Liste der Publikationen zum Thema "Vertrag"
Umnutzung von Gewerbeimmobilien
Ein Rechtsleitfaden.
2022, 181 S., 6 Abb., 4 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
2022 101 S., Abb., Tab., graf. Darst., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
VOB/B - Projekthandbuch für das Asset- und Gebäudemanagement
2020, 199 S., 7 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Kosten- und Vertragsfallen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. 2.Aufl. Stand Februar 2020. Online Ressource
2020 35 S.,
Selbstverlag
kostenlos
Potenzialstudie Blockchain. Blockchain-Anwendungsfälle für Smart Energy Communities. Wie die Blockchain-Technologie für Energiegenossenschaften und kleine Energieerzeuger nutzbringend eingesetzt werden kann
2020 114 S., Abb., Tab.,
Fraunhofer Verlag
kostenlos
Der kommunale Zwischenerwerb als Weg des Baulandmanagements. Arbeitshilfe. Überarb.Neuaufl.
2019 195 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Smart Cities gestalten. Welche Rechts- und Organisationsformen wählen?
2019 23 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
AVVA radikal-digital. Überlegungen zu Ausschreibung Vergabe Vertrag Abrechnung. Was erwartet uns in 5-10 Jahren? Provokation zur Diskussion!
2019 54 S., Abb.,
TU-MV Media Verlag
kostenlos
2019 43 S., Abb., Tab.,
FGSV Verlag
kostenlos
weitere Bücher zum Thema: Vertrag
DWA-Regelwerk, Band M 144-14
2022, 28 S., 2 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band A 143-21
2021, 46 S., 4 Abb.,
Ausgabe 2018.
2019, 46 S.,
Ausgabe 2019.
2019, 112 S., 10 Tab. u. 8 Abb.,
DWA-Regelwerk, Band M 135-1
2019, 35 S.,
DWA-Regelwerk, Band M 144-3
Ergänzte Fassung: Dezember 2018 (E1 bis E5).
2018, 49 S., 28 Tab.,
Technische Informationen aus der Baupraxis.
2018, 13 S., 12 Abb., 1 Tab.,
2018 44 S.,
Verlag SIA
kostenlos
weitere Merkblätter, Richtlinien, Normen zum Thema: Vertrag
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Alternative Vertragsmodelle zum Einheitspreisvertrag für die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand. Endbericht
2020 311 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Ökobilanzierung und BIM im Nachhaltigen Bauen. Endbericht
2019 56 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Ab wann bewirkt die Ausgestaltung eines Bauvertrages ein AGB-rechtlich relevantes "inhaltliches Abweichen" von der VOB/B? Endbericht
2018 24 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Contracting-Modular ? Komfort- und Effizienzsteigerung durch bessere Beleuchtung und Raumluft in Schulgebäuden. CO-MOD
2018 161 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Repräsentative Ermittlung der performance-relevanten Asphalteigenschaften als Grundlage neuer Vertragsbedingungen
2018 185 S., Abb., Tab., Lit.,
Fachverlag NW
kostenlos
Forschungsbericht im Auftrag der DGA-Bau: Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen
2018 70 S., Abb., Tab., Lit.,
DGA-Bau-Verlag
kostenlos
Integration von Elektromobilität in Neubau und Bestand - Kommunale Steuerungsinstrumente zur Aktivierung privater Flächen. Teilbericht D der Wissenschaftlichen Begleitforschung im Bundesförderprojekt "e-Quartier Hamburg"
2018 III,55 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2017 24 S., Abb., Tab., graf. Darst.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluierung des Nachhaltigkeitsaspektes bei Planung und Vergabe im Rahmen öffentlicher Bauaufträge. Endbericht
2016 29 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Vertrag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Urkalkulation angefordert: Keine Einigung auf vorkalkulatorische Preisfortschreibung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Mayr, Jörg
Kündigung wegen Insolvenz auch bei Eigenverwaltung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Gehrke, Arne
Weisung ist nicht gleich Weisung: Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitsverhältnis?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Burbulla, Rainer
Unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Bolz, Stephan
Vertragsentwurf "nachgeschoben": Kein Vertrag zu Stande gekommen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Vowinckel, Cornelius
Begründung durch Bezugnahme ist ausreichend!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Biebelheimer, Marc
Nur ein Komplettausschluss der Minderung benachteiligt den Mieter unangemessen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Jürgens, Frederic
Vager Hinweis ist keine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Urban
Bauträger muss Wohnung fertig stellen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Worbs, Stefan
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vertrag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
380-kV-Kabeldiagonale Berlin: Umsetzung der Energiewende durch Tunnelbau 2022
Quelle: Taschenbuch für den Tunnelbau 2022. Kompendium der Tunnelbautechnologie. Planungshilfe für den Tunnelbau. 46.Jg.; Taschenbuch für den Tunnelbau
Breckner, Ingrid
Wohnen und Flucht - eine Grundlegung 2022
Quelle: Wohnen. Zwölf Schlüsselthemen sozialräumlicher Wohnforschung
Sous, Silke
Schimmelinstandsetzung nach UBA-Leitfaden - Nutzungsklassenkonzept 2022
Quelle: Deutsche Holzschutztagung. Dresden, 12. und 13. Mai 2022
Majert, Benjamin; Theilmeier-Aldehoff, Hans-Willy
Hochspannungsbeeinflussung von Fernleitungen im Zuge der Energiewende. Eine technische und rechtliche Betrachtung 2022
Quelle: 35. Oldenburger Rohrleitungsforum 2022. Rohre und Kabel für eine nachhaltige Zukunftsgesellschaft; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg
Ostendorf, David
Ausführung von Mauerwerk 2022
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2022. Fassadengestaltung, Bauphysik, Innovationen. 47. Jahrgang; Mauerwerk-Kalender
Sambale, Martin
Zukunftsgerechte Neubaugebiete. Die Steuerungsinstrumente der Kommunen 2022
Quelle: Klimafreundlich Bauen 2022. Magazin für Passivhaus & Co. 17.Jg.; Klimafreundlich Bauen
Beyerle, Thomas
Immobilienmärkte 2022 - Wendejahr? Zwischen Zinswende, Stimmungsschwankungen, ESG und Kriegswirkungen 2022
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Holzbau und Holzschutz - Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Kern, Ingo
Sehr schadensträchtig in der Praxis ... 2022
Quelle: Steil- und Flachdächer. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 57. Frankfurter Bausachverständigentag 2022. Tagungsband
Lück, Dominik R.
Einsatz von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen 2022
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 9. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
Bauriedl, Hubert
Entwurf einer ausgewogenen Verteilung der Erhaltungslast in gewerblichen Pachtverträgen bei OS8 mit bzw. ohne begleitender Rissbehandlung auf direkt befahrenen Parkdecks von Tiefgaragen 2022
Quelle: 10. Kolloquium Parkbauten. Planung, Gestaltung, Bau, Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen. Tagungshandbuch 2022
weitere Aufsätze zum Thema: Vertrag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Entwicklung eines Prämiensystems zur Berücksichtigung der Bauprozessqualität in Bauverträgen (kostenlos)
2020
Rodde, Nina
Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine kooperative Terminsteuerung bei Bauprojekten (kostenlos)
2020
Müller, Clemens; Jacob, Dieter (Herausgeber)
Lebenszykluskosten von Straßen. Umsetzungsformen, Modulare Kalkulation, Optimierungspotentiale
2020
Grötz, Vera Katharina
Städtebauliche Verträge zur Baulandbereitstellung. Rechtliche Rahmenbedingungen von Baulandmodellen zur Wohnraumschaffung
2020
Niewerth, Stefan
Eine entscheidungstheoretische Erweiterung der Data Envelopment Analysis für die Angebotswertung bei öffentlichen Bauaufträgen (kostenlos)
2019
David, Kirsten
Funktionales Kostensplitting zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen. Eine Handlungsempfehlung auf Basis theoretischer und empirischer Untersuchungen (kostenlos)
2019
Herke, Sebastian
Das Leistungsbild des Architekten beim Planen und Bauen im Bestand
2019
Muchowski, Alexander
Risikoverteilung in internationalen Mustervertragsbedingungen für Bauleistungen - Analyse der Regelungsmechanismen und Entwicklung einer fairen Risikoabgrenzung zwischen den Vertragsparteien (kostenlos)
2019
Kosova, Akin
Bauen mit Werten. Erfolgsfaktor für die Bauwirtschaft? (kostenlos)
2018
Henrici, Natalie
Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
weitere Dissertationen zum Thema: Vertrag
Makleralleinauftrag: ABG-rechtliche Regelung zu Beginn und Dauer
RA Babo von Rohr, Hamburg
(OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2023 - 5 U 72/22)
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kunde einen Maklervertrag durch Kündigung wirksam beendet hat. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers soll der Maklervertrag eine Laufzeit von 12 Monaten ab Online-Schaltung haben und sich automa
IBR 2023, 292
Planervertrag nach VOB/B?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Koblenz, Urteil vom 25.02.2021 - 6 U 1906/19; BGH, Beschluss vom 18.01.2023 - VII ZR 199/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Regelungen der VOB/B sind Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Mitunter wird die VOB/B aber auch in andere gesetzliche Vertragstypen, wie z. B. in Mietverträge (siehe u. a. OLG Düsseldorf, IBR 2022, 229), einbezogen. Da
IBR 2023, 227
Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2021 - 23 U 45/20; BGH, Beschluss vom 29.06.2022 - VII ZR 170/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) verhandelt mit einem Generalunternehmer (GU) über den Abschluss eines Bauvertrags. AG und GU sind sich darüber einig, dass der Vertrag schriftlich geschlossen werden muss. Bereits während der Vertragsverhandlungen beginnt der GU mit
IBR 2023, 210
Mietvertrag mit Bauverpflichtung: Vertragsstrafe muss nicht "gedeckelt" werden!
RA Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
(OLG Bremen, Urteil vom 09.12.2022 - 4 U 20/21 (nicht rechtskräftig))
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über vom Vermieter noch zu errichtende Geschäftsräume. Zur Mietzeit heißt es in § 4 Ziff. (1) des Mietvertrags: (1) Das Mietverhältnis beginnt grundsätzlich mit der Übergabe am 30.08.2017 ... Gerät der Ver
IBR 2023, 196
Her- und Bereitstellung (hier: eines Großsegels) ist Werklieferungsvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stefan Bruinier, Hamburg
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2022 - 5 U 213/21)
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Herstellung eines neuen Großsegels für sein Segelboot. Im Rahmen einer Besichtigung des Boots nimmt der AN diverse Segelutensilien an sich, die mit der Herstellung des Großsegels allerdings n
IMR 2023, 147
Keine Hochzeitsfeier wegen Corona: Kann Mieter kündigen?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jens Oliver Lohrengel, Bielefeld
(BGH, Urteil vom 11.01.2023 - XII ZR 101/21)
Ein Paar hatte im August 2018 standesamtlich geheiratet und für August 2020 Räumlichkeiten für die Durchführung einer Hochzeitsfeier mit 120 Gästen gemietet. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung durften im August 2020 nur Veranstaltungen mit maxim
IMR 2023, 143
Mietvertrag mit Bauverpflichtung: Vertragsstrafe muss nicht "gedeckelt" werden!
RA Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
(OLG Bremen, Urteil vom 09.12.2022 - 4 U 20/21 (nicht rechtskräftig))
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über vom Vermieter noch zu errichtende Geschäftsräume. Zur Mietzeit heißt es in § 4 Ziff. (1) des Mietvertrags: (1) Das Mietverhältnis beginnt grundsätzlich mit der Übergabe am 30.08.2017 ... Gerät der Ver
IBR 2023, 138
Vorstrafe nicht offengelegt: Planungsvertrag anfechtbar!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(KG, Urteil vom 13.01.2023 - 21 U 50/22)
Eine Planungsgesellschaft (Auftragnehmer = AN), deren Alleingesellschafter ein Planer (P) ist, schließt 2018 und 2019 mehrere Fachplanungsverträge zur Planung und Überwachung von Bauarbeiten zur technischen Gebäudeausrüstung einer Projektgesellschaft (Auf
IBR 2023, 162
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!
RA Stefan Worbs, Köln
(OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 - 15 U 103/21 Kart)
Der Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) hat mit dem Verkäufer (V) derselben einen ISP-Vertrag ( Integriertes Service-Paket ) geschlossen, wonach V u. a. die Übernahme von Wartungs- und Reparaturleistungen, die durchgehende Überwachung sowie die Garant
IBR 2023, 101
Insolvenzantrag eines (Bus-)Unternehmers kann Grund für eine fristlose Kündigung sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 213/21)
Der Besteller (B), eine Gebietskörperschaft, und Busunternehmer U schließen am 21.06.2018 Schülerbeförderungsverträge unter Einbeziehung der VOL/B 2003. Nach § 16 der insoweit inhaltsgleichen Verträge kann B den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wobei
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.
Schröder, Wolfgang
6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen von Wartungsarbeiten
aus: Privater Betrieb von Photovoltaikanlagen. Anlagentechnik, Risikominimierung, Wirtschaftlichkeit, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass alle Vertragsvarianten, welche im Zusammenhang mit Inspektion, Wartung und Instandsetzung stehen, dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Die Hauptpflicht des Auftragnehmers besteht in der Herstellung des Werkes, im konkreten Fall die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung, welche frei von Sach- und Rechtsmängeln sein müssen. Beispielhafte Leistungsumfänge und deren definierte Erfolge von Inspektion und Instandsetzung werden in den ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Buss, Harald
B.2 Bauverträge nach BGB und VOB
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. Soll die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - (DIN 1960 und DIN 1961 sowie ATV im Teil C der VOB) - gelten, so muss auch dies besonders vereinbart werden. Auch nach Änderung der VOB/A 2006 ist die...
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P-12-001296-PR02-IFT Prüfzeugnis
vom: 25.03.2020
– aktuell
Metall-Kunststoff-Verbundprofile System "Schüco ADS 80 FR". Entsprechend lfd. Nr. C 3.11, VV TB NRW der aktuellen Fassung für Metall-Kunststoff-Verbundprofile von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen für lastabragende RahmenVertragswerke von Türen, Fenster, Fensterwänden und Vorhangfassaden, sofern diese nicht Komponenten der Türen, Fenster, Fensterwände und Vorhandfassaden sind
SCHÜCO International KG
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