 21.11.2022 - 8 U 129/21)
Zwischen Vermieter und Mieter besteht ein Mietvertrag über einen Gastronomiebetrieb mit einer Festlaufzeit bis zum September 2021. Der Mieter zahlt keine Miete. Daraufhin kündigt der Vermieter im Januar 2020 den Mietvertrag fristlos. Der Vermieter verklag
IMR 2023, 180
Eigenbedarf: Kündigung für mehrere namentlich unbenannte Kinder ist unwirksam
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Medizinrecht Christian Göpper, Freiburg
(LG Berlin, Beschluss vom 14.02.2023 - 67 S 288/22)
Ein Vermieter kündigte die Mietwohnung unter Berufung auf Eigenbedarf. Der Vermieter hat insgesamt vier Kinder. Er begründete den Eigenbedarf mit der künftigen Nutzung der Wohnung durch zwei Kinder, die jeweils 1994 geboren wurden und im Ausland studierte
IBR 2023, 176
Verteidigung gegen Stundenlohnabrechnung: Wie hoch sind die Hürden für den Auftraggeber?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - VII ZR 882/21)
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen einen BGB-Vertrag über die Ausführung von Malerarbeiten in 15 Reihenhäusern. Während der Ausführung geben der AG bzw. dessen Bauleiter eine Vielzahl kleinerer Arbeiten in Auftrag, die vom ursprünglichen V
IBR 2023, 145
Keine hohen Anforderungen an "billigenden Prüfvermerk"!
Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz
(VK Bund, Beschluss vom 07.12.2022 - VK 1-95/22)
Bei der Vergabe von Planungsleistungen erstellt eine externe Beratungsgesellschaft die Wertungsdokumentation. Die Vergabestelle (VSt) verfasst einen Vergabevermerk, in dem hinsichtlich der Gesamtauswertung auf die Bewertungsmatrix Folgeangebote vom 27.09
VPR 2023, 2071
Keine hohen Anforderungen an "billigenden Prüfvermerk"!
Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz
(VK Bund, Beschluss vom 07.12.2022 - VK 1-95/22)
Bei der Vergabe von Planungsleistungen erstellt eine externe Beratungsgesellschaft die Wertungsdokumentation. Die Vergabestelle (VSt) verfasst einen Vergabevermerk, in dem hinsichtlich der Gesamtauswertung auf die Bewertungsmatrix Folgeangebote vom 27.09
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Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Kupers, Sylvia
3 Mediation als Schlüssel zu besserer Kommunikation und Zusammenarbeit sowie zur Entwicklung moderner Unternehmenskulturen
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Die Kultur eines Unternehmens bestimmt ganz wesentlich, ob Mitarbeiter und Führungskräfte sich im Unternehmen wohl- und in einer Gemeinschaft aufgenommen fühlen, motiviert ihrer Arbeit nachgehen, sich wirklich aktiv einbringen und sich gegenüber dem Unternehmen loyal verhalten. Die Zusammenarbeit in diesem Prozess und die Ergebnisoffenheit stärken das Wirgefühl im Unternehmen und sorgen bei den Mitarbeitern für eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen. Der Erfolg von Unternehmen wird in ...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
Dank
aus: VHV-Bauschadenbericht. Tiefbau und Infrastruktur 2020/21, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
In diesen rund 300 Seiten steckt ein Jahr Arbeit, bestehend aus dem akribischen Zusammentragen und Auswerten einer Vielzahl von Daten, ungezählten Gesprächen und Diskursen sowie dem Engagement und der Mitarbeit zahlreicher am Bau beteiligter Unternehmen, Verbände, Kammern, Initiativen und Fachleute. Ohne die Mitarbeit und die Unterstützung der zahlreichen Beteiligten wäre ein so umfassendes Werk nicht möglich – insbesondere möchten wir uns bei der VHV Allgemeine Versicherung bedanken, die ...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.5 Prozessrechtliche Rahmenbedingungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
unterliegendem Urteil des Gerichtes endet, ergeht am Ende eines selbstständigen Beweisverfahrens keine Entscheidung des Gerichtes, die die Rechtsstreitigkeit der Prozessparteien abschließend regelt. Auswahl und Beauftragung des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgen - in der Regel nach Anhörung der Prozessparteien - durch das Gericht (§ 404 ZPO), wobei das Gericht gehalten ist, die für ein Sachgebiet öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ...
Grübel, Michael
2.15 Der Rosafarbene Saftporling, falsche Trocknung und warum Schwammsperrmittel nur beim Echten Hausschwamm eingesetzt werden darf
aus: Wasser- und Feuchteschäden an Gebäuden. Schadensfälle aus der Gutachterpraxis, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Beim Saug-/Unterdruckverfahren konnte auch nach 28 Tagen Trocknungszeit unter Idealbedingungen noch eine Restfeuchte von 71,6 Digits an der Unterseite der Platten gemessen werden (Bild 2.15.9). Da Holzfaserplatten als für Schimmelpilze leicht zu besiedeln gelten und zudem die Gefahr von Holz zerstörenden Pilzen besteht, hätte spätestens beim zweiten Schaden im Jahr 2012 vor Beginn der technischen Trocknung die Trocknungsfirma den Auftraggeber auf eine labortechnische Untersuchung des ...
Emming, Simone
2 Mediation ist nicht neu: Retrospektive, Status quo und Ausblick
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Evidentes Unterscheidungsmerkmal zur Mediation ist, dass die Parteien des Konflikts die Verantwortung für das Ergebnis (wie im gerichtlichen Verfahren) dem Schlichter übergeben. Informiertheit Der Mediator stellt seine Aufgabe im Verfahren sowie die Prinzipien der Mediation klar dar und informiert alle gleichermaßen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
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