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Liste der Publikationen zum Thema "Vertragsstrafe"


Bücher, Broschüren: (8)

Der Bauprozess
Ulrich Werner
Der Bauprozess
17., Aufl. 2020
2020, 2100 S., 245 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

VOB Teile A und B, Kommentar
VOB Teile A und B, Kommentar
21., Aufl.
2019, 3108 S., 247 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

VOB Zusatzband 2019
VOB Zusatzband 2019
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A (DIN 1960), VOB Teil B (DIN 1961), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Teil 4), Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung u
2019, 530 S., 210 mm, Softcover
Beuth
 
 

VOB/A 2019
Thomas Mestwerdt
VOB/A 2019
Beuth Recht
Kommentar für die Bau- und Vergabepraxis
5., Aufl.
2019, 640 S., 210 mm, Softcover
Beuth
 
 

Kommentar zur VOB/A
Hans-Peter Kulartz, Fridhelm Marx, Norbert Portz
Kommentar zur VOB/A
2., Aufl.
2013, 1628 S., 215 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

VOB/A 2012, Kommentar
Thomas Mestwerdt
VOB/A 2012, Kommentar
Bauwesen, Recht
Kommentar für die Bau- und Vergabepraxis
3., überarb. u. erw. Aufl.
2013, 464 S., 210 mm, Softcover
Beuth
 
 

Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandel
Marc M. Ruttloff
Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandel
Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR), Band 1207
Ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag. Dissertationsschrift
2012, 454 S., 454 S. 233 mm, Softcover
Duncker & Humblot
 
 

Bauvertragsrecht kompakt
Alexander Malkwitz, Andreas Koenen, Christian K. Karl
Bauvertragsrecht kompakt
2011, 131 S., 240.00 mm, Hardcover
Oldenbourg
 
 

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Zeitschriftenartikel: (164)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Luft, Manuela
Bauhandwerkersicherheit wird nicht gestellt: Kein Verzug trotz Terminüberschreitung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Parbs-Neumann, Carolin
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bolz, Stephan
Fertigstellung ≠ Mangelfreiheit!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bittner, Mark
Einstweilige Aussetzung von evident nichtigen WEG-Beschlüssen deklaratorisch zulässig!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Luft, Manuela
Vertragsstrafe muss "gedeckelt" werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Heiliger, Janis
Corona-Auswirkungen auf Verträge. ABC des Baurechts (kostenlos)
Beratende Ingenieure, 2020
Schilling, Rainer
Immer wieder Probleme mit der Abnahme. GaLaBau und Recht: Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2019
Kopf, Hannes
Hinweis zum Nachprüfungsantrag kann nachgeholt werden!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Brinkmann
Keine unbefristete Bindung des Subventionsempfängers
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Oberhauser, Iris
Zeitplan komplett umgeworfen: Vertragsstrafe entfällt!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Vertragsstrafe

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Aufsätze aus Sammelbänden: (3)

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Bußmann, Andre
Chancen und Risiken der fiktiven Abnahme nach neuem gesetzlichen Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Schuster, Andre
Die "Big Five" der Kalkulationsrisiken im Hochbau sowie im Ingenieurbau und deren systematische Behandlung 2018
Quelle: 16. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Thomas, Sebastian
Haftungsrisiken für Planer und Anlagenbauer. Schadensprävention in Rohrsystemen, Heiz-, Kühl- und Trinkwassersysteme 2015
Quelle: 37. Internationaler Uponor Kongress 2015. TGA - Alles geregelt?!. Für alle Beteiligten und Freunde unseres Hauses

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Rechtsbeiträge: (358)
IBR 2021, 2349
Corona-Pandemie ist höhere Gewalt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln
(LG Paderborn, Urteil vom 25.09.2020 - 3 O 261/20)

Mit Vertrag vom 17.02.2020 verpflichtete sich der Auftragnehmer (AN) zur Planung und Organisation des für den 26.06.2020 vorgesehenen Abiturballs ( Abiball ) der Auftraggeber (AG). Nach §§ 8 und 9 des Vertrags entfallen die Leistungspflichten der Parteien


IBR 2021, 67
Fertigstellung ≠ Mangelfreiheit!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2017 - 5 U 124/16; BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 294/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) verlangt von dem mit der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses beauftragten Generalunternehmer (GU) 78.000 Euro Vertragsstrafe, weil der GU einen für das gesamte Gebäude bestimmten Aufzug nicht zusammen mit einer vermieteten Gew


IBR 2021, 66
Bauhandwerkersicherheit wird nicht gestellt: Kein Verzug trotz Terminüberschreitung!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Manuela Luft, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2018 - 6 U 1233/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Auftragnehmer (AN) war mit der Errichtung einer Tiefgarage sowie der Wiederherstellung einer anliegenden Straße beauftragt. Als vertragsstrafenbewehrter Fertigstellungstermin wurde der 30.10.2008 vereinbart. Fristgerecht fand am 30.10.2008 auch eine A


IBR 2021, 56
Welche Anforderungen bestehen an eine einfache Signatur?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Carolin Parbs-Neumann, Frankfurt a.M.
(BAG, Beschluss vom 14.09.2020 - 5 AZB 23/20)

Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber (ArbG) Vergütung. Der ArbG bestreitet diese und verlangt widerklagend Vertragsstrafe. Erstinstanzlich gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer Recht und weist die Widerklage des ArbG ab. Gegen das Urteil legt der


IMR 2021, 30
Einstweilige Aussetzung von evident nichtigen WEG-Beschlüssen deklaratorisch zulässig!
RA Mark Bittner, Hamburg
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.10.2020 - 2-13 T 64/20)

Eine Untergemeinschaft, der die Antragsteller (ASt) angehören, hat folgenden Beschluss gefasst: Das Füttern von Vögeln im Bereich der Untergemeinschaft .... ist grundsätzlich verboten. Für jedes verbotswidrige Vogelfüttern ist eine Vertragsstrafe von


IMR 2020, 470
Stromzähler umgangen: Versorger darf Verbrauch schätzen!
RA Dr. Lorenz Zabel, Friedrichsdorf
(OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2020 - 1 W 6/20)

Der Bruder einer Stromversorgungskundin (Anschlussinhaberin/-nutzerin nach § 1 NAV) betrieb in deren Keller für rund 18 Monate eine Marihuana-Plantage. Der Versorger stellte sodann fest, dass die Sicherheitsplombierung am Hausanschlusskasten entfernt war.


IBR 2020, 555
Lückentext nicht ausgefüllt: Klausel wird nicht Vertragsbestandteil
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(LG Freiburg, Urteil vom 30.06.2020 - 9 S 4/20)

Bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags werden zwei Mietvertragsformulare handschriftlich ausgefüllt. Ein Exemplar wird von Mieter und Vermieter, ein weiteres Exemplar nur vom Vermieter unterzeichnet. Das von beiden Parteien unterzeichnete Formular bleib


IMR 2020, 3140
Lückentext nicht ausgefüllt: Klausel wird nicht Vertragsbestandteil
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(LG Freiburg, Urteil vom 30.06.2020 - 9 S 4/20)

Bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags werden zwei Mietvertragsformulare handschriftlich ausgefüllt. Ein Exemplar wird von Mieter und Vermieter, ein weiteres Exemplar nur vom Vermieter unterzeichnet. Das von beiden Parteien unterzeichnete Formular bleib


IBR 2020, 503
Grob falscher Beweisbeschluss ist ein Befangenheitsgrund!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - 9 W 230/20)

Ein Auftragnehmer (AN) klagt Werklohn ein. Die Höhe ist unstreitig, der Auftraggeber (AG) beruft sich auf drei Abzüge: 4.000 Euro für ein nicht eingebautes Rolltor, 42.307,53 Euro Vertragsstrafe wegen verspäteter Fertigstellung und 6.640,20 Euro Mietausfa


IMR 2020, 207
Vertragsstrafe ist nicht Bemessungsgrundlage für Höhe der Nutzungsentschädigung!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Nele Rave, Frankfurt a.M.
(LG Köln, Urteil vom 28.03.2019 - 2 O 272/18)

Der Vermieter vermietet Monteurzimmer; im zu Grunde liegenden Fall an ein Personaldienstunternehmen. Vereinbart ist in der Rechnung/Auftragsbestätigung über 30 Tage zum Preis von 6.600 Euro (11 Euro/Mann/Tag): Sonderpreis statt 35 Euro pro Mann und Ta



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (20)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.14 Teil B der VOB - Allgemeine Vergabe- und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (gekürzt und zusammengefasst)
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Verzögert der Auftragnehmer Baubeginn und Vollendung, so kann der Auftraggeber Schadensersatz fordern und den Auftrag nach angemessener und fruchtloser Fristsetzung entziehen. Bei wesentlichem Mangel muss der Auftragnehmer auch Schäden an baulichen Anlagen ersetzen, gegebenenfalls auch einen darüber hinausgehenden Schaden. Wenn der Auftragnehmer trotz angemessener Fristsetzung keine prüfbare Rechnung einreicht, kann der Auftraggeber diese auf Kosten des Auftragnehmers aufstellen.


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Klindt, Ludwig; Klindt, Eginhardt
Vertrag und Abnahme
aus: Kein Ärger am Bau - Ein Ratgeber für Bauherren, Planer und Unternehmer; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999

Würde der Bauherr eine deutliche Veränderung an der VOB vornehmen, beispielsweise die Gewährleistungszeit auf 10 Jahre anheben, so kann er dieses tun, wenn der Unternehmer mitspielt. Konnte bis zu diesem Tag der Bauherr - spätestens bei der Abnahme - den Unternehmer auffordern, bestimmte Leistungen vorzuführen, um daran festzustellen, ob diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, so ist nach der Abnahme der Bauherr in der Pflicht, dem Unternehmer nachzuweisen, daß er eine ...


Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
7.2 Checkliste Sanierungsablauf nach einem Brandschaden
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Schadenbeauftragten festlegen und Beteiligten mitteilen Nutzer bzw./und Eigentümer an Versicherer 1.11 Objekt freigeben Polizei, Landeskriminalamt, Behörden 1.12 Objekt besichtigen Versicherer mit Eigentümer, Nutzer, Beteiligten 1.13 Sofortmaßnahmen beauftragen Versicherer 1.14 Sofortmaßnahmen durchführen Brandsanierer bzw. Sanierungsfirma 2.11 Brandbereich und Maßnahmen dokumentieren   Sanierungsfirma 2.12 Luftentfeuchtungsgeräte aufstellen   Sanierungsfirma 2.13 Roststopp setzen ...


Ansorge, Dieter
2.5 Mehrfamilienhaus bei Zwickau - Missglückte Gebäudeinstandsetzung durch Bauherrenverschulden
aus: Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung. Pfusch am Bau, Band 5. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006

§ 9 Termine, Fertigstellungsgarantie, Vertragsstrafe ...Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schriftlich aufzufordern, binnen 14 Tagen mit seinen Leistungen zu beginnen, wenn von Seiten des Auftraggebers alle Voraussetzungen aus dem Vertrag erfüllt sind. § 10 Sorgfaltspflicht ...- Punkt 3: Der Auftragnehmer hat für Materialien, die der Auftraggeber bauseits zur Verfügung stellt, und die vom Auftragnehmer verarbeitet bzw. Die Vorabnahme dieser Teilleistung hat jedoch in keinem Fall...


Bubert, Christoph
8 Wann gelingen Bau-Mediationen?
aus: Mediation und Kooperation in der Bau- und Immobilienbranche. Wie gute Zusammenarbeit gelingt. Seidel, Susanne; Kupers, Sylvia (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Darüber hinaus hat Herr B eine gute Mitarbeiterin des Herrn A abgeworben. Präambel Herr A und Herr B haben im Rahmen der XY GmbH lange Jahre konstruktiv, fruchtbar und überaus erfolgreich zusammengearbeitet. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr B Herrn A sowie die XY GmbH für den Fall der Inanspruchnahme haftungsrechtlich von allen Forderungen im Innenverhältnis freistellt, die von ihm bzw.



IV Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Ausnahme: Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist in die Wertung einzubeziehen. Beispiel: Ein Angebot geht der Poststelle des Auftraggebers rechtzeitig zu; diese leitet das Angebot nicht an den Verhandlungsleiter weiter. Entspricht ein Angebot nicht den vorgegebenen technischen Anforderungen, so hat der ...



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