Liste der Publikationen zum Thema "Voraussetzung"
2019 43 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
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Developing a location model for fast charging infrastructure in settlement areas and on the major highways
2017 IV,161 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
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Nach dem Auto Multimodalität? Materielle und mentale Multioptionalität als individuelle Voraussetzungen für multimodales Verhalten
2016 VIII,197 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
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Zement-Merkblatt Hochbau H 12, 3.2003. Energieeffizientes Bauen mit Beton. Vereinfachtes Verfahren nach Energieeinsparverordnung (EnEV). Online Ressource
2003 8 S., Abb., Tab.,
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Marketing für Kommunen. Kommunikationsorientierte Instrumente in der Stadtentwicklung. DSSW-Leitfaden
DSSW-Schriften, Band 39
2002, 85 S., Abb., Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Vorhersagemodell zur Schimmelpilzbildung bei instationärem Klima - Praktische Beispiele. Vortrag gehalten auf dem Architekten- und Ingenieurtag Bauphysik im Hochbau. 27. April 2002 Nürnberg. Online Ressource
2002 19 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
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Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf und in Bauteilen
2001 ca. 300 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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Park and Ride in Schweizer Staedten.
1984 48 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
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Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Referenzimplementierung eines prognostischen mesoskaligen Windfeldmodells für die Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft zur Berücksichtigung von Geländeunebenheiten bei Steigungen über 1:5. Abschlussbericht. Forschungskennzahl: 3712 43 241, UBA-F B: 002642. Online Ressource
2019 106 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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Beitrag zur Frage der Verstetigung oeffentlicher Bauinvestitionen
Bau- und Wohnforschung
1977, 119 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Modulare Koordination im Bauwesen II Begriffe. Forschungsauftrag "Modulare Koordination im Bauwesen". Analytischer Teil - Erarbeitung von Grundlagen
1976, 99 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
WDVS: Hohe Anforderungen an Planung und Ausführung - Systeme ohne Fehlertoleranz! Aus Fehlern anderer lernen - Expertentipp aus 30 Jahren Gutachtertätigkeit
Der Bausachverständige, 2023
Siegel, Thorsten
Neue Ziele im Vergaberecht
Vergaberecht, 2022
Peters, Max
Baden-Württemberg gibt den Takt an. Kommunale Wärmeplanung
Gebäude-Energieberater GEB, 2022
Altankhuyag, Altangadas
HCL im Smart Building Kontext. Erweiterung von Human-Centric-Lighting-Methoden mit Hilfe von Smart Buildings
Licht, 2022
Essig, Jennifer
Top-Thema: Die Beteiligung des Bestellers an Nachbesserungskosten
Der Bausachverständige, 2022
Hückstädt, Stefan
Damit kein Lüftchen mehr weht. Bei der Luftdichtheit im Bestand kommt es auf die Details an
Der Bauschaden, 2022
Gante, Jürgen
Mietspiegel bald in allen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern!
Immobilien und Bewerten, 2022
Tent, Natalie; Stielike, Jan Matthias
Digitale nachschulische Bildungsangebote. Voraussetzungen und Potentiale für ländliche Räume
Raumplanung, 2022
Schröder, Wolfgang
Gut aufgestellt? Photovoltaikanlagen auf Flachdächern. Teil 1
Gebäude-Energieberater GEB, 2022
Thiel, Fabian
Positivplanung - vom Baugesetzbuch zum "Rückbaugesetzbuch"
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Voraussetzung
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Schaden-News aus dem VHV-Bauschadenbericht 2021/22. Qualität und Kommunikation 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Augustin, Julian
Genehmigungspflichten bei der Wohnungsumwandlung - Par. 250 BauGB und sein Verhältnis zu Par. 172 BauGB 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Mitschang, Stephan
Städtebauliche Entwicklungskonzepte 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Schuh, Horst; Ettl, Hans
Sanierputz - Wunsch und Wirklichkeit. Allheilmittel für die / in der Denkmalpflege? 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Holstein, Peter; Bader, Nicki; Schreiber, Christian; Döbler, Dirk; Hoffmann, Torsten
Vergleich der Aussagen unterschiedlicher Verfahren zur Bewertung der energetischen Dichtheit - Blower-Door-Test und akustische Verfahren 2021
Quelle: Denkmal und Energie 2021. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Böhmer, Heike
Effizienzhausstandards in der Praxis. Mängel und Probleme trotz Erfüllen der (theoretischen) Anforderungen 2021
Quelle: Konstruktion trifft Funktion. Neue Bauweisen, neue Probleme? 56. Frankfurter Bausachverständigentag 2021. Tagungsband
Oswald, Martin; Bleyer, Thorsten
Nachhaltigkeit im Gebäudebestand - ganzheitliche Betrachtung! 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Radovic, Borimir; Winter, Stefan (Bearbeiter)
Holz, Holzwerkstoffe und Klebstoffe im konstruktiven Holzbau 2021
Quelle: Holzbau-Taschenbuch. Grundlagen. 10.Aufl.
Henke, Andreas; Wolf, Jan
Sicherheitsleistungen durch (Bank-)Bürgschaften - Voraussetzungen, Rechtsfolgen, behördliche Anordnung 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Kersandt, Peter
Vorgaben der Rechtsprechung für Plangenehmigungen versus Planfeststellungen von Deponien 2020
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 7. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
weitere Aufsätze zum Thema: Voraussetzung
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Developing a location model for fast charging infrastructure in settlement areas and on the major highways (kostenlos)
2017
Groth, Sören
Nach dem Auto Multimodalität? Materielle und mentale Multioptionalität als individuelle Voraussetzungen für multimodales Verhalten (kostenlos)
2016
Sedlbauer, Klaus
Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf und in Bauteilen (kostenlos)
2001
Keine Umgehung des Vergaberechts durch Corona-Verfahrenserleichterungen!
RAin Marija Budimir, Frankfurt a.M.
(VK Südbayern, Beschluss vom 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23)
Der Auftraggeber (AG) meldete den Bedarf für die Bereitstellung eines Softwaresystems zur standardisierten Notrufabfrage (SNA) für die integrierte Leitstelle (ILS) in M. Anfang des Jahres 2021 bei der Vergabestelle an. Ende des Jahres 2021 wurden die Verg
IMR 2023, 250
Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BVerfG, Beschluss vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21)
Ein Anwalt reicht per beA eine dicke Stellungnahme in einem Adoptionsverfahren ein, der ein Handelsregisterauszug als PDF-Datei beigefügt war, die über einen mehr als 90 Zeichen langen Dateinamen verfügte, der in dieser Form durch das Registerportal beim
IBR 2023, 324
Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BVerfG, Beschluss vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21)
Ein Anwalt reicht per beA eine dicke Stellungnahme in einem Adoptionsverfahren ein, der ein Handelsregisterauszug als PDF-Datei beigefügt war, die über einen mehr als 90 Zeichen langen Dateinamen verfügte, der in dieser Form durch das Registerportal beim
IMR 2023, 228
Rücktritt vom Vormietvertrag
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(OLG Hamburg, Urteil vom 09.03.2023 - 4 U 59/22)
Die Mieterin nutzte Räumlichkeiten zum Betrieb einer Kindertagesstätte zunächst aufgrund einer befristeten Nutzungsvereinbarung mit der Vermieterin. Zwischenzeitlich kam es zum Abschluss eines sog. vorläufigen Mietvertrags . Ferner führten die Parteien p
VPR 2023, 2082
Interimsvergabe: Auswahl einer begrenzten Anzahl an beteiligten Bietern
RAin und FAin für Vergaberecht Nina Kristin Scheumann, Hannover
(BayObLG, Beschluss vom 31.10.2022 - Verg 13/22)
Der Auftraggeber (AG) hat Bewachungsdienste für eine ANKER-Dependance (Vertragszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023, sowie optionale Verlängerungsmöglichkeit bis 30.09.2026) europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. Gegen die beabsichtigte Zuschlagser
IBR 2023, 185
Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 9 U 5469/21 Bau; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 51/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) nimmt den Auftraggeber (AG) auf Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f BGB in Anspruch. Das LG München I bejahte einen Anspruch des AN gegen den AG auf Stellung der beantragten Sicherheit i.H.v. 46.580,68 Euro und verurteilte den AG hi
IBR 2023, 177
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2022 - 21 U 30/22)
Der Nachunternehmer (NU) macht gegenüber dem Generalunternehmer (GU) die Zahlung restlichen Werklohns i.H.v. 108.000 Euro mit seiner Schlussrechnung geltend. In dieser sind auch die nicht bezahlten Abschlagsrechnungen eingestellt. Der GU verweigert die Za
IMR 2023, 141
Verdachtskündigung auch im Wohnraummietrecht möglich!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Luzia Traut, Grafrath
(AG Wedding, Urteil vom 22.06.2022 - 7 C 92/22)
Der Vermieter hat das Mietverhältnis mit dem Mieter außerordentlich fristlos gekündigt, da er den Verdacht hat, dass der Mieter ein Feuer im Treppenhaus gelegt hat. Dieser Verdacht ist entstanden, da der Mieter auf einer Videoaufzeichnung zur möglichen Ta
IBR 2023, 221
Klageabweisung als "zurzeit unbegründet": Was erwächst in Rechtskraft?
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 09.12.2022 - V ZR 72/21)
In Rahmen einer Revision ist zu klären, wie weit die Rechtskraft eines Urteils reicht, mit dem eine Klage wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen als derzeit unbegründet abgewiesen worden war.
IVR 2023, 27
Aufhebung eines Zwangsversteigerungsbeschlusses unter Verweis auf die Vermutungswirkung des § 891 Abs. 1 BGB
RA Prof. Dr. Markus Pflügl, LL.M., München
(OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2022 - 5 U 81/20)
Der Kl. wurde nach eigenem Vortrag im Wege der gewillkürten Erbfolge Rechtsnachfolger der ursprünglichen Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks. Das AG führte über dieses Grundstück ein Zwangsversteigerungsverfahren durch, der Bekl. zu1 wurde
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Sedlbauer, Klaus; Krus, Martin
Feuchte als Schadensursache für Schimmelpilzbildung
aus: Schäden bei der energetischen Modernisierung. 40. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2005. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
2 gibt die Wachstumsrate verschiedener xerophiler Pilze in Abhängigkeit von der relativen Feuchte bei optimaler Temperatur wider (nach 9 ). Es zeigt sich, ähnlich dem Verhalten in Abhängigkeit von der Temperatur, auch eine deutliche Abhängigkeit des Wachstums von der Feuchte. 3: Isoplethensysteme für Sporenauskeimung der Schimmelpilze Aspergillus restrictus (links) und Aspergillus versicolor (rechts), nach Smith 23 . Die Isolinien geben in Abhängigkeit von Temperatur und relativer Feuchte ...
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Liebheit, Uwe
Zusammenarbeit von Gericht und Bausachverständigen
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 6, S. 66-71
3 Er fordert die Sachverständigen in einem abschließenden Appell auf, bei unklaren Beschreibungen oder Rechtsfragen im Beweisbeschluss die Begutachtung zu verweigern und die Gerichte auf diesen Missstand hinzuweisen, obwohl es nachvollziehbar sei, dass Sachverständige das Gericht nur ungern auf dessen Fehler hinweisen. 1. These: Solch eine Konfrontation des Sachverständigen mit dem Gericht ist schon aus taktischen Erwägungen nicht sachdienlich, wenn der Sachverständige weiterhin ...
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