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Liste der Publikationen zum Thema "Verzug"


Bücher, Broschüren: (3)

Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Bernd Kimmich
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
 
 

Recht für Architekten und Bauingenieure
Dirk R. Wühr
Recht für Architekten und Bauingenieure
Basiswissen für Projektleiter
2019, 392 S., 190 mm, Softcover
Books on Demand
 
 

Numerische Schweißsimulation. Bestimmung von Temperatur, Gefüge und Eigenspannung an Schweißverbindungen aus Stahl- und Glaswerkstoffe
Hildebrand, Jörg
Numerische Schweißsimulation. Bestimmung von Temperatur, Gefüge und Eigenspannung an Schweißverbindungen aus Stahl- und Glaswerkstoffen
2009 470 S., Abb., Tab., Lit.,
Verlag der Bauhaus-Universität

kostenlos
 
 

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Forschungsberichte: (1)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber. Endberich
Stoy, Christian
Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber. Endbericht
2014 28 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

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Zeitschriftenartikel: (323)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Plücker, Marc
Vertragsstrafe von 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme je angefangener Woche ist zulässig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Grundsätze über das kfm. Bestätigungsschreiben gelten auch bei öffentlichen Bauaufträgen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bröker, Jörn
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Plücker, Marc
Keine Baugenehmigung, kein Verzug!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Bolz, Stephan
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Vogelheim, Markus
Schadstoffuntersuchung darf dem Auftragnehmer übertragen werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Schwarz, Karl
Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Langjahr, Grete
Behinderung: Auftragnehmer einmal weg - immer weg?
Baurecht, 2021
Manteufel, Thomas
Die Tücken der doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Manteufel, Thomas
Wechsel der rechtlichen Bewertung setzt vorherigen Hinweis voraus!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Verzug

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Aufsätze aus Sammelbänden: (5)

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Gmoser, Markus; Steinschaden, Lukas
Der systematische Umgang mit Finanzierungskosten (Bauzinsen) und Verzugszinsen bei Mehrkostenforderungen 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Gmoser, Markus
Der Planlieferverzug im Blickwinkel von Planqualität und Planlieferung 2018 (kostenlos)
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik im Rahmen der 10. Wiener Gespräche
Hofstadler, Christian
Der Einfluss des Planungsverzugs auf die Produktivität des Baubetriebs am Beispiel der Schalarbeiten 2018 (kostenlos)
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik im Rahmen der 10. Wiener Gespräche
Zacharias, Markus
Die Ermittlung der finanziellen Ansprüche aus Bauablaufstörungen 2017
Quelle: Festschrift für Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang zum 60. Geburtstag. Neues zu Zeit und Geld - Antworten auf aktuelle Fragen der Nachweisführung bei Bauablaufstörungen
Gasteiger, Adriane
BIM in der Bauausführung 2015
Quelle: Festschrift anlässlich des 60. Geburtstag von Univ.-Prof. DI Dr. techn. Arnold Tautschnig. Beiträge aus Theorie und Praxis; i3b-Schriftenreihe Bauwirtschaft und Projektmanagement

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Dissertationen: (1)

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Hildebrand, Jörg
Numerische Schweißsimulation. Bestimmung von Temperatur, Gefüge und Eigenspannung an Schweißverbindungen aus Stahl- und Glaswerkstoffen (kostenlos)
2009

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Rechtsbeiträge: (1576)
IBR 2022, 285
Vertragsstrafe von 0,5% der Bruttoabrechnungssumme je angefangener Woche ist zulässig!
RiOLG Marc Plücker, Köln
(OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2021 - 8 U 33/20; BGH, Beschluss vom 08.12.2021 - VII ZR 140/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Ab welcher Höhe ist eine klauselmäßige Vertragsstrafenvereinbarung unwirksam? Wie ist es zu verstehen, wenn die Parteien die Rechnungssumme als Bezugsgröße für die Berechnung der Vertragsstrafe vereinbaren? Diese Fragen hatte das OLG Hamburg zu beantwor


IBR 2022, 283
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 7/20; BGH, Beschluss vom 27.10.2021 - VII ZR 11/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Ausführung von Bodenbelagsarbeiten zu einem Pauschalpreis beauftragt. Nach dem Vertrag sollen die Leistungen spätestens bis Ende März bzw. Anfang Mai 2015 vom Auftraggeber (AG) abgerufen werden. Aufgrund verzögerter Vor


IBR 2022, 286
Abwehr verzugsbedingter Kündigung erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2021 - 4 U 37/20; BGH, Beschluss vom 11.11.2021 - VII ZR 236/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der öffentliche Auftraggeber (AG) erklärt die Kündigung des mit dem Auftragnehmer (AN) vor dem 01.01.2018 geschlossenen Bauvertrags. Die am 10.08.2016 erklärte Kündigung sei aus wichtigem Grund nach § 8 Abs. 3, § 5 Abs. 4 und 3 VOB/B erfolgt, da der AN ei


IBR 2022, 2445
Beschaffungsrisiko vs. höhere Gewalt im Ukraine-Krieg: Wo sind die Grenzen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M. undRAin Gabriela Simlesa, Frankfurt a.M.
()

##I. Auswirkungen des Ukraine-Kriegs - Preisexplosionen
In der Baubranche wird die Versorgungslage für Baumaterialien aufgrund des Krieges in der Ukraine und der infolgedessen erlassenen Sanktionen zunehmend angespannter.

Die aus d


IMR 2022, 55
Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Allein die Gesamthöhe des Rückstands ist relevant
RiAG a. D. Dr. Olaf Riecke, Hamburg
(BGH, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 32/20)

Von der Bruttomiete i.H.v. monatlich 704 Euro blieb der Mieter für den Monat Januar 2018 135,41 Euro schuldig; für Februar 2018 entrichtete er keine Miete. Wegen dieser Rückstände erklärte der Vermieter mit Schreiben vom 09.02.2018 die fristlose, hilfswei


IBR 2022, 62
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG München, Beschluss vom 07.04.2020 - 28 U 1694/19 Bau; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 67/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Ein Bauunternehmer erhält einen VOB/B-Auftrag für Stahlbau- und Schlosserarbeiten. Die Parteien vereinbaren einen Bauzeitenplan, aus dem sich ein verbindlicher Fertigstellungstermin ergibt. Der Auftragnehmer (AN) hält den Fertigstellungstermin nicht ein,


IBR 2022, 71
Abnahme wird endgültig verweigert: Bauträger kann zurücktreten!
RiLG Dr. Tobias Friedhoff, Frankfurt a.M.
(OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2020 - 24 U 143/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Käufer K erwirbt vom Bauträger B eine Eigentumswohnung samt Kellerraum und TG-Stellplatz. Als B den K zur Abnahme auffordert, verweigert K diese wegen eines Mangels an Tiefgarage und Keller und bezeichnet die Abnahmeaufforderung als Zeichen dreister C


IBR 2022, 63
Keine Baugenehmigung, kein Verzug!
RiOLG Marc Plücker, Köln
(OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2021 - 12 U 79/21)

Kann der Auftraggeber (AG) vom Auftragnehmer (AN) Schadensersatz wegen verspäteter Leistungserbringung verlangen, wenn Ursache der Verzögerung fehlende behördliche Genehmigungen sind? In dem vom OLG Brandenburg zu entscheidenden Rechtsstreit war der AN da


IBR 2021, 509
Bauzeitverlängerung durch Nachträge: Verzugskündigung setzt Mahnung voraus!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Bremen, Urteil vom 20.12.2019 - 2 U 50/18; BGH, Beschluss vom 24.02.2021 - VII ZR 17/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) auf der Grundlage eines VOB/B-Vertrags mit der Errichtung eines Wasserkraftwerks. Nach den Vertragsbedingungen des AG sind verschiedene Zwischentermine Vertragstermine. Während der Bauzeit erteilt


IMR 2021, 460
Corona-bedingte Betriebsschließung einer Diskothek ist kein Mietmangel!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Matthias Seiler, Augsburg
(LG Krefeld, Urteil vom 30.06.2021 - 2 O 546/20)

Nach fristloser Kündigung zweier zwischen den Parteien bestehender Gewerberaummietverträge wegen Zahlungsverzugs klagte der Vermieter (V) auf Räumung. Der Mieter (M) eines Tanzlokals (Diskothek) mit Imbiss und dessen qua Schuldbeitritt persönlich haftende



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Buchkapitel: (75)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
1.20 Die Haftung des Sachverständigen und sein Versicherungsschutz
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Bei Mangelhaftigkeit kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen lassen, wenn der Sachverständige trotz Fristsetzung in Verzug kommt (§ 634 II BGB). Bei Gutachtenübernahme gibt der Sachverständige die stillschweigende Zusicherung, das Gutachten in der Art zu erstellen, wie dies von einem ordentlichen Sachverständigen seines Fachbereichs zu erwarten ist (...). Die Drittwirkung von Gutachten ist für den Sachverständigen von besonderer Bedeutung, da eine eventuelle ...


Buss, Harald
B.1 Haftung und Versicherung des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Der Sachverständige kann dafür haften, dass er das beauftragte Gutachten nicht mangelfrei erstellt hat (Gewährleistung), das Gutachten nicht (Unmöglichkeit) oder nicht rechtzeitig erstellt hat, der Sachverständige sich also im Verzug befindet. Ist das Gutachten objektiv richtig, nur unvollständig, weil etwa ein Teil der zu begutachtenden Mängel nicht behandelt wurde, oder ist der Sachverständige vom Thema abgewichen, ist das Gutachten ferner für den Auftraggeber oder für Dritte nicht ...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Buss, Harald
C.9.1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) 1 Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. 1 Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel...



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