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Liste der Publikationen zum Thema "Verwendungszweck"


Bücher, Broschüren: (3)

CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen. Ausgabe Mai 201
CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen. Ausgabe Mai 2014
2014 6 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Aerogele und Photokatalysatoren als Beispiele für innovative Baumaterialien. Online Ressourc
Kornprobst, Tobias
Aerogele und Photokatalysatoren als Beispiele für innovative Baumaterialien. Online Ressource
2013 III,92 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Holz - Potentiale des nachhaltigen Baustoffe
Holz - Potentiale des nachhaltigen Baustoffes
2008 10 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (2)
Guideline DWA-M 277E, October 2017. Information on design of systems for the treatment and reuse of greywater and separated greywater flows
Guideline DWA-M 277E, October 2017. Information on design of systems for the treatment and reuse of greywater and separated greywater flows
DWA-Regelwerk, Band M 277E
Edition 2019 (German original edition: October 2017). The documents DWA-M 277 and fbr H 202 are coextensive.
2019, 36 S., 5 illus., 5 tab.,
 
 

Merkblatt DWA-M 277, Oktober 2017. Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen
Merkblatt DWA-M 277, Oktober 2017. Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen
DWA-Regelwerk, Band M 277
Inhaltsgleich mit Hinweisblatt fbr H 202.
2017, 35 S., 5 Abb., 6 Tab.,
 
 

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Zeitschriftenartikel: (41)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Weidenhiller, Andreas
Effiziente Festigkeitssortierung. Mit Simulation zur perfekten adaptiven maschinellen Festigkeitssortierung (kostenlos)
Holzforschung Austria, 2020
Poncelet, B.; Bossche, P. Van den
Wie die speziellen Techniken anpassbar machen? (kostenlos)
Kontakt, 2020
Christiansen, Julian
Coronabedingte Ausführungs- und Verwendungshindernisse im Bauvertrag
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
Theimer, Michael
Abdichtungen gemäß FPD-Richtlinie. So werden polymermodifizierte Dickbeschichtungen fachgerecht verarbeitet (kostenlos)
Bauhandwerk, 2020
Klein, Walter
Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Pot, I. De
Welche Regeln und Normen gelten in Belgien? (kostenlos)
Kontakt, 2019
Jürgens, Frederic
Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten ersetzen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2018
Russo, Manfred
Rhetorik und Ornament (kostenlos)
Zuschnitt Zeitschrift über Holz als Werkstoff und Werke in Holz, 2018
Schmidt-Driedger, Michael
Viel hilft viel? Dünnbettmörtelsortimente
Fliesen Platten, 2017
Wagner, Jörg-Peter
Baustellenrelevante Leistungsmerkmale von Beton. Die zukünftige Qualitätssicherung im Betonbau
Beton, 2016

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verwendungszweck

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Aufsätze aus Sammelbänden: (1)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Qiu, J.; Yang, E.-H.
Micromechanics-based study on fatigue failure of engineered cementitious composites 2015
Quelle: HPFRCC-7 Proceedings of the 7th RILEM Workshop on High Performance Fiber Reinforced Cement Composites. Stuttgart, Germany, June 1-3, 2015; RILEM Proceedings

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Dissertationen: (1)

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Kornprobst, Tobias
Aerogele und Photokatalysatoren als Beispiele für innovative Baumaterialien. Online Ressource: PDF-Format, 12,83 MB (kostenlos)
2013

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Rechtsbeiträge: (104)
IVR 2020, 135
Zur regelmäßigen Unpfändbarkeit von Corona-Soforthilfen
RA Sebastian Seibt, München
(BFH, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20)

Der Antragsgegner unterhält ein Pfändungsschutzkonto gem. § 850k ZPO. Für dieses Konto hatte der Antragsteller, das Finanzamt (FA), am 17.04.2019 eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Steuerrückständen aus dem Jahr 2015 erlassen. Am 06.04.2020 wu


IBR 2021, 47
Funktionaler Mangelbegriff gilt auch im Kaufrecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2020 - 6 U 66/18)

Käufer K ist im Besitz eines Blockheizkraftwerks (BHKW), das er vom Verkäufer (V) dieser Anlage erwarb. Nach Anlieferung klapperte das BHKW und fiel schließlich aus. Die Mängelbeseitigungsarbeiten wurden verweigert. K erklärte sodann den Rücktritt. Die gl


IMR 2020, 363
Wann ist Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(LG Berlin, Urteil vom 05.06.2020 - 66 S 68/18)

Die Parteien waren über einen Mietvertrag für eine möblierte Wohnung verbunden. Der Vertrag enthielt eine feste Mietzeit von wenigen Monaten. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag für die Dauer der beruflichen Abor


IMR 2020, 175
Unmöglichkeit der Vermieterleistung?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Henrike Butenberg, München
()

##Problem
Führt die behördlich angeordnete Geschäftsschließung im Rahmen der Corona-Pandemie zur Unmöglichkeit der Leistung des Vermieters?


IMR 2019, 110
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!
RA Dr. Marc Biebelheimer, Berlin
(BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18)

Ein Mietvertrag über Flächen im Erdgeschoss (275 qm) und ersten Obergeschoss (205 qm) regelt als einzigen Mietzweck den Betrieb eines Rechtsanwaltsbüros . Der Mieter nutzt ab Beginn des Mietverhältnisses (2010) die Mietsache im ersten Obergeschoss aussch


IBR 2019, 146
Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(KG, Urteil vom 16.12.2015 - 21 U 81/14; BGH, Beschluss vom 31.07.2018 - VII ZR 24/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Generalplaner beauftragt den Architekten mit Planungs- und Überwachungsleistungen bei einem Sanierungsbauvorhaben. Bei der Ausführung durch den Generalunternehmer werden die in der Funktionalausschreibung genannten Magnetheizungsventile nicht eingebau


IBR 2019, 1209
Angebot von BIM-Services: Produkthaftpflichtversicherung ist nicht ausreichend!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
()

#Ausgangssituation#
Bauprodukthersteller bieten im Rahmen der ersten Marktoffensiven zum Thema BIM häufig BIM-Planungsmodule als Plug-In an oder beteiligen sich aktiv im BIM-Prozess durch Planungsleistungen. Damit geht einher, dass die Hersteller ihr


IVR 2018, 26
Verwendung einer an die Gerichtskasse überwiesenen Bietesicherheit durch Dritte
RPfl. a. D. Norbert Meerhoff, Enger
(BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - V ZB 96/16)


IBR 2018, 291
Baugenehmigung für Imbisswagen erforderlich?
RA Dr. Bastian Hirsch, Frankfurt a.M.
(OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.10.2017 - 2 L 166/15)

Die Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks möchte auf diesem zeitweise einen Imbisswagen mit variablen Öffnungszeiten aufstellen. Das Grundstück befindet sich zwischen einem großen denkmalgeschützten Park und dessen Besucherparkplatz. Die Eigentümerin


IBR 2018, 141
Auftragnehmer kann Bedenkenhinweis nicht beweisen: Planungsfehler bleibt Planungsfehler!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(KG, Urteil vom 29.12.2017 - 21 U 120/15)

Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN), für den Deutschen Bundestag in Berlin raumhohe Parallel-Schiebe-Kipp-Elemente (PASK-Flügel) in die Fensterfassaden einzubauen. Die Leistungsbeschreibung des vom AG beauftragten Planers enthält Vorga



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (165)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Wachs, Peter
1.3.2 Bauprodukte für die Beplankung und Decklage
aus: Schäden an Trockenbaukonstruktionen. Schadensfreies Bauen, Band 46. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gipsplattentypen nach Definition Kennzeichnung Verwendungszweck DIN EN 520 DIN 18180 Typ A Bauplatte (GKB) Standard-Gipsplatte Rückseitenstempel blau Wand- und Deckenbekleidungen auf Unterkonstruktion, Vorsatzschalen, Trennwände und Unterdecken, vorgefertigte Bauteile, Trockenputz Typ H2 Bauplatte imprägniert (GKBI) Gipsplatte mit reduzierter Wasseraufnahmefähigkeit (H 2 max. 800 kg/m 3 und verbessertem Gefügezusammenhalt Rückseitenstempel rot Wand- und Deckenbekleidungen auf ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Aurnhammer, Klaus G.
2.4 Übersicht über die Estricharten hinsichtlich der Bindemittel und der Baustoffe
aus: Schäden an Estrichen. Schadenfreies Bauen, Band 15. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 3., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008

DIN EN 13318:2000-12: „Zementestrich ist ein Estrich, dessen Bindemittel aus Zement besteht. DIN EN 13318:2000-12: „Calciumsulfatestrich ist ein Estrich, dessen Bindemittel aus Calciumsulfat besteht. DIN EN 13318:2000-12: „Gussasphaltestrich ist ein Estrich, dessen Bindemittel aus Bitumen besteht.


Hohmann, Rainer
2.8 Fugenabdichtungen
aus: Elementwände im drückenden Grundwasser. Konstruktionsprinzip, Planung, Bauausführung, Schwachstellen, Fehlervermeidung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Demnach dürfen als Fugenabdichtung nur Bauprodukte verwendet werden, für die durch einen Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 und 2 nachgewiesen ist, dass sie die für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen erfüllen. allen anderen Fugenabdichtungssystemen mit einem Verwendbarkeitsnachweis in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP), aus dem hervorgeht, dass das System die für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen erfüllt. ...


Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
13 T, R Holzflachdächer mit Dämmung in Tragwerksebene
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Zudem sichert der Auftragnehmer – nach derzeit geltender Rechtsprechung – bei Vertragsschluss – in der Regel stillschweigend – einen Standard zu, der den anerkannten Regeln der Technik entspricht 86. Ob dieser Grundsatz richtig sein kann, wurde in Kapitel 3.3.3.1 kritisch beleuchtet. Hätte der im Fallbeispiel im April 2012 beauftragte fachkundige – und umsichtige – Dachdecker dem Auftraggeber (und dessen Architekt) seine Bedenken durch Schilderung der mit ...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Steinhäuser, Wolfram
7.1 Grundlagen für die Auswahl
aus: Schäden an elastischen und textilen Bodenbelägen. Schadensfreies Bauen, Band 22. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., vollst. neu bearb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Für elastische Bodenbeläge werden Räumlichkeiten nach DIN EN ISO 10874 4 (früher EN 685) klassifiziert, die sich in den Anforderungen an die Bodenbeläge widerspiegeln. Gewählt wird ein homogener PVC-Belag, ausgeschrieben wird ein Bodenbelag Klasse 32. Damit sind alle Anforderungen an den Bodenbelag beschrieben. Einer der Hauptfehler bei der Planung von Bodenbelägen ist die Verwendung heller Bodenbeläge in Eingangsbereichen.


Schumacher, Ralf
Verformungen
aus: Schäden an Türen und Toren. Schadenfreies Bauen, Band 23. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2001

Die Verformungen der Türblätter werden im Wesentlichen durch die Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit und die Baustoffe der Decklagen bestimmt. Auch in dem gemäß DIN EN 43 festgelegten Prüfverfahren zum Verhalten des Türblatts unter Feuchtigkeitseinfluss wird berücksichtigt, dass sich eine Beschichtung verzögernd auf die Verformung eines Türblatts auswirkt: nicht oberflächenfertige (unbeschichtete) Türblätter werden jeweils sieben Tage und alle anderen (beschichteten) Türblätter jeweils 21...


Steinhäuser, Wolfram
2.7 Oberflächenfestigkeit
aus: Schäden an elastischen und textilen Bodenbelägen. Schadensfreies Bauen, Band 22. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., vollst. neu bearb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Im Kommentar und Erläuterungen zur VOB DIN 18365 Bodenbelagarbeiten Stand 2010 20 heißt es im Abschnitt Nicht genügend feste Oberfläche des Untergrundes: »Nicht ausreichend feste Oberflächen verhindern eine dauerhafte Verbindung mit den Spachtel- und Ausgleichsmassen, dem Kleber und dem Bodenbelag. Nach DIN 18560 Teil 1 ‚Estriche im Bauwesen, Begriffe, allgemeine Anforderungen, Prüfungen′ muss der Estrich eine für den Verwendungszweck ausreichende ...


Schumacher, Ralf
Zimmertüren
aus: Schäden an Türen und Toren. Schadenfreies Bauen, Band 23. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2001

Über die allgemeinen Anforderungen hinaus können in Abhängigkeit von der Nutzung der Räume und dem Verwendungszweck der Tür zusätzliche Anforderungen bestehen (z.B. schalldämmend, selbstschließend, rauchdicht). Bei Türen aus Holz und Holzwerkstoffen (Sperrtüren) müssen die von der Gütegemeinschaft Innentüren aufgestellten Einsatzempfehlungen (RAL-RG 426) beachtet werden, die je nach hygrothermischer und mechanischer Beanspruchung der Tür drei verschiedene Klima- und Beanspruchungsklassen ...



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Zulassungen und Prüfbescheide: (417)

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P-20181508/06 Prüfzeugnis vom: 20.06.2019 – aktuell
Winflex Vario. Verwendungszweck gemäß lfd. Nr. C 3.3 der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 20. Dezember 2017 von Baden-Württemberg - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die normalentflammbar sein müssen
BOSIG GmbH


P-20181508/05 Prüfzeugnis vom: 20.06.2019 – aktuell
Winflex außen. Verwendungszweck gemäß lfd. Nr. C 3.3 der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 20. Dezember 2017 von Baden-Württemberg - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die normalentflammbar sein müssen
BOSIG GmbH


P-20190202.1 Prüfzeugnis vom: 04.04.2019 – aktuell
Bedachungen mit der Dachabdichtungsbahn: "Firestone RubberCover EPDM". Verwendungszweck gemäß lfd. Nr. C 4.8 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABI. 2018 S. 52) - Bauarten zur Herstellung von Bedachungen, an die Anforderungen hinsichtlich Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gestellt werden
Firestone Building Products Europe


P-20190202 Prüfzeugnis vom: 22.03.2019 – abgelaufen
Bedachungen mit der Dachabdichtungsbahn: RubberGard EPDM LSFR. Verwendungszweck gemäß lfd. Nr. C 4.8 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABI. 2018 S. 52) - Bauarten zur Herstellung von Bedachungen, an die Anforderungen hinsichtlich Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlenden Wärme gestellt werden
Firestone Building Products Europe


P-22-MPANRW-12962 Prüfzeugnis vom: 20.08.2018 – abgelaufen
"PVC-P PERMATON-Fugenbänder nach Werksvorschrift - NB" Nicht bitumenverträgliche normalentflammbare Werksnorm-Fugenbänder auf der Basis von weichmacherhaltigem Polyvinylchlorid (PVC-P). Verwendungszweck: Abdichtung von Fugen in Betonbauwerken gemäß C 3.30 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VVTB) vom 13.06.2018
PERMATON waterproof constructing Rödermark GmbH


P-15-002374-PR01-IFT Prüfzeugnis vom: 01.07.2015 – abgelaufen
Einflügeliger Rauchschutzabschluss als Aluminiumrohrrahmentür mit Füllung gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/2, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "MB-45D-RS-1" als Tür DIN 18095-21) RS-1. Verwendungszweck: Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
ALUPROF S.A. Centrala, Zaklad Bielsko Biala


P-15-001895-PR01-IFT (ABP-G01-03-DE-02) Prüfzeugnis vom: 15.04.2015 – abgelaufen
Selbstverriegelnde Panikschlösser "MSL Art. 9100, MSL Art. 9200 und MSL Art. 9300" gemäß Ausführung und Zusammenstellung in der Anlage 1. Verwendungszweck: Selbsttätig verriegelnder Verschluss für den Einsatz in 1-flügeligen Feuer- und Rauchschutztüren und den Gangflügel 2-flügliger Feuer- und Rauchschutztüren.
MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG


P-20141379 Prüfzeugnis vom: 11.11.2014 – abgelaufen
Dachabdichtungsbahn: "BauderTHERMOFOL M 15". Verwendungszweck: Bezeichnung der Bauart gemäß Bauregelliste A Teil 3 laufende Nummer 2.8 -Ausgabe 2014/1: Bauarten zur Herstellung von Bedachungen (Dachhaut), an die Anforderungen hinsichtlich Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gestellt werden.
Dachdeckerbetrieb Udo Janke GmbH


P-12-003584-PR02-IFT Prüfzeugnis vom: 04.08.2014 – abgelaufen
Zweiflüglige Türen aus Holz und Holzwerkstoffen mit und ohne Füllungen als Rauchschutzabschlüsse gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2012/02, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "Sturm Typ SRS-2" als Tür DIN 18095 RS-2 Verwendungszweck Türen, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
Sturm GmbH Feuerschutztüren aus Holz


P-20140448 Prüfzeugnis vom: 01.07.2014 – abgelaufen
PCI Nanofug Premium Verwendungszweck: Bauregelliste A Teil 2 Ifd. Nr. 2.10.2 - Ausgabe 2014/1: Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar sind (Klasse DIN 4102-B1)
PCI Augsburg GmbH


P-20140585 Prüfzeugnis vom: 03.06.2014 – aktuell
TEXNET BO 300 Verwendungszweck: Bauregelliste A Teil 2 Ifd. Nr. 2.10.2 - Ausgabe 2014/1: Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar sind (Klasse DIN 4102-B1)
Tenditalia S.p.A.


P-12-003584-PR01-IFT Prüfzeugnis vom: 26.05.2014 – abgelaufen
Zweiflüglige Türen aus Holz und Holzwerkstoffen mit und ohne Füllungen als Rauchschutzabschlüsse gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/01, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "Sturm Typ SRS-2" als Tür DIN 18095 RS-2 Verwendungszweck Türen, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
Sturm GmbH Feuerschutztüren aus Holz


P-BWU02-148005 Prüfzeugnis vom: 11.04.2014 – abgelaufen
Bohrschrauben Mage Topex Edelstahl 7620-42, Mage Topex Edelstahl 7620-48, Mage Topex Edelstahl 7624-42, Mage Topex Edelstahl 7624-48. Vorgesehener Verwendungszweck: Verbindungen von Aluminium-Wandhaltern auf Unterkonstruktionen aus Aluminium-Tragprofilen für hinterlüftete Außenwandbekleidungen gemäß DIN 18516-1
Mage AG


P-14-000541-PR01-IFT Prüfzeugnis vom: 01.04.2014 – abgelaufen
Einflügliger Rauchschutzabschluss aus Holz und Holzwerkstoffen in Holz- oder Stahlzarge mit transparenter Füllung gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/01, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "HUGA R3" als Tür DIN 180951) RS-1. Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitungvon Rauch in Gebäuden zu behindern Verwendungszweck Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
HUGA Hubert Gaisendrees GmbH & Co. KG


P-14-000306-PR01 IFT Prüfzeugnis vom: 01.04.2014 – abgelaufen
Einflügliger Rauchschutzabschluss als Wohnungstür aus Holz und Holzwerkstoffen mit Aluminiumprofilen gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/01, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "Biffar 23 - RS" als Tür DIN 180951) RS-1 Verwendungszweck: Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
Biffar GmbH & Co. KG


P-14-000005-PR01-IFT Prüfzeugnis vom: 01.04.2014 – abgelaufen
Einflügliger Rauchschutzabschluss aus Stahlblech wahlweise mit Lichtausschnitt gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/01, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "RS 55-1"als Tür DIN 18095) RS-1 Verwendungszweck Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
Hörmann KG Freisen


P-13-003122-PR01-IFT Prüfzeugnis vom: 11.02.2014 – abgelaufen
Zurückgezogen am 25.10.2016 Tor aus Glasfilamentgewebe (Rauchschutzvorhang) als Rauchschutzabschluss gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2013/02, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "TFRA"als Tor DIN 18095 RS-1 Verwendungszweck Tore, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.
KGG Brandschutzsysteme GmbH


P-14-000761-PR01 IFT Prüfzeugnis vom: 01.01.2014 – abgelaufen
Einflügliger Rauchschutzabschluss aus Aluminiumrahmen und transparenter Füllung gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2013/02, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "Strähle System 2000" als Tür DIN 180951) RS-1 Verwendungszweck: Rauchschutzabschlüsse, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern
Strähle Raum-Systeme GmbH


P-HFM B8300 Prüfzeugnis vom: 23.12.2013 – abgelaufen
Unbeschichtete Vermikulitplatte "FIPRO A1"; Verwendungszweck: Bauplatte im Innenbereich
MINERALKA d.o.o.


P-2013-B-3282.1 Prüfzeugnis vom: 18.11.2013 – abgelaufen
"Förch Fenstertape I" oder "Förch Fenstertape A"; Verwendungszweck: Bauregelliste A Teil 2 Ifd. Nr. 2.10.1.2 - Ausgabe 2013/1: Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die normallentflammbar (Klasse E) sind.
Theo Förch GmbH & Co. KG


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